Autor Thema: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)  (Gelesen 20165 mal)

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #45 am: 06. August 2021, 12:37:08 »
Zu hinterfragen wäre hier nur mehr die Sinnhaftigkeit des Verkehrszeichen an dieser Stelle...  ::)

Ohne Gebotspfeil kannst du dir sicher sein, dass einige Autofahrer entlang der Radfahrerüberfahrt geradeaus fahren und sich dabei gar nichts denken.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #46 am: 06. August 2021, 16:02:17 »

Es scheint aber tatsächlich so zu sein. Ohne das Gebotszeichen würde ich dort auch ohne Blinker fahren, es ist einfach eine Rechtskurve und geht ja auch gar nicht anders. Das Gebotszeichen weist mich aber darauf hin, dass ich rechts abzubiegen habe (auch wenn ich gar nicht anders fahren kann), daher muss ich blinken. Zu hinterfragen wäre hier nur mehr die Sinnhaftigkeit des Verkehrszeichen an dieser Stelle...  ::)
Es kann dir keiner verbieten bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr zu blinken, ob es erforderlich ist, drüber kann man diskutieren, der Logik folgend, müsste man eigentlich schon. Bei der Ausfahrt ist das Blinken jedenfalls Gesetz, selbst wenn die Ausfahrt quasi geradeaus erfolgt, wie es an etlichen Stellen der Fall ist! Die eine "Straße" ist der Kreisverkehr von dem du in die andere Straße wechselst.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

darkweasel

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #47 am: 06. August 2021, 16:42:00 »

Es scheint aber tatsächlich so zu sein. Ohne das Gebotszeichen würde ich dort auch ohne Blinker fahren, es ist einfach eine Rechtskurve und geht ja auch gar nicht anders. Das Gebotszeichen weist mich aber darauf hin, dass ich rechts abzubiegen habe (auch wenn ich gar nicht anders fahren kann), daher muss ich blinken. Zu hinterfragen wäre hier nur mehr die Sinnhaftigkeit des Verkehrszeichen an dieser Stelle...  ::)
Es kann dir keiner verbieten bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr zu blinken, ob es erforderlich ist, drüber kann man diskutieren, der Logik folgend, müsste man eigentlich schon. Bei der Ausfahrt ist das Blinken jedenfalls Gesetz, selbst wenn die Ausfahrt quasi geradeaus erfolgt, wie es an etlichen Stellen der Fall ist! Die eine "Straße" ist der Kreisverkehr von dem du in die andere Straße wechselst.
Das, was Ferry da geschrieben hat, hat sich doch gar nicht auf Kreisverkehre bezogen, sondern auf die Rechtskurve (oder das Rechtsabbiegen?) von der Marchfeldstraße in die Vorgartenstraße.

In der Fahrschule bin ich jedenfalls korrigiert worden, als ich bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr geblinkt habe: "wenn du beim Reinfahren blinkst, signalisierst du, dass du bei der ersten Ausfahrt wieder rausfährst".

Katana

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #48 am: 06. August 2021, 18:23:15 »
Rechtsfahrgebot.
Das Rechtsfahrgebot gilt im Ortsgebiet nicht, innerorts herrscht freie Fahrstreifenwahl!

Wenn man dem (baulichen) Verlauf einer Straße folgt, z.B. der Höhenstraße, muss man natürlich nicht in jeder Kurve blinken.

Es hat schon einmal jemand Recht bekommen, der argumentiert hat, zum "Tatzeitpunkt" der einzige Straßenbenützer gewesen zu sein, als er einen Kreisverkehr ohne zu blinken verlassen hat und hätte dies deshalb auch niemand wie vorgeschrieben anzeigen können. Der hat sicher einen gefinkelten Anwalt gehabt!  8)

In dem Moment, wo ihn ein anderer gesehen hat, muss es einen anderen Straßenbenützer gegeben haben (außer die Anzeige erfolgte nach einem Blick aus dem Wohnungsfenster – aber an Kreisverkehren befinden sich nur selten Wohnhäuser).

Mir gefällt in der STVO die überraschend klare Formulierung
Zitat
hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können.
Und deshalb wundert es mich nicht, wenn jemand trotz Nichtblinkens Recht bekommt. Einen mir vorausfahrenden Autolenker beeinflusst es sowieso nicht, einen in ausreichend großem Abstand folgenden auch nicht. Einen in den Kreisverkehr einfahrenden beeinflusst es natürlich schon, wenn ich blinke. Und bei Fußgängern ist es nicht viel anders.

Wegen Wohnhäusern: nicht nur beim obigen Beispiel aus der Hasenauerstraße  https://goo.gl/maps/55s6F3SK4mpECQy56, auch in am anderen Ende von Wien, in Hasenleiten https://goo.gl/maps/9d7xDkPJ8wqw7nD7A, am gut bekannten Gaußplatz https://goo.gl/maps/2dA3EFS811JzJtbz7 und in Bezirkshauptstädten https://goo.gl/maps/WrxL6VsFJv94vw6n7 und Dörfern https://goo.gl/maps/Fv8Zwg4tgCYu1Xgk7 / https://goo.gl/maps/mf8JgALqWhvoNWt77 gibt es Anrainer (Wohnende und Parkplatzbenützer) zuhauf.