Da geht dann schon in Richtung grober FAhrlässigkeit und da träte dann schon die Dienstnehmer- bzw. Organhaftpflicht in Kraft.
Wo kein Kläger, da kein Richter...
Organ- bzw. Dienstnehmerhaftpflicht muss man einfordern, aber bei öffentlichen Betrieben, die möglichst sparsam wirtschaften sollen, kann das dem Verwantwortlichen auf den Kopf fallen.