Autor Thema: Verlängerung der U5 bis Rennweg  (Gelesen 13575 mal)

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Bhf_Breitensee

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #15 am: 04. August 2021, 09:10:14 »
Man bedenke auch, dass man die einstigen Fahrzeiten von E2/G2/H2 heute nicht mehr erreicht, obwohl die Anzahl der Pkw rückläufig ist.

Ferry

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #16 am: 04. August 2021, 13:10:40 »
Heißt: Das Gebäude ist rechtlich gleich wie das von jedem anderen privaten Grundbesitzer.
Der Botschafter darf aber entscheiden wen er in sein Gebäude lässt und wen nicht *. Bei Gefahr für Leib und Leben gibts eine Ausnahme, aber wenn die Bude brennt wird wohl kaum einer was dagegen haben, dass die Feuerwehr löscht.

Wenn man also unter einer Botschaft bauen will, braucht man das Einverständnis des Eigentümers. Gibt der es nicht her, muß man ihn enteignen. Aber da ist es wohl besser sich solange zusammen zu streiten bis eine Lösung am Tisch liegt. Vorallem bei Staaten wie den USA oder China.

*Auf den Fall Assange bezogen bedeutet das, das die Polizei vom Botschafter nicht ins Gebäude gelassen wurde. Somit konnte er auch nicht festgenommen werden.

Danke für die Klarstellung. Unklar ist mir noch, wieso der Botschafter das Recht hat, Exekutivorganen den Zugang zu verwehren, wenn die Liegenschaft auf dem Gebiet des jeweiligen Staates, in dem sie sich befindet, liegt. Dieses Recht haben andere ja auch nicht; wenn die Polizei mein Haus oder meine Wohnung betreten will, kann ich sie auch nicht daran hindern. Also liegt hier doch immer noch eine gewisse Sonderstellung vor.

Auf jeden Fall ist jetzt geklärt, dass die U5 bis Rennweg ohne Weiteres gebaut werden könnte, zur Not auch unterhalb des Botschaftsgebäudes. Andere Anrainer werden ja auch nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass unter ihren Liegenschaften herumgegraben wird. Noch dazu, wo das Botschaftsgebäude i.d.R. nicht dem Botschafter gehört, sondern ihm vom Gastland nur zur Verfügung gestellt wird.

Zitat von: coolhaary
Und zu Prag 89. Das war den Tschechen herzlich wurscht was da passiert. War es doch innerdeutsche Angelegenheit.

Ganz so war es nicht. Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert, obwohl der Prager Frühling eine rein innertschechoslowakische Angelegenheit war. Außerdem sah m.W. der Warschauer Pakt vor, dass sich seine Mitgliedsstaaten in solchen Angelegenheiten (Flüchtlinge) gegenseitig helfen. Demnach und nach dem, was du geschrieben hast, hätten die Tschechen also ohne Weiteres die Botschaft stürmen und alle Ostdeutschen festnehmen und in Bussen in DDR zurückbringen können, zumal es sich auch dort um tschechoslowakisches Staatsgebiet, auf dem tschechoslowakisches Recht exekutiert werden konnte, gehandelt hat.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #17 am: 04. August 2021, 14:40:54 »
Zitat von: coolhaary
Und zu Prag 89. Das war den Tschechen herzlich wurscht was da passiert. War es doch innerdeutsche Angelegenheit.

Ganz so war es nicht. Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert, obwohl der Prager Frühling eine rein innertschechoslowakische Angelegenheit war. Außerdem sah m.W. der Warschauer Pakt vor, dass sich seine Mitgliedsstaaten in solchen Angelegenheiten (Flüchtlinge) gegenseitig helfen. Demnach und nach dem, was du geschrieben hast, hätten die Tschechen also ohne Weiteres die Botschaft stürmen und alle Ostdeutschen festnehmen und in Bussen in DDR zurückbringen können, zumal es sich auch dort um tschechoslowakisches Staatsgebiet, auf dem tschechoslowakisches Recht exekutiert werden konnte, gehandelt hat.
Was ich weiß, ist kein Tscheche in eine Botschaft geflüchtet bzw. konnte nicht, weil das vom Botschaftpersonal verhindert wurde. 1989 waren die Zeiten anders, der Ostblock war schon auf dem Weg zur Auflösung.
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Ferry

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #18 am: 04. August 2021, 15:07:40 »
Was ich weiß, ist kein Tscheche in eine Botschaft geflüchtet bzw. konnte nicht, weil das vom Botschaftpersonal verhindert wurde.

Keine Tscheche (eig. damals noch Tschechoslowake), sondern eingereiste DDR-Bürger sind in die westdeutsche Botschaft in Prag geflüchtet. Die Polizei hat die Menschen zwar (teilweise nur sehr halbherzig) daran gehindert, auf das Botschaftsgelände zu gelangen, aber sobald sie dort waren, nichts weiter unternommen, obwohl sie das - nachdem, was heute hier besprochen wurde - anscheinend ohne Weiteres gekonnt hätte.

Und wie gesagt: es gab die Vereinbarung, einander in solchen Situation zu helfen. Die Rumänen haben z.B. mit DDR-Bürgern, die mit gefälschten Pässen von Bukarest aus in den Westen gelangen wollten, nicht viel Federlesen gemacht: in Begleitung von Securitate-Beamten ab ins nächste Flugzeug nach Ost-Berlin! Und auch die Bulgaren waren in dieser Hinsicht nicht für ihre Menschenfreundlichkeit bekannt: auch dort wurden DDR-Bürger, die via Flieger in den Westen wollten, festgenommen und in die DDR zurückgebracht, obwohl jedem klar war, was sie in ihrer "Heimat" erwarten würde.

Aber vielleicht hast du ja recht und es lag damals bereits in der Luft, dass es zu Veränderungen kommen würde. In dieser Situation wollte sich natürlich niemand mehr zu sehr aus dem Fenster lehnen.
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darkweasel

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #19 am: 04. August 2021, 15:13:09 »
Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert
https://de.wikipedia.org/wiki/Prager_Fr%C3%BChling#Nichtbeteiligung_der_DDR
obwohl sie das - nachdem, was heute hier besprochen wurde - anscheinend ohne Weiteres gekonnt hätte.
Nein, die Polizei kann nicht ohne Erlaubnis des Landes, dem die Botschaft gehört, Botschaften betreten. Botschaften haben diesbezüglich wirklich Rechte, die private Häuser nicht haben. Das heißt aber trotzdem nicht, dass die Botschaft nicht zum Territorium des Landes gehört, in dem sie liegt. Es ist halt nicht möglich, dessen Gesetze einfach so dort durchzusetzen.

Ferry

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #20 am: 04. August 2021, 15:25:00 »
Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert
https://de.wikipedia.org/wiki/Prager_Fr%C3%BChling#Nichtbeteiligung_der_DDR
obwohl sie das - nachdem, was heute hier besprochen wurde - anscheinend ohne Weiteres gekonnt hätte.
Nein, die Polizei kann nicht ohne Erlaubnis des Landes, dem die Botschaft gehört, Botschaften betreten. Botschaften haben diesbezüglich wirklich Rechte, die private Häuser nicht haben. Das heißt aber trotzdem nicht, dass die Botschaft nicht zum Territorium des Landes gehört, in dem sie liegt. Es ist halt nicht möglich, dessen Gesetze einfach so dort durchzusetzen.

OK, man lernt nie aus. Danke für den Link. Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich sogar seinerzeit im Geschichtsunterricht noch gelernt habe, dass der Prager Frühling durch den Einmarsch der Truppen aller Staaten des Warschauer Paktes niedergeschlagen wurde. Hinterfragt habe ich es nie, warum auch? Es erschien ja nicht unlogisch. Aber gut - wieder etwas gelernt!

Aber wie auch immer: das Betreten von Botschaftsgelände ohne Zustimmung des Botschafters mag nicht möglich sein. Aber dass man unterhalb der Liegenschaft eine U-Bahn-Strecke errichtet, dagegen kann er nichts machen.
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coolharry

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #21 am: 04. August 2021, 15:26:02 »
Aber vielleicht hast du ja recht und es lag damals bereits in der Luft, dass es zu Veränderungen kommen würde. In dieser Situation wollte sich natürlich niemand mehr zu sehr aus dem Fenster lehnen.

Ja lag es. Flüchteten doch im Sommer 89 an mehreren Fronten DDR Bürger in den Westen. Auch Österreich hatte da seinen Anteil.
https://www.spiegel.de/geschichte/ddr-flucht-1989-ueber-ungarn-a-1288339.html
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

68er

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #22 am: 04. August 2021, 15:41:41 »
Andere Anrainer werden ja auch nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass unter ihren Liegenschaften herumgegraben wird.

Soweit ich weiß, gehört der Boden bis in beliebige Tiefe dem Grundstückseigentümer, der beim U-Bahn-Bau sicher gefragt werden muss. Wenn er sich weigert, kann er (teil-)enteignet - im Sinne einer zwangsweisen Duldung der Untertunnelung - und entschädigt werden. Das kann man bei diplomatischem Status eben nicht machen.

win22

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #23 am: 04. August 2021, 18:31:56 »
Danke für die Klarstellung. Unklar ist mir noch, wieso der Botschafter das Recht hat, Exekutivorganen den Zugang zu verwehren, wenn die Liegenschaft auf dem Gebiet des jeweiligen Staates, in dem sie sich befindet, liegt. Dieses Recht haben andere ja auch nicht; wenn die Polizei mein Haus oder meine Wohnung betreten will, kann ich sie auch nicht daran hindern. Also liegt hier doch immer noch eine gewisse Sonderstellung vor.

Wie bereits von mir gepostet: Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_diplomatische_Beziehungen

Ist ein völkerrechtlicher Vertrag

haidi

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #24 am: 04. August 2021, 18:42:19 »
Was ich weiß, ist kein Tscheche in eine Botschaft geflüchtet bzw. konnte nicht, weil das vom Botschaftpersonal verhindert wurde.
Keine Tscheche (eig. damals noch Tschechoslowake), sondern eingereiste DDR-Bürger sind in die westdeutsche Botschaft in Prag geflüchtet. Die Polizei hat die Menschen zwar (teilweise nur sehr halbherzig) daran gehindert, auf das Botschaftsgelände zu gelangen, aber sobald sie dort waren, nichts weiter unternommen, obwohl sie das - nachdem, was heute hier besprochen wurde - anscheinend ohne Weiteres gekonnt hätte.
WEnn du mein Posting genau liest, dann wirst feststellen, dass ich von der Situation 1968 gesprochen habe.
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Katana

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #25 am: 04. August 2021, 19:58:41 »
Soweit ich weiß, gehört der Boden bis in beliebige Tiefe dem Grundstückseigentümer, der beim U-Bahn-Bau sicher gefragt werden muss. Wenn er sich weigert, kann er (teil-)enteignet - im Sinne einer zwangsweisen Duldung der Untertunnelung - und entschädigt werden.
Das war ja auch bei der U2-Verlängerung im Zweiten auch so. Oder?

Das kann man bei diplomatischem Status eben nicht machen.
Das kann ich den obigen Erläuterungen nicht entnehmen.

hema

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #26 am: 05. August 2021, 00:37:20 »

Nein, die Polizei kann nicht ohne Erlaubnis des Landes, dem die Botschaft gehört, Botschaften betreten. Botschaften haben diesbezüglich wirklich Rechte, die private Häuser nicht haben.
Also so ganz ohne Weiteres darf die Polizei auch deine Wohnung/dein Haus ohne deine Zustimmung nicht betreten!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #27 am: 05. August 2021, 09:55:05 »
Andere Anrainer werden ja auch nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass unter ihren Liegenschaften herumgegraben wird.
??? ??? ???

Zwischen Matzleinsdorfer Platz und Rathaus wird zurzeit an der Verlängerung der U2 gearbeitet, dort sollen 370 Häuser von der Linie unterfahren werden. Bei diesen 370 Häusern stehen aber 2.200 verschiedene Grundeigentümer zu Buche. Sie alle müssen zustimmen, dass die U-Bahn die besagten Grundstücke unterfahren darf.

https://wien.orf.at/stories/3029253/

68er

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #28 am: 05. August 2021, 11:23:36 »
Das kann ich den obigen Erläuterungen nicht entnehmen.

Laut dem Wiener Übereinkommen von 1961 genießen Diplomaten Immunität nicht nur vor Strafverfahren, sondern auch vor Verwaltungs- und Zivilverfahren. Eine Klage auf Enteignung würde die Zustimmung des Diplomaten benötigen und dann nochmals eine Zustimmung zur Vollstreckung des Urteils.

Ferry

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Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
« Antwort #29 am: 05. August 2021, 11:27:43 »
WEnn du mein Posting genau liest, dann wirst feststellen, dass ich von der Situation 1968 gesprochen habe.

Ja, du hast recht. War ein Missverständnis. Sorry!
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