Genau so ist es, das "W" gehört da auch entfernt, die Weichennummer ist völlig "Powidl".
Nein, denn es haben nur elektrische Weichen eine Nummer. Wenn die Weiche also derzeit nicht elektrisch angetrieben ist, gehört sowohl das "W" als auch die Nummer weg.
Und wo steht dieses "Nummerntaferl" in der aktuellen Ausgabe der Signalvorschrift? Mir ist schon klar daß nur elektrische Weichen diese Nummer haben, aber es steht nirgends, daß diese Nummer eine elektrische Weiche bedingt.
Die Nummer dient doch dazu, die Weiche bei Meldungen genau zu identifizieren (wenn der Weichenantrieb defekt ist). Und wo soll bei einer Handweiche der Antrieb defekt sein?
Also ist es naheliegend, dass solche Nummern nur bei elektrisch angetriebenen Weichen - also solchen mit "W" - zu finden sind. Es ist vermutlich kein Verstoß gegen die Signalvorschrift, wenn die Nummer bei einer Weiche, bei der der elektrische Antrieb ausgebaut wurde, hängen bleibt. Aber wenn man schon das "W" entfernt - und das
gehört entfernt, zumal es eine elektrische Weiche ankündigt - dann kann man die Nummer auch gleich abnehmen.
Was ich interessant finde, ist, dass diese Weiche scheinbar einmal elektrisch angetrieben war, und man diesen Antrieb später wieder ausgebaut hat. Da hätte man gleich eine händisch zu stellende Weiche einbauen können, der Gleisbogen dort wird sowieso so gut wie nie befahren.