Aus einem alten Stadtbahn-Lehrbehelf über das Verhalten des Zupersonals und des Bahnsteigabfertigers in den Haltestellen von der Einfahrt bis zur Ausfahrt des Zuges:
Zugabfertigung (Verhalten des Zugführers und Bahnsteigabfertigers in der Haltestelle)
Fährt der Zug in die Haltestelle ein, so hat der Zugführer nach Stillstand des Zuges die während der Fahrt geschlossene Wagentüre zu öffnen, steigt als erster auf den Bahnsteig, stellt sich so auf, daß er den Zug entlang sieht und überwacht das Aus- und Einsteigen. Ist es beendet und zeigt das Ausfahrtsignal "Frei", gibt er den Warnungspfiff. Zeigt dagegen das Ausfahrtsignal "Halt",ist mit dem Warnungspfiff zu warten.
Der Bahnsteigabfertiger hat den Zug auf dem Bahnsteig zu erwarten, die Besteckung und bei Dunkelheit auch die Beleuchtung zu überprüfen. Knapp nach Stillstand des Zuges ist der Name der Haltestelle und, wo es erforderlich ist, die Fahrtrichtung laut und deutlich auszurufen. Sodann hat er das Aus- und Einsteigen zu überwachen und das Einsteigen, wenn notwendig, durch den Zuruf "Bitte rasch einsteigen" zu beschleunigen oder die Fahrgäste zur besseren Verteilung auf die einzelnen Wagen aufzufordern. Anschließend hat der Bahnsteigabfertiger an die Fahrgäste die höfliche Mahnung "Bitte das Rauchverbot zu beachten" zu richten. Ertönt der Warnungspfiff des Zugführers, so hat der Bahnsteigabfertiger folgendes auszurufen:
"Nicht mehr einsteigen!"
"Türen schließen!"
"Zurücktreten!"
"Achtung, Abfahrt!"
den Warnungspfiff zu wiederholen und gleichzeitig den Befehlstab hochzuheben. Fahrgäste, die nachher noch einsteigen wollen, sind zu warnen.
Nach erfolgter Abfertigung durch den Bahnsteigabfertiger überzeugt sich der Zugführer nochmals, ob das Ausfahrtsignal "Frei" zeigt und gibt an den Fahrer den Zuruf "Vorwärts". Der Zugführer steigt auf die Plattform und der Fahrer setzt den Zug in Bewegung. Der Zugführer hat sich so aufzustellen, daß er den ausfahrenden Zug auf zwei Wagenlängen beobachten kann. Dann schließt er die Türe und stellt sich links neben den Fahrer.
Versucht ein Fahrgast einen in Bewegung befindlichen Zug zu besteigen oder zu verlassen, so muß er durch die Zurufe "Nicht einsteigen" oder "Nicht aussteigen"gewarnt werden. Ist jedoch ein Fahrgast gefährdet (Bahnsteigabfertiger gibt das Notsignal), so hat der Zugführer sofort den Zuruf "Halt" zu gebrauchen.
Der Bahnsteigabfertiger hat bei der Ausfahrt des Zuges diesem so lange nachzusehen, bis der letzte Wagen den Bahnsteig verlassen hat und zu überprüfen, ob auf dem Bahnkörper entlang des Bahnsteiges kein Hindernis vorhanden ist.
Mängel an der Zugbesteckung und Zugbeleuchtung sind dem Zugführer, das Fehlen des Schlußlichtes dem nächsten Fahrer und Zugführer des Folgezuges sowie dem nächsten Stellwerkwärter oder Bahnhof zu melden.
Ist kein Bahnsteigabfertiger anwesend, gehen die Obliegenheiten desselben sinngemäß auf den Zugführer über.