Die VRT E1 sind ein Sonderfall, da hier nicht im Einmannbetrieb gefahren wird. Bevor ich hier mit weiteren Missfallensäußerungen bombardiert werde, möchte ich darauf hinweisen, dass auch die Nachrüstung der Typen E1 und E2 mit Außenspiegel eine Angleichung an die StrabVO 1999 bedeutet hat.
nord22