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Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => U-Bahn => Thema gestartet von: U4 am 15. April 2021, 09:11:00

Titel: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: U4 am 15. April 2021, 09:11:00
PM: Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG konnten in einer Verbandsschlichtung betreffend die Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse während der momentanen Umbauphase eine vorläufige Einigung erzielen.
Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen. Die Behinderung ist dabei nicht gesondert nachzuweisen, muss aber gegebenenfalls gegenüber dem Fahrtendienst glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass für die zu verrichtende Besorgung die Benützung der U4-Station Pilgramgasse in Fahrtrichtung Heiligenstadt erforderlich ist (Bereich Brückengasse/Hundsturm – Rüdigergase/Eggerthgasse – Gumpendorfer Straße – Wiedner Hauptstraße). Das bedeutet, dass Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, die aus diesem Bereich weg oder zu einem Ziel in diesem Bereich fahren, von den Wiener Linien ein barrierefrei nutzbarer Fahrtendienst zur Verfügung gestellt wird. Dieser bringt die betreffenden Personen dann „von Haustür zur Haustür).
Die Inanspruchnahme dieses Fahrtendienstes ist für die Berechtigten kostenlos und soll grundsätzlich bei taggleicher Buchung innerhalb von 30 Minuten ab Bestellung zur Verfügung stehen.
Dieser Fahrtendienst wird durch die Wiener Linien angemessen und in mehreren Sprachen beworben und soll vorerst für drei Monate, also bis 15.07.2021, probeweise eingerichtet werden. Nach 2,5 Monaten wird die Lösung in Rücksprache mit der Behindertenanwaltschaft evaluiert. Wenn der Testbetrieb erfolgreich ist, soll die Einigung bis zum Ende der momentanen Umbauarbeiten an der U4-Station Pilgramgasse fortgesetzt werden.
Quelle:
APA
Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 95B am 15. April 2021, 10:06:37
Das ist etwas, das die Bezeichnung U4Z verdienen würde.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Klingelfee am 15. April 2021, 10:13:35
Also klar ist es gut, wenn man so etwas einführt. Ich frage mich nur, wie viele Fahrgäste es wirklich am Tag betrifft und ob diese Maßnahme somit wirklich gerechtfertigt ist. Ich denke da zurück an den U6z, der die meiste Zeit leer gefahren ist.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: T1 am 15. April 2021, 10:20:40
Je verlässlicher bei Bauarbeiten solche Angebote vorhanden sind, desto eher werden sich auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf den ÖV verlassen können und ihn auch im Alltag benutzen. Aber wahrscheinlich siehst du sie genauso wie alle anderen Fahrgäste als notwendiges Übel – auch eine Form der Inklusion ::)
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Klingelfee am 15. April 2021, 10:23:31
Je verlässlicher bei Bauarbeiten solche Angebote vorhanden sind, desto eher werden sich auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf den ÖV verlassen können und ihn auch im Alltag benutzen. Aber wahrscheinlich siehst du sie genauso wie alle anderen Fahrgäste als notwendiges Übel – auch eine Form der Inklusion ::)

Ich sehe es von Angebot und Nachfrage. Wenn es wirklich 2-3 Fahrgäste pro Tag dieses Service unbedingt benötigen, dann sehe ich es als Irrsinn und als "Zucker in den Arsch blasen" und als rauschmeißen von Steuergelder. Wenn es aber > 2-3 Fahrgäste pro Stunde und Richtung, dann sage - OK.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: T1 am 15. April 2021, 10:32:29
Nein, du siehst es nur von Nachfrageseite aus, wie du gerade auch beweist.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: coolharry am 15. April 2021, 10:33:02
Je verlässlicher bei Bauarbeiten solche Angebote vorhanden sind, desto eher werden sich auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf den ÖV verlassen können und ihn auch im Alltag benutzen. Aber wahrscheinlich siehst du sie genauso wie alle anderen Fahrgäste als notwendiges Übel – auch eine Form der Inklusion ::)

Ich sehe es von Angebot und Nachfrage. Wenn es wirklich 2-3 Fahrgäste pro Tag dieses Service unbedingt benötigen, dann sehe ich es als Irrsinn und als "Zucker in den Arsch blasen" und als rauschmeißen von Steuergelder. Wenn es aber > 2-3 Fahrgäste pro Stunde und Richtung, dann sage - OK.

Du hast schon verstanden das es sich hierbei um einen Fahrtendienst handelt. Sprich du rufst bei einer Nummer an, der kommt zu dir nach hause und führt dich dort in den Bereich hin (der Bereich muss halt rund um die Station Pilgrmagasse sein). Und das zahlen die WL. Ebenso wenn jemand aus dem Bereich Pilgramgasse weg will. Der wird dann durch den Fahrtendiesnt (WLB und Co) zu seinem Ziel gefahren. Damit ist kein Bus der irgendwo pendelt gemeint.

Da es sich um einen extrem eigeschränkten Benutzerkreis handelt, sehe ich darin auch keine wahnsinnig hohen kosten. Es Betrifft eigentlich nur Personen die keine möglichkeit haben, mit etwas geänderter Fahrtroute den anderen Bahnsteig zu benutzen.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Klingelfee am 15. April 2021, 10:36:01
Solange es um einen Fahrtendienst handelt, wo die WL die Kosten übernehmen, ist überhaupt nichts einzuwenden. Aber so wie es geschrieben ist, lese ich, dass da eine Linie für mobilitätseingeschränkte Personen mit einem fixen Fahrplan wird. Eben so, wie die Linie, die seinerzeit bei der Einstellung der U6 eingerichtet wurde.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: coolharry am 15. April 2021, 10:39:36
Solange es um einen Fahrtendienst handelt, wo die WL die Kosten übernehmen, ist überhaupt nichts einzuwenden. Aber so wie es geschrieben ist, lese ich, dass da eine Linie für mobilitätseingeschränkte Personen mit einem fixen Fahrplan wird. Eben so, wie die Linie, die seinerzeit bei der Einstellung der U6 eingerichtet wurde.

Wo liest du das?
Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen.

Da steht nix von Linie.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 38ger am 15. April 2021, 13:30:13
Ich darf nochmal hervorheben aus dem Eingangsposting:
"Dieser bringt die betreffenden Personen dann „von Haustür zur Haustür" "
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: MK am 15. April 2021, 14:59:35
Das heißt nichts anderes, als dass die WL ein rollstuhlgerechtes Taxi (im umgangssprachlichen Sinne) bezahlen, wenn man normalerweise die U4-Station Pilgramgasse benützen müsste.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 95B am 15. April 2021, 15:08:45
Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Fahrtendienstes sind:
*  gültiges Ticket für die Kernzone 100: Eine Unterschrift im Fahrzeug als Bestätigung der Mitfahrt ist zu leisten. Das Ticket kann danach auch weiterverwendet werden.
*  Abhol- und/oder Ankunftsort müssen in einem festgelegten Bereich rund um die U-Bahn-Station Pilgramgasse liegen
*  Die Fahrt muss von der Pilgramgasse Richtung Heiligenstadt bzw. von Hütteldorf kommend zur Station Pilgramgasse stattfinden.


Q: https://www.wienerlinien.at/web/wiener-linien/fahrtendienst-pilgramgasse
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Kanitzgasse am 15. April 2021, 15:52:59
Q: https://www.wienerlinien.at/web/wiener-linien/fahrtendienst-pilgramgasse

Aus welchem Grund dort die Grafik mit der Grenze des Bediengebiets als "Streckenskizze" bezeichnet wird, weiß man wohl nur in Erdberg. Und auch das hier ist typisch WL: "Personen die diesen Dienst in Anspruch nehmen, kommen ohne das ein extra Umstieg nötig ist, bequem und barrierefrei von A nach B."
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: D 3XX am 15. April 2021, 17:50:25
Das ist etwas, das die Bezeichnung U4Z verdienen würde.
Das habe ich mir beim Lesen der PM auch gedacht.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Katana am 15. April 2021, 18:53:21
Verstehe ich das richtig?
Wenn ein(e) Behinderte(r) bei der Pilgramgasse wohnt und zur wöchentlichen Tarockpartie nach Kaiserebersdorf normalerweise U4 - U3 - 71 fahren könnte, kann er/sie jetzt in dieser Richtung von Haustür zu Haustür einen Fahrtendienst in Anspruch nehmen? Wer würde das nicht tun? Wieso sollte der Testbetrieb dann nicht erfolgreich sein?
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: haidi am 15. April 2021, 19:07:53
Verstehe ich das richtig?
Wenn ein(e) Behinderte(r) bei der Pilgramgasse wohnt und zur wöchentlichen Tarockpartie nach Kaiserebersdorf normalerweise U4 - U3 - 71 fahren könnte, kann er/sie jetzt in dieser Richtung von Haustür zu Haustür einen Fahrtendienst in Anspruch nehmen? Wer würde das nicht tun? Wieso sollte der Testbetrieb dann nicht erfolgreich sein?
Hab ich mir auch gedacht und es für ausreichend empfunden, den Fahrtendienst zur Kettenbrückengasse zu spendieren
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Geamatic am 15. April 2021, 20:07:18
Verstehe ich das richtig?
Wenn ein(e) Behinderte(r) bei der Pilgramgasse wohnt und zur wöchentlichen Tarockpartie nach Kaiserebersdorf normalerweise U4 - U3 - 71 fahren könnte, kann er/sie jetzt in dieser Richtung von Haustür zu Haustür einen Fahrtendienst in Anspruch nehmen?

So habe ich das auch gelesen und verstanden. Man könnte aber auch argumentieren, dass so eventuelle Wartezeiten auf das Taxi ausgeglichen werden, wenn man dafür direkt an sein Ziel gebracht wird. Man darf auch nicht vergessen, dass dieser Behindertenanwalt durchaus eine gewisse Durchsetzungskraft und das Gesetz hinter sich hat und sich die Wiener Linien diesem oft beugen müssen. Meiner Meinung ist aber dieser Kompromiss eine gute Alternative.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: haidi am 15. April 2021, 20:32:35
Wenn er nur zu/von Kettenbrückengasse fährt, dann kann das eine Fahrzeug vor Ort bleiben und die Wartezeiten für die*en Behinderte*n geht gegen Null. Anrufen, runterbewegen, fahren.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Geamatic am 15. April 2021, 21:35:28
Die WLB hat die Spezialbusse, die für Rollstuhlfahrer geeignet ist, auch nicht in Unmengen auf Lager. Die Busse sind derzeit schon sehr gut ausgelastet. Einen Bus + Fahrer abzustellen, nur für den Fall der Fälle und das für mindestens 20 Stunden pro Tag (wenn die Nacht-U-Bahn in Betrieb wäre sogar 24 Stunden) ist sicher nicht billiger, als die einzelnen bestellte Fahrten gleich ans Ziel.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 95B am 15. April 2021, 21:45:48
Die WLB hat die Spezialbusse, die für Rollstuhlfahrer geeignet ist, auch nicht in Unmengen auf Lager. Die Busse sind derzeit schon sehr gut ausgelastet. Einen Bus + Fahrer abzustellen, nur für den Fall der Fälle und das für mindestens 20 Stunden pro Tag (wenn die Nacht-U-Bahn in Betrieb wäre sogar 24 Stunden) ist sicher nicht billiger, als die einzelnen bestellte Fahrten gleich ans Ziel.

Nachdem bis zu 30 Minuten Wartezeit erwähnt werden, denke ich, dass das ins normale Fahrtensystem integriert wird und rein rechnerisch mit einem einzelnen zusätzlichen Fahrzeug zu Buche schlägt.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Kanitzgasse am 15. April 2021, 22:00:43
Von bis zu 30 Minuten Wartezeit spricht aber nur die Behindertenanwaltschaft: "Die Inanspruchnahme dieses Fahrtendienstes ist für die Berechtigten kostenlos und soll grundsätzlich bei taggleicher Buchung innerhalb von 30 Minuten ab Bestellung zur Verfügung stehen."
Bei den Wiener Linien klingt das anders: "Die Anmeldung der Fahrt [...] sollte am Vortag erfolgen. Bei Bestellung am selben Tag muss mit einer Wartezeit von mehr als 30 Minuten gerechnet werden."
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 95B am 15. April 2021, 22:05:35
Das sagt eigentlich nur noch deutlicher, dass dieses Angebot, zu dem die WL gezwungen* wurden, nicht eigens bereitgestellt, sondern ins ganz normale WLV-Schema eingegliedert wird.


*) laut Eigensprech: "gemeinsam mit der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung [...] überlegt" ... klar, deshalb wurde es ja auch sofort, unverzüglich nach Demontage der Aufzüge zur Verfügung gestellt!
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: WIENTAL DONAUKANAL am 15. April 2021, 23:43:36
Von bis zu 30 Minuten Wartezeit spricht aber nur die Behindertenanwaltschaft: "Die Inanspruchnahme dieses Fahrtendienstes ist für die Berechtigten kostenlos und soll grundsätzlich bei taggleicher Buchung innerhalb von 30 Minuten ab Bestellung zur Verfügung stehen."
Bei den Wiener Linien klingt das anders: "Die Anmeldung der Fahrt [...] sollte am Vortag erfolgen. Bei Bestellung am selben Tag muss mit einer Wartezeit von mehr als 30 Minuten gerechnet werden."

Ich habe bis jetzt mitgelesen und habe so meine Zweifel an der Durchführbarkeit dieser Transporte mit den Kranken-Fahrtendiensten. Ich habe diese Dienste für sitzenden Transport mehrfach benützen müssen und kann bestätigen, dass bei Spontaner Bestellung mit Wartezeiten um die drei Stunden zu rechnen ist. Bei der Rückfahrt, die ja nicht unbedingt planbar ist, ist es ebenso. Im Notfall, wenn absolut kein Fahrzeug verfügbar ist, wird ein normales Ersatztaxi gesendet, z.B. Blaguss.
Gänzlich ungelöst sind die Bedingungen für Umsteigefahrgäste, die von weiter aussen kommen und hier umteigen wollen. Dazu ist zu sagen, dass Behinderte nicht unbedingt den kürzesten sondern den bequemsten Weg wählen.

Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 4498 am 16. April 2021, 08:21:36
Es wäre interessant, einmal durchzurechnen, ob es nicht von Anschaffung und Betrieb billiger wäre, diesen Dienst extrem auszubauen und dabei gleichzeitig auf teure Vollniederflurfahrzeuge und einen 100-Prozent-Aufzugsanteil zu verzichten.

Aber das wäre vermutlich diskriminierend.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: petestoeb am 16. April 2021, 08:58:46
Es wäre interessant, einmal durchzurechnen, ob es nicht von Anschaffung und Betrieb billiger wäre, diesen Dienst extrem auszubauen und dabei gleichzeitig auf teure Vollniederflurfahrzeuge und einen 100-Prozent-Aufzugsanteil zu verzichten.

Aber das wäre vermutlich diskriminierend.

Das hat es auch gegeben (oder gibt es immer noch) - nur die Behindertenverbände haben darauf gedrängt, dass Betroffene überall ohne Sonderbehandlung hinkommen müssen. Es wäre mit Sicherheit billiger gewesen, einen derartigen Dienst auszubauen (kostenlos) als hier mit immensen Aufwand 100% barrierefrei zu werden.
Selbstverständlich müssten deshalb auch Niederflurfahrzeuge gekauft werden und auch sonst einige Bauten für Mobilitätseingeschränkte gebaut werden. Es gibt ja nicht nur derart stark Eingeschränkte. Aber gerade die letzten 5% diesere 100% barrierefrei kosten wahrscheinlich mehr als der Rest und deshalb halte ich diesen Aufwand einfach für Geldvernichtung. Hier sollte man eben anders (durch einen kostenlosen Fahrtendienst) diese Barrierefreiheit sicherstellen.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 95B am 16. April 2021, 09:20:31
Es wäre interessant, einmal durchzurechnen, ob es nicht von Anschaffung und Betrieb billiger wäre, diesen Dienst extrem auszubauen und dabei gleichzeitig auf teure Vollniederflurfahrzeuge und einen 100-Prozent-Aufzugsanteil zu verzichten.

Aber das wäre vermutlich diskriminierend.

Dir scheint nicht klar zu sein, dass Aufzüge, Niederflurfahrzeuge und dergleichen auch für Personengruppen relevant sind, die keinen Behindertenausweis besitzen.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 4498 am 16. April 2021, 17:02:44
Es wäre interessant, einmal durchzurechnen, ob es nicht von Anschaffung und Betrieb billiger wäre, diesen Dienst extrem auszubauen und dabei gleichzeitig auf teure Vollniederflurfahrzeuge und einen 100-Prozent-Aufzugsanteil zu verzichten.

Aber das wäre vermutlich diskriminierend.

Dir scheint nicht klar zu sein, dass Aufzüge, Niederflurfahrzeuge und dergleichen auch für Personengruppen relevant sind, die keinen Behindertenausweis besitzen.
Ich rede von (teuren) Vollniederflurfahrzeugen. Ein 600er mit Sänfte ist nicht teuer und schont Gleise.

Und wenn eh soviel Geld da ist, warum gibt es dann keine Rolltreppen mehr? Für die miesten Gehbehinderten wäre das eine gute Lösung, und für die Nichtbehinderten auch.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: 95B am 16. April 2021, 17:06:31
Ich rede von (teuren) Vollniederflurfahrzeugen. Ein 600er mit Sänfte ist nicht teuer und schont Gleise.

Der ist allerdings längst nicht mehr Stand der Technik. Moderne Fahrzeuge mit 70 Prozent Niederfluranteil haben auch ihren Preis. Freilich könnte man auch Niederflurbeiwägen mit Holzkastenzweiachsern ziehen ...

Und wenn eh soviel Geld da ist, warum gibt es dann keine Rolltreppen mehr?

Wer sagt, dass so viel Geld da ist? ;) Aufzüge müssen eingebaut werden, aber Rolltreppen sind teuer in Betrieb und Wartung – und das wird vom U-Bahn-Bau-Budget nicht gedeckt.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: haidi am 17. April 2021, 02:21:22
Es wäre interessant, einmal durchzurechnen, ob es nicht von Anschaffung und Betrieb billiger wäre, diesen Dienst extrem auszubauen und dabei gleichzeitig auf teure Vollniederflurfahrzeuge und einen 100-Prozent-Aufzugsanteil zu verzichten.

Aber das wäre vermutlich diskriminierend.

Das hat es auch gegeben (oder gibt es immer noch) - nur die Behindertenverbände haben darauf gedrängt, dass Betroffene überall ohne Sonderbehandlung hinkommen müssen. Es wäre mit Sicherheit billiger gewesen, einen derartigen Dienst auszubauen (kostenlos) als hier mit immensen Aufwand 100% barrierefrei zu werden.
Selbstverständlich müssten deshalb auch Niederflurfahrzeuge gekauft werden und auch sonst einige Bauten für Mobilitätseingeschränkte gebaut werden. Es gibt ja nicht nur derart stark Eingeschränkte. Aber gerade die letzten 5% diesere 100% barrierefrei kosten wahrscheinlich mehr als der Rest und deshalb halte ich diesen Aufwand einfach für Geldvernichtung. Hier sollte man eben anders (durch einen kostenlosen Fahrtendienst) diese Barrierefreiheit sicherstellen.
Da geht es aber auch um die Zugangszeiten. Bei den öffentlichen Verkehrsmittel in Wien ist unter Tag ein Intervall > 10 Minuten eine echte Ausnahme, liegt meist darunter. Willst du das auch für Fahrtendienste haben, muss die Flotte um ein vielfaches größer sein.
Ich rede von (teuren) Vollniederflurfahrzeugen. Ein 600er mit Sänfte ist nicht teuer und schont Gleise.

Der ist allerdings längst nicht mehr Stand der Technik.
Der ist allerdings längst nicht mehr Stand der Politik.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Gast1090 am 18. April 2021, 16:21:00
........... Bei der Rückfahrt, die ja nicht unbedingt planbar ist, ist es ebenso. Im Notfall, wenn absolut kein Fahrzeug verfügbar ist, wird ein normales Ersatztaxi gesendet, z.B. Blaguss.
Gänzlich ungelöst sind die Bedingungen für Umsteigefahrgäste, die von weiter aussen kommen und hier umteigen wollen. Dazu ist zu sagen, dass Behinderte nicht unbedingt den kürzesten sondern den bequemsten Weg wählen.

Rückfahrt? Da hat er keinen Anspruch auf den Fahrtendienst, da er ja dann in Fahrtrichtung Hütteldorf unterwegs ist. Und von diesem Bahnsteig gibt es ja eine Rampe bis zum Strassenniveau ....
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: T1 am 18. April 2021, 16:23:27
Es wäre interessant, einmal durchzurechnen, ob es nicht von Anschaffung und Betrieb billiger wäre, diesen Dienst extrem auszubauen und dabei gleichzeitig auf teure Vollniederflurfahrzeuge und einen 100-Prozent-Aufzugsanteil zu verzichten.

Aber das wäre vermutlich diskriminierend.
Natürlich, wie soll man auch gesellschaftliche Teilhabe gegenrechnen können? Ein bisschen mehr Empathie würde vielen hier gut tun… ::)
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Gast1090 am 18. April 2021, 16:36:26
Was mich aber mehr interessieren würde, wäre, ob diese von der Behindertenanwaltschaft durchgesetzte Vereinbarung nur auf die Station Pilgramgasse Fahrtrichtung Heiligenstadt beschränkt bleibt oder nicht generell auf sämtliche durch längere Liftwartungs-/Liftumbauarbeiten für mobilitätseingeschränkte Behinderte nicht erreichbaren U-Bahn Bahnsteige ausgeweitet werden kann. Das käme ja sonst einer Diskriminierung aller übrigen mobilitätseingeschränkten behinderten U-Bahn Fahrgäste gegenüber jenen, die in der Nähe der Station Pilgramgasse wohnen bzw. zu tun haben, gleich.

Ich erinnere nur an den mehrwöchigen Ausfall der Liftverbindung in der U4-Station Karlsplatz zur Passage; damals wurde als Ausweichmöglichkeit - soweit ich mich erinnern kann - Kettenbrückengasse bzw. Stadtpark angeboten ...
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: T1 am 18. April 2021, 17:26:15
Das interessiert sonst niemanden, da jeder andere versteht, dass es einen Unterschied zwischen Ausfällen und Wartungsarbeiten sowie vorsätzlich nicht barrierefreien Zuständen (wie derzeit bei der Pilgramgasse der Fall) gibt. Solcherart Probleme sollten auch dank redundanter Liftanlagen bei den meisten Stationen eher selten sein.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Gast1090 am 18. April 2021, 18:07:56
Das interessiert sonst niemanden, da jeder andere versteht, dass es einen Unterschied zwischen Ausfällen und Wartungsarbeiten sowie vorsätzlich nicht barrierefreien Zuständen (wie derzeit bei der Pilgramgasse der Fall) gibt. Solcherart Probleme sollten auch dank redundanter Liftanlagen bei den meisten Stationen eher selten sein.

Ich habe mich auch nicht auf kurze Wartungsausfälle bezogen, sondern auf längere Ausfälle bzw. auf Umbauarbeiten, eben wie seinerzeit am Karlsplatz. Und Stationen mit mehreren Liftanlagen pro Bahnsteig sind mit Ausnahme der Umsteigeknotenpunkte eher eine Seltenheit.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: T1 am 18. April 2021, 18:16:54
Ich habe mich auch nicht auf kurze Wartungsausfälle bezogen, sondern auf längere Ausfälle bzw. auf Umbauarbeiten, eben wie seinerzeit am Karlsplatz. Und Stationen mit mehreren Liftanlagen pro Bahnsteig sind mit Ausnahme der Umsteigeknotenpunkte eher eine Seltenheit.
Am Karlsplatz war allerdings nur der Lift am U4-Bahnsteig betroffen, und den konnte man mit 1x Umsteigen (Schwedenplatz > U1) umfahren. Wozu dann ein Fahrtendienst?

Mehrere Liftanlagen pro Bahnsteig sind übrigens seit einigen Jahrzehnten Standard und gibt es an jeder U-Bahn-Station, ausgenommen bei den Stationen, wo die Lifte allgemein erst nachgerüstet worden sind.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Gast1090 am 18. April 2021, 18:59:46
Ich habe mich auch nicht auf kurze Wartungsausfälle bezogen, sondern auf längere Ausfälle bzw. auf Umbauarbeiten, eben wie seinerzeit am Karlsplatz. Und Stationen mit mehreren Liftanlagen pro Bahnsteig sind mit Ausnahme der Umsteigeknotenpunkte eher eine Seltenheit.
Am Karlsplatz war allerdings nur der Lift am U4-Bahnsteig betroffen, und den konnte man mit 1x Umsteigen (Schwedenplatz > U1) umfahren. Wozu dann ein Fahrtendienst?
Eben, wozu ein Fahrtendienst:
Personen, die stadteinwärts Richtung Heiligenstadt fahren und einen barrierefreien Zugang zur Station Pilgramgasse brauchen, können bis zur Station Karlsplatz weiterfahren. Dort können sie über den Mittelbahnsteig direkt in die U4 Richtung Hütteldorf umsteigen und bei der U4-Station Pilgramgasse den Rampenaufgang nutzen. Alternativ können sie auch die Station Pilgramgasse durch zahlreiche Buslinien wie 12A, 13A, 14A, 57A und 59A barrierefrei erreichen ..... 
(Der Text ist übrigens der Störungsseite entnommen; da steht nichts von der Möglichkeit einer Fahrtendienstinanspruchnahme ...)


Zitat
Mehrere Liftanlagen pro Bahnsteig sind übrigens seit einigen Jahrzehnten Standard und gibt es an jeder U-Bahn-Station, ausgenommen bei den Stationen, wo die Lifte allgemein erst nachgerüstet worden sind.

Also somit bei den meisten U4-Stationen bzw. den U6-Stationen der alten Stadtbahn. Und die U1-Stationen VIC-Kaisermühlen sowie Alte Donau sind wohl auch nachgerüstete Stationen, denn die haben auch nur 1 Lift pro Bahnsteig.

Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Ferry am 20. April 2021, 10:39:29
Aufzüge müssen eingebaut werden, aber Rolltreppen sind teuer in Betrieb und Wartung – und das wird vom U-Bahn-Bau-Budget nicht gedeckt.

Naja, gewartet werden müssen Aufzüge auch - und m.W. sogar öfter als Rolltreppen.

Übrigens finde ich es kurios, dass zwar Aufzüge, aber keine Rolltreppen im U-Bahn-Budget enthalten sind. Wer hat das beschlossen?
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: T1 am 20. April 2021, 10:47:09
Übrigens finde ich es kurios, dass zwar Aufzüge, aber keine Rolltreppen im U-Bahn-Budget enthalten sind. Wer hat das beschlossen?
Wieso kurios? Das eine ist reine Bequemlichkeit, das andere für Barrierefreiheit schlicht notwendig.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Ferry am 20. April 2021, 10:49:00
Übrigens finde ich es kurios, dass zwar Aufzüge, aber keine Rolltreppen im U-Bahn-Budget enthalten sind. Wer hat das beschlossen?
Wieso kurios? Das eine ist reine Bequemlichkeit, das andere für Barrierefreiheit schlicht notwendig.

Stimmt, da hast du recht. Liegt wahrscheinlich daran, dass man früher eher Rolltreppen als Aufzüge errichtet hat (als das Thema Barrierefreiheit noch kein Thema war).
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: N1 am 20. April 2021, 12:11:02
Dass Rolltreppen rein der Bequemlichkeit dienen, würde ich so nicht unterschreiben. Man denke nur an die beschränkte Kapazität der Lifte, die sich nicht nur aus deren geringer Zahl – selbst in stark frequentierten Stationen gibt es oft nur einen einzigen –, sondern auch aus deren Langsamkeit ergibt. In besonders tiefliegenden Haltestellen sind Rolltreppen eigentlich alternativlos, es sei denn, man hat fürs Stiegensteigen ausreichend Kondition und Zeit. In manchen Stationen, ad hoc fällt mir Schwedenplatz ein, gibt es nicht einmal feste Stiegen.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: coolharry am 20. April 2021, 12:17:28
In manchen Stationen, ad hoc fällt mir Schwedenplatz ein, gibt es nicht einmal feste Stiegen.

Es muss in allen Stationen feste Stiegen geben, da die Stufenhöhe bei Rolltreppen, für Fluchtwege, zu hoch ist. Und am Schwedenplatz kannst zumindest vom U4 Bahnsteig über eine feste Stiege nach oben.
Wenn ich es richtig kenne gibts neben dem Aufzug eine, vermutlich nicht öffentliche, Fluchtstiege.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Autobusfan am 20. April 2021, 12:23:00
Genau, im Rahmen des Fluchtwegs bzw. Notausgangs gibt es schon eine feste Stiege, nur im Normalbetrieb halt nicht. Neben der U1 beim Schwedenplatz ist das auch bei der U1 beim Hauptbahnhof so.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: haidi am 20. April 2021, 13:21:23
Übrigens finde ich es kurios, dass zwar Aufzüge, aber keine Rolltreppen im U-Bahn-Budget enthalten sind. Wer hat das beschlossen?
Die Wiener LInien sind wahrscheinlich drauf gekommen, dass der Betrieb der Rolltreppen den größten Teil des Ubahnbetrieb-Budget verbraucht, also baut man keine mehr. Du kannst froh sein, dass sie nicht den zweithöchsten Budgetposten gestrichen haben - den Fahrbetrieb
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Klingelfee am 20. April 2021, 18:22:33
Übrigens finde ich es kurios, dass zwar Aufzüge, aber keine Rolltreppen im U-Bahn-Budget enthalten sind. Wer hat das beschlossen?
Die Wiener LInien sind wahrscheinlich drauf gekommen, dass der Betrieb der Rolltreppen den größten Teil des Ubahnbetrieb-Budget verbraucht, also baut man keine mehr. Du kannst froh sein, dass sie nicht den zweithöchsten Budgetposten gestrichen haben - den Fahrbetrieb

Wenn angeblich keine mehr gebaut werden, dann frage ich mich schon, wieso auf der U2 Neubaustrecke welche eingeplant sind?
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Ferry am 20. April 2021, 19:12:41
Übrigens finde ich es kurios, dass zwar Aufzüge, aber keine Rolltreppen im U-Bahn-Budget enthalten sind. Wer hat das beschlossen?
Die Wiener LInien sind wahrscheinlich drauf gekommen, dass der Betrieb der Rolltreppen den größten Teil des Ubahnbetrieb-Budget verbraucht, also baut man keine mehr. Du kannst froh sein, dass sie nicht den zweithöchsten Budgetposten gestrichen haben - den Fahrbetrieb

Wenn angeblich keine mehr gebaut werden, dann frage ich mich schon, wieso auf der U2 Neubaustrecke welche eingeplant sind?

Naja, zumindest in den U2 Stationen Stadion und Hardeggasse gibt es keine. Die Tendenz, statt Rolltreppen nur mehr Lifte zu bauen, besteht - oder bestand - schon. Vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: skytree am 20. April 2021, 21:33:51
Bei Aspern Nord bin ich mir jetzt nicht sicher, aber Seestadt hat auch keine Rolltreppen.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: Autobusfan am 20. April 2021, 21:42:18
Ja, vom Stationsbauwerk zum Ausgang Nelson-Mandela-Platz gibt es Rolltreppen.
Titel: Re: Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse
Beitrag von: coolharry am 21. April 2021, 08:55:59
Übrigens finde ich es kurios, dass zwar Aufzüge, aber keine Rolltreppen im U-Bahn-Budget enthalten sind. Wer hat das beschlossen?
Die Wiener LInien sind wahrscheinlich drauf gekommen, dass der Betrieb der Rolltreppen den größten Teil des Ubahnbetrieb-Budget verbraucht, also baut man keine mehr. Du kannst froh sein, dass sie nicht den zweithöchsten Budgetposten gestrichen haben - den Fahrbetrieb

Wenn angeblich keine mehr gebaut werden, dann frage ich mich schon, wieso auf der U2 Neubaustrecke welche eingeplant sind?

Weils das ganze sicher auch von der zurück zu legenden Höhe abhängig machen. Die U2 im 22. befindet sich meist in einfacher Hochlage und die zurück zu legende Höhe sind maximal 2 Stockwerke (5-6m). Die U2 zum Matz befindet sich teilweise weit tiefer unten. Geschätzt gut und gern 10-15m unter der Oberfläche. Das wäre noch unattraktiver, als die unterirdischen Stationen eh schon sind, wenn man da keine Rolltreppen einbaut. Weiters machen sie es ja auch davon abhängig wie hoch das zu erwartenden Fahrgastaufkommen ist. Bei einer hohen Nutzerzahl lohnt sich die Rolltreppe halt mehr als bei geringer Nutzerzahl.
Gäbe es in der Zippererstraße keine Rolltreppe, wären wahrscheinlich endlose Schlangen vor den Liften. Zippererstraße ist die Station mit der längsten Rolltreppe, lt. WL.