Autor Thema: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2022  (Gelesen 2129443 mal)

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Klingelfee

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2610 am: 05. Februar 2017, 07:44:49 »

Das heißt, die Zulassung erlöscht mit der Skartierung nicht?
Nicht solange das Fahrzeug und seine Unterlagen existieren, wobei das aber nicht unbedingt heißt, dass man es so einfach und vorbehaltlos in Verkehr setzen kann. Das ist so wie  mit einem Auto, wenn du noch den Typenschein hast, kannst du das Fahrzeug ja auch wieder zum Verkehr anmelden, falls es soweit in Ordnung ist und den technischen und gesetzlichen Vorgaben entspricht, egal welche Leiche es zwischenzeitlich vielleicht schon war.

Du darfst die Zulassung mit einer Abmeldung nicht verwechseln. Die Fahrzeuge werden bei einer Skartierung nur abgemeldet. Um dann das Fahrzeug weiter verwenden zu können, dann musst du das Fahrzeug nur wieder anmelden. Dass du da aber gewisse Bedingungen hast, sollte klar sein.. Bei einem KFZ ist es eine gültige Begutachtungsplakette und bei einem Schienenfahrzeug eine im Zeitraum durchgeführte HU. Sprich, wenn du dir einen skartierten Wagen der WL kaufst und ihn aufarbeitest, so dass er eine anschließende HU besteht, dann darfst du dich theoretisch auf dem Gleisnetz der WL auch wieder mit Fahrgäste bewegen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

ernestostefano

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2611 am: 05. Februar 2017, 11:02:25 »

Das heißt, die Zulassung erlöscht mit der Skartierung nicht?
Nicht solange das Fahrzeug und seine Unterlagen existieren, wobei das aber nicht unbedingt heißt, dass man es so einfach und vorbehaltlos in Verkehr setzen kann. Das ist so wie  mit einem Auto, wenn du noch den Typenschein hast, kannst du das Fahrzeug ja auch wieder zum Verkehr anmelden, falls es soweit in Ordnung ist und den technischen und gesetzlichen Vorgaben entspricht, egal welche Leiche es zwischenzeitlich vielleicht schon war.

Der Hund steckt doch im Detail....
Während es beim Auto eine Unzahl von Vertragswerkstätten gibt wo ich mein "Pickerl" machen lassen kann - gibts beim Schienenverkehr blos die
Zentralwerkstätte !
Abgesehen davon, dass man einem privaten Interessenten gar kein Fahrzeug verkauft (Wos moch ma damit..?) - wird man keinen "Termin" in der ZW bekommen (ka Zeit, ka Plotz...) um ein Fahrzeug zu untersuchen lassen - und man wird dem Käufer erst gar keine Unterlagen aushändigen (gibts nimma..)
Die Angst vor Konkurrenz ( do kaun jo jeder kumma..) ist gross und schlichtweg unerwünscht.
Sollte es jemanden gelingen ein Fahrzeug privat zu erstehen, dann steht mit Sicherheit im Vertrag das man sich verpflichten muss, keine Fahrten am Netz in Wien zu absolvieren. (Ätsch...moch wos wüst damit) und wer schlauerweise gleich zwei Fahrzeuge zu erstehen gedenkt  um Ersatzteile zu gewinnen - dann ist bestimmt gerade kein zweites Fahrzeug vorhanden....oder so teuer das man freiwillig darauf verzichtet. Die vertraglich vereinbarte Werkstätte wäre derart teuer, dass man locker fünf neue Fahrzeuge bekommen würde...
Wer auch diese Hürde nimmt, macht dann Bekanntschaft mit Arbeitsinspekorat, Gesundheitsamt, bis hin zur Finanz. (woher hamma die Kohle?)

Eine andere Dimension hätte es natürlich, würde man als "Investorengruppe" auftreten um Fahrzeug um Fahrzeug zu erstehn, aufzuarbeiten und diese dann einzusetzen. Klarerweise auf eigenem, zu bauenden Netz und neuen Schienen. Entweder man wird verfolgt und eingesperrt - oder im Rathaus geht der Super-Gau ab.... A Hetz wärs auf alle Fälle - immerhin ist ja Fasching.


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Klingelfee

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2612 am: 05. Februar 2017, 11:26:06 »

Das heißt, die Zulassung erlöscht mit der Skartierung nicht?
Nicht solange das Fahrzeug und seine Unterlagen existieren, wobei das aber nicht unbedingt heißt, dass man es so einfach und vorbehaltlos in Verkehr setzen kann. Das ist so wie  mit einem Auto, wenn du noch den Typenschein hast, kannst du das Fahrzeug ja auch wieder zum Verkehr anmelden, falls es soweit in Ordnung ist und den technischen und gesetzlichen Vorgaben entspricht, egal welche Leiche es zwischenzeitlich vielleicht schon war.

Der Hund steckt doch im Detail....
Während es beim Auto eine Unzahl von Vertragswerkstätten gibt wo ich mein "Pickerl" machen lassen kann - gibts beim Schienenverkehr blos die
Zentralwerkstätte !
Abgesehen davon, dass man einem privaten Interessenten gar kein Fahrzeug verkauft (Wos moch ma damit..?) - wird man keinen "Termin" in der ZW bekommen (ka Zeit, ka Plotz...) um ein Fahrzeug zu untersuchen lassen - und man wird dem Käufer erst gar keine Unterlagen aushändigen (gibts nimma..)
Die Angst vor Konkurrenz ( do kaun jo jeder kumma..) ist gross und schlichtweg unerwünscht.
Sollte es jemanden gelingen ein Fahrzeug privat zu erstehen, dann steht mit Sicherheit im Vertrag das man sich verpflichten muss, keine Fahrten am Netz in Wien zu absolvieren. (Ätsch...moch wos wüst damit) und wer schlauerweise gleich zwei Fahrzeuge zu erstehen gedenkt  um Ersatzteile zu gewinnen - dann ist bestimmt gerade kein zweites Fahrzeug vorhanden....oder so teuer das man freiwillig darauf verzichtet. Die vertraglich vereinbarte Werkstätte wäre derart teuer, dass man locker fünf neue Fahrzeuge bekommen würde...
Wer auch diese Hürde nimmt, macht dann Bekanntschaft mit Arbeitsinspekorat, Gesundheitsamt, bis hin zur Finanz. (woher hamma die Kohle?)

Eine andere Dimension hätte es natürlich, würde man als "Investorengruppe" auftreten um Fahrzeug um Fahrzeug zu erstehn, aufzuarbeiten und diese dann einzusetzen. Klarerweise auf eigenem, zu bauenden Netz und neuen Schienen. Entweder man wird verfolgt und eingesperrt - oder im Rathaus geht der Super-Gau ab.... A Hetz wärs auf alle Fälle - immerhin ist ja Fasching.

Entschuldige, aber dass was du schreibst ist ein Schwachsinn.

Ein jeder kann sich eine Straßenbahn kaufen, wenn er bereit ist, den Preis dafür zu bezahlen.

Und ebenso galube ich, dass die WL bei einem Angebot auch die Fahrzeuge aufarbeiten. Und wenn nicht, dann steht dir immer noch der Weg pffen, die Fahrzeuge zu einer anderen Werkstätte deiner Wahl zu bringen und dort die notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen. Und die Abnahme der HU kannst du auch bei jedem anderen Schienenverkehrsunternehmen machen lassen.

Und ich glaube auch, wenn du die Streckennutzungsgebühr bezahlst, dann darfst du auch in den Zeitfenster, in dem die Museumsvereine fahren auch du fahren darfst Mo-Fr 9-15 , Sa, So und Fei ganztägig.

Einziges Problem ist eventuell eine Linienkonzession für deine Linie. Aber einer Straßenbahnvermietung, a'la VEF und WTM sehe ich kein Problem
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ernestostefano

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2613 am: 05. Februar 2017, 12:07:13 »
Es mag jeder eine Bim kaufen können - Geld ist im maroden Wien immer willkommen.

Am ehesten wird man Richtung Osten noch das Fahrzeug aufarbeiten lassen können, und das man hier am Hauseigenen Netz herum fährt wird man zu verhindern wissen.
Das man Untersuchungen auch anderswo machen lassen kann ist mir bekannt. Blos ob man die Pläne dazu rausrückt?
Man hat genug eigene Probleme.
Streckenbenutzungsentgelt und die Zeit...... Das Entgelt mag ok sein, die Zeit, bzw das Zeitfenster kann man auch als Diskriminierung auffassen.
Vereine werden sich hüten hier dagegen aufzutreten, ein anderer könnte sich durchaus mit den W.L. anlegen.
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Klingelfee

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2614 am: 05. Februar 2017, 12:31:07 »
Es mag jeder eine Bim kaufen können - Geld ist im maroden Wien immer willkommen.

Am ehesten wird man Richtung Osten noch das Fahrzeug aufarbeiten lassen können, und das man hier am Hauseigenen Netz herum fährt wird man zu verhindern wissen.
Das man Untersuchungen auch anderswo machen lassen kann ist mir bekannt. Blos ob man die Pläne dazu rausrückt?
Man hat genug eigene Probleme.
Streckenbenutzungsentgelt und die Zeit...... Das Entgelt mag ok sein, die Zeit, bzw das Zeitfenster kann man auch als Diskriminierung auffassen.
Vereine werden sich hüten hier dagegen aufzutreten, ein anderer könnte sich durchaus mit den W.L. anlegen.

Die Pläne bekomme ich zur not auch beim Hersteller, wenn ich sie nicht von den WL bekomme.

Und das mit dem Zeitfenster ist für eine gemietete Fahrt mMn auch gerechtigte Einschränkung, da das Netz auf einigen Streckenabschnitten jetzt schon sehr dicht befahren wird.

Schließlich vermieten auch die WL selbst aus diesem Grund äusserst Ungern Fahrzeuge und sind die Schulungsabteilungen angewiesen nicht vor 9:00 Uhr auszufahren.

Wenn du eine Linienkonzession hast, dann wirst du sicherlich auch keine Zeitbeschränkung haben.
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martin8721

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2615 am: 05. Februar 2017, 13:32:30 »
Mal so eine kleine Frage: Ist der 4855 eigentlich der einzige noch im Einsatz befindliche E1, der im Innenraum alle Metallteile braun lackiert hat (ansonsten sind die ja meist rot)?


Oha.
Das ist mir bislang noch nie bewusst aufgefallen, dass es da braun und rot gibt!   :o
Sehr interessantes Detail!

Rodauner

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2616 am: 05. Februar 2017, 15:10:18 »
...in den Zeitfenster, in dem die Museumsvereine fahren auch du fahren darfst Mo-Fr 9-15 , Sa, So und Fei ganztägig.

Also bitte, das Zeitfenster gibts höchstens am Papier! Erst vor einigen Tagen - es lag Schnee - fuhr am Matz ein Museumszug (L + l, fragts mich net um die Nummern, gibt eh net viele Möglichkeiten, glaub ich mal...) in der Nachmittags-HVZ vor "meinem" 62er aus Richtung Knöllgasse rein und dann runter Richtung Oper. Am Karlsplatz wollten sie Richtung Schwarzenbergplatz weiter und haben sicher 5 Minuten gebraucht, bis sie die Weiche vom Schneegatsch frei hatten und stellen konnten.

Linie 38

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2617 am: 05. Februar 2017, 15:15:35 »
548+1852 – Betriebsfahrzeug, nicht Museumsfahrzeug ;)

Der Reisende

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2618 am: 05. Februar 2017, 15:34:08 »
Könnte mir bitte jemand die Nr. der Leiche für meine Unterlagen nennen? 45xx?
So gesehen am 28. Jänner 2017 in der ZW.

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2619 am: 05. Februar 2017, 15:41:30 »
Könnte mir bitte jemand die Nr. der Leiche für meine Unterlagen nennen? 45xx?
So gesehen am 28. Jänner 2017 in der ZW.
4518

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Ferry

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2621 am: 06. Februar 2017, 09:35:23 »
Welche Art von Zulassung haben die Fahrzeuge im Museum? Gibt es hier einen Unterschied zwischen Betriebs- und Ausstellungsfahrzeugen?

Natürlich. Betriebsfahrzeuge haben eine aufrechte §40-Genehmigung, Museumsfahrzeuge nicht. Deswegen durften bei der Parade im September 2015 ja keine Fahrgäste mitgenommen werden!
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

4836er

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2622 am: 06. Februar 2017, 09:44:17 »
Folgende Altfahrzeuge stehen derzeit (genauer gesagt gestern Vormittag) am Vorkopf der HW:

c4: 1302, 1345, 1353, 1358
E1: 4735, 4739, 4756, 4821, 4859

weiters: EH 6820, CH 6160, uso 7964 und LH 6421

Alex

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2623 am: 06. Februar 2017, 13:27:35 »
Folgende Altfahrzeuge stehen derzeit (genauer gesagt gestern Vormittag) am Vorkopf der HW:

c4: 1302, 1345, 1353, 1358
E1: 4735, 4739, 4756, 4821, 4859

weiters: EH 6820, CH 6160, uso 7964 und LH 6421

Ist 4821 jetzt schon skartiert, dass er als Alt-Fahrzeug bezeichnet wird?

E1-c3

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2624 am: 06. Februar 2017, 13:35:18 »
Ist 4821 jetzt schon skartiert, dass er als Alt-Fahrzeug bezeichnet wird?
Alt-Fahrzeug?? Wie kommst du darauf?
Ich glaub, dass der eher noch eine HU bekommt.