Heißt das also, dass die älteren Citadis dann in Deutschland ohne Fahrtrichtungsanzeiger unterwegs sein dürfen? Das stelle ich mir lustig vor, wenn dann ein Unfall passiert und das jemand juristisch ausdiskutiert. Woher soll ich denn von dieser Ausnahmegenehmigung wissen? Als Autofahrer kann ich davon ausgehen, dass eine Straßenbahn in den entsprechenden Situationen blinken muss.
Naja, da es - zumindest vorläufig - auf deutschem Boden ja nur eine Strecke gibt (also keine Verzweigungen, wo nur durch Blinken oder Nichtblinken eine eindeutige Aussage hinsichtlich der weiteren Fahrtrichtung getroffen werden könnte), wird man diesfalls mit der aus dem Verlauf der Schienen hervorgehenden Fahrtrichtung argumentieren. Sprich: wenn ich vor mir Schienen sehe, die meine Fahrbahn kreuzen oder schneiden, und es setzt sich ein Straßenbahnzug auf diesen Schienen in Bewegung, muss ich davon ausgehen, dass er meine Fahrstrecke berühren wird (eine andere Möglichkeit hat er ja nicht), auch wenn er nicht blinkt.
Und soviel ich gehört habe, verläuft ja der überwiegende Teil der Strecke auf deutschem Gebiet auf eigenem Bahnkörper, sodass es zu solchen Situationen kaum kommen wird. Eine entsprechende Signalisierung an den heiklen Stellen sollte das Problem ganz lösen. Wie gesagt: solange es sich um eine einzige Strecke handelt. Bei Verzweigungen wäre es anderes; würde da der Gesetzgeber den Einsatz von Fahrzeugen ohne Fahrtrichtungsanzeiger erlauben, wäre das m.M.n. grob fahrlässig. Nebenbei, ich wundere mich, dass das in Frankreich anders gesehen wird.