Wenn man mit den Fahrzeugen nicht nur 60.000 km/a sondern 70.000 km/a fahren würde, müssten sie nicht alle 8 Jahre sondern alle 7 Jahre zur HU mit entsprechend höheren Lifecycle-Kosten.
Die Kosten für den notwendigen höheren Fahrzeugstand (Fahrzeuge, Abstellplätze etc.) darfst auch nicht vergessen.
Ansonst ist deine Aussage - wenn sie nicht ironisch gemeint ist - mindestens so mies wie die entsprechenden der Wiener Linien.
Meine Aussage ist sehr sachlich gemeint. Die obigen, gerundeten Werte habe ich auf folgender Grundlage gerechnet:
StrabVO §61 (3): Inspektionen sind planmäßig wiederkehrend innerhalb folgender Fristen durchzuführen: ....
Fahrzeuge, nach Zurücklegung von 500 000 km, spätestens jedoch nach 8 Jahren.
Wenn man mit den Fahrzeugen nicht nur 60.000 km/a sondern 70.000 km/a fahren würde, müssten sie nicht alle 8 Jahre sondern alle 7 Jahre zur HU mit entsprechend höheren Lifecycle-Kosten.
In anderen, nicht weltbesten Betrieben fahren die jüngsten Fahrzeuge 100.000 km pro Jahr und es ist völlig Hupe. Wann die Fahrzeuge zur HU müssen, kann man auf den Monat genau auf die kommenden acht Jahre abschätzen.
Wenn die 8 Jahre lang jährlich 100 000 km fahren, haben diese Betriebe keine StrabVO oder ignorieren sie.
Oder sie fahren alle 5 Jahre zur HU. Dann musst aber die Kapazitäten der HW fast verdoppeln. Und auf solche lange Frist so genau schätzen zu können bedeutet, dass es keine Verkehrsunfälle mit tage- oder wochenlangen Reparaturen gibt. Sowas nenne ich U-Bahn.