Ich als Straßenbahnfahrer dürfte bzw. sollte ich ja auch nicht mal mich selbst verteidigen bei einem Angriff.
Das ist ein Unsinn, im Rahmen der bestehenden Gesetze (Notwehr, Hilfeleistung, Selbstverteidigung, Unterstützung Schutzbefohlener, Schutz von Eigentum usw.) darfst du alles machen, was jeder andere Bürger auch darf! Nur Selbstjustiz oder über bloße Verteidigung und Vermeidung eines Vermögensnachteils hinausgehende Aktionen sind niemand erlaubt, ja sogar allenfalls mit Strafe bedroht. Die Grenze, was grad noch geht und was grad nicht mehr geht ist halt etwas unscharf. Was halt schwierig ist, ist das Abwägen der jeweils eingesetzten Mittel, abhängig vom Gewicht einer begangenen oder drohenden Tat. Um einen Mord zu verhindern, darf man notfalls auch wen töten, einen Zeitungsdieb, darf man nicht einmal festhalten, soweit das nicht ohne (drohender) Verletzungsfolge möglich erscheint.