Autor Thema: Neue Mariahilfer Straße  (Gelesen 843879 mal)

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #540 am: 22. August 2013, 17:14:38 »
Folgende Antwort hab ich heute vom Dialog-Box Team bekommen, auf die Frage, was denn da nun genau verordnet wurde:

Zitat
wir hoffen, diese Antwort klärt ihre Fragen:
 
Die landläufig als Busspur bezeichnete rote Verkehrsfläche ist eine Fahrtrasse (Fahrbahn), auf welcher der Verkehr durch ein Fahrverbot "ausg. Linienomnibusse, Fahrräder, gewerbliche Behindertentransporte und Taxi zum Ein- und Aussteigen sowie Zufahrt zur Ladetätigkeit Mo.-Sa. (Werkt.) v. 6-13h" beschränkt ist. Diese Fahrtrasse ist durch Begrenzungslinien vom übrigen Teil der Mariahilfer Straße abgegrenzt, und zur Verdeutlichung rot eingefärbt und mit Schriftzügen "BUS" versehen. Überdies ist für die Fahrtrasse die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt.
Weiters ist die Mariahilfer Straße zwischen Neubaugasse und Kirchengasse als Einbahnstraße bis und in Richtung zur Kirchengasse verordnet - ausg. Fahrräder.
Beiderseits anschließend an die Fahrtrasse sind die Fußgängerzonen verordnet, wobei die Ausnahmen gleicherart wie jene beim Fahrverbot sind.
Da die Fußgängerzonen noch nicht niveaugleich ausgestaltet sind, haben wir in der Mariahilfer Straße Fußgängerzonen mit Fahrbahn und Gehsteig.
Entsprechend der StVO dürfen Fußgänger in der Fußgängerzone die Fahrbahn benutzen (nicht aber Fahrzeugen den Gehsteig).
Hinsichtlich des Verhaltens von Fußgängern auf der Fahrtrasse findet sich in §76 StVO
Abs. 1: Fußgänger haben, auch wenn sie Kinderwagen .... schieben ... , auf Gehsteigen und Gehwegen zu gehen.
Abs. 4 lit. b: An Stellen, wo der Verkehr ... nicht geregelt wird, dürfen Fußgänger, wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn treten, wenn sie sich vergewissert haben, dass sie hierbei andere Straßenbenützer nicht gefährden.
Abs. 5: Fußgänger haben die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren. Außerhalb von Schutzwegen haben sie den kürzesten Weg zu wählen; hierbei dürfen sie den Fahrzeugverkehr nicht behindern.
Aus der Summe der Bestimmungen ergibt sich, dass die Fahrbahn (Fahrtrasse) nicht in Längsrichtung begangen werden darf.
Die Zufahrt zur Ladetätigkeit, Taxi etc. erfolgt daher über die Fahrtrasse; die Ladetätigkeit, Fahrgastwechsel etc. wird in den Fahrbahnbereichen der Fußgängerzonen (jeweiliger Raum bis zum Randstein) abgewickelt.
Auf der Fahrtrasse selbst darf wegen "enger Fahrbahn" keine Ladetätigkeit etc. durchgeführt werden (ex lege Halte- und Parkverbot).
Radverkehr:
Auf Grund der Möblierung/Maste ist das Befahren der Fußgängerzonen unmittelbar im Kreuzungsbereich praktisch nur für Fahrräder möglich. Da das Befahren der Fußgängerzone durch "ausg. ... Fahrräder ..."  gestattet ist, wird die einmal im Gehsteigbereich begonnene Fahrt auch dort fortgesetzt werden.
Hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit: In der Fußgängerzone Schrittgeschwindigkeit, auf der Fahrtrasse 20 km/h.
Entgegen der Einbahnrichtung der Fahrtrasse wurden im Fahrbahnbereich der Fußgängerzone Fahrradsymbole aufgebracht (nach der Kreuzung mit der Kirchengasse). Dies ist eine unterstützende Maßnahme, dass Radfahrer den Fahrbahnbereich der Fußgängerzone benutzen sollen, stellen jedoch keine Radfahrstreifen dar.

13er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #541 am: 22. August 2013, 17:21:29 »
Aus dieser Antwort lese ich aber heraus, dass man mit dem Rad sehr wohl die Busspur befahren darf und das mit 20 km/h.

Ich hoffe aber auf einen raschen Umbau, denn dieses Gesetzeswirrwarr versteht der 0815-Wiener niemals.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #542 am: 22. August 2013, 17:25:31 »
. . . . ob jetzt Schrittgeschwindigkeit oder 20 km/h erlaubt sind . . . .
20 plus Schrittgeschwindigkeit ist 25. Der Rest auf 30 ist die nötige Toleranz!   ;)  C:-)



Für die Lenker erlaubt sind die kundgemachten 20 km/h. Sollte das (z.B. nach eine Unfall) einmal hinterfragt werden, müssen die dafür gradstehen, die das genehmigt haben bzw. der Straßenerhalter. Dann werden aber garantiert ruckzuck die 20er-Tafeln veschwinden und keiner wird es gewesen sein!

Verkehrsteilnehmer müssen sich an aufgestellte Verkehrszeichen etc. halten, außer sie sind offensichtlich falsch. Dann heißt es in seinem Verhalten größtmögliche Vorsicht walten zu lassen, was auch für Zweifelsfälle gilt . So ist man immer auf der (rechtlich) sicheren Seite!




. . . . denn dieses Gesetzeswirrwarr versteht der 0815-Wiener niemals.
Die verstehen da selber einges nicht! Aber das ist bei uns leider so, da legt jeder die Gesetze nach Geschmack aus, statt sie sinnerfassend zu lesen. Das tun leider sogar (Höchst-)Richter! Die speziellen Bestimmungen für Fußgängerzonen sind übrigens im § 76a. festgelegt und nicht im § 76. Und nach der Logik des obigen Textes könnte ich auch völlig gesetzeskonform eine Autobahn durch eine Fußgängerzone legen, ich brauch es nur zu verordnen! ::)
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darkweasel

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #543 am: 22. August 2013, 17:32:09 »
Verkehrsteilnehmer müssen sich an aufgestellte Verkehrszeichen etc. halten, außer sie sind offensichtlich falsch.
Du meinst, so offensichtlich falsch wie 20 km/h in der Fußgängerzone?

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #544 am: 22. August 2013, 17:33:01 »
Folgende Antwort hab ich heute vom Dialog-Box Team bekommen, auf die Frage, was denn da nun genau verordnet wurde:

Krank. Einfach nur krank.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

uk

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #545 am: 22. August 2013, 17:35:54 »
Aus dieser Antwort lese ich aber heraus, dass man mit dem Rad sehr wohl die Busspur befahren darf und das mit 20 km/h.
Und zwar eigentlich sogar in beide Richtungen. Einbahn ausgenommen Fahrräder. Und wenn ich mich recht erinnere ist ja in die andere Richtung auch kein 20er.
heisst das ich darf auf einem Fahrrad gegen die Einbahn auf der Busspur mit 50km/h rauffahren?!

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #546 am: 22. August 2013, 17:36:05 »
Folgende Antwort hab ich heute vom Dialog-Box Team bekommen, auf die Frage, was denn da nun genau verordnet wurde:

Sö ein Blödsinn.

Lex Generalis, Lex Specialis - niedriger § ist höherem § untergeordnet.

Fahrverbot: § 52
Fuzo: § 76a
Bezo: § 76c

Ergo: Schrittgeschwindigkeit, Fußg. dürfen auf der roten "Trasse (ist lediglich optische Hilfe wo der Bus fährt)" auch längsgehen, aber Verkehr nicht behindern.

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #547 am: 22. August 2013, 17:41:35 »

Du meinst, so offensichtlich falsch wie 20 km/h in der Fußgängerzone?
Der könnte für den Benutzer sicher noch als durchaus plausibel durchgehen, stünde dort 50, sollten aber in jedem Lenker allergrößte Bedenken und Zweifel aufkommen!



. . . . heisst das ich darf auf einem Fahrrad gegen die Einbahn auf der Busspur mit 50km/h rauffahren?!
Nein Schrittgeschwindigkeit, ist ja eine Fußgängerzone!
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uk

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #548 am: 22. August 2013, 17:44:04 »

. . . . heisst das ich darf auf einem Fahrrad gegen die Einbahn auf der Busspur mit 50km/h rauffahren?!
Nein Schrittgeschwindigkeit, ist ja eine Fußgängerzone!

So wie ich die Antwort bekommen habe eben nicht:

Zitat
Beiderseits anschließend an die Fahrtrasse sind die Fußgängerzonen verordnet, wobei die Ausnahmen gleicherart wie jene beim Fahrverbot sind.

Das heisst für mich: Die Rote Busspur ist eben keine Fussgängerzone, die ist rechts und links *neben* der Busspur.

E2

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #549 am: 22. August 2013, 17:50:52 »
Das heisst für mich: Die Rote Busspur ist eben keine Fussgängerzone, die ist rechts und links *neben* der Busspur.

Aha, also wenn ich die Straße quere, hab ich vor der Busspur alle 2,5 Meter eine Tafel Fuzo Ende oder wie?

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #550 am: 22. August 2013, 17:54:02 »

Lex Generalis, Lex Specialis -
Das gilt aber nur für die Gesetzeserstellung!


Zitat
niedriger § ist höherem § untergeordnet.
Da gibt es keine "Unterordnung", weil einzelne Paragraphen und auch ganze Gesetze einander nicht widersprechen dürfen! Was sie normalerweise auch nicht tun (und sonst umgehend bereinigt werden müssen), es aber bedingt durch die häufig willkürliche und eigennützige Auslegung durch Juristen, Schlitzohren und Allesfalschversteher (Leseschwäche?) immer gern so ausschaut!
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uk

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #551 am: 22. August 2013, 17:54:24 »
Das heisst für mich: Die Rote Busspur ist eben keine Fussgängerzone, die ist rechts und links *neben* der Busspur.

Aha, also wenn ich die Straße quere, hab ich vor der Busspur alle 2,5 Meter eine Tafel Fuzo Ende oder wie?
Hast du vor dem Parlament aber auch nicht. Aber dort ist die Fussgängerzone auch offensichtlich mit der Gehsteigkante zu Ende.

Ich hab den Eindruck, dass hier verordnet wurde ohne einen Gedanken darauf zu verschwenden, wie man das dann auch unmissverständlich ausschildern könnte. Und so kommt dann dieser verwirrende Murks heraus.

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #552 am: 22. August 2013, 18:06:51 »

Hast du vor dem Parlament aber auch nicht. Aber dort ist die Fussgängerzone auch offensichtlich mit der Gehsteigkante zu Ende.
Ist ja auch ein Blödsinn, genauso wie am Praterstern oder bei der Urania. Wenn ich eine Fußgängerzone einrichte, dann für die gesamte Verkehrsfläche. Wenn ich nur den Gehsteigbereich meine, brauche ich ja keine Fußgängerzone verordnen. Und wenn eine Zufahrt oder fallweise Durchfahrt durch einen Fußgängerbereich nötig ist, kann man das ja markieren oder baulich darstellen und, falls nötig, auf Berechtigte einschränken. So was gibt es doch häufig, nicht zuletzt bei Grundstückszufahrten.
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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #553 am: 22. August 2013, 18:07:06 »
Da gibt es keine "Unterordnung", weil einzelne Paragraphen und auch ganze Gesetze einander nicht widersprechen dürfen!

Ich hab das mal salopp ausgedrückt, schon klar. Lex Specialis, die Fuzo (76a) "zieht".

Und mit der (Tafel) FuZo ist generell schon mal ein Fahrverbot verbunden. Warum nochmals eins hinhängen?

Wär ungefähr so: Ampel - Rotlicht, daneben Leuchtschrift "Rot"  >:D


Und dass die Fuzo in Längsrichtung durch die "Fahrtrasse" unterbrochen wäre, ist für mich nirgends ersichtlich (ok, war selber noch nicht dort, aber allein aufgrund der Fotos kann ich das nirgends erkennen. Ich bezweifle auch, dass so was (Teilung nur durch bunte Markierungen (mehr is es nicht) überhaupt 100%ig rechtskonform möglich ist)

Linie 41

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #554 am: 22. August 2013, 18:11:01 »
Folgende Antwort hab ich heute vom Dialog-Box Team bekommen, auf die Frage, was denn da nun genau verordnet wurde:

Krank. Einfach nur krank.
Rechtlich jedenfalls definitiv nicht haltbar.

(Teilung nur durch bunte Markierungen (mehr is es nicht) überhaupt 100%ig rechtskonform möglich ist)
Ich vermute auch, daß dann entlang der ganzen Fahrbahn überall "Ende der Fußgängerzone"-Schilder aufgestellt werden müßten. Eine Längsteilung einer Fußgängerzone ist definitiv in der StVO nicht vorgesehen, eine Fußgängerzone gilt immer für den ganzen Straßenzug bis sie aufgehoben wird.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.