Schau dir die Definition von Fahrzeug an:
Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel
Es gibt in Wien Straßenbahnstrecken, wo die Bim nicht im Straßenraum fährt. Jetzt wirds knifflig.
Ist jetzt die Straßenbahn als Fahrbetriebsmittel mit Fahrzeugen gleichzusetzen, ist Straßenbahn bzw Fahrbetriebsmittel ein Unterbegriff zu Fahrzeugen oder schließt die Tatsache, dass die Straßenbahn auch nicht im Straßenraum verkehrt diese von den Fahrzeugen aus.
Naja, die Definition lautet ja nicht "ein zur Verwendung
ausschließlich auf Straßen bestimmtes oder
ausschließlich auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel". Wie die Relation der Begriffe "Fahrzeug" und "Fahrbetriebsmittel" zueinander ausschaut, geht aus dem Rechtstext, wie du sagst, nicht explizit hervor – es bleiben aber immer noch meine im vorigen Posting angeführten Argumente, insbesondere die Formulierung "ein Fahrzeug, das kein Schienenfahrzeug ist". Diese sagt ja eigentlich implizit, dass ein Fahrzeug ein Schienenfahrzeug sein kann, sonst wäre sie ja völlig sinnfrei.