Die an die SV-STRAB 2013 angepassten Schulungsunterlagen waren an sich schon mit dem logischen Fehler behaftet, für die Ustrab eine explizite Höchstgeschwindigkeit anzugeben. Wozu, wenn die Streckenhöchstgeschwindigkeit nach SV-STRAB 2013 ohnehin signalisiert ist?
Genau auf diesen Fakt - man hat nur festgestellt, das
die USTRAB nie auf 60 km/h zugelassen war - das in allen aufgelegten Unterlagen bis incl. SV-STRAB 2013 explizit die 60 km/h angeführt wurden - wollte ich hinweisen. Denn so wie es jetzt dargesellt werden soll, will man von diesen 60 km/h - die ja nie in irgend einer Form durch Schilder oder ähnlichem angezeigt wurden - nichts mehr wissen. Genauso war es einst mit der Hochstrecke der Linie 64 ab der Hst. Schedifkaplatz, wobei diese Hochstrecke sogar für 70 km/h zugelassen (ausgelegt für 80 km/h) war. Nur die E2 durften nicht mehr als 60 km/h.
Die genannten Höchstgeschwindigkeiten waren nur auf den Fahrzeitenspinnen und in den betreffenden Schulungsunterlagen für USTRAB und Schnellstraßenbahn Linie 64 dargestellt. Diese speziellen Streckenabschnitte waren ja auch im Verwendungsausweis eingetragen, durften also nur von Bediensteten mit Prüfung für diese speziellen Streckenabschnitte befahren werden. Dadurch wußte man ja, wie man sich auf diesen Abschnitten zu verhalten hat.
Die Wiener Linien kochten betrieblich bis zum wirksamwerden oder besser - bis zum nicht mehr auskönnen - bei so mancher EU-Richtlinie ihr eigenes Süppchen. Dann versuchte man mit einigen Wischiwaschi-Aufträgen die ganze DV-STRAB mit div. Berichtigungen in Richtung EU-Richtlinie hinzubiegen. Jetzt fallen halt so manche damaligen Sünden auf den....