Nicht nur das... auch hat man Ein- und Aussteigern absoluten Vorrang zu geben.
Auch wenn es in irgend einem Urteil einmal so geschrieben wurde - Fußgänger genießen keinen Vorrang, der Fahrzeuglenker hat ohne Wenn und Aber die Bewegung des Fußgängers in bestimmten Fällen zu gewähren.
Warum ich da so heikel bin:
weil ich immer wieder die Ansage höre: Der Fußgänger ist stehen gebliebe - Vorrangverzicht.
Das habe ich gemeint. Ich habe wohl nicht den gesetzlich korrekten Terminus im Kopf.
Ich habe jedenfalls schon einmal einen Autofahrer in einer Straßenbahnhaltestelle zur Notbremsung genötigt. Straßenbahn stand da und Türen waren offen, ich wollte einsteigen. Ich habe eh gesehen, dass der recht flott daherkommt, aber - ich war wohl etwas angeheitert - ich habs halt drauf angelegt. Der hat echt geflucht, null Unrechtsbewusstsein.