Autor Thema: Neue Mariahilfer Straße  (Gelesen 843797 mal)

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13er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #795 am: 30. August 2013, 15:59:07 »
Der vermutete Verstoß gegen die Betriebspflicht KflG § 20 Abs. 1 ist ja ohnehin inzwischen angezeigt.
Mehrfach?
Ist wahrscheinlich am sinnvollsten. Eine Anzeige kann man leicht einmal "verlieren" (wobei ich das der MA nicht unterstelle, mit denen habe ich sonst nur gute Erfahrungen), mehrere nicht.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

A11

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #796 am: 30. August 2013, 16:07:11 »
Edit: Und JEDES Fahrzeug mit mehr als 400 W ist anzumelden, sprich Kennzeichen, Haftpflicht...
Das heißt Lance Armstrong + Rennrad ist kennzeichenpflichtig?  C:-) >:D

Tatra83

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #797 am: 30. August 2013, 16:10:36 »
Edit: Und JEDES Fahrzeug mit mehr als 400 W ist anzumelden, sprich Kennzeichen, Haftpflicht...
Das heißt Lance Armstrong + Rennrad ist kennzeichenpflichtig?  C:-) >:D
Da er des Doping überführt wurde, dürfte ein Saisonkennzeichen ausreichen  :D
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #798 am: 30. August 2013, 17:32:37 »
Segway = Fahrrad. Glaube mir.
Schon möglich, dass sich das ein Jurist aus den Fingern gesogen hat. Aber dann müsste es auch die für Fahrräder vorgeschriebene Ausrüstung haben und vor allem die Räder hintereinander. Ein Einrad ist ja auch kein Fahrrad. Kinderräder auch nicht, obwohl sie genauso ausschauen können, das sind zwar Fahrzeuge, aber Spielzeuge. Nichtausgerüstete Rennräder sind rechtlich gesehen auch keine Fahrräder, sondern Sportgeräte! Natürlich wird es genug Leute geben, da das anders sehen, das ist immer so, sonst könnte es ja auch nicht zu unverständlichen Urteilen und abstrusesten Entscheidungen der Höchstgerichte kommen.

Auch ein Elektro-Rad, bei dem man nicht mittreten muss, sondern das allein mit der Kraft des E-Motors bewegt werden kann, ist kein Fahrrad, sondern ein anmeldepflichtiges Mofa. Zumindest, soweit es über 25 km/h erreichen kann (letzteres glaube ich, habe ich aber jetzt nicht überprüft!).

Ich glaube, das stammt alles aus der Erkenntnis, dass Segways hinsichtlich der Möglichkeit Radwege benützen zu dürfen, Fahrrädern gleichzusetzen sind, das gilt übrigens in diesem Punkt auch für Inline-Skates. Ob das auch in anderen Bundesländern gilt, weiß ich nicht. Bei diesen Ausnahmen und Sonderregelungen lässt die StVO den Ländern oft großen Spielraum.



Zitat
Heut komm ich nimma dazu, ich stell dir morgen die rechtliche Beurteilung rein.
Eine (oder sicher mehrere) Beurteilung wird sich wohl finden lassen, die gibt es für alles und jedes, oft  in widersprüchlichster Form und samt Gutachten. Such' lieber eine Gesetzesgrundlage!  ;)



Zitat
Edit: Und JEDES Fahrzeug mit mehr als 400 W ist anzumelden, sprich Kennzeichen, Haftpflicht...
Das Beispiel mit dem Radsportler wurde eh schon gebracht, aber jeder halbwegs kräftige Radfahrer oder Inline-Skater bringt locker 400 Watt! Und Motordroschken (10 km/h), Motorkulis usw. sind auch nicht angemeldet, obwohl die sicher nicht unter 1,5 PS haben! Auch jeder Fiaker und sonstige Pferdewagen werden von mehr als 400 Watt angetrieben, Gabelstapler etc. natürlich auch. Was ist weiters mit Elektro-Rollstühlen oder diesen anderen komischen Elektrofahrzeugen? Wären all diese Fahrzeuge anzumeldende Kraftfahrzeuge müssten sie sich im Kraftfahrgesetz wiederfinden!

Mit dem Fahrrad oder E-Fahrrad darfst du sogar ohne Anmeldung und ohne Führerschein über 50 km/h fahren, bergab erreichst du sogar 70 und mehr (in meiner Jugend habe ich am Grünen Berg 75 geschafft, da gab es dort das Radar noch nicht  ;D )!
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Linie 41

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #799 am: 30. August 2013, 17:38:00 »
(in meiner Jugend habe ich am Grünen Berg 75 geschafft, da gab es dort das Radar noch nicht  ;D )!
Das wäre auch mit Radar ziemlich wurscht gewesen mangels Identifikationsgrundlage bei einem Photo von hinten.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #800 am: 30. August 2013, 17:48:51 »

Das wäre auch mit Radar ziemlich wurscht gewesen mangels Identifikationsgrundlage bei einem Photo von hinten.
Da ist ein Freund mit dem Auto hinter mir gefahren um die Geschwindigkeit vom Tacho abzulesen. Dem wäre das Radar wohl nicht wurscht gewesen!   C:-)


Außerdem, da bist du auch von vorne nicht zu erkennen, tief über den Lenker gebeugt, Schädel unten, Gesicht verzerrt . . . .  ;D
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E2

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #801 am: 30. August 2013, 18:02:53 »
Segway = Fahrrad. Glaube mir.
Heut komm ich nimma dazu, ich stell dir morgen heute die rechtliche Beurteilung rein.
Edit: Und JEDES Fahrzeug mit mehr als 400 W ist anzumelden, sprich Kennzeichen, Haftpflicht...

Segway:
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Scooter:
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Inline:
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Auch für hema: siehe oben!

Und 70 mit dem Fahrrad ist im Ortsgebiet zu schnell weil: 50! Ergo -> Zahlemann, wenn sie dich anhalten.


Zitat
Such' lieber eine Gesetzesgrundlage!

Ich biete an:
§ 1 Abs. 2a KFG
§ 2 KFG
§ 2 StVO.

Und gleich eines vorweg: die 400 W in meinen oben eingefügten pdfs wurden, siehe § 1/2a KFG, auf 600 erhöht. Sorry. Aber es ändert nix dran, dass du mit mehr Watt (Motor, nicht Muskelkraft) ein Kennzeichen brauchst.

haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #802 am: 30. August 2013, 18:21:31 »
Die Sache mit den Elektroscootern (2. Dokument) dürfte etwas überholt sein:

StVO, § 2 (1):
Zitat
22. Fahrrad:
a) ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist,
b) ein Fahrzeug nach lit. a, das zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb gemäß § 1 Abs. 2a KFG 1967 ausgestattet ist (Elektrofahrrad),
c) ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller), oder
d) ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht;

Und KFG, § 1 (2a)
Zitat
2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Darunter fallen auch Elektroscooter

Hannes
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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #803 am: 30. August 2013, 18:27:12 »
Genau. So hab ichs geschrieben.



Zitat
ab 24.8.1994 durch die 17. KFG-Novelle (BGBl. Nr. 654/1994) eingeführt; ab diesem Datum gelten elektrisch angetriebene Zweiräder mit einer
Bauartgeschwindigkeit mit max. 20 km/h und einer Leistung von max. 400 Watt nicht mehr als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der
Straßenverkehrsordnung (StVO).
ab 19.8.2009 durch die 30. KFG-Novelle ( BGBl. Nr. 94/2009) geändert;

Bauartgeschwindigkeit:
max. 25 km/h
Leistung: max. 600 Watt
Helmpflicht: nein

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #804 am: 30. August 2013, 18:55:52 »

Segway:
Dann dürfte ein Segway aber nur auf Privatgrund verwendet werden! Und auch Roller, soweit sie kein Spielzeug sind.



Zitat
Auch für hema: siehe oben!

Und 70 mit dem Fahrrad ist im Ortsgebiet zu schnell weil: 50! Ergo -> Zahlemann, wenn sie dich anhalten.

Das war im Jahre Schnee, da hat es normalerweise auch keinen Polizisten geschert, wenn du mit dem Auto 70 gefahren bist. Blöd war nur, wenn du provokant eine Funkstreife überholt hast, wenn denen fad war und sie drauf aus waren. Die sind dann meist mit knapp unter 50 den Gürtel "entlanggeschlichen" und haben gewartet, bis sie wer überholt hat. Angehalten worden bist du nur ständig mit dem Motorrad wegen jedem Blödsinn, aber zahlen habe ich dann auch nie müssen, ich habe micht immer irgendwie herausreden können. Da Motorradfahren um 1970 herum recht exotisch war, haben sie einen gern ein bissl sekkiert!  :D
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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #805 am: 30. August 2013, 19:00:41 »

Segway:
Dann dürfte ein Segway aber nur auf Privatgrund verwendet werden! Und auch Roller, soweit sie kein Spielzeug sind.


Wie kommst darauf? Segway ist als als Fahrrad qualifiziert, steht doch eh drin. Wie kommst auf nur Privatgrund?

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #806 am: 30. August 2013, 19:28:10 »

Wie kommst darauf? Segway ist als als Fahrrad qualifiziert, steht doch eh drin. Wie kommst auf nur Privatgrund?
Wenn es ein Fahrrad ist, fällt es auch unter die Fahrradverordnung und muss auf öffentlichen Verkehrsflächen dementsprechend ausgerüstet sein. Um der StVO zu entsprechen zumindest beleuchtet. Wenn es mehr als 600 W hat oder schneller als 25 km/h geht, wäre es dann ein Kraftfahrzeug und müsste den Vorgaben des KfG entsprechen. Am Gehsteig usw. müsste man die Dinger schieben (soweit sie "Fahrräder" sind, als Kfz nur queren bei Ausfahrten)), falls das überhaupt so leicht geht.



Nicht nur manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass in Österreich alles überreguliert wird.
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haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #807 am: 30. August 2013, 20:24:44 »
Genau. So hab ichs geschrieben.

Tja, ich wollte die beiden Gesetzesstellen ziteren und dann sagt er mir, dass du schon geschrieben hast, ich hab dann nur die Links angeschaut und dein Posting nicht weiter gelesen, nur meines entsprechend abgeändert. Tut mir leid.

Nicht nur manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass in Österreich alles überreguliert wird.
 ::)

Ist nicht so schlimm, Deutschland kann es besser -
vor kurzem hat ein Richter in Deutschland eine Berufung wegen einer Verkehrsstrafe nicht anerkannt, weil diese per Fax eingebracht wurde und die Behörde eine elektronische Faxlösung hatte - Fax wird elektronisch angenommen, kommt per Email zum Sachbearbeiter und der schiebt sie in den elektronsichen Akt.
Richter sagt, dass in XY-Gesetz steht, dass das Fax auf der Empfängerseite beim Empfang ausgedruckt werden muss, eingescannt und dann in Akt. Berufung abgeschmettert, aber Empfehlung: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.

Oder:
Zitat
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Ist das Verkehrszeichen Kreisverkehr über der Nachrangtafel oder fehlt die Nachrangtafel, dann muss man blinken!

In Österreich existiert der KV nur 2 Mal in der StVO, in den BEgriffsbestimmungen und in den Verkehrszeichen "gefährlicher Kreisverkehr" (Gefahrenzeichen).

Sind nur zwei von vielen Fällen in den deutschen Gesetzen, weil die dortigen Legistiker sich offensichtlich alle als Nachfolger von Johann Wolfgang Goethe sehen :)
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Tatra83

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #808 am: 31. August 2013, 18:36:26 »
Es ist Wahlkampf in der Mahü: http://wien.orf.at/news/stories/2601071/ "Opposition: Chaos in der Mariahilfer Straße"

Aber die Realität sieht eben ganz anders aus als Jank, Juraczka und das Würmchen sowie deren Schmutzschreiberlinge wünschen. Es ist ruhig und man kommt (auch in den Begegnungszonen) gut miteinander aus, die angebotenen Sitzgelegenheiten werden rege genutzt. Die Velotaxis sind heut erstmals im Einsatz gewesen und wurden gut angenommen. Frau Vassilakou sollte das Wahlkampfgetöse aussitzen und dann wird sich schon zeigen, dass niemand mehr einen Pkw dort sehen will. Die Linie 13A legt man in beiden Richtungen in die Neubaugasse und gut is.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

13er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #809 am: 31. August 2013, 20:22:06 »
Genau so sehe ich das auch! Die paar Wochen steht man auch noch mit ein paar kleineren Änderungen (bauliche Verlangsamung der Radfahrer, 13A-Umlegung, Querung Stumpergasse - Kaiserstraße) durch und danach kräht kein Hahn mehr nach dem alten Zustand, dann ist Ende mit Shitstorm.

Übrigens "Wien Heute": Die positiven Stimmen überwiegen jetzt schon deutlich. Auch die Unternehmer dürften nicht so schlecht wegkommen, wie der interviewte Herr ja bestätigt: http://tvthek.orf.at/programs/70018-Wien-heute

Und der massive Ärger über das 13A-Schmierentheater ist ebenfalls gut, damit die Wiener Linien doch noch eine Lösung finden, die gesetzeskonform ist.
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