Autor Thema: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017  (Gelesen 772400 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

60er

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7859
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #105 am: 18. Juni 2013, 00:17:41 »
In Breitensee.
Dort muss ja ein hässlicher Wohnklotz hin.

Die Linie O kenne ich von den Fahrgastzahlen zu wenig, das ich da ein Urteil abgeben kann. Natürlich OHNE das im Zuge dessen der HVZ-Intervall gedehnt wird.
Am O-Wagen reichen die A eigentlich aus. Obwohl es auch dort im Vergleich zu den 90er-Jahren, wo man nur mit Solo-E gefahren ist, offenbar eine Fahrgaststeigerung gegeben hat. Oder wurden mit Einführung des Beiwagenbetriebs die Intervalle gedehnt?

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16400
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #106 am: 18. Juni 2013, 00:28:18 »
In Speising ist auch noch viel Platz!  8)  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #107 am: 18. Juni 2013, 00:30:43 »
In Speising ist auch noch viel Platz!  8)  ;)
Wehe, auch nur ein Oldtimer wird weggeworfen! Ich befürchte eh, dass es noch so weit kommt, trotzdem wäre das eine Kulturschande.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #108 am: 18. Juni 2013, 00:34:15 »
Ja, danke, den 9er hab ich vergessen, der wird auch immer wichtiger! Dann könnte (müsste) man beim Elterleinplatz die Haltestelle verlängern und 40 und 41 müssten nicht mehr als Sonderzug ausfahren/einziehen :)
Auch die HST Vinzensgasse FR Gersthof, müßte verlängert werden. Da gibt es momentan nur einen DA, welcher besagt, dass man mit einem langen Zug, bis vor zur Ampel zu fahren hat, damit der Beiwagen komplett im Haltestellenbereich steht.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16400
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #109 am: 18. Juni 2013, 00:42:45 »
Das ist aber nur, weil man Angst hat, dass die Schwenkstufe der Tür 3 des Beiwagens ein parkendes Auto treffen könnte! 
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

4463

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5778
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #110 am: 18. Juni 2013, 00:47:58 »
Dann hast du aber auch noch das Problem, wo stellst du die längeren Züge ab. Denn die Bahnhofskapazitäten sind auf die A-Linien ausgelegt und für die längeren Züge ist kein Platz.
Bei RDH wäre noch Platz: Linzer Straße zwischen Zollernsperggasse und Winckelmannstraße sperren, die Tankstelle entfernen, um die Grünfläche hinter der Tankstelle ists nicht wirklich schade und schon kann die Kapazität von RDH um 1/3 erweitert werden. :lamp:
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #111 am: 18. Juni 2013, 00:49:13 »
Das ist aber nur, weil man Angst hat, dass die Schwenkstufe der Tür 3 des Beiwagens ein parkendes Auto treffen könnte!
Richtig. Auch eine aufgehende Ulftür könnte, an der Stelle, einen Spiegel fliegen lassen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Linie 58

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1463
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #112 am: 18. Juni 2013, 00:54:22 »
ICh stelle nur die Frage, ob das so einfahc geht, dass ich statt A1, B1 bestelle. Kann dann nicht sein, dass dann sowohl die WL, als auch die SGP sich vor Gericht wegen Auftragsänderung nach der Ausschreibung stehen und deshalb die Bestellmenge nicht ändern?
Denkbar wäre das natürlich schon, dass es rechtliche Konsequenzen gäbe, aber ich glaube, es müsste möglich sein, einen Kompromiss zu finden. Wenn sich die Summe insgesamt nicht ändert, wird es der SGP wohl egal sein, welche Züge sie baut. Man könnte die weiteren B1 als erstes bauen, dann müsste in der Produktion nicht einmal etwas umgestellt werden, da man ja jetzt gerade auch schon diese Züge baut.

Ich denke, es geht hier weniger um Mehraufwand für den Hersteller durch die Produktionsänderung, sondern um die nachträgliche Änderung einer Ausschreibung, weswegen sich ein anderer (nicht zum Zug gekommener) Hersteller benachteiligt fühlen könnte und versucht, nach dem BVergG zu klagen.

Tatra83

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3707
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #113 am: 18. Juni 2013, 10:09:30 »
ICh stelle nur die Frage, ob das so einfahc geht, dass ich statt A1, B1 bestelle. Kann dann nicht sein, dass dann sowohl die WL, als auch die SGP sich vor Gericht wegen Auftragsänderung nach der Ausschreibung stehen und deshalb die Bestellmenge nicht ändern?
Denkbar wäre das natürlich schon, dass es rechtliche Konsequenzen gäbe, aber ich glaube, es müsste möglich sein, einen Kompromiss zu finden. Wenn sich die Summe insgesamt nicht ändert, wird es der SGP wohl egal sein, welche Züge sie baut. Man könnte die weiteren B1 als erstes bauen, dann müsste in der Produktion nicht einmal etwas umgestellt werden, da man ja jetzt gerade auch schon diese Züge baut.
Ich denke, es geht hier weniger um Mehraufwand für den Hersteller durch die Produktionsänderung, sondern um die nachträgliche Änderung einer Ausschreibung, weswegen sich ein anderer (nicht zum Zug gekommener) Hersteller benachteiligt fühlen könnte und versucht, nach dem BVergG zu klagen.
Niemand klagt deswegen irgendwen und es hat auch keine justiziablen Konsequenzen! Aber natürlich nur, wenn sich beide Vertragspartner einvernehmlich auf die Änderung des Lieferlos von A1 auf B1 einigen. Die WL wollen sicher nicht mehr zahlen, dafür werden für den Auftragswert der A1 einfach (etwas weniger) B1 produziert. Solche Änderungen wurden schon mehrfach bei Lieferaufträgen für Straßenbahnzüge durchgeführt, weil der Verkehrsbetrieb erkannte, dass kurze Fahrzeuge auf lange Sicht nicht ausreichen werden. Diese Erkenntnis kann man den WL nur wünschen...
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #114 am: 18. Juni 2013, 10:23:39 »
Wenn man die Lieferung wirklich auf B1 ändert und die Linien 9, 44 & 46 statt mit kurzen dann mit langen Ulfen betreibt. Würden die freiwerden A ausreichen, um die "A" Linien komplett niederflurig zu betreiben oder benötigt man zumindestens noch ein paar kurze Ulfe zusätzlich?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14645
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #115 am: 18. Juni 2013, 10:26:34 »
ICh stelle nur die Frage, ob das so einfahc geht, dass ich statt A1, B1 bestelle. Kann dann nicht sein, dass dann sowohl die WL, als auch die SGP sich vor Gericht wegen Auftragsänderung nach der Ausschreibung stehen und deshalb die Bestellmenge nicht ändern?
Denkbar wäre das natürlich schon, dass es rechtliche Konsequenzen gäbe, aber ich glaube, es müsste möglich sein, einen Kompromiss zu finden. Wenn sich die Summe insgesamt nicht ändert, wird es der SGP wohl egal sein, welche Züge sie baut. Man könnte die weiteren B1 als erstes bauen, dann müsste in der Produktion nicht einmal etwas umgestellt werden, da man ja jetzt gerade auch schon diese Züge baut.
Ich denke, es geht hier weniger um Mehraufwand für den Hersteller durch die Produktionsänderung, sondern um die nachträgliche Änderung einer Ausschreibung, weswegen sich ein anderer (nicht zum Zug gekommener) Hersteller benachteiligt fühlen könnte und versucht, nach dem BVergG zu klagen.
Niemand klagt deswegen irgendwen und es hat auch keine justiziablen Konsequenzen! Aber natürlich nur, wenn sich beide Vertragspartner einvernehmlich auf die Änderung des Lieferlos von A1 auf B1 einigen. Die WL wollen sicher nicht mehr zahlen, dafür werden für den Auftragswert der A1 einfach (etwas weniger) B1 produziert. Solche Änderungen wurden schon mehrfach bei Lieferaufträgen für Straßenbahnzüge durchgeführt, weil der Verkehrsbetrieb erkannte, dass kurze Fahrzeuge auf lange Sicht nicht ausreichen werden. Diese Erkenntnis kann man den WL nur wünschen...

Kennst du den Liefervertrag? Ich nicht, daher war das von mir nur eine Vermutung. Und in derheutigen Zeit wäre ich mir da nicht so sicher, wenn ein Unternehmen statt 24m Züge 35m Züge leifert und dafür auch notgedrungen um ein 1/3 mehr Geld bekommt.

Aber vielleicht waren auch die SGP größenwahnsinnig bei der Forderung der Vertragsänderung, bzw haben sie derzeit gar nicht die Kapazitäten um die zusätzlichen Module bauen zu können. Es gibt so viele Faktoren, die wir als Aussenstehende gar icht mitbekommen, bzw auch gar nicht bedenken.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #116 am: 18. Juni 2013, 10:31:00 »
Wenn man die Lieferung wirklich auf B1 ändert und die Linien 9, 44 & 46 statt mit kurzen dann mit langen Ulfen betreibt. Würden die freiwerden A ausreichen, um die "A" Linien komplett niederflurig zu betreiben oder benötigt man zumindestens noch ein paar kurze Ulfe zusätzlich?
Man würde inkl. Reserve rund 40 B benötigen, um 9, 44 und 46 umzustellen. Im Gegenzug würden genau diese 40 locker ausreichen, um alle anderen A-Linien komplett zu verulfen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #117 am: 18. Juni 2013, 10:41:48 »
Wieviel Züge, mit Schadstand, siend den auf 9, 44 & 46 sind denn an einem Schulwerktag vorgesehn? Wirklich 40? Das klingt mir etwas viel und gleichzeitig etwas wenig, um die Linien O, 10, 33, 37, 42, 52, 58 & 62, mit den freiwedenen A, 100% HF-Frei zu betreiben.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #118 am: 18. Juni 2013, 10:51:12 »
Wieviel Züge, mit Schadstand, siend den auf 9, 44 & 46 sind denn an einem Schulwerktag vorgesehn? Wirklich 40?
9: 13 ULFe, 44: 10 ULFe, 46: 10 ULFe (+1 Oldtimer). Das ist ohne Schadstand.
Zitat
Das klingt mir etwas viel und gleichzeitig etwas wenig, um die Linien O, 10, 33, 37, 42, 52, 58 & 62, mit den freiwedenen A, 100% HF-Frei zu betreiben.
Es werden ja auch jetzt nur insgesamt 40 A bestellt und die reichen sogar inkl. 9, 44 und 46 aus. Derzeit fahren auf allen Kurzlinien (inkl. dieser drei) planmäßig genau noch 40 Hochflurer.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #119 am: 18. Juni 2013, 10:59:14 »
Es werden ja auch jetzt nur insgesamt 40 A bestellt und die reichen sogar inkl. 9, 44 und 46 aus. Derzeit fahren auf allen Kurzlinien (inkl. dieser drei) planmäßig genau noch 40 Hochflurer.
Dann benötigt man, da ja die drei Linien praktisch HF-Frei sind, noch 7 kurze Ulfe. Und der rest könnte umgewandelt werden.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr