Autor Thema: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012  (Gelesen 11387 mal)

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schaffnerlos

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #15 am: 09. August 2012, 14:40:03 »
Ich persönlich würde schon behaupten, dass das EAO nicht vor Ort sein muss und sich zum Beispiel auf den Fahrer berufen kann. Allerdings muss das EAO den Kopf hinhalten, wenn doch etwas passieren sollte. Und das sollte sich der/die Betreffende gut überlegen. Und genau darum geht es im Endeffekt: Die persönliche Haftung von Entscheidungsträgern war früher nicht so ein großes Problem, aber heute steht ein solcher oft mit einem Fuß im Kriminal, egal wie er sich entscheidet. Denn schließlich muss unter allen Umständen ein Schuldiger gefunden werden und jeder wird danach trachten, dieser nicht zu sein.

Tatra83

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #16 am: 09. August 2012, 20:40:41 »
Das geht zwar weg von der Bim, aber die neue Eisenbahnkreuzungs-VO sorgt dafür, dass über den verblienen Regionalbahnen in NÖ noch dunklere Wolken aufziehen...

http://www.kommunalverlag.at/files/seiten_20_21_bahn__berg__nge.pdf
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

Linie 41

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #17 am: 09. August 2012, 23:23:32 »
Ja, die Lichtzeichen- und Schrankenmafia dürfte momentan so gut wie die Lärmschutzwandmafia lobbyieren.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #18 am: 11. August 2012, 23:48:27 »
Wenn man diese Sicherheitsansprüche auf den Straßenverkehr übertrüge, müßte man den Straßenverkehr mit sofortiger Wirkung komplett  verbieten.

haidi

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #19 am: 12. August 2012, 00:03:48 »
Zumindest müsste man Schranken auf allen Kreuzungen aufstellen.

Hannes
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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #20 am: 12. August 2012, 01:27:45 »
Zumindest müsste man Schranken auf allen Kreuzungen aufstellen.

Hannes
Bingo  :up:

Und jedes Fahrzeug müßte wegen mangelnder Totmanneinrichtung mit zwei Lenkern besetzt sein.

Pst! Sag das aber nicht zu laut, denn jetzt schon steht ja bei fast jeder Einmündung eines Feldweges eine Verkehrslichtsignalanlage.

haidi

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #21 am: 12. August 2012, 10:29:20 »
Zumindest müsste man Schranken auf allen Kreuzungen aufstellen.

Hannes
Bingo  :up:

Und jedes Fahrzeug müßte wegen mangelnder Totmanneinrichtung mit zwei Lenkern besetzt sein.
Das vertrete ich wegen des Toten Winkels und des Zurückschiebens ernsthaft.

Zitat
Pst! Sag das aber nicht zu laut, denn jetzt schon steht ja bei fast jeder Einmündung eines Feldweges eine Verkehrslichtsignalanlage.
Lichtanlage ist eh zu wenig und die Ausfahrt aus einem Feldweg extrem gefährlich, also gehört dort eh eine hin.

Wenn die Ederer das liest, kommt das zumindest eh in Wien.

Hannes
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hema

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #22 am: 12. August 2012, 12:22:21 »

Und jedes Fahrzeug müßte wegen mangelnder Totmanneinrichtung mit zwei Lenkern besetzt sein.
Das vertrete ich wegen des Toten Winkels und des Zurückschiebens ernsthaft.

Es ist eh jedes Fahrzeug mit 1,4 Personen besetzt. Und zum bloßen Aufpassen sollte der "40 Prozent-Beifahrer" wohl reichen!  8)  :P
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #23 am: 12. August 2012, 14:01:58 »

Und jedes Fahrzeug müßte wegen mangelnder Totmanneinrichtung mit zwei Lenkern besetzt sein.
Das vertrete ich wegen des Toten Winkels und des Zurückschiebens ernsthaft.

Es ist eh jedes Fahrzeug mit 1,4 Personen besetzt. Und zum bloßen Aufpassen sollte der "40 Prozent-Beifahrer" wohl reichen!  8)  :P
Uups - ich habe das für LKW  gemeint, bei PKW sollte die Übersicht technisch reichen, gestig oft leider nicht.
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moszkva tér

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #24 am: 13. August 2012, 08:15:20 »
Pst! Sag das aber nicht zu laut, denn jetzt schon steht ja bei fast jeder Einmündung eines Feldweges eine Verkehrslichtsignalanlage.
VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #25 am: 13. August 2012, 08:37:40 »
Pst! Sag das aber nicht zu laut, denn jetzt schon steht ja bei fast jeder Einmündung eines Feldweges eine Verkehrslichtsignalanlage.
VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:
Dieses ganze Förderunwesen gehört abgestellt.

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #26 am: 13. August 2012, 09:15:01 »
Dieses ganze Förderunwesen gehört abgestellt.
Das Förderwesen ist an sich nichts Blödes, verfolgt es doch ein gewisses Umverteilungs- bzw. Nivellierungsziel. Das Negative daran ist, dass mit dem Förderwesen durch Korruption, Lobbying (was ja eigentlich auch nichts anderes als Korruption ist) und merkwürdige Auslegung der Regeln viel Schindluder getrieben wird und die Förderbedingungen teilweise lückenhaft oder unklar formuliert sind, sodass teilweise Schwachsinn als förderungswürdig anerkannt werden muss.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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moszkva tér

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #27 am: 13. August 2012, 09:28:45 »
Dieses ganze Förderunwesen gehört abgestellt.
Das Förderwesen ist an sich nichts Blödes, verfolgt es doch ein gewisses Umverteilungs- bzw. Nivellierungsziel. Das Negative daran ist, dass mit dem Förderwesen durch Korruption, Lobbying (was ja eigentlich auch nichts anderes als Korruption ist) und merkwürdige Auslegung der Regeln viel Schindluder getrieben wird und die Förderbedingungen teilweise lückenhaft oder unklar formuliert sind, sodass teilweise Schwachsinn als förderungswürdig anerkannt werden muss.
Auf diversen Uni-Exkursionen in den ländlichen Raum hat man uns erklärt, dass die Fördertöpfe nicht einmal annähernd ausgeschöpft werden, und das hätte folgende Gründe:
- Unkenntnis der Bevölkerung bzw. der Gewerbetreibenden, dass es für bestimmte Projekte Fördermittel gibt, d.h. viele förderungswürdige Projekte wurden entweder ohne Förderung umgesetzt oder aus Mangel an Budget dann doch gekübelt.
- Unkenntnis, wie man an diese Fördermittel herankommt
- Passivität. Gefördert werden nur Projekte, aber niemand hat sich die Mühe gemacht, förderungswürdige Projekterln auf die Beine zu stellen. Außerdem wurde ja nicht 100 % gefördert, sondern nur 30-50 %, und "den Rest soll i söba zoin? Na, de EU is aah sowos von schnoddrig..."

Also sind halt die Gemeinden eingesprungen und haben diverse Dorf"verschönerungs"programme gestartet. Man vergleiche z.B. die Burgenländischen mit den NÖ-Dörfern im Grenzgebiet...

coolharry

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #28 am: 13. August 2012, 09:47:28 »
Also sind halt die Gemeinden eingesprungen und haben diverse Dorf"verschönerungs"programme gestartet. Man vergleiche z.B. die Burgenländischen mit den NÖ-Dörfern im Grenzgebiet...

Das nördliche Burgenland war schon immer für den Fremdenverkehr interessant. Somit waren auch immer höhere Einnahmen da als z.B. in Bernhardtstal. Deswegen konnte man auch die Töpfe besser ausnutzen, weil wenn man keine 500.000 € (damals halt noch Schilling) Eigenkapital hatte konnte man auch nicht 500.000 € Förderung lukrieren. Und woher sollten sehr kleine Gemeinden das Geld nehmen? Gut hattens die Gemeinden mit ein paar Fremdenzimmern oder anderen Attraktionen. Aber die reinen Schlaforte waren halt mehr oder weniger dem Verfall preisgegeben.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #29 am: 13. August 2012, 10:55:56 »
VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:

VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:

Bist dir sicher, dass es nur um die Ausnutzung der Fördermittel (falls es dafür überhaupt welche gegeben hat) gegangen ist? Die Feldwege zumindest eine Strecke vor der Einmündung zu asphaltieren vermindert die Verschmutzung der Fahrbahn auf der Straße, die Aufstellung von Verkehrszeichen im Sinne des §19 StVO wird dann deshalb sinnvoll sein, weil die einmündende Verkehrsfläche nicht mehr eindeutig als Feldweg erkennbar ist.

Hannes
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