Es ging um die Frage, ob bei den Triebwagen der Reihen G2 ff., gemeint sind alle Achtfensterwagen bis auf den G, konstruktionsbedingt eine Einstiegsanordnung 2+2 möglich ist oder nicht. Wenn (Linksverkehr) rechts vom Fahrer Platz für einen Doppeleinstieg ist – auch wenn er in diesem Fall nicht verwendet wurde, war er doch grundsätzlich da –, dann ist auch links Platz. Das sollte doch einsichtig sein, es sei denn, der betreffende Triebwagen hat eine schiefe Front. Man hätte also durchaus auch links vom Fahrer einen Doppeleinstieg platzieren können, wovon aber aus Rücksicht auf das Fahrpersonal kein Gebrauch gemacht wurde. Dass ein Einstieg unmittelbar neben dem Fahrer möglich war und dies auch praktiziert wurde, zeigen sämtliche Triebwagen aus der Anfangszeit des elektrischen Betriebs bis inklusive G und T .