Die Fahrer sind zum befördern der Fahrgäste da und nicht für die Kaltverformung von KFZ und produzieren von Störungen. Es gibt nun mal Stellen, wo man als Straßenbahnfahrer ggf. nachläßt, um Unfälle zu vermeiden und so die Fahrgäste sicher und nach Möglichkeit pünktlich von A nach B zu bringen.
@4498:
Die von Klingelfee geschilderte Fahrweise nennt man "vorausschauendes Fahren" und zeichnet einen guten Fahrer/ Lenker eigentlich aus, der Übersicht im Straßenverkehr besitzt. Es gehört auch manchmal dazu - obwohl man im Recht wäre - nachzulassen, um eben einen Vorfall zu vermeiden.
Kein Bediensteter in einer Verkehrskanzlei hätte mit dir eine Freude, denn deine geschilderte - offensichtlich von Aggression geprägte - Vorgehensweise am Fahrerplatz würde nur andauernd zu Betriebsmeldungen führen. Und wenn da dann noch "Vorsätzlichkeit" nachgewiesen werden könnte (auch der gegnerische Verkehrsteilnehmer bzw. sein Rechtsverdreher sind nicht blöd), dann würdest du sehr oft auch vor dem Kadi stehen und viel Geld zahlen müssen und so manche private Anklage ebenfalls über dich ergehen lassen müssen.
Dann hätte man Erdberg viel früher zusperren müssen, denn da war es schon üblich.
T (L-3-Wagenzug) hält bei Rot bei der Wassergasse stadteinwärts. Es wird grün, die ersten beiden Autos ziehen nebenan an der Straßenbahn vorbei und aufs Gleis, Straßenbahner schaltet normal die Serie auf. Als 3. Auto gibt ein alter Käfer noch Gas, Straßenbahner hält die Serie, blickt nach rechts und schaltet im "richtigen" Moment fast voll die Parallele auf, um dem Käfer seine elegante hintere Radabdeckung einzudrücken.
Anderer Fall, Geamat am 18er, Schlachthausgasse Richtung Südbahnhof, Höhe Markhofgasse (Hainburger Weg). Stau, Autos stehen neben dem Gleis bzw. dann halt auf dem Gleis. Straßenbahn zieht vor bis hinter das erste Auto, das im Lichtraum steht und steht damit neben einem Auto, das schräg zum Gleis neben dem Gleis steht. Bei der Weiterfahrt fahren Auto und Straßenbahn gleichzeitig an, da der Autofahrer die neben ihm stehende und und nun anfahrende Straßenbahn übersehen hat. Straßenbahnfahrer beobachtet die Situation die ganze Zeit und meldet sich nach dem Knirschen beim Autofahrer mit den Worten "ich wollte eh ausweichen, habs aber nicht geschafft". Das gleiche hat übrigens der am T danach auch gesagt.
Das Gesetz spricht vom Vertrauensgrundsatz, ich darf auf korrektes Verhalten vertrauen, außer ein nicht korrektes Verhalten ist erkennbar. Ab diesem Zeitpunkt
und nicht schon davor muss ich reagieren.
In beiden Fällen, im besonderen aber beim 18er, war das Fehlverhalten vorerst nicht erkennbar.
Ein kleiner Ausflug, ich kehre am Ende dieses Ausflugs zur Straßenbahn zurück. Ich bin mit den Inlineskates am Radweg in der Wagramer Straße gefahren (Gehsteigradweg). Ein Auto kommt in der Nebenfahrbahn entgegen und setzt den Blinker zu einer Ausfahrt, die ich gleich überqueren werde. Ich beobachte das Auto , sehe aber bald, dass er nicht in die Ausfahrt rein will, sondern genau parallel zum Fahrbahnrand stehen bleiben will. Damit kein Konfliktpunkt. In dem Moment dreht eine auf dem Gehsteig stehende Frau ihren Kinderwagen auf den Radweg, die wollte also genau zu dem Auto. Ich weiche Richtung eines Verkehrszeichens aus, um dort abzustoppen. Ich verletze mich dabei leicht und zerstörw meinen Handschoner, da auf dem Mast eine Zeitungsaufhängungsbefestigung ist.
Die Leute, das waren noch mehr, ignorieren mich einfach, setzen das Kind aus dem Kinderwagen ins Auto, verladen den Kinderwagen ins Auto. In meinem Schock weiß ich nicht mehr, welche der Frauen den Kinderwagen gelenkt hat und damit den Unfall verursacht hat.
Ich werde einfach ignoriert. Dem Fahrer des Autos sage ich noch, er soll jetzt nicht wegfahren, denn sonst hilft er zur Fahrerflucht. Auch er ignoriert mich und fährt weg.
Meine Erkenntnis: Wäre ich nicht ausgewichen und hätte den Kinderwagen niedergeschoben (ich hätte nur in die Hocke gehen müssen, dann wäre mir vielleicht weniger passiert) hätten die mich nicht mehr ignorieren können. Und das habe ich mir gemerkt.
Und seitdem kümmere ich mich auf Fahrrad und Co nur mehr um meine eigene Sicherheit. Mit dem Auto bin ich seit meinem Führerschein (1984) unfallfrei unterwegs, mit dem Fahrrad gab es dann (zur Zeit, als ich noch Fahrrad fuhr) etwa eine Blechberührung pro Monat, allerdings ohne Verletzungen meinerseits. Und ohne Schuld.
Und nun zurück zur Straßenbahn: Das geschilderte Problem mit Radwegen ist das gleiche wie mit der Straßenbahn. Seitlich geführte Radwege sind nichts anderes als der Rechtsabbieger am Ring. Das ist nun einmal gefährlicher als eine normale Führung, wo sich alle einen bis mehrere allgemein genutzte Fahrstreifen teilen. Solche Situationen gibt es überall, ich wundere mich auch, warum Autofahrer beim Rechtsabbiegen immer zuerst nach links schwenken (Donaufelder Straße -> Dückegasse). Ja die Straßenbahnfahrer wissen das auch und fahren nicht vor, aber ich sehe keinen Grund, warum man damit rechnen muss. Und das Gesetz sieht auch keinen Grund.
Gefällt mir: So stellt sich der kleine Maxi die Welt des straßenbahnfahrens vor.
Der kleine Maxi sieht diese Situationen sehr wohl, sonst hätte er beim Radfahren schon längst unfallbedingte Verletzungen davongetragen, wundert sich über das Verhalten der Straßenbahner. Und was das interne anbelangt, sollte die Personalvertretung doch auf der Seite des Personals stehen.