Die Schulhof-Passage wurde leider inzwischen für den Durchgang gesperrt . . . .
Wobei die Frage ist, ob das rechtlich überhaupt einwandfrei ist/war. Wegerecht, Gewohnheitsrecht, Widmung usw.!
Wenn es kein gewidmeter Durchgang war, sondern ein "freiwilliger Durchgang", kann der Besitzer tatsächlich den Durchgang jederzeit zusperren. Eine Regelung wie in Großbritannien, dass ein privater Weg nach einer bestimmten Zeit der tolerierten oder erlaubten Benützung (ich glaube 20 Jahre) automatisch zu einem legal right of way wird, gibt es in Österreich nicht.
Jahrzehntealte Fußwege einfach zu unterbinden zeugt nicht gerade von fußgängerfreundlicher Politik, deren sich Wien so gerne rühmt!
Wie gesagt, das ist nicht primär die Schuld der Stadt, sondern der Besitzer, die ihren Privatgrund jederzeit absperren können, wenn sie es wollen.
Was man der Politik schon zum Vorwurf machen kann, ist, da nicht aktiver das Gespräch mit den Hausbesitzern zu suchen um diese Verbindungen offen zu halten oder diese Verbindungen einfach im Flächenwidmungsplan zu verankern.