Autor Thema: Ampelregelung  (Gelesen 21963 mal)

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haidi

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Re: Ampelregelung
« Antwort #45 am: 02. Februar 2011, 11:43:02 »
Wobei zu ergänzen ist, das Signal ist nur dann "gestört", wenn die Ampel komplett auf Rot ist, zu allen anderen Zeiten zeigen alle Straßenbahnsignale Halt an.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Ferry

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Re: Ampelregelung
« Antwort #46 am: 02. Februar 2011, 18:15:17 »
Man hilft sich dort sehr schlau und effektiv, aber letzlich mit einer rechtlichen Krücke
Es ist keine Krücke - nicht in rechtlicher Hinsicht. Du bist mir mit deiner Antwort zuvorgekommen und hast deine eigene Behauptung ja schpn widerlegt Das Blinken signalisiert "Außer Betrieb" und damit darf das Signal - unter Einhaltung aller sonst geltenden Vorschriften - überfahren werden. Streiten könnte man allenfalls über die Farbe des Lichts (orange), denn bei einem "normalen" T-Signal, wo das untere Licht ja auch für alle "Freie Fahrt bei..." Signalbilder verwendet wird, ist diese natürlich genauso in weiß bzw. gelb gehalten wie die übrigen Lichter. Ansonsten aber gibt es dort eben nur die Signalbilder "Halt" und "Außer Betrieb". Über den praktischen Wert kann man natürlich streiten, aber rechtlich würde das ziemlich halten.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: Ampelregelung
« Antwort #47 am: 02. Februar 2011, 20:03:09 »
Und du meinst, es ist rechtlich so ganz in Ordnung, wenn bei einer technischen oder Sicherungsanlage der Störfall zum Normalbetrieb erklärt wird? Obwohl bei den Weichen ist es ja nicht viel anders, da anerkennt man die Fehlfunktion als zu erwartenden Betriebszustand und fängt das damit ab, dass man das freizügige Befahren einschränkt (restriktive Geschwindigkeitsbgrenzung, Linksweichenregel)!


Übrigens, ein Signalbild "Blinken" gibt es nicht, das Blinken zeigt nur an, dass die Anlage abgeschaltet ist. Das einwandfreie und vorschriftskonforme weitere Vorgehen wäre dann analog dem bei einer gestörten (finsteren oder "hängengebliebenen") Anlage. Also Anhalten (weil ja kein eindeutiges "Frei" zu erkennen ist und daher der bedenklichere Zustand angenommen werden muss) und, weil ja kein "Frei" zu erwarten ist, Fortsetzen der Fahrt mit besonderer Vorsicht. Nur wer macht das schon? Ein blinkendes/finsteres Signal = gar kein Signal und wird daher überfahren, als ob es nicht da wäre. "Da foahrst dann nach der StVO" ist die gelebte Realität und landläufige (irrige!) Meinung bis in die Spitzen des Schulbüros.


Das Gesetz (StrabVO) schreibt Straßenbahnlichtsignale vor, für die Fälle wo man bei einer VLSA mit den normalen Lichtignalen gem. StVO nicht das Auslangen findet. Straßenbahnlichtsignale (Fahrsignale) und nicht irgendwelche schlauen Privatlösungen mit Blinklichtern!  ;)


Aber, wo kein Kläger, da kein Richter und viel denken macht halt nur Kopfweh!  8)
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Ferry

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Re: Ampelregelung
« Antwort #48 am: 03. Februar 2011, 11:45:10 »
Übrigens, ein Signalbild "Blinken" gibt es nicht, das Blinken zeigt nur an, dass die Anlage abgeschaltet ist.
Genauer gesagt, ist sie nicht "im Regelbetrieb". Wäre sie abgeschaltet, wäre sie ja ganz finster.

Zitat
Das Gesetz (StrabVO) schreibt Straßenbahnlichtsignale vor, für die Fälle wo man bei einer VLSA mit den normalen Lichtignalen gem. StVO nicht das Auslangen findet.
Na, Straßenbahnlichtsignale sind dort ja vorhanden.
Zitat
Straßenbahnlichtsignale (Fahrsignale) und nicht irgendwelche schlauen Privatlösungen mit Blinklichtern!  ;)
Das Signal "Gesperrt für alle Richtungen" gibt's dort ja auch.

Mal eine Gegenfrage: (Wo) in welchem Gesetz steht, dass es eine solche Lösung nicht geben darf?

Übrigens, weil du die Linksweichen/Konfliktregel angesprochen hast: weiß jemand, wie dieses Problem in anderen Städten rechtlich gelöst ist?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: Ampelregelung
« Antwort #49 am: 03. Februar 2011, 15:30:27 »

Mal eine Gegenfrage: (Wo) in welchem Gesetz steht, dass es eine solche Lösung nicht geben darf?
Z.B. in der Signalvorschrift. Da steht, dass andere, als in dieser Vorschrift enthaltenen Signale nicht verwendet bzw. befolgt werden dürfen!  ;)



Zitat
Übrigens, weil du die Linksweichen/Konfliktregel angesprochen hast: weiß jemand, wie dieses Problem in anderen Städten rechtlich gelöst ist?
Welches Problem? Jenes, dass man nicht ausreichend Vertrauen in die zuverlässige Funktion der verwendeten Weichen hat?  ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

moszkva tér

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Re: Ampelregelung
« Antwort #50 am: 03. Februar 2011, 15:47:04 »
Zitat
Übrigens, weil du die Linksweichen/Konfliktregel angesprochen hast: weiß jemand, wie dieses Problem in anderen Städten rechtlich gelöst ist?
Welches Problem? Jenes, dass man nicht ausreichend Vertrauen in die zuverlässige Funktion der verwendeten Weichen hat?  ::)
Auch in anderen Städten gibts Linksweichenprobleme. Auf Technik alleine würde ich mich sowieso nie 100% verlassen wollen.

Ferry

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Re: Ampelregelung
« Antwort #51 am: 11. Februar 2011, 13:42:47 »

Mal eine Gegenfrage: (Wo) in welchem Gesetz steht, dass es eine solche Lösung nicht geben darf?
Z.B. in der Signalvorschrift. Da steht, dass andere, als in dieser Vorschrift enthaltenen Signale nicht verwendet bzw. befolgt werden dürfen!  ;)
In meiner SV-Strab aus 1984 findet sich dieser Passus nicht.

Aber selbst wenn es so wäre: Willst du damit sagen, dass ich keinen anderen, neueren Signalen, die seit 1984 dazugekommen sind, Beachtung schenken muss? Das meinst du doch nicht im Ernst!
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hema

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Re: Ampelregelung
« Antwort #52 am: 11. Februar 2011, 18:03:56 »

In meiner SV-Strab aus 1984 findet sich dieser Passus nicht.
Gleich auf Seite 2 findest du (unter anderem) folgende Passagen:

Die Signale in dieser Signalvorschrift dienen der eindeutigen Verständigung im Straßenbahnbetrieb. Jedem
Signal ist eine festgelegte Bedeutung zugeordnet.

Der Missbrauch von Signalmitteln oder die missbräuchliche Signalgebung sowie die Verwendung oder Be-
folgung anderer als der vorgeschriebenen Signale ist verboten.




Natürlich muss man auch die internen (Dienst-)Anweisungen seines Chefs beachten, sonst fliegt man leicht raus, aber die dürfen eigentlich nicht Gesetzen und rechtsverbindlichen Vorschriften widersprechen. Und die derzeit immer noch gültige "SIGNALVORSCHRIFT für den STRASSENBAHNBETRIEB - SV-STRAB. Ausgabe 1984. Genehmigt vom Bundesministerium für Verkehr mit Bescheid vom 23.11.1984, Zl. EB 6792/2-II/61-1984" ist eben eine behördlich genehmigte, eisenbahnrechtliche Bestimmung von allgemeiner Gültigkeit. Dass einige neue Bestimmungen der StrabVO99 (noch) nicht eingearbeitet wurden, ist ein anderer Kaffee, aber vermutlich will man sich den "Aufwand" und etwaige Kalamitäten sparen, solange es die Behörde stillschweigend akzeptiert und die Änderung nicht ausdrücklich fordert. Kopf im Sand und blödstellen so lange es geht, ist ja durchaus eine bewährte (österreichische) Methode!  8)
 
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