Autor Thema: Temporeduktion  (Gelesen 17479 mal)

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denond

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Re: Temporeduktion
« Antwort #30 am: 16. September 2015, 14:48:50 »

Man hat nur festgestellt, das die USTRAB nie auf 60 km/h zugelassen war.

...dann müssen sie aber schleunigst alle alten Schulungsunterlagen, die zig-tausend-fach an Bedienstete verteilt wurden und wo anderes drinnen steht, einsammeln und verbrennen.  Der Zug der Zeit: Es geht tatsächlich nur mehr bergab...  :fp:

Hubi

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Re: Temporeduktion
« Antwort #31 am: 16. September 2015, 15:05:58 »
Zitat
...dann müssen sie aber schleunigst alle alten Schulungsunterlagen, die zig-tausend-fach an Bedienstete verteilt wurden und wo anderes drinnen steht, einsammeln und verbrennen.

Wozu? Der Dienstauftrag reicht vollkommen, ein Infoblatt hätte genauso genügt. Da ja nirgendwo ein Geschwindigkeitssignal mit 60 mehr hängt, wäre auch so die Geschwindigkeit von 50 einzuhalten gewesen!
Mit dem Dienstauftrag ist man nun doppelt abgesichert und die Lehrunterlagen werden halt im laufenden Betrieb geändert!

Klingelfee

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Re: Temporeduktion
« Antwort #32 am: 16. September 2015, 15:09:06 »
Zitat
...dann müssen sie aber schleunigst alle alten Schulungsunterlagen, die zig-tausend-fach an Bedienstete verteilt wurden und wo anderes drinnen steht, einsammeln und verbrennen.

Wozu? Der Dienstauftrag reicht vollkommen, ein Infoblatt hätte genauso genügt. Da ja nirgendwo ein Geschwindigkeitssignal mit 60 mehr hängt, wäre auch so die Geschwindigkeit von 50 einzuhalten gewesen!
Mit dem Dienstauftrag ist man nun doppelt abgesichert und die Lehrunterlagen werden halt im laufenden Betrieb geändert!

So einfach ist es auch nicht. Denn damit Schulungsunterlagen geändert werden können, müssen sie irgendwie den Auftrag dafür bekommen. Und das kann man nur mit einem Dienstauftrag. Ein Infoblatt ist in diesem Fall zu wenig.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: Temporeduktion
« Antwort #33 am: 16. September 2015, 15:16:59 »
Die an die SV-STRAB 2013 angepassten Schulungsunterlagen waren an sich schon mit dem logischen Fehler behaftet, für die Ustrab eine explizite Höchstgeschwindigkeit anzugeben. Wozu, wenn die Streckenhöchstgeschwindigkeit nach SV-STRAB 2013 ohnehin signalisiert ist?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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hema

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Re: Temporeduktion
« Antwort #34 am: 16. September 2015, 15:19:21 »
Es gab einmal eine Forderung der Grünen, den Gesamtverkehr im Ortsgebiet auf Radfahrer-Geschwindigkeit (15 oder 20 km/h) einzubremsen, die WiLi sind auf bestem Weg dazu!
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Klingelfee

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Re: Temporeduktion
« Antwort #35 am: 16. September 2015, 16:48:14 »
Es gab einmal eine Forderung der Grünen, den Gesamtverkehr im Ortsgebiet auf Radfahrer-Geschwindigkeit (15 oder 20 km/h) einzubremsen, die WiLi sind auf bestem Weg dazu!

Diese Diskussionhatten wir auch schon einmal. Aber ich bin jetzt einmal mitgefahren und habe überschlagsmässig dann nachgerechnet. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit in der USTRAB hat auf der Linie 18 die größte Auswirkung. Und die Fahrzeitverlängerung liegt bei 4-5 (in Worten FÜNF) Sekunden. Auf die Gesamtfahrzeit ist das glaube ich ein vernachlässigbarer Wert.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: Temporeduktion
« Antwort #36 am: 16. September 2015, 17:02:45 »
Jede Krankheit hat ihre Symptome. Und auch wenn oft ein einzelnes Symptom vernachlässigbar ist, ändert das nichts am Krankheitszustand des Patienten!  :-[
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Nussdorf

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Re: Temporeduktion
« Antwort #37 am: 16. September 2015, 20:12:32 »
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Also ich habe die umgekehrte Info. Aber die Diskussion, dass man wegen den 10 km/h Höchstgeschwindigkeit jetzt mehr Fahrzeit braucht finde ich lachhaft. denn wie weit ist die Strecke insgesamt, wo man mehr als 60km/h fahren kann? 100m, 200m oder 300m.

Pro 100m verliert man 1,2 Sekunden.

Habe ich da einen Denkfehler?

(Dateianhang Link)

Pro 100 m komme ich bei einer Geschwindigkeitsverringerung von 60 auf 10 km/h auf einen Zeitverlust von 30 Sekunden, dazu kommt noch die Brems- und die Beschleunigungsstrecke, für die ich jetzt einmal jeweils den halben Zeitverlust anrechne, das ergäbe für eine 100 m-Geschwindigkeitsbeschränkung insgesamt 1 Minute.

Vielleicht. Ich bin zwar nicht der große Schlussrechner, aber es geht ja um eine Verringerung UM 10 km/h und nicht AUF 10 km/h. Pro 100m Fahrtstrecke verlierst Du 1,2 Sekunden. Für Brems- und Beschleunigungsvorgang gibt es keinen Zeitverlust, sondern einen Zeitgewinn.

denond

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Re: Temporeduktion
« Antwort #38 am: 17. September 2015, 09:01:18 »
Die an die SV-STRAB 2013 angepassten Schulungsunterlagen waren an sich schon mit dem logischen Fehler behaftet, für die Ustrab eine explizite Höchstgeschwindigkeit anzugeben. Wozu, wenn die Streckenhöchstgeschwindigkeit nach SV-STRAB 2013 ohnehin signalisiert ist?

Genau auf diesen Fakt - man hat nur festgestellt, das die USTRAB nie auf 60 km/h zugelassen war - das in allen aufgelegten Unterlagen bis incl. SV-STRAB 2013 explizit die 60 km/h angeführt wurden - wollte ich hinweisen. Denn so wie es jetzt dargesellt werden soll, will man von diesen 60 km/h - die ja nie in irgend einer Form durch Schilder oder ähnlichem angezeigt wurden - nichts mehr wissen. Genauso war es einst mit der Hochstrecke der Linie 64 ab der Hst. Schedifkaplatz, wobei diese Hochstrecke sogar für 70 km/h zugelassen (ausgelegt für 80 km/h)  war. Nur die E2 durften nicht mehr als 60 km/h.

Die genannten Höchstgeschwindigkeiten waren nur auf den Fahrzeitenspinnen und in den betreffenden Schulungsunterlagen für USTRAB und Schnellstraßenbahn Linie 64 dargestellt. Diese speziellen Streckenabschnitte waren ja auch im Verwendungsausweis eingetragen, durften also nur von Bediensteten mit Prüfung für diese speziellen Streckenabschnitte befahren werden. Dadurch wußte man ja, wie man sich auf diesen Abschnitten zu verhalten hat.

Die Wiener Linien kochten betrieblich bis zum wirksamwerden oder besser - bis zum nicht mehr auskönnen - bei so mancher EU-Richtlinie ihr eigenes Süppchen. Dann versuchte man mit einigen Wischiwaschi-Aufträgen die ganze DV-STRAB mit div. Berichtigungen in Richtung EU-Richtlinie hinzubiegen. Jetzt fallen halt so manche damaligen Sünden auf den....

denond

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Re: Temporeduktion
« Antwort #39 am: 17. September 2015, 09:35:31 »

Wozu? Der Dienstauftrag reicht vollkommen, ein Infoblatt hätte genauso genügt. Da ja nirgendwo ein Geschwindigkeitssignal mit 60 mehr hängt, wäre auch so die Geschwindigkeit von 50 einzuhalten gewesen!
Mit dem Dienstauftrag ist man nun doppelt abgesichert und die Lehrunterlagen werden halt im laufenden Betrieb geändert!

Ich möchte dir nur zu bedenken geben: wenn Du da draußen als Lenker oder Fahrer mit einem Öffi unterwegs bist - egal jetzt ob Bus, Straßenbahn, U-Bahn - Du trägst Verantwortung.
So schnell kann man gar nicht schauen, passiert irgend etwas, du bist selbst gar nicht Schuld an dem Vorfall, aber du bist beteiligt. Und man steht plötzlich vor dem Richter. Und der Richter erkundigt sich nicht nach einem Dienstauftrag oder selbstgebasteltem Infoblatt. Der geht nach dem Gesetz in Verbindung mit der DV-Strab vor und spricht sein Urteil. Und solltest du vor Gericht vielleicht Frei gehen kommen die Sanktionen vom Betrieb über Dich ob deiner Verfehlungen, die man dir vielleicht anhängen will...