Es wurden alle Bewohner, unter deren Häuser im 2. die U-Bahn gebaut wurde, informiert, es kam vor und nach dem Tunnelbau jemand, der die Schäden (Risse) festgestellt hat und diese wurden auch vergütet.
Eine Zustimmung der grundbücherlichen Eigentümer, einem Schacht unter ihrem Haus zuzustimmen, wurde auch durchgeführt, auf Grund der Gesetzeslage (Eisenbahnenteignungsgesetz) hätte es ohnedies keine Chance dagegen gegeben (s. Haus Ecke Hermineng./Ob. Donaustraße). Aber dort: Zuerst dagegen, dann langes Verfahren, dazwischen Umplanung des U- Ausganges mitten auf die Fahrbahn Ob. Donaustr. (wegen des Zeitverlustes), und schlußendlich Abriß des Hauses und ca 30 kostenpflichtige Parkplätze geschaffen. Naja, man hat die billigen Mieter weg und ein Spekulationsobjekt (Unschuldsvermutung).