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Zitat von: haidi am 06. Oktober 2017, 16:00:30Scan eines Tickets mit Uhrzeit Die Verunsicherung der das lesenden Fahrgästen ist eine Frechheit.
Scan eines Tickets mit Uhrzeit
Ausserdem - "berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug", warum, wie komm ich als Unternehmer dann zu einer MWST-Rechnung?
Kauft man beim Automaten, bekommt man üblicherweise auch einen zweiten Zettel, der als Zahlungsbeleg dient.
Aber nur, wenn man mit Bankomat zahlt.
Zitat von: 95B am 10. Oktober 2017, 09:22:18Aber nur, wenn man mit Bankomat zahlt.Müsste es aufgrund der Registrierkassenverordnung nicht mittlerweile für jeden Einkauf eine Rechnung geben?
Zitat von: 60er am 10. Oktober 2017, 09:30:15Zitat von: 95B am 10. Oktober 2017, 09:22:18Aber nur, wenn man mit Bankomat zahlt.Müsste es aufgrund der Registrierkassenverordnung nicht mittlerweile für jeden Einkauf eine Rechnung geben?Ich denke, die Fahrkarte ist eine gültige Kleinbetragsrechnung.
Kann keine Rechnung sein, weil sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Zitat von: Katana am 09. Oktober 2017, 20:50:18Zitat von: haidi am 06. Oktober 2017, 16:00:30Scan eines Tickets mit Uhrzeit Die Verunsicherung der das lesenden Fahrgästen ist eine Frechheit.Ausserdem - "berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug", warum, wie komm ich als Unternehmer dann zu einer MWST-Rechnung?
Zitat von: tramway.at am 09. Oktober 2017, 22:12:14Zitat von: Katana am 09. Oktober 2017, 20:50:18Zitat von: haidi am 06. Oktober 2017, 16:00:30Scan eines Tickets mit Uhrzeit Die Verunsicherung der das lesenden Fahrgästen ist eine Frechheit.Ausserdem - "berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug", warum, wie komm ich als Unternehmer dann zu einer MWST-Rechnung?Möglicherweise muss man das im Bestellvorgang verlangen, ist mir aber nicht aufgefallen. Jedenfalls bekommt man nur das Ticket als PDFWenn du das Ticket online kaufst (wie im ursprünglich zitierten Beitrag), bekommst du doch eine separate PDF-Rechnung dazu (auf der dann steht, dass sie nicht als Ticket gilt) - da steht sogar "Vorsteuerbescheinigung" groß drauf.