Wenn der Fahrer bei der Wagenübernahme die äußere Fremdbeschriftung bemerkt (und davon ist vermutlich auszugehen), wird er sie melden. Wenn ihm dann angeordnet wird, dass er trotzdem auszufahren hat, wird es so geschehen. Es ist wohl ein Imageschaden für die WL, aber kein Vorschriftenverstoß.