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Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten

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RobertK:
Der Spazier- und Radweg auf der ehemaligen 181er-Strecke (Straßenbezeichnung "Prater 80er-Linie") ist seit einiger Zeit mit Verbotstafeln gesperrt, bei Zuwiderhandeln wird mit einer Besitzstörungsklage gedroht:

https://wien.orf.at/stories/3052449/

Schon davor habe ich mich gefragt, weshalb die dortige Fahrverbots-Tafel mit einer Zusatztafel "Privatgrund" versehen ist und wie die ehemalige Straßenbahnstrecke in Privatbesitz gelangt sein könnte. Im ORF-Artikel findet sich die Erklärung:


--- Zitat ---Der eigentliche Grundbesitzer des Areals ist die Bundesimmobiliengesellschaft, die der Republik Österreich gehört. Seit 1996 besteht zwischen ihr und Karl Friedrich H. [dem Geschäftsführer der Interrace Management GmbH, der Betreibergesellschaft der Galopprennbahn Freudenau] ein Baurechtsvertrag, der ihn dazu befugt, wie ein Eigentümer über das Grundstück zu verfügen.
--- Ende Zitat ---

Die beliebte Rad-, Lauf- und Spazierstrecke entlang des Donaukanals ab der Freudenau flussabwärts ist somit nun auf einer Länge von 1,5 km ziemlich unbrauchbar geworden, da sie nun eine Sackgasse darstellt, mit ihrem Beginn in der dünn besiedelten Gegend bei der Seitenhafenbrücke.

hema:

--- Zitat von: RobertK am 14. Juni 2020, 16:05:00 ---. . . . bei Zuwiderhandeln wird mit einer Besitzstörungsklage gedroht:


--- Ende Zitat ---
Wie will man (schon rein technisch) einen Fußgänger oder Radfahrer wegen Besitzstörung belangen?  ???

Auch ist es ja gar nicht so einfach, einen Weg zu sperren, der über Jahrzehnte frei begehbar war ("Gewohnheitsrecht").

Anrew Wiggin:

--- Zitat von: hema am 14. Juni 2020, 17:03:14 ---
Auch ist es ja gar nicht so einfach, einen Weg zu sperren, der über Jahrzehnte frei begehbar war ("Gewohnheitsrecht").

--- Ende Zitat ---

Gewohnheitsrecht passt hier nicht. Es geht um die Ersitzung einer Dienstbarkeit (Wegerecht), dazu muss nachgewiesen werden, dass dieser Weg 40 Jahre lang öffentlich zugänglich war.
Im Falter war vor ca 1 Monat ein Bericht zu dem Thema, die Verkehrsstadträtin ist auf der Suche nach einer Lösung mit dem Pächter, ohne das Wegerecht gerichtlich geltend zu machen.

Klingelfee:

--- Zitat von: hema am 14. Juni 2020, 17:03:14 ---
--- Zitat von: RobertK am 14. Juni 2020, 16:05:00 ---. . . . bei Zuwiderhandeln wird mit einer Besitzstörungsklage gedroht:


--- Ende Zitat ---
Wie will man (schon rein technisch) einen Fußgänger oder Radfahrer wegen Besitzstörung belangen?  ???

Auch ist es ja gar nicht so einfach, einen Weg zu sperren, der über Jahrzehnte frei begehbar war ("Gewohnheitsrecht").

--- Ende Zitat ---

Besitzstörung kannst du schon bei betreten einklagen. Es ist halt nur die Frage, wie du da die Personalien der Personen feststellen willst. Weil eine rechtliche Handhabe zum Anhalten der Personen hat der Eigentümer und dessen Vertreter nicht.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob das nicht eine Nachwirkung auch von dem Rechtstreit des Bergbauers, der eine Teilschuld bekommen hat, weil seine Kuh eine Wanderin getötet hat. Das ist nämlich zumindest lt. ORF.AT die Sorge des Grundstückseigentümer


--- Zitat von: ORF.at ---Auf diesen Wegen rund um die 80er-Linie laufen Pferde auch teilweise frei herum, es kann vorkommen, dass sie ausbrechen. Wenn dann zum Beispiel eine Familie mit Kleinkind und Kinderwagen niedergerannt wird, bin ich dafür haftbar“, so Karl Friedrich Habel gegenüber wien.ORF.at.

--- Ende Zitat ---

coolharry:

--- Zitat von: RobertK am 14. Juni 2020, 16:05:00 ---

Die beliebte Rad-, Lauf- und Spazierstrecke entlang des Donaukanals ab der Freudenau flussabwärts ist somit nun auf einer Länge von 1,5 km ziemlich unbrauchbar geworden, da sie nun eine Sackgasse darstellt, mit ihrem Beginn in der dünn besiedelten Gegend bei der Seitenhafenbrücke.

--- Ende Zitat ---
Der Weg ist keine Sackgasse. Man kann bis zur Schüttelstraße, und weiter, gehen. Mit möglichkeit zur Quering der Autobahn und des Kanals bei der Ostbahn, bei dem Fußgehersteg und bei der Stadionbrücke. Ähnlich dem Weg am andere Ufer.

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