Indem man für die Überlänge eine Ausnahmegenehmigung ansucht.
Und da weiß man schon vorher, dass Landeshauptmann und Verkehrsminister zustimmen werden?
Interessant wäre auch die Begründung für die Ausnahmegenehmigung.
Also ich glaube schon, dass man um die Ausnahmegenehmigung schon
vor der Bestellung der Fahrzeuge angesucht hat.
Und zur Begründung. Ich glaube, da gibt es gewisse Richtlinien.
Aber weil die Busse ja eine Routengenehmigung haben ist es vielleicht noch für andere Linienbusunternehmen interessant, aber für Frächter und Reisebusunternehmer ist es mMn eher uninteressant, da sie für JEDE Route dann ansuchen müssen.
Un die Busse haben derzeit auch nur auf 4 Linien und deren Einführungs-/Schlußfahrten bzw auf der route Garage - HW/Erzeugerwerkstatt Berechtigung zu fahren.
Die größere Kapazität ist sicher kein Grund ist sicher kein Grund. Und ich kann dir sagen, dass zusätzliche Platzangebot nicht wirklich merkst, die Busse sind nach wie vor überfüllt. Einzig es haben jetzt mehr Kinderwagen Platz.