Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber europarechtlich verpflichtend ist doch nur eine Beschreibung des Umfang des Angebots? Eine Taktkarte mit Ankunfts-/Abfahrtszeiten an jedem Knoten geht doch ein wenig darüber hinaus?
Ich gebe offen zu, dass ich es im Detail auch nicht weiß, aber mWn muss schon deutlich mehr drinnen sein, als nur der Gesamtumfang des Angebotes. Die konkret beabsichtigten Fahrpläne sind einerseits für interessierte EVU unbedingt erforderlich, mögliche Kosten abzuschätzen (Umläufe für Fahrzeuge und Personal!), andererseits sind sie auch notwendig, um die tatsächliche Erbringung des Angebots zu überprüfen. Natürlich sind Leistungsanpassungen möglich und in den VDV vorgesehen, aber dafür wird es eine Grenze geben; würden zB alle Zugskilometer im VOR-VDV nur auf die Südbahn verschoben werden und alles andere eingestellt, ist das schlicht und einfach eine komplett andere Leistung.
Wie man das macht - Netzgrafiken etc - ist natürlich eine andere Frage. Genaue verbale Beschreibung geht sicher auch, ist aber deutlich komplexer.
Aber wie gesagt, ohne Gewähr für Richtigkeit und mir wäre auch nicht bewusst, dass das schon durchjudiziert wäre. Ich weiß aber zB, dass UK, das bis Ende Jänner ja noch an EU-Recht gebunden ist, in seinen Ausschreibungen ebenfalls sehr genaue Angaben zum zu erbringenden Angebot macht (wobei die Bieter ein "mehr" anbieten können).