Also eine Zwangsbremsung wegen Stromausfall, bzw Kurschluss der Fahrleitung kommt nur dann, wenn gleichzeitig die Batteriespannung abfällt. Solange diese vorhanden ist, kann man ganz normal generatorisch bremsen.
Nachtrag. Sonst könnte man ja auch nie nach Turmwagenvorschrift mit abgezogenen Stromabnehmer unter einer schadhaften Fahrleitung rollen und dann auch normal stehen bleiben.
Und bevor die Frage kommt. Den elektrischen Stromabnehmer kann man am E2, ULF und ich nehme an am Flexity nur dann abziehen, wenn der Sollwertgeber auf 0 oder Bremsstufen ist.