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Zitat von: 95B am 01. März 2017, 15:58:10Was ich für wahrscheinlicher halte: 4558 wurde noch für gut befunden und bekommt eine Hu.Ja, das glaube ich auch. Wobei mMn ja auch einige andere E1 auf diesen Bildern bereits skartiert wurden und noch relativ gut aussehen...
Was ich für wahrscheinlicher halte: 4558 wurde noch für gut befunden und bekommt eine Hu.
Komisch ist nur, dass 4558 offenbar von einem LH in die HW gebracht wurde. Oder war das eine Falschsüchtung?
Nein schon richtig, kanns mir bei 4558 nicht vorstellen dass der noch eine HU kriegt. Die Wartung der meisten Lohner E1 wurde in den letzten Jahren stark vernachlässigt, und das betrifft auch 4558! Wenn die WL wirklich noch einem E1 eine HU geben wollen dann eher einen SGP-E1.
Ich finde es komisch, dass die Leichen 4558, (4814)& 4859 bislang nicht skartiert wurden, dafür 4553& 4821, die in passablem Zustand waren, sehrwohl skartiert wurden!
Wenn die Hu abgelaufen ist, darf er eben nicht aus eigener Kraft fahren.
Zitat von: 95B am 01. März 2017, 17:31:26Wenn die Hu abgelaufen ist, darf er eben nicht aus eigener Kraft fahren.Das ist leider nicht ganz richtig!
Solange er fahren kann und der §40-Mann die Benützung des Schienennetzes erlaubt. Ist genauso mit gewissen "Museumsfahrzeugen"!
Zitat von: hema am 01. März 2017, 17:50:48Solange er fahren kann und der §40-Mann die Benützung des Schienennetzes erlaubt. Ist genauso mit gewissen "Museumsfahrzeugen"! Wenn er aus eigener Kraft fahren darf, dann eher als Werkstättenfahrt. Genau so wie man mit einem Auto mit abgelaufenen Plakette und blauer Nummentafel fahren darf.
Zitat von: Klingelfee am 01. März 2017, 18:18:55Zitat von: hema am 01. März 2017, 17:50:48Solange er fahren kann und der §40-Mann die Benützung des Schienennetzes erlaubt. Ist genauso mit gewissen "Museumsfahrzeugen"! Wenn er aus eigener Kraft fahren darf, dann eher als Werkstättenfahrt. Genau so wie man mit einem Auto mit abgelaufenen Plakette und blauer Nummentafel fahren darf.Ein PKW mit abgelaufener Plakette darf maximal 4 Monate betrieben werden, danach nicht mehr, auch nicht mit blauen KFZ Kennzeichen!(Das weis ich von einem Bekannten, der freier Versicherungsmakler ist!)
Zitat von: Donaufelder am 01. März 2017, 18:50:48Zitat von: Klingelfee am 01. März 2017, 18:18:55Zitat von: hema am 01. März 2017, 17:50:48Solange er fahren kann und der §40-Mann die Benützung des Schienennetzes erlaubt. Ist genauso mit gewissen "Museumsfahrzeugen"! Wenn er aus eigener Kraft fahren darf, dann eher als Werkstättenfahrt. Genau so wie man mit einem Auto mit abgelaufenen Plakette und blauer Nummentafel fahren darf.Ein PKW mit abgelaufener Plakette darf maximal 4 Monate betrieben werden, danach nicht mehr, auch nicht mit blauen KFZ Kennzeichen!(Das weis ich von einem Bekannten, der freier Versicherungsmakler ist!)Dann frag ich mich aber, wie eine Werkstatt VOR der Vorführung eines Fahrzeuges bei der Prüfstelle eine Probefahrt machen kann, damit sie sich über den technischen Zustand des Fahrzeuges überzeugen kann. Irgendeine Ausnahmegenehmigung müsste es da geben.Ausserdem weis ich wiederum, dass man so den Reichsbrückenbus zu den diversen Tramwaytagen überstellt hatte, da er weder eine Zulassung von, noch eine gültige Plakette hatte.