Autor Thema: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt  (Gelesen 7721 mal)

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Oskar

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4020er

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #1 am: 15. September 2022, 19:09:19 »
Finde die Entscheidung schon gerechtfertigt, bin selbst Student an der Uni Wien und hab viele Freunde und Mitstudenten, die eben im Gegensatz zu mir nicht aus Wien kommen und genau deswegen immer doppelt so viel pro Semester zahlen mussten als wir Wiener Studenten. V.a. pendeln viele und haben großteils nicht mal ein Klimaticket und das geht schon bei einigen sehr ins Portemonnaie! Dazu kommt noch bei vielen die Miete für die WG oder die Miet-Wohnung, die sie fürs Studium in Wien brauchen!

D 3XX

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #2 am: 15. September 2022, 21:18:55 »
Der Gedanke war doch ursprünglich dass die "Auswärtigen" die Differenz ohnehin von ihrer Heimatgemeinde/dem Land NÖ ersetzt bekommen können, was ich weiß. Wäre interessant ob die WL das in den Verhandlungen vorgebracht haben und was die Gerichte zu dem Argument sagen. Vielleicht wird ja die letztinstanzliche Entscheidung anonymisiert im RIS veröffentlicht (leider werden nur wenige Entscheidungen, die nicht vom OGH getroffen werden, dort veröffentlicht).
D 3XX

T1

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #3 am: 15. September 2022, 21:24:55 »
Dazu kommt noch bei vielen die Miete für die WG oder die Miet-Wohnung, die sie fürs Studium in Wien brauchen!
Wenn sie eh eine Wohnung in Wien zahlen, dann ist das Problem noch weniger nachvollziehbar, weil dann sollen sie sich doch bitte auch in Wien hauptmelden  ::)

Solange es einen föderalistischen Finanzausgleich gibt, ist die unterschiedliche Behandlung leider durchaus nachvollziehbar. Wieso soll auch die Wiener Bevölkerung für die "Zugreisten" zahlen, wenn sich diese nicht einmal melden können. Die Diskriminierung ist ja nicht aufgrund eines Umstandes, der für die betroffene Person nicht änderbar ist.

Der Gedanke war doch ursprünglich dass die "Auswärtigen" die Differenz ohnehin von ihrer Heimatgemeinde/dem Land NÖ ersetzt bekommen können, was ich weiß.
Ich denke, du vertust dich da ordentlich mit der Kausalkette. ;) Aber ja, der Einwand ist berechtigt: Was passiert mit jenen, die vom Land NÖ die Differenz ersetzt bekommen haben? Die hatten dann wohl jahrelang Gratis-ÖV…

4020er

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #4 am: 16. September 2022, 10:48:26 »
Dazu kommt noch bei vielen die Miete für die WG oder die Miet-Wohnung, die sie fürs Studium in Wien brauchen!
Wenn sie eh eine Wohnung in Wien zahlen, dann ist das Problem noch weniger nachvollziehbar, weil dann sollen sie sich doch bitte auch in Wien hauptmelden  ::)

Solange es einen föderalistischen Finanzausgleich gibt, ist die unterschiedliche Behandlung leider durchaus nachvollziehbar. Wieso soll auch die Wiener Bevölkerung für die "Zugreisten" zahlen, wenn sich diese nicht einmal melden können. Die Diskriminierung ist ja nicht aufgrund eines Umstandes, der für die betroffene Person nicht änderbar ist.

Der Gedanke war doch ursprünglich dass die "Auswärtigen" die Differenz ohnehin von ihrer Heimatgemeinde/dem Land NÖ ersetzt bekommen können, was ich weiß.
Ich denke, du vertust dich da ordentlich mit der Kausalkette. ;) Aber ja, der Einwand ist berechtigt: Was passiert mit jenen, die vom Land NÖ die Differenz ersetzt bekommen haben? Die hatten dann wohl jahrelang Gratis-ÖV…
Ja aber man kann das auch nicht so verallgemeinern bei den Studenten, dass sie, wenn sie eine Wohnung in haben, dass dann für sie auch gleich die 150 Euro pro Jahr mehr zu zahlen als welche mit Hauptwohnsitz Wien nicht wirklich ins Gewicht fällt! Man muss bedenken, dass auch nicht jeder die Miete für Wohnung od. WG aus ganz eigener Hand bezahlen kann. Häufig unterstützen da noch die Eltern und nicht jeder jobbt nebenbei noch! Wie dem auch sei: es ist ein heikles Thema, aber viele Studenten wissen wirklich nicht, wie sie ihr Studentenleben zur Gänze finanzieren können! Natürlich kann da sagen, dass man nebenbei Arbeiten gehen kann, aber manche brauchen auch so viel Zeit und Nerven für Prüfungen, dass sich das auch nicht immer noch ausgeht! V.a. wenn man sich eventuell etwas schwerer mit dem Lernen tut als andere

5er

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #5 am: 17. September 2022, 19:09:17 »
Ja aber man kann das auch nicht so verallgemeinern bei den Studenten, dass sie, wenn sie eine Wohnung in haben, dass dann für sie auch gleich die 150 Euro pro Jahr mehr zu zahlen als welche mit Hauptwohnsitz Wien nicht wirklich ins Gewicht fällt!
Ich glaube nicht, dass das so gemeint war. Vielmehr sollten sich die Studenten die in einer Wohnung in Wien wohnen auch dort hauptmelden und nicht in der Gemeinde aus der sie ursprünglich kommen. (Müssten sie laut Meldegesetz in vielen Fällen auch, da sich ihr Lebensmittelpunkt während des Studiums wohl in Wien befindet)
Dann hätten sie auch den vergünstigten Tarif erhalten.


Wirklich lächerlich finde ich nicht, dass die WL die Differenz zum günstigeren Ticket erstatten müssen, sondern dass sie auch 300€ (das ist immerhin das Vierfache der Differenz) für „erlittene persönliche Beeinträchtigung in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb" zahlen sollen.

haidi

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #6 am: 17. September 2022, 20:50:52 »
Wien könnte die Studenten,die nicht in Wien hauptgemeldet sind und das volle Semesterticket haben wollen, nach dem Meldegesetz abstrafen, im Wiederholungsfall mit steigender Strafhöhe.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Gast1090

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #7 am: 17. September 2022, 21:32:28 »
Wien könnte die Studenten,die nicht in Wien hauptgemeldet sind und das volle Semesterticket haben wollen, nach dem Meldegesetz abstrafen, im Wiederholungsfall mit steigender Strafhöhe.

Müßten da nicht die Wr.Linien der Stadt Wien die Daten bekanntgeben? Wäre das nicht ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen? Einfacher wäre es doch, das Semesterticket kostet einheitlich für alle € 150,00 und denen in Wien hauptgemeldeten Studenten vergütet die Stadt Wien - auf Antrag - € 75,00??

Klingelfee

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #8 am: 18. September 2022, 07:56:29 »
Wien könnte die Studenten,die nicht in Wien hauptgemeldet sind und das volle Semesterticket haben wollen, nach dem Meldegesetz abstrafen, im Wiederholungsfall mit steigender Strafhöhe.

Und wieso sollen diese Studenten nur auf Grund ihrer Meldeadresse abgestraft werden. Ist dir nicht in den Sinn gekommen, dass viele Studenten vielleicht auch im Umland von Wien wohnen, weil sie entweder in Wien keine Wohnung bekommen haben oder aber sich das Wohnen in Wien nicht leisten können.

Das was du hier machst ist schon wieder einmal eine Generalverurteilung von Menschen, deren Umstände du gar nicht kennst.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Oskar

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #9 am: 18. September 2022, 08:58:39 »

t12700

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #10 am: 18. September 2022, 11:47:22 »
Wien könnte die Studenten,die nicht in Wien hauptgemeldet sind und das volle Semesterticket haben wollen, nach dem Meldegesetz abstrafen, im Wiederholungsfall mit steigender Strafhöhe.

Und wieso sollen diese Studenten nur auf Grund ihrer Meldeadresse abgestraft werden. Ist dir nicht in den Sinn gekommen, dass viele Studenten vielleicht auch im Umland von Wien wohnen, weil sie entweder in Wien keine Wohnung bekommen haben oder aber sich das Wohnen in Wien nicht leisten können.
Jene Studenten mit Hauptwohnsitz in NÖ können sich meines Wissens nach die Differenz auf Antrag beim Land Niederösterreich zurückholen. Und diejenigen, die zwar in Wien wohnen, sich aber nicht hauptmelden wollen, sollen halt einen höheren Preis zahlen, es ist ja nicht so dass die Ummeldung eine so große Hürde ist.

Nulltarif

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #11 am: 18. September 2022, 13:17:57 »
Ich glaube nicht, dass das so gemeint war. Vielmehr sollten sich die Studenten die in einer Wohnung in Wien wohnen auch dort hauptmelden und nicht in der Gemeinde aus der sie ursprünglich kommen. (Müssten sie laut Meldegesetz in vielen Fällen auch, da sich ihr Lebensmittelpunkt während des Studiums wohl in Wien befindet)

Auch wenn man dort vielleicht den überwiegenden Teil der Zeit des Jahres verbringt, ist für mich nicht selbstverständlich, dass das studienhalber Wohnen in einer WG oder einem Studentenheim den Lebensmittelpunkt darstellt.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. (Dalai Lama)

Tunafish

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #12 am: 18. September 2022, 16:28:47 »
Es dürfte auch schwierig und personalintensiv sein, sowas für jede einzelne Person herauszufinden & auch nachzuweisen. Das wäre doch ein ziemlich fragwürdiges Unterfangen.

Kurzzug

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #13 am: 18. September 2022, 17:01:07 »
Jene Studenten mit Hauptwohnsitz in NÖ können sich meines Wissens nach die Differenz auf Antrag beim Land Niederösterreich zurückholen.

Stimmt so nicht. Früher hat man 100€ vom Land NÖ als Student für den ÖV bekommen. Praktisch hat man also sein Semesterticket eingereicht und hatte eine Woche später das Geld am Konto. Für Fahrten über die Stadtgrenze hinaus gab es verbilligte Monatstickets, die etwa 25% weniger gekostet haben als ein Vollpreismonatsticket.

Das hat sich mittlerweile geändert, wenn mein Gedächtnis recht hat, ist das seit WS 2021 anders. Seitdem werden diese Studentenmonatstickets gefördert. Es gibt also keine 100€ mehr vom Land, stattdessen wird die Förderung auf die Monatstickets aufgeteilt. Vom 1.9. bis 30.6. kann man als Student in NÖ sehr billig unterwegs sein, ein Monatsticket Mödling - Wien KZG kostet z. B. nur 12,80€, im Vergleich zu den 32,80€ früher oder dem Vollpreis von 46,30€. In den Ferien gibts diese Monatskarten nicht, da zahlt man Vollpreis bzw. Einzelfahrscheine.

T1

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #14 am: 18. September 2022, 20:46:26 »
Ja aber man kann das auch nicht so verallgemeinern bei den Studenten, dass sie, wenn sie eine Wohnung in haben, dass dann für sie auch gleich die 150 Euro pro Jahr mehr zu zahlen als welche mit Hauptwohnsitz Wien nicht wirklich ins Gewicht fällt!
Ich glaube nicht, dass das so gemeint war. Vielmehr sollten sich die Studenten die in einer Wohnung in Wien wohnen auch dort hauptmelden und nicht in der Gemeinde aus der sie ursprünglich kommen. (Müssten sie laut Meldegesetz in vielen Fällen auch, da sich ihr Lebensmittelpunkt während des Studiums wohl in Wien befindet)
Dann hätten sie auch den vergünstigten Tarif erhalten.


Wirklich lächerlich finde ich nicht, dass die WL die Differenz zum günstigeren Ticket erstatten müssen, sondern dass sie auch 300€ (das ist immerhin das Vierfache der Differenz) für „erlittene persönliche Beeinträchtigung in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb" zahlen sollen.
Zweimal  :up: