Autor Thema: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00  (Gelesen 12370 mal)

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Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« am: 16. März 2019, 10:52:52 »
Die entsprechende Bestimmung ist ja hinlänglich bekannt. Nun aber meine Frage dazu:

Mein Sohn hatte einmal Samstag sein Top-Jugendticket nicht mit. Grundsätzlich kein Problem, da ich meine Familie mit dem Auto wohin gebracht hatte und später auch mit dem Auto von dort abholen wollte.

Nun wollte er früher nach Hause und konnte aber nicht, da er sein Ticket nicht mit hatte.

Jetzt ist mir aber gerade eingefallen, dass meine Frau eine Jahreskarte hat und daher grundsätzlich ab 12:00 ein Kind mitnehmen darf.

Hätte mein Sohn mit ihrer Jahreskarte alleine auch fahren dürfen?

darkweasel

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #1 am: 16. März 2019, 11:01:15 »
Nein, ziemlich sicher nicht. Der relevante Passus in den Tarifbestimmungen steht in Abschnitt 2.5.1.10:

Samstag-Kinder-Mitfahrbonus  –  an  Samstagen  ab  12  Uhr  können  in  der  Kernzone  Wien    zwei    Kinder    (Kinder    bis    zum    vollendeten    15.    Lebensjahr    bzw.    bei    nachgewiesenem   Schulbesuch   bis   Ende   des   Unterrichtsjahres,   in   dem   das   15.   Lebensjahr vollendet wird) unentgeltlich mitgenommen werden.

"Mitgenommen" schließt die vorgeschlagene Interpretation nicht wirklich ein. Vor allem muss der Kontrollor ja das Gesicht auf der Jahreskarte irgendwie mit dem des kontrollierten Fahrgasts in Verbindung bringen können, was nicht möglich ist, wenn derjenige, auf den die Karte ausgestellt ist, gar nicht dabei ist.

Klingelfee

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #2 am: 16. März 2019, 11:39:21 »
Es gibt eine einzige Karte, wo das Bild nicht mit dem Vorweiser übereinstimmen muss.

Nur wünsche ich es niemanden, dass er im Besitz so einer Karte ist.

Es ist nämlich eine Schülerfreikarte für Schüler mit Mobilitätseinschränkung, welche eine Begleitperson benötigen. Dann ist das Bild des Kindes darauf und eine beliebige Person kann das Kind begleiten, bzw auch ohne Kind die Karte benutzen.

Die kann nämlich auch von der Begleitperson benutzt werden, um das Kind abzuholen, bzw nach der Begleitung wieder zum Ausgangspunkt zu kommen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Z-TW

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #3 am: 16. März 2019, 13:00:33 »
Nein, ziemlich sicher nicht. Der relevante Passus in den Tarifbestimmungen steht in Abschnitt 2.5.1.10:

Samstag-Kinder-Mitfahrbonus  –  an  Samstagen  ab  12  Uhr  können  in  der  Kernzone  Wien    zwei    Kinder    (Kinder    bis    zum    vollendeten    15.    Lebensjahr    bzw.    bei    nachgewiesenem   Schulbesuch   bis   Ende   des   Unterrichtsjahres,   in   dem   das   15.   Lebensjahr vollendet wird) unentgeltlich mitgenommen werden.

Gilt das auch für die Schnellbahnstrecken? Und gilt das auch für Enkelkinder, deren Großeltern eine Jahreskarte besitzen?

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #4 am: 16. März 2019, 14:18:26 »
Nein, ziemlich sicher nicht. Der relevante Passus in den Tarifbestimmungen steht in Abschnitt 2.5.1.10:
Vom Text her klar. Aber was ich mir gedacht habe ist, dass hier ja durch das Fehlen der Person kein Mindererlös da ist. Anders ist das bei der ÖBB-Familenkarte. Da muss das Kind dabei sein, weil ja sonst der Erwachsene nicht zum halben Preis fährt ...

"Mitgenommen" schließt die vorgeschlagene Interpretation nicht wirklich ein. Vor allem muss der Kontrollor ja das Gesicht auf der Jahreskarte irgendwie mit dem des kontrollierten Fahrgasts in Verbindung bringen können, was nicht möglich ist, wenn derjenige, auf den die Karte ausgestellt ist, gar nicht dabei ist.
Wieso muss das erwachsene Gesicht kontrolliert werden? Die Jahreskarte ist ja gültig - für die Person auf dem Foto. Und die darf irgendein Kind mitnehmen. Trotz der fehlenden Anwesenheit der Person ist es ja möglich, die Gültigkeit der Jahreskarte zu überprüfen. Und die Person selbst kann ja nicht zur gleichen Zeit woanders fahren, weil sie ja keine zweite Jahreskarte hat.

coolharry

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #5 am: 16. März 2019, 15:42:05 »
Nein, ziemlich sicher nicht. Der relevante Passus in den Tarifbestimmungen steht in Abschnitt 2.5.1.10:
Vom Text her klar. Aber was ich mir gedacht habe ist, dass hier ja durch das Fehlen der Person kein Mindererlös da ist. Anders ist das bei der ÖBB-Familenkarte. Da muss das Kind dabei sein, weil ja sonst der Erwachsene nicht zum halben Preis fährt ...

"Mitgenommen" schließt die vorgeschlagene Interpretation nicht wirklich ein. Vor allem muss der Kontrollor ja das Gesicht auf der Jahreskarte irgendwie mit dem des kontrollierten Fahrgasts in Verbindung bringen können, was nicht möglich ist, wenn derjenige, auf den die Karte ausgestellt ist, gar nicht dabei ist.
Wieso muss das erwachsene Gesicht kontrolliert werden? Die Jahreskarte ist ja gültig - für die Person auf dem Foto. Und die darf irgendein Kind mitnehmen. Trotz der fehlenden Anwesenheit der Person ist es ja möglich, die Gültigkeit der Jahreskarte zu überprüfen. Und die Person selbst kann ja nicht zur gleichen Zeit woanders fahren, weil sie ja keine zweite Jahreskarte hat.
Das Kind darf mit der Jahres Karte allein sicher nicht fahren. Schließlich kann er die auch gefunden haben. Besser für solche Notfälle die paar Euro für eine Einzelfahrt eingesteckt haben. Aber das wird im konkreten Fall wahrscheinlich auch nichts bringen. Er wird immer abgeholt werden müssen oder Schwarz fahren.Wenn das nur ein paar Stationen mit dem Bus sind kann man sich immer noch darauf raus reden, das im Fahrzeug keinen Fahrschein kaufen könnte.  8)
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

moszkva tér

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #6 am: 16. März 2019, 20:06:22 »
Dazu eine ähnliche, aber ganz andere Frage  :D

Meine Große ist kürzlich sechs geworden und kommt im September in die Schule. Da sie entsprechend noch keinen Schülerausweis usw. hat, bräuchte sie theoretisch einen Fahrschein.
Auskunft der ÖBB: In ÖBB (S-Bahn und co.) benötigt sie einen Kinderfahrschein.
Auskunft der Wiener Linien: In Linien, die von den Wiener Linien betrieben werden, fährt sie gratis. In Linien, die wer anderer betreibt, hängt es vom Betreiber ab. Nachfrage: Also zum Beispiel beim 5B oder 80A? Keine Ahnung, da müssen Sie den Fahrer fragen.  :bh:

Kann mir wer Licht ins Dunkel bringen, wo ich für mein Kind nun zahlen muss und wo nicht?

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #7 am: 16. März 2019, 20:24:37 »
Dazu eine ähnliche, aber ganz andere Frage  :D

Meine Große ist kürzlich sechs geworden und kommt im September in die Schule. Da sie entsprechend noch keinen Schülerausweis usw. hat, bräuchte sie theoretisch einen Fahrschein.
Auskunft der ÖBB: In ÖBB (S-Bahn und co.) benötigt sie einen Kinderfahrschein.
Auskunft der Wiener Linien: In Linien, die von den Wiener Linien betrieben werden, fährt sie gratis. In Linien, die wer anderer betreibt, hängt es vom Betreiber ab. Nachfrage: Also zum Beispiel beim 5B oder 80A? Keine Ahnung, da müssen Sie den Fahrer fragen.  :bh:

Kann mir wer Licht ins Dunkel bringen, wo ich für mein Kind nun zahlen muss und wo nicht?

Ich kann es dir nicht Bestimmheit sagen, aber Fakt ist, dass bei den WL die Freifahrt bis zum Ende des Schuljahres gilt, indem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat. Nachzulesen unter Häufige Fragen an WL. Und da die Busse ausschließlich von WL-Mitarbeiter kontrolliert werden, würde ich sagen, dass auch auf den Buslinie 5B und 80A die Regel der WL gelten. Und auf der Schnellbahn innerhalb von Wien würde ich mit dem Kontrollor streiten, denn ich fahre auch auf der Schnellbahn nach WL-Tarif und nicht nach ÖBB-Tarif.

Ausserhalb von Wien schaut es anders aus, da die Beförderungsbestimmungen in der Kinderbeförderung vom VOR ident mit jener der ÖBB ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

darkweasel

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #8 am: 16. März 2019, 20:32:59 »
Dazu eine ähnliche, aber ganz andere Frage  :D

Meine Große ist kürzlich sechs geworden und kommt im September in die Schule. Da sie entsprechend noch keinen Schülerausweis usw. hat, bräuchte sie theoretisch einen Fahrschein.
Auskunft der ÖBB: In ÖBB (S-Bahn und co.) benötigt sie einen Kinderfahrschein.
Auskunft der Wiener Linien: In Linien, die von den Wiener Linien betrieben werden, fährt sie gratis. In Linien, die wer anderer betreibt, hängt es vom Betreiber ab. Nachfrage: Also zum Beispiel beim 5B oder 80A? Keine Ahnung, da müssen Sie den Fahrer fragen.  :bh:

Kann mir wer Licht ins Dunkel bringen, wo ich für mein Kind nun zahlen muss und wo nicht?
Rechtlich bindend sind natürlich die in meinem obigen Beitrag verlinkten Tarifbestimmungen, und dort steht (1.6.2):

Nur innerhalb der Kernzone Wien werden Fahrgäste ab dem 6. Geburtstag bis zum Beginn der allgemeinen Schulpflicht gemäß Schulpflichtgesetz 1985 i.d.g.F. auf Strecken der WIENER LINIEN, Wiener Lokalbahnen und auf den in die Tarifgemeinschaft einbezogenen Kraftfahrlinien ebenfalls kostenlos befördert.

5B und 80A sind m.E. ganz eindeutig in die Tarifgemeinschaft einbezogene Kraftfahrlinien, also fährt deine Tochter dort auch gratis.

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #9 am: 16. März 2019, 21:21:51 »
Und die Person selbst kann ja nicht zur gleichen Zeit woanders fahren, weil sie ja keine zweite Jahreskarte hat.
Das stimmt so nicht: man kann die Jahreskarte mittlerweile digital am Handy anzeigen und muss das Original nicht dabei haben. So gesehen hat man einen“zweite“ Jahreskarte, die irgendwo sein kann. :lamp:
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haidi

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #10 am: 16. März 2019, 21:22:52 »
Ich kann es dir nicht Bestimmheit sagen, aber Fakt ist, dass bei den WL die Freifahrt bis zum Ende des Schuljahres gilt, indem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.
Aus meiner Erfahrung mit meinen Kindern, schon zwei Jahrzehnte her:

am SChulbeginn wird nicht kontrolliert, das wurde auch über die Schule kommunizert, da sind die Kinder ohne Ausweis gefahren, da sie den Ausweis erst ein oder zwei Wochen später bekommen.
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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #11 am: 17. März 2019, 11:37:53 »
Und auf der Schnellbahn innerhalb von Wien würde ich mit dem Kontrollor streiten, denn ich fahre auch auf der Schnellbahn nach WL-Tarif und nicht nach ÖBB-Tarif.
Ist das tatsächlich so? Gilt nicht überall innerhalb Wiens der Kernzonentarif des VORs und du fährst sowohl auf der Schnellbahn als auch mit den WL nach VOR-Tarif? Der VOR sieht Freifahrt bis zum 6. Geburtstag vor. Es steht den WL natürlich frei, darüber hinaus beliebig Freifahrten zu gewähren, das muss dann aber nicht automatisch auch für andere Betreiber innerhalb der Kernzone gelten.

moszkva tér

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #12 am: 18. März 2019, 06:11:16 »
Und die Person selbst kann ja nicht zur gleichen Zeit woanders fahren, weil sie ja keine zweite Jahreskarte hat.
Das stimmt so nicht: man kann die Jahreskarte mittlerweile digital am Handy anzeigen und muss das Original nicht dabei haben. So gesehen hat man einen“zweite“ Jahreskarte, die irgendwo sein kann. :lamp:

Man kann ja auch die Jahreskarte "vergessen" haben, dann lässt man sich im Fall der Fälle die Strafe für ein paar Euro in Erdberg stornieren. Angeblich machen das eineiige Zwillinge ganz gern  >:D

Rechtlich bindend sind natürlich die in meinem obigen Beitrag verlinkten Tarifbestimmungen, und dort steht (1.6.2):

Nur innerhalb der Kernzone Wien werden Fahrgäste ab dem 6. Geburtstag bis zum Beginn der allgemeinen Schulpflicht gemäß Schulpflichtgesetz 1985 i.d.g.F. auf Strecken der WIENER LINIEN, Wiener Lokalbahnen und auf den in die Tarifgemeinschaft einbezogenen Kraftfahrlinien ebenfalls kostenlos befördert.

5B und 80A sind m.E. ganz eindeutig in die Tarifgemeinschaft einbezogene Kraftfahrlinien, also fährt deine Tochter dort auch gratis.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Aber woher kann ich wissen, welche Kraftfahrlinien in die Tarifgemeinschaft einbezogen sind? Ist mit der Tarifgemeinschaft der VOR gemeint? Oder ist gemeint, dass Buslinien betrieben werden "im Auftrag der Wiener Linien" (im Gegensatz zu eigener Konzession)?

Wenn mit der "Tarifgemeinschaft" der VOR gemeint ist, dann heißt das tatsächlich, dass alle Verkehrsmittel in der ehem. Zone 100 außer die ÖBB für noch nicht schulpflichtige Sechsjährige gratis sind  :up:

Klingelfee

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #13 am: 18. März 2019, 06:17:58 »
Danke für die zahlreichen Antworten.
Aber woher kann ich wissen, welche Kraftfahrlinien in die Tarifgemeinschaft einbezogen sind? Ist mit der Tarifgemeinschaft der VOR gemeint? Oder ist gemeint, dass Buslinien betrieben werden "im Auftrag der Wiener Linien" (im Gegensatz zu eigener Konzession)?

Wenn mit der "Tarifgemeinschaft" der VOR gemeint ist, dann heißt das tatsächlich, dass alle Verkehrsmittel in der ehem. Zone 100 außer die ÖBB für noch nicht schulpflichtige Sechsjährige gratis sind  :up:

Ganz einfach.

ALLE Buslinien, die in Wien mit einem A, B oder T enden, bzw mit einem N beginnen, fallen unter die Tarifbestimmungen der WL. Denn da sind die WL mittlerweile die alleinigen Inhaber der Konzessionen. Egal welcher Betreiber jetzt die Linie fährt.

Wie es mit den Regionalbusse innerhalb Wien ausschaut, kann ich nicht sagen
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haidi

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Re: Jahreskarte und Samstagsgratiskindmitnahme ab 12:00
« Antwort #14 am: 18. März 2019, 07:05:23 »
Nein, ziemlich sicher nicht. Der relevante Passus in den Tarifbestimmungen steht in Abschnitt 2.5.1.10:

Samstag-Kinder-Mitfahrbonus  –  an  Samstagen  ab  12  Uhr  können  in  der  Kernzone  Wien    zwei    Kinder    (Kinder    bis    zum    vollendeten    15.    Lebensjahr    bzw.    bei    nachgewiesenem   Schulbesuch   bis   Ende   des   Unterrichtsjahres,   in   dem   das   15.   Lebensjahr vollendet wird) unentgeltlich mitgenommen werden.

Gilt das auch für die Schnellbahnstrecken? Und gilt das auch für Enkelkinder, deren Großeltern eine Jahreskarte besitzen?
Das sind die VOR-Tarifbestimmungen, die Ausnahmen für Wien vorsehen. Diese Ausnahmen haben keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Verkehrsmittel (außer dass sie im VOR -Tarif fahren), also gelten sie nicht nur auf der Schnellbahn, sondern auch auf Fernverkehrszügen im Bereich Wien, z.B.  Wien Meidling - Wien Hauptbahnhof.
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