Autor Thema: [PM] Verbindungsbahn jetzt fix: Bessere S-Bahn von Penzing nach Meidling  (Gelesen 255527 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

öffi-dude

  • Gast
Da wirds Lärmschutzfenster geben. Mindestens 50% der entstehenden Kosten werden von der ÖBB Infrastruktur übernommen, der genaue Prozentsatz hängt vom Alter der bestehenden Fenster ab.

highspeedtrain

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1893
Da wirds Lärmschutzfenster geben. Mindestens 50% der entstehenden Kosten werden von der ÖBB Infrastruktur übernommen, der genaue Prozentsatz hängt vom Alter der bestehenden Fenster ab.

Im Vergleich zu früher, als Tag und Nacht laute Güterzüge dort fuhren, müsste es ohnehin merklich leiser geworden sein.

Rodauner

  • Gast
Zur Station Hietzinger Hauptstraße sei mir ein persönliches Kommentar erlaubt: *Kotz*
Da werden sich die Anwohner über den riesigen dunklen Betonplatz unterhalb der Station freuen. Inkl. dem riesen Betonklotz in der eigentlich recht beschaulichen Gegend.

Allerdings - wird schrecklich aussehen! Ich hoffe - aber glaube nicht ernsthaft - dass im Zuge der UVP die Betonwüstenanmutung noch abgeschwächt werden könnte. Vielleicht lassen einflussreiche Anrainer ihre Muskeln spielen....Eine Ästhetik a la Gürtelstadtbahn ist mit dem Baustoff Beton sowieso nicht zu erreichen. Und alles andere fällt in die Rubrik Warme Eislutscher...

öffi-dude

  • Gast
Besser als kein Ausbau......  ::)

Und die Traisengasse, die vom Aufbau her Ähnlichkeiten vorweisen kann, find ich jetzt auch recht gelungen.

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6410
Besser als kein Ausbau......  ::)

Und die Traisengasse, die vom Aufbau her Ähnlichkeiten vorweisen kann, find ich jetzt auch recht gelungen.

Man kann Ausbauen und man kann Ausbauen. Man kann Betonbrutalismus in die Landschaft flacken oder man kann versuchen eine Stadtbild verträglichere Variante zu suchen.

Der Unterschied zwischen Traisengasse und der Staion Hietzinger Hauptstraße ist ein kleiner aber entscheidender: Traisengasse liegt auf einem Damm und nicht auf einer Brücke. Somit sind unterhalb der Staion keine Brachflächen die meist eh nur dreckig sind weils keiner reinigt.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Rodauner

  • Gast
Traisengasse hat Randbahnsteige, die neuen Haltestellen der Verbindungsbahn Mittelbahnsteige. Dadurch muss die Trasse zumindest in diesen Bereichen zwangsläufig breiter gebaut werden - und wird auch deshalb klotziger und abweisender wirken.

Bus

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3374
Es wird wohl auch die billigste (angebotene) und öfters verwendete Variante sein. Was neues ist ja im öffentlichen Sektor eh nie gewünscht - weil das Standardverfahren auch am bequemsten ist für alle Beteiligten.

luki32

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5240
  • Bösuser
Traisengasse hat Randbahnsteige, die neuen Haltestellen der Verbindungsbahn Mittelbahnsteige. Dadurch muss die Trasse zumindest in diesen Bereichen zwangsläufig breiter gebaut werden - und wird auch deshalb klotziger und abweisender wirken.

Warum brauchen zwei Seitenbahnsteige weniger Platz als ein Mittelbahnsteig?

mfG
Luki
Vorsicht, Bösuser!
Militanter Gegner der Germanisierung der österreichischen Sprache!

Ingenieur

  • Fahrgast
  • *
  • Beiträge: 67
Warum brauchen zwei Seitenbahnsteige weniger Platz als ein Mittelbahnsteig?

Ich nehme an, es geht um die Bereiche vor und nach der Haltestelle, in denen der Gleisabstand zwangsläufig ansteigen muss.

Rodauner

  • Gast
Ich nehme an, es geht um die Bereiche vor und nach der Haltestelle, in denen der Gleisabstand zwangsläufig ansteigen muss.

Korrekt - @luki32: In diesem Sinne war meine Formulierung gemeint! Und was die UVP anbelangt: Wer kann genaueres dazu sagen, ob der Erhalt des alten Baumbestandes entlang der Strecke - soweit möglich - auf diesem Wege behördlich vorgeschrieben werden kann? Betrifft vor allem den Bereich Spohrstraße - Waldvogelstraße.

Die nächste Infoveranstaltung - wo dann auch die Querungsmöglichkeiten bei der Veitinger- und der Jagdschlossgasse feststehen sollen, ist übrigens für den heurigen November vorgesehen. Diese Bereiche waren auf den Visualisierungen jetzt noch als weiße Flecken dargestellt.

4463

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5778
Und was die UVP anbelangt: Wer kann genaueres dazu sagen, ob der Erhalt des alten Baumbestandes entlang der Strecke - soweit möglich - auf diesem Wege behördlich vorgeschrieben werden kann?
Das Wiener Baumschutzgesetz ist ein Landesgesetz, der Ausbau der Verbindungsbahn wird wohl nach Bundesrecht laufen. Da Bundesrecht über Landesrecht steht, wird bei erfolgter Genehmigung kein Landesgesetz im Weg stehen können. Außerdem kann man ja Ersatzpflanzungen am Nord(west)bahnhofareal machen. :P
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6410
Und was die UVP anbelangt: Wer kann genaueres dazu sagen, ob der Erhalt des alten Baumbestandes entlang der Strecke - soweit möglich - auf diesem Wege behördlich vorgeschrieben werden kann?
Das Wiener Baumschutzgesetz ist ein Landesgesetz, der Ausbau der Verbindungsbahn wird wohl nach Bundesrecht laufen. Da Bundesrecht über Landesrecht steht, wird bei erfolgter Genehmigung kein Landesgesetz im Weg stehen können. Außerdem kann man ja Ersatzpflanzungen am Nord(west)bahnhofareal machen. :P

Bundesrecht vs. Landesrecht gilt nur wenn sich beide widersprechen täten. Tun sie aber in diesem Fall nicht und somit sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen bzw. ein finanzieller Ausgleich.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

highspeedtrain

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1893
Und was die UVP anbelangt: Wer kann genaueres dazu sagen, ob der Erhalt des alten Baumbestandes entlang der Strecke - soweit möglich - auf diesem Wege behördlich vorgeschrieben werden kann?
Das Wiener Baumschutzgesetz ist ein Landesgesetz, der Ausbau der Verbindungsbahn wird wohl nach Bundesrecht laufen. Da Bundesrecht über Landesrecht steht

Das ist nicht richtig - bzw. aus Deutschland geklaut. Bundesrecht steht in Österreich nicht über Landesrecht und es ist absolut die Regel, dass man für ein Vorhaben sowohl Bundes- wie landesrechtliche Genehmigungen braucht. Was du wahrscheinlich meinst: im Regelfall unterliegen Eisenbahnanlagen keinen landesrechtlichen Vorschriften, das ist aber eine Frage der Kompetenzverteilung und muss nicht ausnahmslos so sein.

Rodauner

  • Gast
... und somit sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen ...

Die jedoch die Höhe der bestehenden Bäume erst wieder in etlichen Jahrzehnten erreichen - weshalb der Erhalt derselben auf alle Fälle zu bevorzugen ist (Wink an den Bezirk, der nebst div. Querungsmöglichkeiten auch das von den ÖBB einfordern sollte!)

4463

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5778
... und somit sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen ...

Die jedoch die Höhe der bestehenden Bäume erst wieder in etlichen Jahrzehnten erreichen - weshalb der Erhalt derselben auf alle Fälle zu bevorzugen ist
Deshalb werden Ersatzpflanzungen oft auch nicht 1:1 vorgeschrieben, sondern als zahlenmäßige "Überkompensation". Allerdings sind Ersatzpflanzungen in kilometerweiter Entfernung sowieso fragwürdig.
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.