Dieses Argument wird oft falsch eingesetzt, so wie hier.
Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem entgegenkommenden Linksabbieger, der nicht anhält, anhalten können muss - da sticht der Vertrauensgrundsatz, egal ob der Entgegenkommende blinkt oder nicht.
Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem die Stoptafel Missachtenden anhalten können muss
Fahren auf Sicht heißt, dass man vor einem Hindernis, das sich auf der Fahrbahn befindet, anhalten können muss.
Nur in Bezug auf sich bewegende Objekte, und zwar auf entgegenkommende Fahrzeuge gibt es eine Verschärfung: Das Fahren auf halbe Gefahrensichtweite, wenn die Fahrbahn nicht breit genug ist, dass zwei Fahrzeuge aneinander vorbei kommen.
IN Bezug auf Fahrzeuge oder Personen gibt es dann die Regelungen wie z.B.
Hat man eine Nachrangtafel, muss man vor querenden FAhrzeugen anhalten können, wenn man sie sonst um plötzlichen Ablenken oder Abbremsen nötigt
An einem Fußgängerübergang oder einer Radfahrerüberfahrt hat man sich so zu verhalten, dass man den Benutzern das unbehinderte Überqueren ermöglicht.