Und wie geht das dann z.B. in München, Linz usw., mit praktisch identen Weichen?
Über München weiß ich nichts, aber in Linz gilt genauso die StrabVO, wie in Wien und die sagt:
§ 17 (10) Bewegliche Teile von Weichen, die mit mehr als 15 km/h gegen die Spitze befahren werden, müssen in ihren Endlagen formschlüssig festgelegt werden können.
Und bei den Weichensignalen W 11-W 13 heißt es in der Erläuterung:
Die beweglichen Teile der Weiche sind in der jeweiligen Endlage formschlüssig festgelegt (Weiche ist verschlossen)
Da nun, wie hier von manchen immer wieder kritisch angemerkt wird, die StrabVO mit der deutschen BOStrab weitgehend identisch ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung beim Befahren nicht formschlüssig festgelegter Weichen in München eine andere ist.