Autor Thema: UVLSA  (Gelesen 9274 mal)

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schaffnerlos

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Re: UVLSA
« Antwort #15 am: 07. Mai 2020, 16:41:31 »
Warum sollte die Bedeutung eines Lichtzeichens (§ 38) plötzlich nicht gelten, nur weil es nicht in einem bestimmten Kasterl untergebracht ist?

Aus dem gleichen Grund warum die runde Stop-Tafel und die gelben Sperrlinien nicht gelten. In keinem Fall darfst du diesen Umstand aber einfach ignorieren, also auch nicht das Rotlicht.

Ferry

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Re: UVLSA
« Antwort #16 am: 07. Mai 2020, 16:58:20 »
Hintergrund: Ampeln müssen allgemein 3 Lichter haben

Sorry, aber das stimmt nicht. Es gibt genug Ampeln, die nur aus zwei Leuchtkammern bestehen - gelb und rot. Die sind im Normalzustand finster und springen zunächst auf gelb, dann auf rot. Und vor einem solchen Ding musst du selbstverständlich auch halten, wenn es rot zeigt.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Re: UVLSA
« Antwort #17 am: 18. Dezember 2021, 06:40:19 »
Hintergrund: Ampeln müssen allgemein 3 Lichter haben

Sorry, aber das stimmt nicht. Es gibt genug Ampeln, die nur aus zwei Leuchtkammern bestehen - gelb und rot. Die sind im Normalzustand finster und springen zunächst auf gelb, dann auf rot. Und vor einem solchen Ding musst du selbstverständlich auch halten, wenn es rot zeigt.
Die sind vor Feuerwehr- oder Rettungsausfahrten. Dort werden sie nicht benötigt, da sowieso mit Blaulicht ausgefahren wird.

§39 Abs 1 StVO sagt, dass die Lichtzeichen in der Reihenfolge Rot - Gelb - Grün anzubringen sind, und zwar entweder von Oben nach Unten oder von Links nach Rechts. Hier lese ich nicht unbedingt heraus, dass das grüne Licht weggelassen werden kann, damit gebe ich Dir mal vorläufig recht. Aaaaaaber:

§38 Abs 9 StVO beginnt mit "Im Bereich eines Grenzüberganges dürfen auch Lichtzeichen verwendet werden, die nur rotes und grünes Licht ausstrahlen.".

Nun ist es so, dass es laut gängiger Rechtsinterpretation kein unnötiges Gesetz geben darf - es ist also Recht so auszulegen, dass jede Bestimmung notwendig ist. Heißt also: "Rot-Grün-Ampeln bei Grenzübergängen sind nur deswegen erlaubt, weil es explizit im Gesetz drin steht.

Heißt aber auch, dass nur das und nix anderes, also keine Rot-Gelb-Ampeln erlaubt sind. Wenn Rot-Grün-Ampeln eine extra Regelung brauchen, dann auch Rot-Gelb-Ampeln, und diese Regelung fehlt aber.

Klingelfee

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Re: UVLSA
« Antwort #18 am: 18. Dezember 2021, 07:15:39 »
Hintergrund: Ampeln müssen allgemein 3 Lichter haben

Sorry, aber das stimmt nicht. Es gibt genug Ampeln, die nur aus zwei Leuchtkammern bestehen - gelb und rot. Die sind im Normalzustand finster und springen zunächst auf gelb, dann auf rot. Und vor einem solchen Ding musst du selbstverständlich auch halten, wenn es rot zeigt.
Die sind vor Feuerwehr- oder Rettungsausfahrten. Dort werden sie nicht benötigt, da sowieso mit Blaulicht ausgefahren wird.

§39 Abs 1 StVO sagt, dass die Lichtzeichen in der Reihenfolge Rot - Gelb - Grün anzubringen sind, und zwar entweder von Oben nach Unten oder von Links nach Rechts. Hier lese ich nicht unbedingt heraus, dass das grüne Licht weggelassen werden kann, damit gebe ich Dir mal vorläufig recht. Aaaaaaber:

§38 Abs 9 StVO beginnt mit "Im Bereich eines Grenzüberganges dürfen auch Lichtzeichen verwendet werden, die nur rotes und grünes Licht ausstrahlen.".

Nun ist es so, dass es laut gängiger Rechtsinterpretation kein unnötiges Gesetz geben darf - es ist also Recht so auszulegen, dass jede Bestimmung notwendig ist. Heißt also: "Rot-Grün-Ampeln bei Grenzübergängen sind nur deswegen erlaubt, weil es explizit im Gesetz drin steht.

Heißt aber auch, dass nur das und nix anderes, also keine Rot-Gelb-Ampeln erlaubt sind. Wenn Rot-Grün-Ampeln eine extra Regelung brauchen, dann auch Rot-Gelb-Ampeln, und diese Regelung fehlt aber.

Also ich kann deiner Ansicht nicht folgen. Denn mir fehlt in §39(1) die Information, dass Ampeln aus 3 Lampen (Rot/Gelb/Grün) bestehen muss. Es ist lediglich die Reihenfolge genannt. Das einzige, was nicht sein, das eine Ampelanlage aus vollständiger und und unvollständigen Ampeln besteht. Daher musste zum Beispiel die Ampelanlage in der Maroltingergasse auf Höhe der Haltestelle Joachimsthalerplatz umgebaut werden.

Auch wären dann die Ampel, die lediglich ein grünes Zusatzsignal haben, ungültig. Denn auch diese Signalform kann ich nicht herauslesen

In Deutschland gibt es deshalb auch eine andere Besonderheit. Da ist ein grüner Blechpfeil angebracht. Diese bedeutet, dass man mit anhalten vor der Ampel auch bei Rot abbiegen darf. Und ich glaube in Berlin gibt es eine Kreuzung, wo auf Grund dieses Blechpfeiles die Ampel nie auf Grün geht.
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Re: UVLSA
« Antwort #19 am: 18. Dezember 2021, 10:28:17 »
Das einzige, was nicht sein, das eine Ampelanlage aus vollständiger und und unvollständigen Ampeln besteht. Daher musste zum Beispiel die Ampelanlage in der Maroltingergasse auf Höhe der Haltestelle Joachimsthalerplatz umgebaut werden.

Wie war die vor dem Umbau? Denn jetzt ist sie so, dass die Anlage vollständige (Autoverkehr) und unvollständige (Straßenbahn) Lichtsignale gemeinsam enthält.
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Re: UVLSA
« Antwort #20 am: 18. Dezember 2021, 11:04:20 »
Das einzige, was nicht sein, das eine Ampelanlage aus vollständiger und und unvollständigen Ampeln besteht. Daher musste zum Beispiel die Ampelanlage in der Maroltingergasse auf Höhe der Haltestelle Joachimsthalerplatz umgebaut werden.

Wie war die vor dem Umbau? Denn jetzt ist sie so, dass die Anlage vollständige (Autoverkehr) und unvollständige (Straßenbahn) Lichtsignale gemeinsam enthält.

War dort nicht eine vollständige Fußgängerampel?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: UVLSA
« Antwort #21 am: 18. Dezember 2021, 11:10:35 »
Das einzige, was nicht sein, das eine Ampelanlage aus vollständiger und und unvollständigen Ampeln besteht. Daher musste zum Beispiel die Ampelanlage in der Maroltingergasse auf Höhe der Haltestelle Joachimsthalerplatz umgebaut werden.

Wie war die vor dem Umbau? Denn jetzt ist sie so, dass die Anlage vollständige (Autoverkehr) und unvollständige (Straßenbahn) Lichtsignale gemeinsam enthält.

War dort nicht eine vollständige Fußgängerampel?

Dort ist eine vollständige Fußgängerampel, aber nur über die bahnhofseitige Fahrbahn der Maroltingergasse (wo auch die vollständige Kfz-LSA ist).
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Re: UVLSA
« Antwort #22 am: 18. Dezember 2021, 19:04:39 »
Also ich kann deiner Ansicht nicht folgen. Denn mir fehlt in §39(1) die Information, dass Ampeln aus 3 Lampen (Rot/Gelb/Grün) bestehen muss. Es ist lediglich die Reihenfolge genannt. Das einzige, was nicht sein, das eine Ampelanlage aus vollständiger und und unvollständigen Ampeln besteht. Daher musste zum Beispiel die Ampelanlage in der Maroltingergasse auf Höhe der Haltestelle Joachimsthalerplatz umgebaut werden.
Ich probiere es noch einmal mit anderen Worten.

Erstens: Ich stimme zu, dass aus 39/1 kein Verbot von unvollständigen Ampeln herauszulesen ist. Das hast Du ja geschrieben, aber gegenteiliges habe ich nie behauptet.

Ich habe mich auf 38/9 bezogen, der besagt, dass auf Grenzübergängen das gelbe Licht entfallen kann.

Gesetzliche Bestimmungen sind niemals unnötig oder Draufgabe. 38/9 ist also notwendig, er sagt etwas aus. Und da es anscheinend notwendig ist, extra darauf hinzuweisen, dass unter bestimmten Fällen das gelbe Licht entfallen kann, folgt daraus, dass ansonsten alle drei Lichter notwendig sind.

Wäre es nicht so, wäre 38/9 ohne Zweck, weil es ja sowieso Ampeln ohne Gelb geben darf.

Auch wären dann die Ampel, die lediglich ein grünes Zusatzsignal haben, ungültig. Denn auch diese Signalform kann ich nicht herauslesen.
Oh doch. 38/7 spricht von leuchtenden grünen Pfeilen. Einfach grün, einfach leuchtend, und sonst nix. Ist genauso eine Sonderbestimmung wie 38/9, und zwar eine, die notwendig ist, weil sonst alleinstehende grüne Pfeile ungültig wären.

In Deutschland gibt es deshalb auch eine andere Besonderheit. Da ist ein grüner Blechpfeil angebracht. Diese bedeutet, dass man mit anhalten vor der Ampel auch bei Rot abbiegen darf. Und ich glaube in Berlin gibt es eine Kreuzung, wo auf Grund dieses Blechpfeiles die Ampel nie auf Grün geht.
Gibt es bei uns im Experimentalstadium auch: 38/5a.

Vento66

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Re: UVLSA
« Antwort #23 am: 18. Dezember 2021, 19:20:10 »
Und ich glaube in Berlin gibt es eine Kreuzung, wo auf Grund dieses Blechpfeiles die Ampel nie auf Grün geht.

Fast richtig, ist aber Dresden: https://www.youtube.com/watch?v=RlVPM0ZjWB4