Autor Thema: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022  (Gelesen 94727 mal)

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Hbf

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #240 am: 27. Januar 2023, 21:40:15 »
Deswegen sagte ich ja, den Roten kann man schon die rote Misswirtschaft zuschreiben, die ja letztendlich zu den bestehenden Problemen geführt hat. Dazu zählen auch die maßlosen Zwischenebenen, wo zu viele Köche den Brei verderben.

Mich stört nur das Wirtshausgequatsche á lá "da Birgamasta soi bessa schaun, dass de Tramway kummt!"
Ist ungefähr genauso sinnvoll wie die Aussage "ihr fohrts eh olle wias wollts" - na klar, alle Mitarbeiter der WL tun irgendwas und dass die Bim morgens ausfährt ist reiner Zufall...

abc

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #241 am: 27. Januar 2023, 22:58:26 »
Bin ich der einzige, für den der Sticker irgendwie foto-montiert wirkt?

Ich habe auch irgendwo ein solches Pickerl gesehen, weiß nur nicht mehr, wo.

Deswegen sagte ich ja, den Roten kann man schon die rote Misswirtschaft zuschreiben, die ja letztendlich zu den bestehenden Problemen geführt hat. Dazu zählen auch die maßlosen Zwischenebenen, wo zu viele Köche den Brei verderben.

Mich stört nur das Wirtshausgequatsche á lá "da Birgamasta soi bessa schaun, dass de Tramway kummt!"
Ist ungefähr genauso sinnvoll wie die Aussage "ihr fohrts eh olle wias wollts" - na klar, alle Mitarbeiter der WL tun irgendwas und dass die Bim morgens ausfährt ist reiner Zufall...

Es geht doch nicht darum, dass er für jede einzelne Fahrt (bzw. jeden einzelnen Ausfall) persönlich verantwortlich ist, aber es knarzt ja im Gesamtsystem, und das seit Jahren schon. Natürlich hat der Bürgermeister dafür auch eine Verantwortung - dafür bekommt er auch >18.000 € (brutto) pro Monat. Wenn er eh nichts mit irgendwas zu tun hat - wie rechtfertigt man dann eigentlich das Gehalt?

Bitte nicht missverstehen, ich bin ihm das Gehalt nicht neidisch, aber seine Gegenleistung ist eben u.a. das Tragen von Verantwortung.

Oskar

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #242 am: 28. Januar 2023, 00:01:32 »
Die Verantwortung für die Zustände bei den WL trägt die Geschäftsführung der WL! Was hat der Bürgermeister mit all den Dingen zu tun, die den Fahrdienst so unattraktiv gemacht haben?

haidi

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #243 am: 28. Januar 2023, 00:17:11 »
Vermutlich weiß er nichts davon, sollte jemand aus dem Bürgermeisterbüro in dieses Forum schauen, wird er sich hüten, Ludwig was zu stecken.
Der Bürgermeister hat insofern was damit zu tun, als er oberstes Organ der Gesellschafterin (Stadt Wien) und somit der Eigentümerin (Stadt Wien) der WL ist.
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Klingelfee

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #244 am: 28. Januar 2023, 06:44:39 »
Die Verantwortung für die Zustände bei den WL trägt die Geschäftsführung der WL! Was hat der Bürgermeister mit all den Dingen zu tun, die den Fahrdienst so unattraktiv gemacht haben?

Da die Bezahlung der Mitarbeiter vom Gemeinderat beschlossen wird, ist in weiterster Folge der Bürgermeister mit Verantwortlich, was ein Fahrbediensteter verdient. Die WL sind gar nicht in der Lage, den Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung von X% zu geben.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Klingelfee

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #245 am: 28. Januar 2023, 06:56:50 »
Die Verantwortung für die Zustände bei den WL trägt die Geschäftsführung der WL! Was hat der Bürgermeister mit all den Dingen zu tun, die den Fahrdienst so unattraktiv gemacht haben?

Und wie willst du den Fahrdienst attraktiver machen, ohne dass du eine Ungerechtigkeit unter den Fahrbediensteten reinbringst?

Denn wenn du sagst, alle Mitarbeiter dürfen sich ihre Dienste aussuchen, dann werden sich Mitarbeiter um gewisse Dienste streiten, während andere Dienste übrig bleiben.

Auf einer Dienststelle gab es schon so viele Dienstbegünstigungen (Ausgesuchte Dienste), dass für Mitarbeiter, die auf diese Dienststelle kamen, gar kein vernünftiges Dienstrad mehr einteilbar war.

Und so wie sich manche Mitarbeiter aufregen, dass sie unter der Woche frei haben, gibt es andere Mitarbeiter, die ihre fixen freien Tagen unter der Woche nicht hergeben wollen und todunglücklich wären, wenn sie auf einmal immer am Wochenende frei hätten.

Und ich bin schon einige Jahrzehnte bei den WL. Ich habe zu einer Zeit angefangen, wo man im Fahrdienst erst gegen Mittag gesehen hatte, welchen Dienst man am nächsten Tag hatte. Und seither wurden etliche Schichtsystem auf Druck des Personales und der Gewerkschaft eingeführt. Und ich habe noch kein eingeführtes System gesehen, wo dann auch die Mehrheit auch zufrieden war.

Ich finde das System mit der Möglichkeit des Schichttausches als derzeit das Beste. Und ich weiß von Mitarbeiter, die ihren Dienst für einen Tag sogar mehrmals tauschen, um zu ihren Wunschdienst zu kommen. Man muss sich halt die Arbeit machen und einen Tauschpartner suchen.

Und wenn ein Mitarbeiter seinen Dienst nicht tauchen kann, dann liegt es womöglich an der gesetzlichen Ruhezeit, kein passender Tauschpartner oder (und das soll auch vorkommen) der Mitarbeiter ist bei seinen Kollegen so unbeliebt, dass nur die wenigsten mit ihm tauschen wollen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

abc

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #246 am: 28. Januar 2023, 08:21:44 »
Die Verantwortung für die Zustände bei den WL trägt die Geschäftsführung der WL! Was hat der Bürgermeister mit all den Dingen zu tun, die den Fahrdienst so unattraktiv gemacht haben?

- Wieso sollte das eine das andere ausschließen? Nur weil der Bürgermeister Verantwortung trägt, heißt das ja nicht, die Geschäftsführung davon entbunden ist. Die beiden zuständigen Stadträt/innen Sima und Hanke würden mir auch noch einfallen.

- Die Geschäftsführung eines kommunalen Unternehmens ist wohl kaum gegen den Willen der Stadtpolitik eingesetzt - und wer ist für die letztverantwortlich, wenn nicht der Bürgermeister (und Landesparteivorsitzende der alles dominierenden Partei)?

- Natürlich kann Ludwig Themen setzen und priorisieren - und zu nichts anderem wird er auf dem Pickerl aufgefordert. Zur Lobautobahn äußert er sich ja auch.

haidi

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #247 am: 28. Januar 2023, 09:16:49 »
Und wie willst du den Fahrdienst attraktiver machen, ohne dass du eine Ungerechtigkeit unter den Fahrbediensteten reinbringst?

Denn wenn du sagst, alle Mitarbeiter dürfen sich ihre Dienste aussuchen, dann werden sich Mitarbeiter um gewisse Dienste streiten, während andere Dienste übrig bleiben.
In manchen Spitälern/Pflegeheimen dürfen sich die Krankenschwester/Brüder den Dienst reihum aussuchen. Es gibt 6(?) Gruppen, die reihum planen, da ist man alle 6 Wochen der Erste, der aussuchen darf und alle 6 Wochen muss man die Reste fassen.
Bei den WL müsste man halt Dienstpläne zusammenstellen, von denen man sich einen aussuchen kann.
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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #248 am: 28. Januar 2023, 11:02:28 »
Die Verantwortung für die Zustände bei den WL trägt die Geschäftsführung der WL! Was hat der Bürgermeister mit all den Dingen zu tun, die den Fahrdienst so unattraktiv gemacht haben?

- Wieso sollte das eine das andere ausschließen? Nur weil der Bürgermeister Verantwortung trägt, heißt das ja nicht, die Geschäftsführung davon entbunden ist. Die beiden zuständigen Stadträt/innen Sima und Hanke würden mir auch noch einfallen.

- Die Geschäftsführung eines kommunalen Unternehmens ist wohl kaum gegen den Willen der Stadtpolitik eingesetzt - und wer ist für die letztverantwortlich, wenn nicht der Bürgermeister (und Landesparteivorsitzende der alles dominierenden Partei)?

- Natürlich kann Ludwig Themen setzen und priorisieren - und zu nichts anderem wird er auf dem Pickerl aufgefordert. Zur Lobautobahn äußert er sich ja auch.

Ich kenne mich jetzt nicht so aus, aber ist die Geschäftsführung einer GmbH nicht sogar den Gesellschaftern gegenüber weisungsgebunden? Das wurde mir zumindest bei meinem letzten Praktikum bei einem Unternehmen der Stadt Wien so erklärt.

Oskar

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #249 am: 28. Januar 2023, 11:09:34 »
Da die Bezahlung der Mitarbeiter vom Gemeinderat beschlossen wird, ist in weiterster Folge der Bürgermeister mit Verantwortlich, was ein Fahrbediensteter verdient....

Das mag für die Altbediensteten zutreffen, bei den nach Kollektivvertrag Angestellten kann ichs mir nicht vorstellen... Und um diese Gruppe von Mitarbeitern, inzwischen die Mehrheit, geht es hauptsächlich! Abgesehen davon gibts auch weitere Ursachen für den Schwund an Fahrer/innen als die Bezahlung und die Arbeitszeiten...

MK

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #250 am: 28. Januar 2023, 18:07:06 »
Und wie willst du den Fahrdienst attraktiver machen, ohne dass du eine Ungerechtigkeit unter den Fahrbediensteten reinbringst?

Denn wenn du sagst, alle Mitarbeiter dürfen sich ihre Dienste aussuchen, dann werden sich Mitarbeiter um gewisse Dienste streiten, während andere Dienste übrig bleiben.
In manchen Spitälern/Pflegeheimen dürfen sich die Krankenschwester/Brüder den Dienst reihum aussuchen. Es gibt 6(?) Gruppen, die reihum planen, da ist man alle 6 Wochen der Erste, der aussuchen darf und alle 6 Wochen muss man die Reste fassen.
Bei den WL müsste man halt Dienstpläne zusammenstellen, von denen man sich einen aussuchen kann.

Oder man macht ein Gebotesystem, bei dem für jeden Dienst im Voraus ein Gebot von 0-5 oder 0-10 ("will ich überhaupt nicht" bis "will ich unbedingt") abgegeben werden muss. Anschließend werden die Gebote maximiert, unter Beachtung der Mindest-Ruhezeiten und freien Tage.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #251 am: 28. Januar 2023, 18:46:18 »
Dazu fällt mir nur Falco ein: "Wenn's net so traurig wär', man könnt lachen ohne End' !" - aus "Maschine brennt"
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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #252 am: 28. Januar 2023, 20:57:53 »
Bei der Haltestelle Mariahilfer Gürtel pickt a so was.
Liebe Grüße, 4808
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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #253 am: 28. Januar 2023, 22:37:36 »
Die Verantwortung für die Zustände bei den WL trägt die Geschäftsführung der WL! Was hat der Bürgermeister mit all den Dingen zu tun, die den Fahrdienst so unattraktiv gemacht haben?

- Wieso sollte das eine das andere ausschließen? Nur weil der Bürgermeister Verantwortung trägt, heißt das ja nicht, die Geschäftsführung davon entbunden ist. Die beiden zuständigen Stadträt/innen Sima und Hanke würden mir auch noch einfallen.

- Die Geschäftsführung eines kommunalen Unternehmens ist wohl kaum gegen den Willen der Stadtpolitik eingesetzt - und wer ist für die letztverantwortlich, wenn nicht der Bürgermeister (und Landesparteivorsitzende der alles dominierenden Partei)?

- Natürlich kann Ludwig Themen setzen und priorisieren - und zu nichts anderem wird er auf dem Pickerl aufgefordert. Zur Lobautobahn äußert er sich ja auch.

Ich kenne mich jetzt nicht so aus, aber ist die Geschäftsführung einer GmbH nicht sogar den Gesellschaftern gegenüber weisungsgebunden? Das wurde mir zumindest bei meinem letzten Praktikum bei einem Unternehmen der Stadt Wien so erklärt.

Der Gesellschafter ist aber nicht der Bürgermeister, sondern es sind die Wr. Stadtwerke zu 100%:
https://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/contentView.do/pageTypeId/66528/programId/66629/contentTypeId/1001/channelId/-46554/contentId/65880#:~:text=Die%20WIENER%20STADTWERKE%20GmbH%20(100,f%C3%BCr%20Umwelt%20und%20Wiener%20Stadtwerke.&text=Die%20vorliegende%20Webseite%20ist%20ein,Wiener%20Linien%20GmbH%20%26%20Co%20KG.

...und ja, diese sind grundsätzlich weisungsbefugt:
http://www.rechteundpflichten.at/geschaeftsfuehrer-faq.htm#6
Weisungsbefugt sind grundsätzlich nur die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit. Eine Weisung bedarf eines gültigen Gesellschafterbeschlusses, an dem alle Gesellschafter mitwirken. Die Gesellschafter können jedoch per Beschluss ihr Weisungsrecht auf einen Gesellschafter, einen Beirat , dem Aufsichtsrat oder einem Dritten abtreten. In diesem Fall ist dieser allein weisungsbefugt

haidi

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #254 am: 28. Januar 2023, 23:22:37 »
Der Gesellschafter ist aber nicht der Bürgermeister, sondern es sind die Wr. Stadtwerke zu 100%:
Na und - wer ist die oberste Stelle in dieser Pyramide? Wer aus dieser Pyramide hupft nicht im Quadrat, wenns der Bürgermeister will?
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