Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.
StVO
§ 26. Einsatzfahrzeuge.
(2) Außer in den in Abs. 3 angeführten Fällen ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
Naja, so einfach wird er nicht davon kommen - man beachte den 2. Satz. Da wird der Richter wohl fragen, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre und wie schnell er an der Haltestelle vorbei gefahren ist.
Zeigt aber einmal wieder, dass beim Radfahren keine Stöpsel ins Ohr gehören
Sind für Radfahrer verboten. Komischerweise nicht für Autofahrer. Und die heutigen Autos sind schon so schallgedämmt kontruiert, dass die Insassen kaum was von außen hören. DAnn noch eine Anlage mit 4 x hundert Watt oder mehr. Dabei gefährdet ein Autofahrer wesentlich mehr als ein Radfahrer, der sich im Prinzip nur selbst gefährdet
und dass die Polizei schärfer gegen Radler vorgehen sollte, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Stammtischparole. Autofahrer begehen mehr Übertretungen pro gefahrene Strecke als Radfahrer. Die Polizei sollte gegen alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, schärfer vorgehen, vor allem gegen Autofahrer, weil deren Gefährdungspotential am höchsten ist.
Gegen Radfahrer wird oft mit übermäßiger Härte vorgegangen. Da wird nach einem Verkehrsverstoß jeder Schaß am Fahrrad beanstandet, da kommen dann etliche Delikte zusammen und die Strafe bewegt sich dann bei einigen bis vielen hundert Euro. Das steht in keinster Weise in irgend einer Relation mit der Sache und ist nur ein Zeichen, dass die Polizisten auch schon so stammtischinfiziert sind wie du. Als Autofahrer muss man sich schon verdammt anstrengen, um Strafen auszufassen, die man da gerne Radlern anhängt.