Autor Thema: Flankenschutz bei Weichen  (Gelesen 29384 mal)

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Hauptbahnhof

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #75 am: 02. Januar 2015, 11:04:34 »
Ok danke!  8)

Ferry

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #76 am: 07. Januar 2015, 15:29:45 »
Frage zum Quellenplatz, letztens erlebt:
Es stehen je ein 6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. Sie sind dann auch gleichzeitig weggefahren und haben sich direkt auf der Kreuzung begegnet.

Begegnet sind sie einander sicher nicht, da der eine gerade in der Quellenstraße über die Kreuzung gefahren, der andere aber aus der Laxenburger Straße in die Quellenstraße eingebogen ist und somit das Kreuzungsstück gar nicht befahren hat. Somit war keine Begegnungsgefahr gegeben und die Linksweichen- bzw. Konfliktregel, auf die du dich vermutlich beziehst, war hier nicht anzuwenden.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

darkweasel

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #77 am: 08. Januar 2015, 15:18:21 »
Frage zum Quellenplatz, letztens erlebt:
Es stehen je ein 6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. Sie sind dann auch gleichzeitig weggefahren und haben sich direkt auf der Kreuzung begegnet.

Begegnet sind sie einander sicher nicht, da der eine gerade in der Quellenstraße über die Kreuzung gefahren, der andere aber aus der Laxenburger Straße in die Quellenstraße eingebogen ist und somit das Kreuzungsstück gar nicht befahren hat. Somit war keine Begegnungsgefahr gegeben und die Linksweichen- bzw. Konfliktregel, auf die du dich vermutlich beziehst, war hier nicht anzuwenden.
Wir haben hier folgende Situation:

[ Für Gäste keine Dateianhänge sichtbar]

Topologisch ist das, wenn ich mich nicht völlig irre,  äquivalent zu:

[ Für Gäste keine Dateianhänge sichtbar]

Die Frage ist also prinzipiell berechtigt, aber wenn es da, wie Klingelfee erklärt, einen Unterschied zwischen rechtwinklig und parallel gibt, dann ist das eine Erklärung. Wobei hier etwas Anderes behauptet wurde, in Bezug auf die Kreuzung Spitalgasse/Währinger Straße.

luki32

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #78 am: 08. Januar 2015, 15:22:10 »
Die Frage ist also prinzipiell berechtigt, aber wenn es da, wie Klingelfee erklärt, einen Unterschied zwischen rechtwinklig und parallel gibt, dann ist das eine Erklärung. Wobei hier etwas Anderes behauptet wurde, in Bezug auf die Kreuzung Spitalgasse/Währinger Straße.

Die Konfliktweichenregel gilt nur für sich begegnende Züge, d.h. solche, die auf gleicher Strecke unterwegs sind, siehe Spitalgasse/Währinger Straße, am Quellenplatz sind das sich kreuzende Züge (auch wenn der 67er abbiegt), daher keine Konfliktweichenregel.

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #79 am: 08. Januar 2015, 15:22:27 »
Für mich sieht das schon so aus, als hätte dort die Konfliktweichenregel angewendet werden sollen (aber auch nach der Stadtregel ergibt sich hier dasselbe). Deshalb ist der Name Linksweichenregel ja eigentlich irreführend.

Wenn es hier nicht so gemacht wird, führt sich die Regel ad absurdum, denn auch in dem Fall wäre eine falsch gestellte Weiche verheerend, weil der Zug in den anderen reinkrachen würde.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

darkweasel

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #80 am: 08. Januar 2015, 15:29:41 »
Die Frage ist also prinzipiell berechtigt, aber wenn es da, wie Klingelfee erklärt, einen Unterschied zwischen rechtwinklig und parallel gibt, dann ist das eine Erklärung. Wobei hier etwas Anderes behauptet wurde, in Bezug auf die Kreuzung Spitalgasse/Währinger Straße.

Die Konfliktweichenregel gilt nur für sich begegnende Züge, d.h. solche, die auf gleicher Strecke unterwegs sind, siehe Spitalgasse/Währinger Straße, am Quellenplatz sind das sich kreuzende Züge (auch wenn der 67er abbiegt), daher keine Konfliktweichenregel.
Ah, verstehe. :lamp:

hema

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #81 am: 08. Januar 2015, 15:37:08 »
Die betriebsinterne Regelung "Linksweichenregel" verbietet im Doppelgleis die Zugsbegegnung auf Linksweichen. Es gibt/gab aber immer wieder Dienst- oder Abteilungsaufträge, die das an bestimmten Stellen "erweitert" sehen bzw. sahen, also z.B. bei Parallelgleisen oder Ausweichen, wenn ein anderer Zug gewissermaßen in Schusslinie stand.


Ganz unabhängig davon, Nichtbeachtung der Weichenstellung oder Weichensignale ist auf jeden Fall dem Fahrer anzulasten, ein unvermutetes Umstellen einer Weiche unter dem Zug (als grobe technische Störung!) dem Unternehmen!
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Hauptbahnhof

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #82 am: 08. Januar 2015, 19:07:18 »
Da hier die Kreuzung Spitalgasse/Währinger Straße erwähnt wurde: Wenn in der einen Hst. ein 5er Richtung Westbf und in der anderen ein 37/38er -> stadtauswärts steht, dürfen die aber meiner Erinnerung zufolge nicht gleichzeitig fahren. Also irgendwieparadox das ganze  ::)

hema

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #83 am: 08. Januar 2015, 19:38:25 »
. . . . was auch ein bissl schwierig wäre, solange die Ampel in Betrieb ist!  ;)


Aber ohne Ampel dürften sie natürlich gleichzeitig fahren. Nur könnte es natürlich sein, dass du jetzt irgendeinen WiLi-Granden auf eine Idee gebracht hast und er wird veranlassen, dass in Hinkunft auch das Fahren bei solchen Konstellationen verboten wird!  :o  ;D
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haidi

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #84 am: 08. Januar 2015, 23:21:40 »
Wir haben hier folgende Situation:

(Dateianhang Link)

Topologisch ist das, wenn ich mich nicht völlig irre,  äquivalent zu:

(Dateianhang Link)

In den Fällen der Linksweichenregel bleibt dem Fahrer des falsch fahrenden Zuges keine Möglichkeit mehr, die Kollision zu vermeiden. In dem anderen von dir gezeigten fall kann der Fahrer bei einer Falschfahrt noch reagieren, weil der Abstand zwischen Weichenspitze und dem querenden Zug relativ groß ist.
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