. . . . ob jetzt Schrittgeschwindigkeit oder 20 km/h erlaubt sind . . . .
20 plus Schrittgeschwindigkeit ist 25. Der Rest auf 30 ist die nötige Toleranz!
Für die Lenker erlaubt sind die kundgemachten 20 km/h. Sollte das (z.B. nach eine Unfall) einmal hinterfragt werden, müssen die dafür gradstehen, die das genehmigt haben bzw. der Straßenerhalter. Dann werden aber garantiert ruckzuck die 20er-Tafeln veschwinden und keiner wird es gewesen sein!
Verkehrsteilnehmer müssen sich an aufgestellte Verkehrszeichen etc. halten, außer sie sind offensichtlich falsch. Dann heißt es in seinem Verhalten größtmögliche Vorsicht walten zu lassen, was auch für Zweifelsfälle gilt . So ist man immer auf der (rechtlich) sicheren Seite!
. . . . denn dieses Gesetzeswirrwarr versteht der 0815-Wiener niemals.
Die verstehen da selber einges nicht! Aber das ist bei uns leider so, da legt jeder die Gesetze nach Geschmack aus, statt sie sinnerfassend zu lesen. Das tun leider sogar (Höchst-)Richter! Die speziellen Bestimmungen für Fußgängerzonen sind übrigens im § 76a. festgelegt und nicht im § 76. Und nach der Logik des obigen Textes könnte ich auch völlig gesetzeskonform eine Autobahn durch eine Fußgängerzone legen, ich brauch es nur zu verordnen!