Und was hat man dann gemacht? Ein Umsetzen auf Staats- oder WL-Kosten?
Soweit mir bekannt wurde der Wagen von der Feuerwehr auf die Seite "geschupft". Wer die Kosten tragen musste ist mir nicht bekannt, ich nehm mal an, es war eine "österreichische" Lösung. Sprich, mir hams gmacht, passt scho, ka Rechnung.
Abgesehen davon, Falschparker haben bei weitem nicht die Priorität gegenüber Strafrechtsamtshandlungen....
Auch deswegen bin ich für eine eigene Verkehrspolizei.
Aber nicht die Heinis von der Gemeinde, die Haben das Recht "erfunden" (z. B. Abschleppen oder Anzeigen in der 5 m Grenze, bei 4,90 m. Die rennen mitn Maßband rum. Witzlos. Ansonsten bin ich bei dir.
Da hilft einfach nur ein verkürztes Verfahren, sodaß man mit weniger Amtsschritten auskommt. Bspw. WL lassen Abschleppen, wenn das Kfz stört und müssen bei Falschabschleppungen eben die Auslagen des Autofahrers zahlen.
Ich würde meinen, dass das im Rahmen der geltenden Gesetzeslage nicht möglich ist.
WL lassen abschleppen. Soferne es ein Eisenbahnaufsichtsorgan ist. War es rechtswidrig, habens eh Probleme.
Im Prinzip wärs ganz einfach, sich widersprechende Verwaltungsvorschriften beseitigen (siehe oben: Bodenmarkierungen fürs Parken werden 100% eingehalten, trotzdem wird durch das parkende Fahrzeug die Straßenbahn behindert. Straßenbahn darf ich nicht behindern, aber innerhalb der Markierungen darf ich "UNGESTRAFT" parken. Oiso wos jetzt.