Autor Thema: Erkennbarkeit von aufgelassenen Haltestellen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen)  (Gelesen 19147 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11518
Vergleichbar ja, aber nicht dieselbe. Eine Haltestellentafel dient nicht zur Regelung und Sicherung des Verkehrs,
Naja - es heißt doch: "bei einer in einer Haltestelle stehenden Straßenbahn ist das Vorbeifahren nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet." Insoferne wird hier also sehr wohl etwas - die höchst zulässige Geschwindigkeit im Haltestellenbereich - geregelt.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

moszkva tér

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 8283
Vergleichbar ja, aber nicht dieselbe. Eine Haltestellentafel dient nicht zur Regelung und Sicherung des Verkehrs,
Naja - es heißt doch: "bei einer in einer Haltestelle stehenden Straßenbahn ist das Vorbeifahren nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet." Insoferne wird hier also sehr wohl etwas - die höchst zulässige Geschwindigkeit im Haltestellenbereich - geregelt.
Nicht nur das... auch hat man Ein- und Aussteigern absoluten Vorrang zu geben.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14515
Nicht nur das... auch hat man Ein- und Aussteigern absoluten Vorrang zu geben.

Auch wenn es in irgend einem Urteil einmal so geschrieben wurde - Fußgänger genießen keinen Vorrang, der Fahrzeuglenker hat ohne Wenn und Aber die Bewegung des Fußgängers in bestimmten Fällen zu gewähren.
Warum ich da so heikel bin:
weil ich immer wieder die Ansage höre: Der Fußgänger ist stehen gebliebe - Vorrangverzicht.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

moszkva tér

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 8283
Nicht nur das... auch hat man Ein- und Aussteigern absoluten Vorrang zu geben.

Auch wenn es in irgend einem Urteil einmal so geschrieben wurde - Fußgänger genießen keinen Vorrang, der Fahrzeuglenker hat ohne Wenn und Aber die Bewegung des Fußgängers in bestimmten Fällen zu gewähren.
Warum ich da so heikel bin:
weil ich immer wieder die Ansage höre: Der Fußgänger ist stehen gebliebe - Vorrangverzicht.

Das habe ich gemeint. Ich habe wohl nicht den gesetzlich korrekten Terminus im Kopf.

Ich habe jedenfalls schon einmal einen Autofahrer in einer Straßenbahnhaltestelle zur Notbremsung genötigt. Straßenbahn stand da und Türen waren offen, ich wollte einsteigen. Ich habe eh gesehen, dass der recht flott daherkommt, aber - ich war wohl etwas angeheitert - ich habs halt drauf angelegt. Der hat echt geflucht, null Unrechtsbewusstsein.