Autor Thema: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse  (Gelesen 10854 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

U4

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3084
PM: Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG konnten in einer Verbandsschlichtung betreffend die Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse während der momentanen Umbauphase eine vorläufige Einigung erzielen.
Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen. Die Behinderung ist dabei nicht gesondert nachzuweisen, muss aber gegebenenfalls gegenüber dem Fahrtendienst glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass für die zu verrichtende Besorgung die Benützung der U4-Station Pilgramgasse in Fahrtrichtung Heiligenstadt erforderlich ist (Bereich Brückengasse/Hundsturm – Rüdigergase/Eggerthgasse – Gumpendorfer Straße – Wiedner Hauptstraße). Das bedeutet, dass Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, die aus diesem Bereich weg oder zu einem Ziel in diesem Bereich fahren, von den Wiener Linien ein barrierefrei nutzbarer Fahrtendienst zur Verfügung gestellt wird. Dieser bringt die betreffenden Personen dann „von Haustür zur Haustür).
Die Inanspruchnahme dieses Fahrtendienstes ist für die Berechtigten kostenlos und soll grundsätzlich bei taggleicher Buchung innerhalb von 30 Minuten ab Bestellung zur Verfügung stehen.
Dieser Fahrtendienst wird durch die Wiener Linien angemessen und in mehreren Sprachen beworben und soll vorerst für drei Monate, also bis 15.07.2021, probeweise eingerichtet werden. Nach 2,5 Monaten wird die Lösung in Rücksprache mit der Behindertenanwaltschaft evaluiert. Wenn der Testbetrieb erfolgreich ist, soll die Einigung bis zum Ende der momentanen Umbauarbeiten an der U4-Station Pilgramgasse fortgesetzt werden.
Quelle:
APA
Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36090
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Das ist etwas, das die Bezeichnung U4Z verdienen würde.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14526
Also klar ist es gut, wenn man so etwas einführt. Ich frage mich nur, wie viele Fahrgäste es wirklich am Tag betrifft und ob diese Maßnahme somit wirklich gerechtfertigt ist. Ich denke da zurück an den U6z, der die meiste Zeit leer gefahren ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

T1

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5297
Je verlässlicher bei Bauarbeiten solche Angebote vorhanden sind, desto eher werden sich auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf den ÖV verlassen können und ihn auch im Alltag benutzen. Aber wahrscheinlich siehst du sie genauso wie alle anderen Fahrgäste als notwendiges Übel – auch eine Form der Inklusion ::)

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14526
Je verlässlicher bei Bauarbeiten solche Angebote vorhanden sind, desto eher werden sich auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf den ÖV verlassen können und ihn auch im Alltag benutzen. Aber wahrscheinlich siehst du sie genauso wie alle anderen Fahrgäste als notwendiges Übel – auch eine Form der Inklusion ::)

Ich sehe es von Angebot und Nachfrage. Wenn es wirklich 2-3 Fahrgäste pro Tag dieses Service unbedingt benötigen, dann sehe ich es als Irrsinn und als "Zucker in den Arsch blasen" und als rauschmeißen von Steuergelder. Wenn es aber > 2-3 Fahrgäste pro Stunde und Richtung, dann sage - OK.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

T1

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5297
Nein, du siehst es nur von Nachfrageseite aus, wie du gerade auch beweist.

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6410
Je verlässlicher bei Bauarbeiten solche Angebote vorhanden sind, desto eher werden sich auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf den ÖV verlassen können und ihn auch im Alltag benutzen. Aber wahrscheinlich siehst du sie genauso wie alle anderen Fahrgäste als notwendiges Übel – auch eine Form der Inklusion ::)

Ich sehe es von Angebot und Nachfrage. Wenn es wirklich 2-3 Fahrgäste pro Tag dieses Service unbedingt benötigen, dann sehe ich es als Irrsinn und als "Zucker in den Arsch blasen" und als rauschmeißen von Steuergelder. Wenn es aber > 2-3 Fahrgäste pro Stunde und Richtung, dann sage - OK.

Du hast schon verstanden das es sich hierbei um einen Fahrtendienst handelt. Sprich du rufst bei einer Nummer an, der kommt zu dir nach hause und führt dich dort in den Bereich hin (der Bereich muss halt rund um die Station Pilgrmagasse sein). Und das zahlen die WL. Ebenso wenn jemand aus dem Bereich Pilgramgasse weg will. Der wird dann durch den Fahrtendiesnt (WLB und Co) zu seinem Ziel gefahren. Damit ist kein Bus der irgendwo pendelt gemeint.

Da es sich um einen extrem eigeschränkten Benutzerkreis handelt, sehe ich darin auch keine wahnsinnig hohen kosten. Es Betrifft eigentlich nur Personen die keine möglichkeit haben, mit etwas geänderter Fahrtroute den anderen Bahnsteig zu benutzen.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14526
Solange es um einen Fahrtendienst handelt, wo die WL die Kosten übernehmen, ist überhaupt nichts einzuwenden. Aber so wie es geschrieben ist, lese ich, dass da eine Linie für mobilitätseingeschränkte Personen mit einem fixen Fahrplan wird. Eben so, wie die Linie, die seinerzeit bei der Einstellung der U6 eingerichtet wurde.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6410
Solange es um einen Fahrtendienst handelt, wo die WL die Kosten übernehmen, ist überhaupt nichts einzuwenden. Aber so wie es geschrieben ist, lese ich, dass da eine Linie für mobilitätseingeschränkte Personen mit einem fixen Fahrplan wird. Eben so, wie die Linie, die seinerzeit bei der Einstellung der U6 eingerichtet wurde.

Wo liest du das?
Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen.

Da steht nix von Linie.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

38ger

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2819
Ich darf nochmal hervorheben aus dem Eingangsposting:
"Dieser bringt die betreffenden Personen dann „von Haustür zur Haustür" "

MK

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1075
Das heißt nichts anderes, als dass die WL ein rollstuhlgerechtes Taxi (im umgangssprachlichen Sinne) bezahlen, wenn man normalerweise die U4-Station Pilgramgasse benützen müsste.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36090
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Fahrtendienstes sind:
*  gültiges Ticket für die Kernzone 100: Eine Unterschrift im Fahrzeug als Bestätigung der Mitfahrt ist zu leisten. Das Ticket kann danach auch weiterverwendet werden.
*  Abhol- und/oder Ankunftsort müssen in einem festgelegten Bereich rund um die U-Bahn-Station Pilgramgasse liegen
*  Die Fahrt muss von der Pilgramgasse Richtung Heiligenstadt bzw. von Hütteldorf kommend zur Station Pilgramgasse stattfinden.


Q: https://www.wienerlinien.at/web/wiener-linien/fahrtendienst-pilgramgasse
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Kanitzgasse

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1771
Q: https://www.wienerlinien.at/web/wiener-linien/fahrtendienst-pilgramgasse

Aus welchem Grund dort die Grafik mit der Grenze des Bediengebiets als "Streckenskizze" bezeichnet wird, weiß man wohl nur in Erdberg. Und auch das hier ist typisch WL: "Personen die diesen Dienst in Anspruch nehmen, kommen ohne das ein extra Umstieg nötig ist, bequem und barrierefrei von A nach B."

D 3XX

  • Zugführer
  • *
  • Beiträge: 617
  • Flexity Wien
Das ist etwas, das die Bezeichnung U4Z verdienen würde.
Das habe ich mir beim Lesen der PM auch gedacht.
D 3XX

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2167
Verstehe ich das richtig?
Wenn ein(e) Behinderte(r) bei der Pilgramgasse wohnt und zur wöchentlichen Tarockpartie nach Kaiserebersdorf normalerweise U4 - U3 - 71 fahren könnte, kann er/sie jetzt in dieser Richtung von Haustür zu Haustür einen Fahrtendienst in Anspruch nehmen? Wer würde das nicht tun? Wieso sollte der Testbetrieb dann nicht erfolgreich sein?