Autor Thema: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?  (Gelesen 38183 mal)

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Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #120 am: 11. Juli 2018, 08:51:52 »

Was ich aber nie verstanden habe, war die Tatsache das mich Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis aufgehalten haben, indem sie bei ihren Ausweisen ganz offensichtlich mehrmals über die Karte geblättert hatten, und so verhindert hatten, dass ich weiter kontrollieren konnte und so vielleicht doch noch jemanden ohne gültigen Fahrausweis antreffen konnte.


Wo ist das Problem? Wenn ich so jemand gehabt hab bin ich einfach weitergegangen. Fast immer ist mir der/die dann nachgelaufen und hat mir die Jahreskarte gezeigt.
Warum hätte ich mir bei der Kontrolle das Leben selber schwer machen sollen wenn ich eigentlich keine Rechte hab.


Dann hast du diesbezüglich nie eine Beschwerde bekommen.

Zu meiner Zeit gab es sogar einen Fahrgast, der dir grundsätzlich eine ungültige Jahreskarte gezeigt hat. Wenn du es bemerkt hast, hat er sich entschuldigt und dir sofort die richtige Karte gezeigt. hast du aber zu der falschen Karte akzeptiert, dann hast du dir sicher sein können, dass du eine Beschwerde wegen mangelnder Kenntnisse der Zeitkarten bekommen hast.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Inventar

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #121 am: 11. Juli 2018, 09:24:28 »

Was ich aber nie verstanden habe, war die Tatsache das mich Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis aufgehalten haben, indem sie bei ihren Ausweisen ganz offensichtlich mehrmals über die Karte geblättert hatten, und so verhindert hatten, dass ich weiter kontrollieren konnte und so vielleicht doch noch jemanden ohne gültigen Fahrausweis antreffen konnte.


Wo ist das Problem? Wenn ich so jemand gehabt hab bin ich einfach weitergegangen. Fast immer ist mir der/die dann nachgelaufen und hat mir die Jahreskarte gezeigt.
Warum hätte ich mir bei der Kontrolle das Leben selber schwer machen sollen wenn ich eigentlich keine Rechte hab.


Dann hast du diesbezüglich nie eine Beschwerde bekommen.

Zu meiner Zeit gab es sogar einen Fahrgast, der dir grundsätzlich eine ungültige Jahreskarte gezeigt hat. Wenn du es bemerkt hast, hat er sich entschuldigt und dir sofort die richtige Karte gezeigt. hast du aber zu der falschen Karte akzeptiert, dann hast du dir sicher sein können, dass du eine Beschwerde wegen mangelnder Kenntnisse der Zeitkarten bekommen hast.

Ich habe in 25 Jahren als FP nie eine Beschwerde gehabt und auch keinen Tätlichen. Sicher auch Glück dabei, aber auch das Wissen der Grenzen die man nicht überschreiten sollte. Und eventuell ein klein wenig G'spühr für die Leute mit denen man zu tun hat.

Ferry

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #122 am: 11. Juli 2018, 12:34:36 »
Zu meiner Zeit gab es sogar einen Fahrgast, der dir grundsätzlich eine ungültige Jahreskarte gezeigt hat. Wenn du es bemerkt hast, hat er sich entschuldigt und dir sofort die richtige Karte gezeigt. hast du aber zu der falschen Karte akzeptiert, dann hast du dir sicher sein können, dass du eine Beschwerde wegen mangelnder Kenntnisse der Zeitkarten bekommen hast.

Ein "netter" Zeitgenosse! Wirklich das Letzte!  :down:
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #123 am: 10. November 2018, 21:02:34 »
EDIT zu @4498: Wenn die Typen stören, liegt Besitzstörung vor und du kannst auf Unterlassung klagen. Wenn sie niemanden stören, wird es rechtlich haarig. Da bist du mit deiner "Bewaffnung" eindeutig mehr im Kriminal.
Das Klagen auf irgendwas setzt aber Identitätsfeststellung voraus. Und das ist genau unser Schwarzfahrerthema.

Und hier kristallisiert sich schon heraus: Wenn diese Typen keinerlei kriminellen Handlungen beabsichtigen (oder sonst nichts nach § 35 vorliegt) und auf Aufforderung den Besitz verlassen – so dies überhaupt gerechtfertigt ist –, dann können selbst 100 Polizisten Kopf stehen, sie müssen sich nicht ausweisen. Du kannst nur schauen, ob sie z. B. in ein Auto einsteigen und dann das Kennzeichen notieren, aber selbst in diesem Fall ist der Erfolg zweifelhaft. Wobei in Wirklichkeit ein Polizist schon einen Vorwand finden kann, z. B. wenn er meint, der Typ schaut aus wie einer auf der Fahndungsliste. Aber das wäre genau wie die Schwarzfahrerkontrollen rechtlich schon wieder eine Grauzone.

Laut den ab 2019 geltenden Änderungen des Verwaltungsrechts ist es zwar richtig dass eine verwaltungsübertretung erst vorliegt, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt wird, jedoch schränkt das den Polizeibeamten nicht bei der Feststellung der Identität ein. So lese ich das zumindest aus dem unten angeführten Text raus, welchen in aus dem "ris" kopiert habe.

"... eine Verwaltungsübertretung erst dann vorliegt, wenn der „Schwarzfahrer“ den Fahrpreis samt Zuschlag
auf Aufforderung nicht unverzüglich oder, nach Feststellung seiner Identität, nicht binnen der
gesetzlichen Frist entrichtet. Dadurch soll die Mitwirkung der Organe der Bundespolizei auf jene Fälle
eingeschränkt werden, in denen der „Schwarzfahrer“ den Fahrpreis samt Zuschlag nicht an Ort und Stelle
bezahlt und seine Identität nicht festgestellt werden kann. Die bisherige Zahlungsfrist von drei Tagen soll
auf zwei Wochen erstreckt werden. "

Es stehr ja wörtlich drinnen:" wenn nicht unverzüglich oder nach Feststellung seiner Identität nicht binnen der gesetzlichen Frist

4463

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #124 am: 10. November 2018, 22:56:10 »
Auch wem die Koffer ins Coupé schleppen helfen ist seit alters her üblich und ohne Karte möglich, nur wenn der Zug dabei losfährt, ist man Schwarzfahrer!  ;)
Auch wenn der (Fernverkehrs)Zug losfährt, bist du noch kein Schwarzfahrer. Du musst dich nur unaufgefordert beim Schaffner melden und eine Fahrkarte kaufen. :lamp:

Wobei beim 2. Fall verstehe ich den Fahrgast überhaupt nicht. Denn wenn ich in Besitz eines gültigen Fahrausweises bin, dann zeige ich ihn her und mache dann ggf. eine Anzeige oder stelle dann einen "ertappten Schwarzfahrer" einen Rechtsbestand.

Das ist so, wie ich es zu meinen Fahrscheinkontrollorzeit nie verstanden habe, wie mich Jahreskartenbesitzer aufgehalten haben, damit ich keine Möglichkeit mehr hatte, andere Fahrgäste zu kontrollieren und somit dann Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zu beanstanden und somit auch das Defizit der WL zu verringern. Und das bei Personen, die nicht mit den potentiellen Schwarzfahrer zusammen gehört haben.

Im 2. Fall hat sich der Fahrgast Kläger zurecht so verhalten, weil sowohl das Verhalten der Kontrollore als auch jenes der Polizisten rechtlich nicht gedeckt war - und eben sogar eine Nötigung darstellte.
Es ist wichtig, dass es solche Leute gibt, die gegen diese Dinge vorgehen, weil man sonst vielleicht irgendwann jederzeit und überall grundlos kontrolliert wird (Übrigens gibt es in Österreich keine Ausweispflicht - wie wäre die Sache ausgegangen, hätte der Betreffende zufällig und völlig legal keinen Ausweis dabei gehabt? Hätte die Polizei ihn dann - unter fortgeführter Behauptung falscher Gründe - ohne jegliche Berechtigung auf die Wache mitgenommen?).

Bei Fahrkartenkontrollen im Fahrzeug verhalte ich mich immer so, dass ich die Kontrollore möglichst nicht aufhalte, da es in meinem Interesse ist, dass Schwarzfahrer erwischt werden. In eine Kontrolle an den Bahnsteigsperren in U-Bahn-Stationen oder bei Ausgängen von ÖBB-Stationen bin ich noch nie geraten. Allerdings wäre (wenn ich Zeit habe) meine Taktik hier, abzuwarten, bis die Masse der Fahrgäste die Station verlassen hat, um dann meine Jahreskarte zwar herzuzeigen, aber mit dem Hinweis an die Kontrollorgane, dass ihr Vorgehen sich zumindest in einem rechtlichen Graubereich abspielt, vielleicht sogar illegal ist. Sollte ich - aufgrund welcher Umstände auch immer - in eine Situation kommen, in der ich ohne Fahrkarte ebendort kontrolliert werde, würde ich auf jeden Fall den Rechtsweg beschreiten, da eine „Strafe“ aufgrund einer rechtlich nicht gedeckten Kontrolle, nicht haltbar ist - Punkt! (Wer würde in einer falsch ausgeschilderten Halteverbotszone nicht Einspruch gegen eine entsprechende Strafe erheben?)

Übrigens wäre es gerade am Praterstern bei der Schnellbahn aufgrund der breiten Bahnsteige ein leichtes, die Züge so zu kontrollieren, dass die aussteigenden Fahrgäste gleich beim Aussteigen aus dem Zug „abgefangen“ und kontrolliert werden - unten ist es halt „bequemer“. ::)

Nur die Mitarbeiter vor Ort können diesbezüglich überhaupt nichts dafür, denn die machen nur ihre angeordnete Arbeit.
Beim Bundesheer habe ich gelernt, dass ich Befehle zu befolgen und auszuführen habe. Allerdings habe ich dort auch gelernt, dass gesetzeswidrige Befehle nicht ausgeführt werden dürfen!
So gesehen hätten die Mitarbeiter (die ja hoffentlich rechtlich geschult sind, was die Grundlage ihrer Tätigkeit angeht) eigentlich die Pflicht, ihrem Vorgesetzten mitzuteilen, dass die ihnen aufgetragene Arbeit rechtlich nicht gedeckt ist und sollten die Ausführung verweigern.

Laut den ab 2019 geltenden Änderungen des Verwaltungsrechts ist es zwar richtig dass eine verwaltungsübertretung erst vorliegt, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt wird, jedoch schränkt das den Polizeibeamten nicht bei der Feststellung der Identität ein. So lese ich das zumindest aus dem unten angeführten Text raus, welchen in aus dem "ris" kopiert habe.

"... eine Verwaltungsübertretung erst dann vorliegt, wenn der „Schwarzfahrer“ den Fahrpreis samt Zuschlag
auf Aufforderung nicht unverzüglich oder, nach Feststellung seiner Identität, nicht binnen der
gesetzlichen Frist entrichtet. Dadurch soll die Mitwirkung der Organe der Bundespolizei auf jene Fälle
eingeschränkt werden, in denen der „Schwarzfahrer“ den Fahrpreis samt Zuschlag nicht an Ort und Stelle
bezahlt und seine Identität nicht festgestellt werden kann. Die bisherige Zahlungsfrist von drei Tagen soll
auf zwei Wochen erstreckt werden. "

Es stehr ja wörtlich drinnen:" wenn nicht unverzüglich oder nach Feststellung seiner Identität nicht binnen der gesetzlichen Frist
Dennoch darf ein Polizist eine Person auch nach der Änderung des Gesetzes nicht zur Ausweisleistung zwingen, wenn der Ort der Kontrolle untauglich ist, festzustellen, ob die Person tatsächlich eine Beförderungsleistung in Anspruch genommen hat (siehe obiges Beispiel vom Praterstern mit Kontrolle in der Bahnhofshalle unten)!
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Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #125 am: 11. November 2018, 06:48:28 »

Bei Fahrkartenkontrollen im Fahrzeug verhalte ich mich immer so, dass ich die Kontrollore möglichst nicht aufhalte, da es in meinem Interesse ist, dass Schwarzfahrer erwischt werden. In eine Kontrolle an den Bahnsteigsperren in U-Bahn-Stationen oder bei Ausgängen von ÖBB-Stationen bin ich noch nie geraten. Allerdings wäre (wenn ich Zeit habe) meine Taktik hier, abzuwarten, bis die Masse der Fahrgäste die Station verlassen hat, um dann meine Jahreskarte zwar herzuzeigen, aber mit dem Hinweis an die Kontrollorgane, dass ihr Vorgehen sich zumindest in einem rechtlichen Graubereich abspielt, vielleicht sogar illegal ist. Sollte ich - aufgrund welcher Umstände auch immer - in eine Situation kommen, in der ich ohne Fahrkarte ebendort kontrolliert werde, würde ich auf jeden Fall den Rechtsweg beschreiten, da eine „Strafe“ aufgrund einer rechtlich nicht gedeckten Kontrolle, nicht haltbar ist - Punkt! (Wer würde in einer falsch ausgeschilderten Halteverbotszone nicht Einspruch gegen eine entsprechende Strafe erheben?)


Wenn du deine Jahreskarte vergessen hast, was willst du dann für einen Rechtsweg beschreiten?
Wenn du den Jahreskarte nachreichts (Was im übrigen auch Online möglich ist), dann wird die Mehrgebühr kostenfrei storniert. Zum Gegensatz bei der ÖBB. Da zahlst du glaube ich einen kleinen Beitrag.

Und ihr vergesst eines. Um was hier diskutiert wird, ist die Verwaltungsstrafe, die zusätzlich zum Beförderungsentgelt fällig wird, wenn die Mehrgebühr nicht bezahlt wird. Nicht die Mehrgebühr selbst.

Beim Bundesheer habe ich gelernt, dass ich Befehle zu befolgen und auszuführen habe. Allerdings habe ich dort auch gelernt, dass gesetzeswidrige Befehle nicht ausgeführt werden dürfen!

Und ich habe gelernt, das Gesetze immer auf zwei Arten ausgelegt werden können.  Sieht man ja auch bei dem Arbeitsprozess der Straßenbahnfahrerin, wo die WL in den ersten beiden Distanzen und beim OGH die Klägerin recht bekommen hat. Und mir wäre nicht bewusst, dass es eine Feststellung mit Unterlassungsurteil seitens des Gerichtes gibt, wo die Kontrollmethode der WL gesetzeswidrig ist.
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hema

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #126 am: 11. November 2018, 11:38:02 »
Welche Verwaltungsstrafe sollte ich bekommen, wenn ich die Mehrgebühr, also den Fahrpreis im Nachhinein, eh bezahlt habe?  ???
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

4463

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #127 am: 11. November 2018, 11:48:53 »
Welche Verwaltungsstrafe sollte ich bekommen, wenn der Ort der Fahrscheinkontrolle ganz klar nicht dazu geeignet ist, festzustellen, ob überhaupt eine Beförderung stattgefunden hat oder nicht? Es gibt insbesondere im obigen Fall 2 nun mal eben keine rechtliche Grundlage, eine Mehrgebühr (oder auch nur den einfachen Fahrpreis oder einen Ausweis) zu fordern - egal, ob der Fahrgast tatsächlich schwarz fuhr oder nicht.
Im Fall der U-Bahn würde ich gerne rechtsgültige Gerichtsurteile sehen, die zeigen, dass die Einhebung Mehrgebühr bei einer Kontrolle außerhalb des Zuges (insbesondere an Ausgängen weitab des Bahnsteigs) rechtlich gedeckt ist.

Nochmal: ich bin dafür, dass Schwarzfahrer bestraft werden, aber das muss am Boden der Rechtsstaatlichkeit passieren und nicht aufgrund der Unwissenheit der ertappten über ihre Rechte.
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Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #128 am: 11. November 2018, 11:58:23 »

Im Fall der U-Bahn würde ich gerne rechtsgültige Gerichtsurteile sehen, die zeigen, dass die Einhebung Mehrgebühr bei einer Kontrolle außerhalb des Zuges (insbesondere an Ausgängen weitab des Bahnsteigs) rechtlich gedeckt ist.


Und da ich unter Anführungszeichen das Ganze von der Kontrollorseite sehe, würde ich gerne ein Urteil sehen, wo es in Wien nicht gedeckt ist. Denn nur weil es irgendwo auf der Welt rechtlich nicht zulässig ist, heißt es noch lange nicht, das es in Wien auc so ist.
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haidi

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #129 am: 11. November 2018, 12:33:31 »

Im Fall der U-Bahn würde ich gerne rechtsgültige Gerichtsurteile sehen, die zeigen, dass die Einhebung Mehrgebühr bei einer Kontrolle außerhalb des Zuges (insbesondere an Ausgängen weitab des Bahnsteigs) rechtlich gedeckt ist.


Und da ich unter Anführungszeichen das Ganze von der Kontrollorseite sehe, würde ich gerne ein Urteil sehen, wo es in Wien nicht gedeckt ist. Denn nur weil es irgendwo auf der Welt rechtlich nicht zulässig ist, heißt es noch lange nicht, das es in Wien auc so ist.
Die Verwaltungsstafe können wir einmal ganz außer Streit stellen:
Da steht im Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG Artiikel III (1) Punkt 2.
Zitat
(Wer) sich die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung verschafft, ohne das nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen dieser Einrichtungen festgesetzte Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, und bei der Betretung im Beförderungsmittel auf Aufforderung den Fahrpreis und einen allfälligen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen vorgesehenen Zuschlag entweder nicht unverzüglich oder, wenn seine Identität feststeht, nicht binnen zwei Wochen zahlt

Ist die Ubahn-Station oder das Eisenbahnhaltestellengebäude ein Beförderungsmittel?



Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #130 am: 11. November 2018, 17:34:50 »
Zur Rechtslage:

Wobei beim 2. Fall verstehe ich den Fahrgast überhaupt nicht.

Der hat sich halt gegen seine unrechtmäßige Behandlung zur Wehr gesetzt. Sympathieträger wird er dadurch sicher keiner, aber zustehen tut ihm dieses Verhalten dennoch.

Es könnte auch sein, dass er nur die Bestätigung seiner Rechtsmeinung provozieren wollte.

Ich rede nicht davon, dass er eine Beschwerde bei Gericht eingelegt hat. Ich rede von seinem Verhalten bei der Kontrolle.

Aber ohne sein Verhalten wäre es wohl nicht gerichtsanhängig geworden. Was er aber meiner Vermutung nach provozieren wollte.

Genau letzteres ist wohl der Fall. Hätte er der Aufforderung, seinen Fahrschein bzw. in seinem Fall eine der beiden Jahreskarten (ÖBB-Card 1. Klasse [sic!], WL-Jahreskarte) zu zeigen, Folge geleistet, so hätte er eben nicht rechtlich dagegen vorgehen können.

Nachdem anzunehmen ist, dass der Herr Mag. Dr. M. mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Jurist ist, hat er demnach auch ganz genau gewusst, was er machen muss, um gegen die unzulässige Praxis der ÖBB außerhalb ihrer Beförderungsmittel kontrollieren zu lassen, rechtlich vorgehen zu können. Dass das von ihm zu Hilfe gerufene Polizeipersonal statt ihm gegen die illegale Kontrolle an besagter Örtlichkeit zu helfen, ihn zusätzlich noch mit widerrechtlich unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt drangsalierte, spielte Mag. Dr. M. dann noch perfekt in die Hände.

Das Verhalten der Polizist/innen offenbarte einmal mehr auch deren oftmals Unkenntnis von Rechtslagen u/o Herbeiredung von Tatbeständen, die so nicht existieren, wie hier z.B. der vom VwG Wien als eindeutig falsch entlarvte, von der Polizistin als Rechtsgrundlage ihrer Beamtshandlung angeführte § 35 Abs 4 SPG, der [Abs 4] aber tatsächlich nicht existiert!

Und als OT, aber durchaus dazupassend:
Letzteres mich an eine Beamtshandlung erinnert (2004), in der ein Bekannter und ich als Fußgänger und Fußgängerin am Gehsteig stehend und uns unterhaltend, mit vorschriftsmäßig am Fahrbahnrand abgestellten Fahrrädern von einer Polizistin und einem Polizisten erstens gesetzeswidrig zu Fahrradlenker und Fahrradlenkerin erklärt wurden; wir zweitens zur Ausweisleistung verhalten wurden, andernfalls Mitnahme aufs Kommissariat zur Identitätsfeststellung; wir drittens, weil in Wirklichkeit im Zeitpunkt des Betretens dem Gesetze nach Fußgänger und Fußgängerin waren*), gesetzwidrig**) zu einem Alkomattest verdonnert wurden mitsamt einer Menge komischer Fragen, die keinen realen Zusammenhang mit dem Alkotest haben; und viertens - in dem Zusammenhang betraf das besagten auch beamtshandelten Bekannten, dessen Wert um die 0,6 Promille aufwies - ihm das Polizeipersonal das weitere Lenken seines Fahrrades untersagt haben. Der Verweis meinerseits darauf, dass - wenn wir schon in der gegebenen Situation widerrechtlich als Fahrradlenker beamtshandelt wurden - 0,8 Promille beim Fahrradfahren gelten (gem. StVO im Gegensatz zu 0,5 Promille gem. KFG), quittierte der Polizist wörtlich mit "Woher wissen'S denn des?" Die Polizistin verbarrikadierte sich daraufhin in den quer über den Zebrastreifen abgestellten, den Fußverkehr über diesen blockierenden StKW, um sich darin gefühlt eine Viertelstunde lang von der Zentrale die Rechtslage betreffend Promillegrenze beim Fahrradfahren erklären zu lassen. Dass die beiden sich anschließend wütend in ihren StKW setzten, die Polizistin vom Beifahrersitz uns noch hinterherbrüllte, eine Anzeige bekommen wir aber, war dann auch nicht mehr weiter verwunderlich - und so war es dann auch. Angeblich hätten unsere Fahrräder nicht am Fahrbahnrand abgestellt werden dürfen und hätten überdies den nächtlichen, an dieser Stelle verbotenen Individual-Kraftfahrzeugverkehr (Neubaugasse, Ecke Mariahilfer Str.) behindert ... Kostete pro Kopf im Ergebnis 76 Euro plus Nebenspesen für den Instanzenweg (damals noch UVS Wien).

*) Zur Erklärung dessen: Im Gegensatz zu einem KFZ-Lenker, der sich von seinem Kraftfahrzeug entfernt, er immer noch ein KFZ-Lenker bleibt, ist ein Fahrradfahrer in dem Moment er vom Fahrrad abgestiegen ist, kein Lenker des Fahrzeugs mehr, sondern ein Fußgänger.
**) Alkotests an Fußgängern sind, mit Ausnahme von durch den mutmaßlichen Alkoholeinfluss verursachten Verkehrsunfall, nicht zulässig.

Rodauner

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #131 am: 11. November 2018, 17:44:12 »
Jo mei, unsere Kappelständer...

Der Stoff für'n Kottan is ja net von ungefähr gekommen!

Ferry

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #132 am: 12. November 2018, 13:57:54 »
Im Fall der U-Bahn würde ich gerne rechtsgültige Gerichtsurteile sehen, die zeigen, dass die Einhebung Mehrgebühr bei einer Kontrolle außerhalb des Zuges (insbesondere an Ausgängen weitab des Bahnsteigs) rechtlich gedeckt ist.

Im Fall der U-Bahn ist bei jeder Station der Hinweis zu finden, dass ein Betreten ohne gültigen Fahrausweis nicht erlaubt ist. Das heißt, wenn jetzt jemand im Stationsbereich ohne Fahrausweis angetroffen wurde, muss er irgendwo anders - ebenfalls ohne Fahrausweis - eine Station betreten haben, was aber eben nicht erlaubt ist. Und dafür wird m.M.n. die Mehrgebühr eingehoben.

Zitat von: 4463
Nochmal: ich bin dafür, dass Schwarzfahrer bestraft werden, aber das muss am Boden der Rechtsstaatlichkeit passieren und nicht aufgrund der Unwissenheit der ertappten über ihre Rechte.

Wer ohne Fahrausweis im Zug oder im Stationsbereich angetroffen wird, hat auf alle Fälle etwas Unerlaubtes getan. Das heißt jetzt nicht, dass sofort gestraft werden muss - der Ausweis kann ja nachgereicht werden (das ist übrigens Kulanz seitens der WL; es gibt Betriebe, wo das nicht möglich ist). In letzter Konsequenz hat es ohnehin jeder in der eigenen Hand, ob er das Risiko des Schwarzfahrens auf sich nimmt.

Und soviel ich weiß, kann dich ein Polizist (Exekutivbeamter) jederzeit zur Ausweisleistung auffordern, wenn dies zur Feststellung deiner Identität notwendig ist. Und wenn du keinen bei dir hast, kann er dich auch zwecks Identitätsfeststellung aufs Kommissariat mitnehmen. Wie soll man sonst deine Identität feststellen?

Aber ich gebe gerne zu, dass ich kein Jurist bin. Vielleicht hat sich da in den letzten Jahren auch was geändert.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #133 am: 12. November 2018, 15:37:42 »
Im Fall der U-Bahn ist bei jeder Station der Hinweis zu finden, dass ein Betreten ohne gültigen Fahrausweis nicht erlaubt ist. Das heißt, wenn jetzt jemand im Stationsbereich ohne Fahrausweis angetroffen wurde, muss er irgendwo anders - ebenfalls ohne Fahrausweis - eine Station betreten haben, was aber eben nicht erlaubt ist. Und dafür wird m.M.n. die Mehrgebühr eingehoben.
Warum muss er die STation wo anders betreten haben? Der Weg vom alten Zollamt zur WL-Direktion hat direkt durch die Ubahnstation Erdberg geführt, also einen Kaszettel entwertet, somit konnte ich nachweisen, dass ich nicht gefahren bin.
Und soviel ich weiß, kann dich ein Polizist (Exekutivbeamter) jederzeit zur Ausweisleistung auffordern, wenn dies zur Feststellung deiner Identität notwendig ist. Und wenn du keinen bei dir hast, kann er dich auch zwecks Identitätsfeststellung aufs Kommissariat mitnehmen. Wie soll man sonst deine Identität feststellen?

Aber ich gebe gerne zu, dass ich kein Jurist bin. Vielleicht hat sich da in den letzten Jahren auch was geändert.
Vereinfacht geschrieben (ich bin auch kein Jurist) Ja, es hat sich etwas getan zum Schlechteren. Früher im Prinzip: Ich bin einer Straftat verdächtig oder der Polizist hat mich bei einer Verwaltungsübertretung ertappt. Schlechter ist es insoferne geworden, weil wenn dem Polizist glaubhaft geschildert wird, dass man eine Verwaltungsübertretung gemacht hat, er die Ausweisleistung verlangen kann. Wobei kein Kontrollorgan dem Polizisten am Ausgang eines Bahnhofes oder einer Ubahnstation glaubhaft erklären kann, dass ich Schwarz gefahren sei.
Das Betreten der Ubahnstation oder der Eisenbahnstation stellt allerdings noch keine Verwaltungsübertretung dar.
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Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #134 am: 12. November 2018, 16:22:31 »
Das Betreten der Ubahnstation oder der Eisenbahnstation stellt allerdings noch keine Verwaltungsübertretung dar.
Auch das fahren ohne gültigen Fahrausweis stellt noch keine Verwaltungsübertretung dar, erst wenn du die Mehrgebühr nicht bezahlst, wird es zu einer Verwaltungsstrafe.
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