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Transparenz und Informationsfreiheit bei den WL (war: Hier kommt der Flexity)
Klingelfee:
--- Zitat von: MK am 30. Juni 2025, 11:30:31 ---In zwei Monaten ist es mit der Geheimniskrämerei übrigens vorbei, am 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, dann hat jeder ein Auskunftsrecht, auch bei städtischen Unternehmen, die der Kontrolle des Stadtrechnungshofs unterliegen (wie die WL).
--- Ende Zitat ---
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ALLE Informationen für die breite Masse veröffentlicht werden. Denn zum Beispiel Vergabeprozesse werden sicherlich nicht vor der Ausschreibungstermin bekannt gegeben. Auch werden sicherlich Linienänderungen erst veröffentlicht, wenn diese fix sind und nicht schon in der Überlegungsphase.
Das Auskunftsrecht wird sich sicherlich nur auf allgemeine Informationen, aber nicht auf Zukunftsüberlegungen beziehen.
Ferry:
--- Zitat von: MK am 30. Juni 2025, 11:30:31 ---In zwei Monaten ist es mit der Geheimniskrämerei übrigens vorbei, am 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, dann hat jeder ein Auskunftsrecht, auch bei städtischen Unternehmen, die der Kontrolle des Stadtrechnungshofs unterliegen (wie die WL).
--- Ende Zitat ---
Ein Auskunftsrecht mag er ja vielleicht haben, aber welche Auskünfte er bekommt, wird er trotzdem nicht beeinflussen können. Und das werden in vielen Fällen nicht alle sein, die es zu einem Thema gibt.
Und ich muss der Klingelfee recht geben: es gibt in vielen Betrieben so etwas wie Dienstverschwiegenheit (auch bei mir!) und somit das ausdrückliche Verbot, interne Fakten, Probleme oder andere Zusammenhänge nach außen zu tragen. Und daran wird sich auch durch dieses neue "Informationsfreiheitsgesetz" nichts ändern.
Ich stimmte aber User "captainmidnight" zu, dass Postings wie "Ich weiß es, darf es aber nicht sagen!" mehr als überflüssig sind und unterlassen werden sollten.
MK:
--- Zitat von: Klingelfee am 30. Juni 2025, 11:40:41 ---Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ALLE Informationen für die breite Masse veröffentlicht werden. Denn zum Beispiel Vergabeprozesse werden sicherlich nicht vor der Ausschreibungstermin bekannt gegeben. Auch werden sicherlich Linienänderungen erst veröffentlicht, wenn diese fix sind und nicht schon in der Überlegungsphase.
Das Auskunftsrecht wird sich sicherlich nur auf allgemeine Informationen, aber nicht auf Zukunftsüberlegungen beziehen.
--- Ende Zitat ---
Eine Veröffentlichungspflicht im Informationsregister gibt es nur für die hoheitliche Verwaltung selbst, also nicht für die WL. Das Auskunftsrecht umfasst aber alle Informationen, die in irgendeiner Form dokumentiert sind (also auch Zukunftsüberlegungen, wenn es eine passende E-Mail oder sonstiges Dokument dazu gibt), wenn kein Geheimhaltungsgrund besteht. Den gibt es bei Vergabedokumenten vor dem Ausschreibungstermin, aber nicht mehr danach.
--- Zitat von: Ferry am 30. Juni 2025, 12:01:07 ---Ein Auskunftsrecht mag er ja vielleicht haben, aber welche Auskünfte er bekommt, wird er trotzdem nicht beeinflussen können. Und das werden in vielen Fällen nicht alle sein, die es zu einem Thema gibt.
--- Ende Zitat ---
Gegen unvollständige Auskünfte kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.
--- Zitat ---Und ich muss der Klingelfee recht geben: es gibt in vielen Betrieben so etwas wie Dienstverschwiegenheit (auch bei mir!) und somit das ausdrückliche Verbot, interne Fakten, Probleme oder andere Zusammenhänge nach außen zu tragen. Und daran wird sich auch durch diese neue "Informationsfreiheitsgesetz" nichts ändern.
--- Ende Zitat ---
Allerdings kann ich dann eine Auskunft bei deiner Behörde anfragen und sie erhalten, wenn kein Geheimhaltungsgrund entgegensteht. Wenn du also z.B. für Geldstrafen bei Verwaltungsübertretungen zuständig bist, erhalte ich auch künftig keine Auskunft, wer wann welche Strafe erhalten hat (Geheimhaltungsgrund: personenbezogene Daten). Wenn ich aber eine allgemeine Auskunft haben möchte, wie viele Geldstrafen in welcher Gesamthöhe im Jahr 2025 bisher verhängt wurden, wird deine Behörde sie erteilen müssen.
--- Zitat ---Ich stimmte aber User "captainmidnight" zu, dass Postings wie "Ich weiß es, darf es aber nicht sagen!" mehr als überflüssig sind und unterlassen werden sollten.
--- Ende Zitat ---
Hier sind wir uns einig.
Elin Lohner:
--- Zitat von: MK am 30. Juni 2025, 12:19:36 ---
--- Zitat von: Ferry am 30. Juni 2025, 12:01:07 ---Ich stimmte aber User "captainmidnight" zu, dass Postings wie "Ich weiß es, darf es aber nicht sagen!" mehr als überflüssig sind und unterlassen werden sollten.
--- Ende Zitat ---
Hier sind wir uns einig.
--- Ende Zitat ---
Mich wundert es (ehrlich gesagt), dass die Administration bei solchen Beiträgen nicht durchgreift sondern diese so stehen lässt, denn Beiträge wie...
--- Zitat von: contra am 29. Juni 2025, 17:47:17 ---Den Grund darf ich leider nicht nennen!
--- Ende Zitat ---
...machen erst recht neugierig und verleiten (unter anderem) auch zu Spekulationen.
Klingelfee:
--- Zitat von: MK am 30. Juni 2025, 12:19:36 ---Allerdings kann ich dann eine Auskunft bei deiner Behörde anfragen und sie erhalten, wenn kein Geheimhaltungsgrund entgegensteht. Wenn du also z.B. für Geldstrafen bei Verwaltungsübertretungen zuständig bist, erhalte ich auch künftig keine Auskunft, wer wann welche Strafe erhalten hat (Geheimhaltungsgrund: personenbezogene Daten). Wenn ich aber eine allgemeine Auskunft haben möchte, wie viele Geldstrafen in welcher Gesamthöhe im Jahr 2025 bisher verhängt wurden, wird deine Behörde sie erteilen müssen.
--- Ende Zitat ---
Und für das brauchst du keine neues Gesetz. Denn diese Info wird auch heute schon erteilt. Ich sehe mit diesem Gesetz nur etwas anderes. Nämlich extreme Kosten für die Behörden, da man jetzt dann für diese Auskunftsbegehren extra Personal benötigt.
Ich sage nur - Auskunftsbegehren nach DSGVO. Denn da kann ich sagen, dass die meisten Begehren negativ waren. Oder aber auch Löschbegehren gestellt wurden, wo es auch rechtlichen Gründen es gar nicht möglich war, die Daten des Beschwerdeführers zu löschen.
Und was ist so interessant, wenn ich weiß, dass zum Beispiel die WL X-tausend Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis unterwegs waren? Oder aber das am 5. Juni insgesamt 1.206 km aus unterschiedlichen Gründen entfallen sind?
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