Allerdings ist die Ampel Haltung so, daß der Zug auf Gleis 1 erst anfahren darf, wenn der stadteinwärts fahrende Zug schon deutlich im Gleisbogen ist.
Und so hätte mMn der stadtauswärts fahrende den Vorfall richtig erkennen müssen und noch rechtzeitig stehen bleiben können.
Mir hat diese Vorschrift an dieser Kreuzung einmal vor einen schweren Unfall bewährt, da ein Zug der WLB stadteinwärts die Weichenstellung nicht beachtet hat.
Du hast diesbezüglich schon recht, nur ich elebe es in letzter Zeit ständig, dass ich, wenn ich stadtauswärts fahre und bereits frei habe, die Gegenzüge, die nur ein sehr kurzes Fenster haben, wo in beide Richtungen Frei haben, diese voll durchziehen und es ihnen egal ist, ob du schon auf bzw. kurz vor der Gleiskreuzung stehst.
@Klingelfee, wenn du dir also mal Fangprämien(gibts die bei Revisoren/ZKlern?) erarbeiten willst, dort schaffst du ganz locker.