Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 95B am 18. Januar 2015, 09:40:13

Titel: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 18. Januar 2015, 09:40:13
Die Langsamfahrstelle in der Wiedner Hauptstraße stadteinwärts zwischen Rilkeplatz und Paniglgasse ist auch von Geisterhand gewachsen und reicht jetzt bis zur Treitlstraße.
...und genau am Beginn des Rechtsbogens der Querung der Wiedner Haupt ist an der linken Schiene ein Schienenbruch aufgetreten; beim Befahren mit einem ULF jedenfalls deutlich spür- und hörbar.

Den gibt es schon länger – und nach den Antworten der anderen User wurde wohl schon damals der 15er entsprechend erweitert. Mir ist halt das 15 E erst vorgestern aufgefallen. :)

Übrigens entsprechen derzeit alle Langsamfahrstellen nicht der SV-STRAB 2013, denn von Übergangsbestimmungen für die alten Geschwindigkeitsbeschränkungs-Erinnerungssignale ist nirgends die Rede. :)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 18. Januar 2015, 11:27:31

Übrigens entsprechen derzeit alle Langsamfahrstellen nicht der SV-STRAB 2013, denn von Übergangsbestimmungen für die alten Geschwindigkeitsbeschränkungs-Erinnerungssignale ist nirgends die Rede. :)
Psssssssssssssssssssst. 8)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 18. Januar 2015, 11:33:27
Zitat
Übrigens entsprechen derzeit alle Langsamfahrstellen nicht der SV-STRAB 2013, denn von Übergangsbestimmungen für die alten Geschwindigkeitsbeschränkungs-Erinnerungssignale ist nirgends die Rede. :)

Die sind schlichtweg ungültig!
ICH beachte und befolge sie beim Fahren gar nicht mehr!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 18. Januar 2015, 11:49:50
ICH beachte und befolge sie beim Fahren gar nicht mehr!

Na, so geht's auch wieder nicht:

§ 1 (13) Wird ein Signal nicht deutlich wahrgenommen oder bestehen Zweifel über
die Bedeutung eines Signales, so ist aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere
Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig zu handeln.

Wenn also ein 15er-Taferl ersichtlich ist, aber die Anbringung nicht der Signalvorschrift entspricht, gilt trotzdem der 15er – und zwar mindestens (!) auf Länge der nicht vorschriftskonformen Ausschilderung. Man könnte auch nach § 1 (14) die BI mit Meldungen zuschütten, bis es ihnen zu blöd wird und sie entweder die Korrektur der Signale veranlassen oder dich mundtot machen, indem sie die ZK auf dich ansetzen. :D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: nord22 am 18. Januar 2015, 12:09:16
Zitat aus der SV - Strab - 2013:
§ 8 Langsamfahrsignale
(1) Allgemeines
Langsamfahrsignale kennzeichnen temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese Signale können auch línks neben dem Gleis angebracht werden. Das Signal "Endsignal" muss eine Zugslänge nach dem Ende der Langsamfahrstelle angebracht werden.

(2) Signalbilder
Ankündigungssignal
Dreieckige, auf der Spitze stehende, gelbe Tafel mit weißem Rand, in der die zulässige Geschwindigkeit mit schwarzer Schrift angegeben ist. Kündigt den Beginn einer Langsamfahrstelle.
Anfangssignal
Schwarzes "A" in einer rechteckigen, gelben Tafel mit weißem Rand. Kennzeichnet den Beginn einer Langsamfahrstelle. Mit Erreichen des Langsamfahrsignals darf die am Ankündigungssignal angegebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden.
Endsignal
Schwarzes "E" in einer rechteckigen, weißen Tafel. Kennzeichnet das Ende einer Langsamfahrstelle. Mit Erreichen des Signals darf die Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren werden.

nord22
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 18. Januar 2015, 12:28:52
Die derzeit angebrachten Signale entsprechen hinsichtlich ihrer Position nicht der SV-STRAB 2013.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 4463 am 18. Januar 2015, 13:21:04
Darf das Ankündigungssignal (als Erinnerung) wiederholt werden? Derzeit gibt es ja Situationen, wo die Beschilderung quasi an jedem Querdraht hängt (Beispiel Herbeckstraße stadteinwärts - zumindest noch vor einiger Zeit).
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 18. Januar 2015, 15:31:57
Zitat
Wenn also ein 15er-Taferl ersichtlich ist, aber die Anbringung nicht der Signalvorschrift entspricht........

Nur existiert ein Signal "15er Taferl" seit letztem Donnerstag schlichtweg einfach nicht mehr, das zählt genauso wie wenn ein Paar Turnschuhe am Querdraht hängen!

Zitat
Darf das Ankündigungssignal (als Erinnerung) wiederholt werden? Derzeit gibt es ja Situationen, wo die Beschilderung quasi an jedem Querdraht hängt (Beispiel Herbeckstraße stadteinwärts - zumindest noch vor einiger Zeit).


Nein, darf es nicht, da es ja nur ein Ankündigungsignal ist! Ich sprach vom ehemaligen Erinnerungssignal, welches Ersatzlos gestrichen (sowohl in der Bezeichnung als auch in der Form) wurde, das Langsamfahrsignal ist das ehemalige Streckensignal (in anderer Form und Bezeichnung)! Auch die Langsamfahrsignale entsprechen in der derzeitigen Verwendung nicht mehr der Vorschrift, da der "15er" ja nur den Beginn ankündigt, das "A" aber nie kommt, also der Fahret beim "15er" nur langsamer werden müsste, aber noch keine 15km/h einhalten muss.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 18. Januar 2015, 15:41:55
Darf das Ankündigungssignal (als Erinnerung) wiederholt werden? Derzeit gibt es ja Situationen, wo die Beschilderung quasi an jedem Querdraht hängt (Beispiel Herbeckstraße stadteinwärts - zumindest noch vor einiger Zeit).
Hier geht es ja nicht um die Signale am Querdraht (Geschwindigkeitsbeschränkung), sondern um Langsamfahrstellen, also temporäre Beschränkungen (z.B. wegen einer Baustelle), wie sie mit den bekannten Stangeln neben dem Gleis aufgestellt werden. Da gab es ja auch bisher keine Wiederholungen, nur waren "A" und Tempoangabe halt an der selben Stelle. Jetzt kommt die Tempoangabe vorher und die tatsächliche Beschränkung geht von A bis E. Beim "E" ist jetzt der Unterschied, dass man schon ab der Tafel beschleunigen darf, früher erst eine Zugslänge nach der Tafel.



Mit Erreichen des Signals darf die Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren werden.


Hie sieht man wieder einmal gut, welche Schwierigkeiten sie mit der Deutschen Sprache haben! Sie wollen ausdrücken, man darf ab der Position der Tafel wieder auf die Streckenhöchstgeschwindigkeit beschleunigen, sagen aber, man dürfe die Höchstgeschwindigkeit schon mit Erreichen des Signals fahren, also (gemäß der Gesetze der Logik) schon vorher auf dieses Tempo beschleunigen!  ;)




Nur existiert ein Signal "15er Taferl" seit letztem Donnerstag schlichtweg einfach nicht mehr, das zählt genauso wie wenn ein Paar Turnschuhe am Querdraht hängen!

Nicht ganz richtig! Du verstößt dann zwar gegen keine aktuelle Vorschrift, aber zumindest gegen einen aufrechten Dienstauftrag. Das ist rechtlich zwar weniger schlimm, weil du damit gegen kein Gesetz udgl. handelst, aber immerhin gegen eine ihm zustehende Weisung deines Dienstgebers, was zumindest dienstliche Konsequenzen haben kann.



Meist gibt es aber bei Neufassung von Gesetzen, Vorschriften usw. Übergangsbestimmungen und Fristen. Ich konnte mich diesbezüglich noch nicht schlau machen!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 18. Januar 2015, 16:39:06
Zitat
Nicht ganz richtig! Du verstößt dann zwar gegen keine aktuelle Vorschrift, aber zumindest gegen einen aufrechten Dienstauftrag.
Gegen welchen?

Zitat
Meist gibt es aber bei Neufassung von Gesetzen, Vorschriften usw. Übergangsbestimmungen und Fristen. Ich konnte mich diesbezüglich noch nicht schlau machen!

Genau da liegt ja das Problem!
Auf der letzten Seite der SV-neu steht, das alle bisherigen Signale ihre Gültigkeit verlieren und bis auf Widerruf die Signale Haltestelles blau, Haltestelle blau/weiß, Streckensignal Halt, Fahrverbot für bestimmte Wagentypen, Signal Streckentrenner gültig bleiben, mehr nicht.Ich glaube das in den nächsten Tagen eine Flut an DA's herauskommen wird, um die wichtigsten Fehler abzuändern.

Vielleicht sollte man diesen Thread abtrennen, hat ja nicht mehr viel mit Gleisschäden zu tun?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 4463 am 18. Januar 2015, 16:51:17
Was für ein bisheriges Signal Streckentrenner gibt es? ???
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 18. Januar 2015, 17:11:22
Zitat
Nicht ganz richtig! Du verstößt dann zwar gegen keine aktuelle Vorschrift, aber zumindest gegen einen aufrechten Dienstauftrag.
Gegen welchen?
Normal wird/wurde die Verhaltensweise (Langsamfahrt) an Stellen mit erkannten Gleisschäden mit Dienstauftrag vorgegeben. Diese Anweisung gilt auch unabhängig von allfällig vorhandene Signalen bzw. deren rechtlich korrekter Ausführung. Wie schon gesagt, ohne (korrektes) Signal verstößt man dann zwar gegen keine Rechtsbestimmung aber gegen eine dienstlich zulässige Weisung.



Zitat
Ich glaube das in den nächsten Tagen eine Flut an DA's herauskommen wird, um die wichtigsten Fehler abzuändern.
Was aber eine Änderung von durch die Behörde bescheidmäßig genehmigten Vorschriften bedeuten würde. Man müsste Änderungen der Behörde mitteilen, bekäme mit Aktenzahl und Datum einen neuen Bescheid über die Kenntnisnahme/Genehmigung der Änderung und müsste das dann per Dienstauftrag, Aushang etc. dem Personal kundtun. Lediglich einen Dienstauftrag mit eigenmächtig abgeänderten Vorschriften* zu machen, wäre ein bissl rechtswidrig. Dass das in den vergangenen Jahrzehnten fast ausschließlich in Selbstherrlichkeit ("Wo ka Kläger, da ka Richter!") so gehandhabt wurde, macht die Sache weder legaler, noch schöner.





*) Was aber Dienstnehmer nicht davon entbindet, solche "Vorschriften" zu beachten, soweit dem nicht andere Rechtsbestimmungen entgegenstehen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 18. Januar 2015, 18:42:25
Was für ein bisheriges Signal Streckentrenner gibt es? ???

Laut SV:

(http://www.strassenbahnjournal.at/wiki/images/thumb/7/72/Streckentrenner.jpg/120px-Streckentrenner.jpg)

In Wahrheit aber nicht blau, sondern schwarz (oder schon so verdreckt, dass man das Blau nicht mehr wahrnehmen kann). Befindet sich nur in der Ustrab.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 18. Januar 2015, 19:17:02
Die waren schwarz, wurden nur in der Ustrab verwendet und sind wohl schon alle abmontiert worden, falls man nicht  wo ein Taferl vergessen hat.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 4463 am 18. Januar 2015, 19:25:08
Was für ein bisheriges Signal Streckentrenner gibt es? ???
Laut SV:

(http://www.strassenbahnjournal.at/wiki/images/thumb/7/72/Streckentrenner.jpg/120px-Streckentrenner.jpg)

In Wahrheit aber nicht blau, sondern schwarz (oder schon so verdreckt, dass man das Blau nicht mehr wahrnehmen kann). Befindet sich nur in der Ustrab.
Meine Frage zielte eher darauf ab: das Nachfolgesignal sähe nicht identisch aus, oder gibt es ein derartiges Signal nicht mehr? ???
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 18. Januar 2015, 19:31:30
Ich glaube, am Matz hängt noch eines am Gleis 1 der Linie 18 (am Beginn des Bahnsteigs).
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 18. Januar 2015, 19:33:11
Ist dort überhaupt noch ein Trenner?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 18. Januar 2015, 20:03:24
Ist dort überhaupt noch ein Trenner?

Keine Ahnung.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: martin8721 am 18. Januar 2015, 20:17:09
Ich glaube, am Matz hängt noch eines am Gleis 1 der Linie 18 (am Beginn des Bahnsteigs).
Ist dort überhaupt noch ein Trenner?

In beiden Fällen: ja!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: luki32 am 21. Januar 2015, 07:59:49
Undf offenbar gibts neben dem Kontrollsignal und dem vergessenen Zwangshalt auch das Erinnerungssignal "W" für elektrisch stellbare Weiche nicht mehr.

mfG
Luki
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 21. Januar 2015, 08:56:47
Undf offenbar gibts neben dem Kontrollsignal und dem vergessenen Zwangshalt auch das Erinnerungssignal "W" für elektrisch stellbare Weiche nicht mehr.

mfG
Luki
Das Zwangshalt und auch das neue Haltestellensymbol, konnten nicht mehr mit eingearbeitet werden, da seit 2013 die Unterlagen zur Prüfung waren.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 21. Januar 2015, 15:47:20

Das Zwangshalt und auch das neue Haltestellensymbol, konnten nicht mehr mit eingearbeitet werden, da seit 2013 die Unterlagen zur Prüfung waren.
Eine Änderung in die elektronische Ausgabe der Vorschrift einzufügen kann wohl nicht zu schwierig sein. Da braucht man nur unter "Punkt I." Datum und Aktenzahl, sowie eine Anmerkung eintragen und die geänderten/hinzugefügten Signale mit einem Hinweis auf die Änderung in der Vorschrift nachtragen!

Bei Papierausführung ist/war es komplizierter, da muss(te) man jedem Besitzer einer Vorschrift die entsprechenden Nachträge zum Einkleben übergeben.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 21. Januar 2015, 18:40:21
Sie dürften nicht in der geprüften Fassung sein und diese während der Prüfung auch nicht ergänzt worden sein.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 21. Januar 2015, 18:52:19
Sie dürften nicht in der geprüften Fassung sein und diese während der Prüfung auch nicht ergänzt worden sein.
Änderungen und Ergänzungen müssen der genehmigenden Behörde sowieso nahegebracht werden, um (m)eine rechtsgültige Vorschrift ändern zu dürfen. Mit Erhalt des Bescheides der Kenntnisnahme seitens der Behörde, kann ich die Ergänzungen in die Rechtsunterlage (Vorschrift) einfügen! Das bloße (und eigenmächtige) Verfassen eines Dienstauftrages bringt keine Vorschriftenänderung.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 21. Januar 2015, 19:01:29
Deswegen ist ja das Herausgeben von Dienstaufträgen so eine bequeme und komfortable Sache...
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 21. Januar 2015, 20:52:21
. . . . und mit der bekannten "Mir san mir"-Mentalität halt das selbsterkorene Mittel der Wahl!  8)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: luki32 am 21. Januar 2015, 21:14:23
Laut den aktuellen Verkehrsblättern soll jetzt doch das Straßenbahnsymbol nach und nach die ovalen Haltestellen erssetzen, nur beziehen die sich auf die aktuelle SV Strab, und da ist das neue Symbol ja gar nicht drinnen.
Genau so sprechen sie vom Zwangshalt, aber der ist ja auch nicht drinnen.

mfG
Luki
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 21. Januar 2015, 21:29:40
. . . . . beziehen die sich auf die aktuelle SV Strab, und da ist das neue Symbol ja gar nicht drinnen.
Genau so sprechen sie vom Zwangshalt, aber der ist ja auch nicht drinnen.

mfG
Luki
Doch, allerdings nur, wie 95B schon bemerkt hat, per nachgereichtem Dienstauftrag, mit dem Hinweis, dass das jeder in seinem persönlichen Exemplar der DV nachzutragen hätte. Ob das nun ein echter Bestandteil einer genehmigten Vorschrift ist oder nur ein vom Betrieb in diese Rechtsunterlage hineinreklamierter Bestandteil, ist für Bedienstete und "äußere" Beobachter natürlich nicht nachvollziehbar. Aber da man so auch schon in den vergangenen Jahren ungeniert (und fast ausschließlich) gearbeitet hat, scheint man sich absolut sicher zu sein, dass sich die Behörden sowieso auf der Nase herumtanzen zu lassen und macht halt, wie man glaubt!

Offizielle Änderungen tragen eine Aktenzahl und die wäre, als Bestätigung der rechtlichen Wirksamkeit der nachzutragenden Sachverhalte, eigentlich dem DA beizufügen!  :lamp:
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 21. Januar 2015, 22:11:25
Heutiges Ergebnis einiger Gespräche mit Fahrern:
* Die Hälfte wusste nicht, dass die neuen Vorschriften schon in Kraft sind
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen

 :ugvm:
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 22. Januar 2015, 02:39:25
"Am besten, du foahrst und tuast so, wia da der Instruktor und da Lehrfoahrer des g'sagt ham. Dann kann nie wos falsch sein! Und wann da wos aufkummt, frogst an Teamleita, die wissen alles, weil die ham des g'lernt!"
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 22. Januar 2015, 09:21:58
Die Teamleiter wissen in dem Fall auch nix :) :)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 22. Januar 2015, 09:50:44
Heutiges Ergebnis einiger Gespräche mit Fahrern:
* Die Hälfte wusste nicht, dass die neuen Vorschriften schon in Kraft sind
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen

Vielleicht sind sie - nicht zuletzt wegen einiger Postings hier - daraufgekommen, dass die USB Stick-Variante doch nicht die beste ist. Und jetzt etwas anderes zu finden, das dauert eben seine Zeit...  :)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 22. Januar 2015, 11:19:14
Heutiges Ergebnis einiger Gespräche mit Fahrern:
* Die Hälfte wusste nicht, dass die neuen Vorschriften schon in Kraft sind
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen

Vielleicht sind sie - nicht zuletzt wegen einiger Postings hier - daraufgekommen, dass die USB Stick-Variante doch nicht die beste ist. Und jetzt etwas anderes zu finden, das dauert eben seine Zeit...  :)
Gfunden wärs ja schnell, aber der Pearl (http://www.pearl.de/a-PX1112-1163.shtml?query=dvd+brenner) hat soooo langen Lieferzeiten.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 22. Januar 2015, 11:57:14
Wann kam denn das Arbeitnehmerschutzprospekt raus? Erst da kam ja das Zwangshalt. Wenn es nach 2013 kam, kann es schon gut möglich sein, dass es nicht mit eingearbeitet werden konnte.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: luki32 am 22. Januar 2015, 12:11:13
Wann kam denn das Arbeitnehmerschutzprospekt raus? Erst da kam ja das Zwangshalt. Wenn es nach 2013 kam, kann es schon gut möglich sein, dass es nicht mit eingearbeitet werden konnte.

Und seit wann gibts das Kontrollsignal, das auch fehlt?

mfG
Luki
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: nord22 am 22. Januar 2015, 12:52:27
Das Kontrollsignal wurde erstmalig im Dienstauftrag Nr. 530 vom 31. Juli 1996 erwähnt:

Einführung des "Kontrollsignals"
provisorische Ergänzung der SV-Strab

Es werden zukünftig Konfliktpunkte (Kreuzungen) mit zuggesteuerten Verkehrslichtsignalanlagen mit sogenannter "unvollständiger Signalisierung" geregelt werden können. Hiebei verfügen die Signalgeber für die zu regelnde Relation nur über eine "Rot"- und "Gelb"- Kammer. Ohne Zugsanmeldung sind diese Signalgeber finster, nach erfolgter Zugsanmeldung schaltet die Anlage über "gelb" auf "rot"; nach Abmeldung der Zugsfahrt erlischt das Rotlicht, die Anlage ist wieder finster. Wenn bei einer derartigen Anlage Signalgeber nur für bestimmte Relationen vorhanden sind, wird dem Straßenbahnfahrer das Aufleuchten des Rotlichts mittels "Kontrollsignal" angezeigt:

blinkendes (dimmendes) gelbes Dreieck

Signalgruppe: Lichtsignal
Signalart: Straßenbahn Verkehrslichtsignal
Signalname: Kontrollsignal
Erläuterungen: blinkendes (dimmendes), auf der Basis stehendes Dreieck zeigt dem Fahrer an, daß die Anlage dem Individualverkehr "Halt" zeigt (quasi temporäre Stopptafel); eine Weiterfahrt ist unter Beachtung der gegenüber den nicht geregelten Relationen bzw. Straßenbenützern geltenden Bestimmungen zulässig.

Das Kontrollsignal kann mit einem weißen Pfeil oder mit einem Signal "Ankündigung einer Freiphase" mit Zusatzpfeil, der als Bestätigung der Anmeldung aufleuchtet, ergänzt sein. Leuchtet diese Anmeldung nicht auf, ist die Anmeldung mittels Drehschalter vorzunehmen. Wenn keine Anmeldung zustande kommt bzw. das Kontrollsignal nicht blinkt, ist eine Weiterfahrt unter Beachtung der örtlichen Verkehrszeichen (eventuell auch Benachrangung der Straßenbahn!) zulässig. Vbi ist zu verständigen.

Wien, am 31.Juli 1996     Der Betriebsleiter Straßenbahn, U-Bahn

dies zur Info
nord22
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 22. Januar 2015, 13:47:59
Heutiges Ergebnis einiger Gespräche mit Fahrern:
* Die Hälfte wusste nicht, dass die neuen Vorschriften schon in Kraft sind
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen

Aus guter Quelle kann ich mitteilen, dass Fahrer und Zugbegleiter der Museumsvereine VEF und WTM bereits mit der neuen SV beteilt worden sind und dafür auch unterschreiben mußten.

:ugvm: (Müßig zu erwähnen, wen ich meine....)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 22. Januar 2015, 13:50:55
Aus guter Quelle kann ich mitteilen, dass Fahrer und Zugbegleiter der Museumsvereine VEF und WTM bereits mit der neuen SV beteilt worden sind
Stimmt! :up:
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 22. Januar 2015, 14:05:47
Wobei die Information etwas falsch ist, das Kontrollsignal bedeutet nicht automatisch, dass die geltenden Vorrangregeln aufgehoben sind, sondern ist nur ein Hinweis, dass der querende Fahrzeugverkehr jetzt Rot haben sollte.

Unverständlich, dass man nicht das "amtliche" Signal aus der StrabVO übernimmt, das solche Übergänge regelt (Weißes Blinklicht plus schwarz/weißer Balken)!  ::)




Nur kurz sei angemerkt, dass die Rot/Gelb-Ampeln in einigen -Anwendungsfällen eine Gefahr für Fußgänger bedeuten, da sich eine Problematik mit den Bestimmungen des § 76. (3) der StVO ergibt!  :o
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: schaffnerlos am 22. Januar 2015, 14:14:52
Nur kurz sei angemerkt, dass die Rot/Gelb-Ampeln in einigen -Anwendungsfällen eine Gefahr für Fußgänger bedeuten, da sich eine Problematik mit den Bestimmungen des § 76. (3) der StVO ergibt!  :o

Wo wäre das in welcher Form der Fall?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 22. Januar 2015, 14:26:04

Wo wäre das in welcher Form der Fall?
Z.B. wenn die Rot/Gelb-Ampel auf einer Straße mit Gegenverkehr nur eine Fahrtrichtung regelt. Oder wenn die Straßenbahn trotz aus Sicht des Fußgängers rot zeigender Ampel weiterfährt.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 22. Januar 2015, 23:55:12
Alsdern: Der Dienstauftrag Nr. 7/15 (ausgestellt vom Betriebsleiterbüro am 9.1.2015) mit dem Betreff - wörtlich zitiert: In Kraftsetzung der neuen Dienst- und Signalvorschriften, dürfte nun zumindest in einigen Expediten und Bhfen. ausgehängt worden sein. Nachweislich an einer Stelle im Sektor West, den genauen Ort darf ich aus Gründen des Informantenschutzes nicht nennen. Erging lt. Verteiler auch an WLB, VEF und WTM.

Darin wird kundgemacht, dass die neuen DV und SV per 15.1.2015 in Kraft gesetzt werden. Der Bahnhofs-Eingangsstempel ist leider unleserlich. Dann folgen die genauen Angaben der Dokumente, total sieben an der Zahl. Darunter ein Link ins WiLi-Intranet und der Hinweis, dass jeder Mitarbeiter im Fahrdienst (Straßenbahn, U-Bahn und U6) "im Jänner 2015 einen USB-Stick" erhält - jedoch ohne irgend einer Aussage, ob und wann (Dienst oder Freizeit) man sich dessen Inhalt anzueignen hat. Zu guter Letzt wird angemerkt, dass "gleichzeitig die bis dahin gültigen DV und SV der Straßenbahn (...), U-Bahn (...) und U-Bahn mit Oberleitung (...), sowie jene Dienstaufträge, die Änderungen oder Ergänzungen der alten DV und SV beinhalten, außer Kraft" gesetzt werden.

Ob bereits USB-Sticks an Fahrpersonal verteilt worden sind, ist (mir) nicht bekannt.

So - nun sind die Juristen hier im Forum dran:

1.) Wurde (wird) der Betrieb des Schienenbereiches der WL (+WLB im Stadtbereich,...) seit ca. 1 Woche freundlich forumuliert im rechtsfreien Raum geführt, weil die betreffenden MA erst 1 Woche nach Inkrafttreten von der Existenz der neuen Vorschriften Kenntnis bekamen?
2.) Welche Rechtswirksamkeit hat ein solcher Aushang überhaupt?
3.) Wäre es rechtlich gedeckt, wenn die WL das Studium der neuen Vorschriften in der unbezahlten Freizeit verlangen würden?
4.) Können die WL ihre MA überhaupt dazu zwingen, a) einen PC zu besitzen und b) an diesen einen fremden Datenträger anzuschließen (Virengefahr)?

(evt. 5.) Wie soll sich ein MA nun verhalten, wenn er für die Entgegennahme des USB-Sticks eine Unterschrift leisten soll? Was unterschreibt er damit: Nur die Entgegennahme oder auch, dass er sich den Inhalt aneignet?)

So, jetzt dürfte die Diskussion hier erst so richtig losgehen! Gute Nacht derweil, die nächsten Tage werden spannend ;D ;D ;D

Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 4463 am 23. Januar 2015, 00:19:27
So - nun sind die Juristen hier im Forum dran:

1.) Wurde (wird) der Betrieb des Schienenbereiches der WL (+WLB im Stadtbereich,...) seit ca. 1 Woche freundlich forumuliert im rechtsfreien Raum geführt, weil die betreffenden MA erst 1 Woche nach Inkrafttreten von der Existenz der neuen Vorschriften Kenntnis bekamen?
2.) Welche Rechtswirksamkeit hat ein solcher Aushang überhaupt?
3.) Wäre es rechtlich gedeckt, wenn die WL das Studium der neuen Vorschriften in der unbezahlten Freizeit verlangen würden?
4.) Können die WL ihre MA überhaupt dazu zwingen, a) einen PC zu besitzen und b) an diesen einen fremden Datenträger anzuschließen (Virengefahr)?

(evt. 5.) Wie soll sich ein MA nun verhalten, wenn er für die Entgegennahme des USB-Sticks eine Unterschrift leisten soll? Was unterschreibt er damit: Nur die Entgegennahme oder auch, dass er sich den Inhalt aneignet?)
0. Ich bin kein Jurist, aber beschäftige mich durchaus immer wieder mit Arbeitnehmerschutz, daher will ich meine bescheidene Meinung dazu kundtun.

1. Nein, kein rechtsfreier Raum, aber das Unternehmen ist wohl für die Verfehlungen der MA voll haftbar, wenn diese die neuen Vorschriften noch nicht kennen.
2. Ein Aushang kann eventuell rechtswirksam sein, wenn die MA im Dienstvertrag (oder auf eine andere geeignete Art) nachweislich darauf hingewiesen wurden, dass sie sich die betreffenden Aushänge z.B. täglich vor Dienstbeginn oder 1x pro Woche anzusehen haben.
3. Garantiert nicht. Ich bezweifle sogar, dass es überhaupt rechtlich gedeckt ist, die neuen Vorschriften ohne entsprechende Schulung auf die MA "loszulassen".
4. a) und b) nein.

5. Was der MA unterschreibt, steht hoffentlich auf dem jeweiligen Formular. Wenn er nur die physische Übernahme unterschreibt, erwächst ihm daraus wohl keinerlei Verpflichtung, die Daten darauf auch zu lesen. Wenn er die Kenntnisnahme der darauf befindlichen Dokumente ebenfalls unterschreibt, stellt sich mir die Frage, auf welchem Gerät er diese lesen soll (auf den dem Fahrpersonal zugänglichen PCs der WL sind ja die USB-Ports anscheinend nicht verwendbar) und warum er die Kenntnisnahme von etwas untschreiben soll, das er überhaupt erst nach Leistung der Unterschrift lesen kann (vorher hat er ja noch keinen USB-Stick in der Hand)?

Überhaupt bin ich der Meinung, dass es höchst unprofessionell ist, dass die neuen Vorschriften in Kraft treten, bevor sie den betroffenen MA zur Verfügung gestellt werden. Normalerweise müssten alle MA, die noch keine Kenntnis der neuen Vorschriften haben, solange (gegen unverminderte Bezahlung) vom Fahrdienst abgezogen werden, bis eine entsprechende Schulung erfolgt ist.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 23. Januar 2015, 00:40:23
Danke 4463, das ist ja schon recht viel an Infos. Wird meinen Spetzl sicher interessieren ;D (so, und jetz geh i wirklich ins Bett  :P)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 23. Januar 2015, 00:57:47
Da gibts noch viel Diskussionsstoff, was da so alles nicht recht passt.

Mehr erst wenn es der eine oder andere gelesen hat und er die Frage bzw. die Fehler hier aufdeckt.
Nur soviel ein befreundeter Anwalt, für Verkehrs- & Eisenbahnrecht, war schwer schockiert aufgrung des gravierenden Unterschiedes zwischen alter und neuer Vorschrift.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Taurus am 23. Januar 2015, 02:35:17
Es tut mit Leid, aber was da los ist, ist doch ein schlechter Scherz.  :bh: :fp:
Hier geht es um die Einführung einer neuen Vorschrift, und nicht einmal das bringt man zusammen?
Eigentlich gehört den WiLi ja die Konzession aberkannt (oder was immer man für eine Straßenbahn braucht), weil wenn man das nicht zusammenbringt ist auch anzunehmen, dass man an anderen technischen Notwendigkeiten noch viel mehr scheitert.

Bei so einer gravierenden Änderung der DV wäre es durchaus angebracht, die Fahrer ein paar Monate zuvor (je nachdem wie lang es dauert) davor in "Vorträge" zu setzen wo ihnen die Änderungen näher gebracht werden und Unklarheiten beseitigt werden können. Vielleicht würden dann auch ev. vorhandene Mängel auffallen, die man noch beheben kann. Sollte das nicht möglich sein, muss man den Einführungstermin halt verschieben. Die ausgedruckte Fassung der DV sollte idealerweise noch vor, spätestens zu den Vorträgen den Fahrern ausgehändigt werden.
Die Sparvariante wäre ohne Vortrag. 
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 23. Januar 2015, 02:57:09
Vorträge braucht es keine, aber man sollte jedem Bediensteten nachweislich ein gedrucktes Exemplar der neuen Vorschrift rechtzeitig vor dem Inkrafttreten überreichen. Angebracht wären da etwa drei Monate, mit der Auflage, sich den Inhalt im Selbststudium anzueignen. Ratsam wäre es auch, einen Anlaufpunkt für etwaige Unklarheiten und Nachfragen anzugeben! Natürlich einen kompetenten und nicht einen halbwissenden Pseudo-Ratgeber. Bei Änderungen in Dienstvorschriften, aber auch von für die Dienstleistung relevanten Gesetzen ist der Dienstgeber informationspflichtig, den Inhalt aneignen muss sich (schon im Eigeninteresse!) jeder selber.


In einer Art rechtsfreiem Raum oder zumindest unter sehr kreativer Auslegung bestehender Gesetze und Vorschriften bewegen sich die WiLi schon recht lange und fahren ganz komfortabel damit, das wäre nichts neues.  ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 23. Januar 2015, 05:55:07
Zumindestens wurde in den Wiederholungsschulen im Herbst 2014 auf die wichtigsten Unterschiede zwischen alter und neuer BV,DV und SV hingewiesen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 23. Januar 2015, 09:17:17
Meine Interpretation der Ereignisse: Man wollte die DV 2013(!) nun endgültig mit 1.1.2015 in Kraft treten lassen. Da das aus irgendwelchen Gründen noch immer nicht geklappt hat, war Feuer am Dach, man hat irgendeine höhere Stelle mit der Lösung beauftragt und die hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, dass es zumindest am 15.1. so weit ist und man noch irgendwie aus der Sache rauskommt. Daher auch die Schnapsidee mit den USB-Sticks und das völlige Chaos bei der Bekanntgabe, aber immerhin (<- aus Sicht des Unternehmens) sind sie jetzt einmal in Kraft, egal wie schlecht und unvollkommen.

Da hat sich wirklich niemand mit Ruhm bekleckert, ihr habt eh schon einige nette Formulierungen gefunden. Mir fällt eigentlich nur ein geschützte Werkstätte.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 23. Januar 2015, 09:36:39
Natürlich einen kompetenten und nicht einen halbwissenden Pseudo-Ratgeber.

Gibt es so einen überhaupt (abgesehen von der Selbsteinschätzung jener, die sich gern als kompetente Allrounder darstellen)? >:D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 23. Januar 2015, 10:30:58
Guten (späten) Morgen  ;D

Hier geht es um die Einführung einer neuen Vorschrift, und nicht einmal das bringt man zusammen?
Eigentlich gehört den WiLi ja die Konzession aberkannt (oder was immer man für eine Straßenbahn braucht), weil wenn man das nicht zusammenbringt ist auch anzunehmen, dass man an anderen technischen Notwendigkeiten noch viel mehr scheitert.
... von der Aufsichtsbehörde verfügte, sofortige Einstellung des Betriebes, bis nachweislich alle Mitarbeiter mit Fahrberechtigung Kenntnis der neuen Vorschriften haben. >:D

Aber im Ernst: Wär' schon interessant was sie einem Fahrer sagen würden, der sich zu Dienstantritt weigert, zu fahren, weil er die neuen Vorschriften nicht kennt - und die alten ja lt. DA 7/15 bereits ausser Kraft gesetzt worden sind. ^-^
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 23. Januar 2015, 10:32:38
Aber im Ernst: Wär' schon interessant was sie einem Fahrer sagen würden, der sich zu Dienstantritt weigert, zu fahren, weil er die neuen Vorschriften nicht kennt - und die alten ja lt. DA 7/15 bereits ausser Kraft gesetzt worden sind. ^-^

Der kriegt einen Fleck, weil hättst da s jo eh ausn Intranet owelohna kenna!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 23. Januar 2015, 10:35:09
Najo, und wenn der PC am Expedit schon seit einigen Tagen defekt ist ???
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 23. Januar 2015, 10:58:31
Zitat
Nicht ganz, mit temporären Langsamfahrstellen sind wohl die (z.B. wegen Baustellen) aufgestellten Tafeln gemeint. Geschwindigkeitsbegrenzungen an der Oberleitung sollten jetzt eigentlich anders ausschauen.

Naja ganz falsch sind sie auch wieder nicht:

§1 Punkt 8 der neuen SV besagt:"Signale sind im Regelfall rechts neben dem Gleis oder über dem Gleis angebracht."

Und ein Gleisschaden kann ja auch als Temporär angesehen werden.
Bei den Langsamfahrsignalen steht:
§8. Langsamfahrsignale
(1) Allgemeines
Langsamfahrsignale kennzeichnen temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Diese Signale können auch links neben dem Gleis angebracht werden.
Das Signal „Endsignal“ muss eine Zugslänge nach dem Ende der Langsamfahrstelle
angebracht werden.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 23. Januar 2015, 11:00:21
Zitat
Gibt es so einen überhaupt

Geben würde es sie schon, nur hört niemand auf sie, weil keine Akademiker! >:D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 23. Januar 2015, 11:02:12
So - nun sind die Juristen hier im Forum dran:

6.) Wie ist vorzugehen, wenn man während der Fahrt auf Signale stößt, die es lt. der neuen Signalvorschrift nicht mehr gibt? Sind diese dennoch zu befolgen?

(Natürlich wird man sie auch weiterhin befolgen, aber mich würde der juristische Standpunkt dazu interessieren!)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 23. Januar 2015, 11:07:12
6.) Wie ist vorzugehen, wenn man während der Fahrt auf Signale stößt, die es lt. der neuen Signalvorschrift nicht mehr gibt? Sind diese dennoch zu befolgen?
Das wiederum ist sowohl in der alten wie auch in der neuen eindeutig geregelt!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 23. Januar 2015, 11:25:54
6.) Wie ist vorzugehen, wenn man während der Fahrt auf Signale stößt, die es lt. der neuen Signalvorschrift nicht mehr gibt? Sind diese dennoch zu befolgen?
Das wiederum ist sowohl in der alten wie auch in der neuen eindeutig geregelt!

Inwiefern?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 23. Januar 2015, 11:32:34
Sinngemäß: Im Zweifel die bedenklichere Bedeutung des Signals annehmen bzw. Anfunken der Leitstelle und Weisungen einholen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 23. Januar 2015, 11:36:46
Sinngemäß: Im Zweifel die bedenklichere Bedeutung des Signals annehmen bzw. Anfunken der Leitstelle und Weisungen einholen.
:up: Gilt für alle unbekannten bzw. offensichtlich nicht funktionsfähigen Signale...
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: nord22 am 23. Januar 2015, 11:38:00
Ein ganz wesentlicher Punkt der neuen SV ist noch nicht umgesetzt: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
Bei Umsetzung der neuen SV sollte das Geschwindigkeitssignal (nichts anderes als die Tafeln, welche auf der U6 seit den 80er Jahren verwendet werden) im ganzen Netz aufgehängt werden; z.B. lt. Wiederholungsschule bei Bahnhofsausfahrten 50. Bis dahin wird nach diversen altbekannten Geschwindigkeitsangaben gefahren (Spinnen, Ausschilderungen lt. StVO, Dienstaufträge .....).

nord22
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 23. Januar 2015, 11:44:30
Sinngemäß: Im Zweifel die bedenklichere Bedeutung des Signals annehmen bzw. Anfunken der Leitstelle und Weisungen einholen.
:up: Gilt für alle unbekannten bzw. offensichtlich nicht funktionsfähigen Signale...

Wie kann man von einem per Definition unbekanntem Signal die "bedenklichere Bedeutung" annehmen? Das würde ja voraussetzen, dass das Signal zumindest zwei bekannte Bedeutungen besitzt. Da es in der SV aber nicht mehr vorkommt, ist es unbekannt und daher gibt es auch keinerlei "bedenklichere" Bedeutung, die angekommen werden könnte. Theoretisch müsste jeder Fahrer x-mal am Tag die BI anfunken, wenn er an einem solchen Signal vorbeikommt.

Wie gesagt, mir geht's nicht um den praktischen Ablauf, der ist ohnehin jedem mit einem Minimum an Grips klar. Mir geht es um die rein juristische Auslegung, nach der die neue SV vermutlich gar nicht vollziehbar wäre.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 23. Januar 2015, 11:47:39
Da hättest du jetzt aber auch selbst nachschauen können:

Zitat
(13)
Wird ein Signal nicht deutlich wahrgenommen oder bestehen Zweifel über
die Bedeutung eines Signales, so ist aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere
Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig zu handeln.
(14)
Gestörte, beschädigte oder in ihrer Bedeutung nicht erkennbare Signale sind
sofort der Betriebsinspektion zu melden.

Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 23. Januar 2015, 13:26:48
Da hättest du jetzt aber auch selbst nachschauen können:
Ein Signal ist ein in der SV oder in der StVO definiertes Zeichen. Wenn jetzt am Fahrbahnrand, neben den Gleisen oder sonst wo eine gackerlgelb/rosa/lila gemusterte Tafel steht oder eine andere die vor urdenklichen oder denklichen Zeiten einmal in der SV war, so ist das kein Signal im Sinne der jetzt gültigen DV.
Es gäbe dann auch unterschiedlichen Vorgangsweisen zwischen alten Fahrern und Fahrern, die jetzt erst die FAhrerschule machen, letztere bräuchten dieses Signal nicht beachten, weil sie es überhaupt nicht kennen und erstere müssten den ganzen Sermon abarbeiten.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 23. Januar 2015, 13:53:20
Ein Signal ist ein in der SV oder in der StVO definiertes Zeichen. Wenn jetzt am Fahrbahnrand, neben den Gleisen oder sonst wo eine gackerlgelb/rosa/lila gemusterte Tafel steht oder eine andere die vor urdenklichen oder denklichen Zeiten einmal in der SV war, so ist das kein Signal im Sinne der jetzt gültigen DV.
Wenn es offenbar wie ein Signal aussieht und nicht auf einen von Kinderhand bemalten Pappendeckel schließen lässt, dann ist es offensichtlich ein in seiner Bedeutung nicht erkennbares Signal. Anfunken -> BI schickt jemanden vorbei, der sich das anschaut und ggfs. entfernt.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 23. Januar 2015, 14:52:52

Wenn es offenbar wie ein Signal aussieht und nicht auf einen von Kinderhand bemalten Pappendeckel schließen lässt, dann ist es offensichtlich ein in seiner Bedeutung nicht erkennbares Signal. Anfunken -> BI schickt jemanden vorbei, der sich das anschaut und ggfs. entfernt.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/65/Military-loading-class.jpg/170px-Military-loading-class.jpg (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/65/Military-loading-class.jpg/170px-Military-loading-class.jpg)

Wenn du plötzlich dieses Schild sehen würdest, was würdest du machen? Sieht es nicht wie ein offiziellen Schild aus? Ist es nicht eindeutig, dass man in die eine Richtung 100km/h und mit Gegenverkehr 50km/h fahren kann?*

*Das ist natürlich keine Geschwindigkeitsangabe, für alle die es nicht wissen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rische_Lastenklasse (http://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rische_Lastenklasse)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 23. Januar 2015, 16:40:05
Ein ganz wesentlicher Punkt der neuen SV ist noch nicht umgesetzt: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
Man sollte in die Signalvorschrift auch das dreieckige Signal "Ankündigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung" aufnehmen, für jene Fälle, wo sich die bis zu diesem Punkt zulässige Geschwindigkeit reduziert.

[attachimg=1]


Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 23. Januar 2015, 16:49:05
Wo liegt da der Unterschied zum jetzt eingeführtem Langsamfahrsignal, da gilt das gelbe Dreieck mit Geschwindigkeitsangabe ja auch als Ankündigung?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 23. Januar 2015, 16:53:02
Wo liegt da der Unterschied zum jetzt eingeführtem Langsamfahrsignal, da gilt das gelbe Dreieck mit Geschwindigkeitsangabe ja auch als Ankündigung?

Das rote Signal ist für permanente Geschwindigkeitsangaben, das gelbe für temporäre. Es stellt sich halt die Frage, ab wann eine Geschwindigkeitsbeschränkung temporär oder permanent ist. Wenn ich beispielsweise an die Strecke Laurenzgasse – Kliebergasse denke ...
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 23. Januar 2015, 17:00:06
Temporär ist eine Beschränkung, die bis zur Beseitigung jener Umstände und Hinderlichkeiten besteht, die eine Einhaltung der an sich für diese Stelle vorgesehenen Geschwindigkeit nicht möglich machen!  ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 23. Januar 2015, 17:53:01
Temporär ist eine Beschränkung, die bis zur Beseitigung jener Umstände und Hinderlichkeiten besteht, die eine Einhaltung der an sich für diese Stelle vorgesehenen Geschwindigkeit nicht möglich machen!  ;)
Dann ist sie bei den WL eine permanente, weil wenn man auch die gesamte Führungsetage austauscht - die Roten werden nichts besseres nehmen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 4463 am 23. Januar 2015, 19:48:58
Warum zeigen die hier im Thread gezeigten dreieckigen Ankündigungssignale der (permanenten) Geschwindigkeitsbegrenzung 1/10 der Geschwindigkeit, die quadratischen Signale, die den Beginn kennzeichnen aber die volle? ???
Demnach wird die Signalisierung - zumindest die Tafeln betreffend - der "großen" Eisenbahn angeglichen?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 23. Januar 2015, 20:01:29
Es ist beides möglich, "5" oder "50" heißt 50 km/h, "05" heißt fünf km/h.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 23. Januar 2015, 20:34:45
Es ist beides möglich, "5" oder "50" heißt 50 km/h, "05" heißt fünf km/h.

Die StrabVO meint: Die Kennziffern der Signale G 1, G 2 und G 4 bedeuten, daß der angegebene Wert in km/h als Geschwindigkeit zugelassen ist; werden einstellige Kennziffern verwendet, gilt deren zehnfacher Wert als zulässige Geschwindigkeit.

Sie ist hier schlampig formuliert, da nicht Kennziffern, sondern Kennzahlen gemeint sind. Ziffern sind einzelne Zahlzeichen, von "einstelligen Ziffern" zu sprechen, ist Unsinn, man redet ja auch nicht von einbuchstabigen Buchstaben.

Abgesehen von dieser Wortklauberei folgt die SV-STRAB aber dieser Angabe nicht, da sie immer die Angabe des vollen Werts vorschreibt. In Wien hieße daher "5" tatsächlich "5" und nicht "50".

Fazit:

Warum zeigen die hier im Thread gezeigten dreieckigen Ankündigungssignale der (permanenten) Geschwindigkeitsbegrenzung 1/10 der Geschwindigkeit, die quadratischen Signale, die den Beginn kennzeichnen aber die volle? ???

Weil sie aus unterschiedlichen Quellen stammen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: luki32 am 23. Januar 2015, 20:37:04
Warum zeigen die hier im Thread gezeigten dreieckigen Ankündigungssignale der (permanenten) Geschwindigkeitsbegrenzung 1/10 der Geschwindigkeit, die quadratischen Signale, die den Beginn kennzeichnen aber die volle? ???
Demnach wird die Signalisierung - zumindest die Tafeln betreffend - der "großen" Eisenbahn angeglichen?

Zitat StrabVO:
Zitat
Die Kennziffern der Signale G 1, G 2 und G 4 bedeuten, dass der angegebene Wert in km/h als Geschwindigkeit zugelassen ist; werden einstellige Kennziffern verwendet, gilt deren zehnfacher Wert als zulässige Geschwindigkeit.

mfG
Luki
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 24. Januar 2015, 10:40:10
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen
 :ugvm:

Stand gestern (lt. meinem Bekannten): USB-Sticks noch nicht an die Bahnhöfe geliefert. "Oba da Jänna is jo no net aus..." - O-Ton des Verkehrsführers bei der Nachfrage.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 24. Januar 2015, 11:36:27
Zitat
Stand gestern (lt. meinem Bekannten): USB-Sticks noch nicht an die Bahnhöfe geliefert. "Oba da Jänna is jo no net aus..." - O-Ton des Verkehrsführers bei der Nachfrage.
Soweit mir bekannt ist, werden die USB-Sticks noch nicht einemal produziert/bespielt! :fp:
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 24. Januar 2015, 12:00:04
Zitat
Stand gestern (lt. meinem Bekannten): USB-Sticks noch nicht an die Bahnhöfe geliefert. "Oba da Jänna is jo no net aus..." - O-Ton des Verkehrsführers bei der Nachfrage.
Soweit mir bekannt ist, werden die USB-Sticks noch nicht einemal produziert/bespielt! :fp:
Das ist echt nicht mehr normal. In der Zeit hätte man jetzt sogar schneller die PDFs ein paar tausend Mal ausgedruckt...
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 24. Januar 2015, 12:03:36
Das ist echt nicht mehr normal. In der Zeit hätte man jetzt sogar schneller die PDFs ein paar tausend Mal ausgedruckt...
Ich könnt' mir vorstellen, dass der eine oder andere Fahrer auf die Idee kommen wird, in der Verkehrskanzlei um Ausdruck der Dateien des Sticks zu bitten. Das kann er dann schön zusammenheften und jederzeit reinschauen. Das Ziel der möglichst rigorosen Papierersparnis würde - sofern sie einer solchen Bitte nachkommen - dadurch natürlich konterkariert. ;D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 24. Januar 2015, 12:08:46
Völliges Chaos an allen Ecken und Enden – und ausbaden darf es natürlich die unterste Schicht, die sich nun an Vorschriften halten muss, die sie gar nicht kennt.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 24. Januar 2015, 13:08:37
Zitat
Ich könnt' mir vorstellen, dass der eine oder andere Fahrer auf die Idee kommen wird, in der VK um Ausdruck der Dateien des Sticks zu bitten.

Die BV, SV und Zsb kann man sich ja runterladen, die neuen Ausbildungsunterlagen wurden ja wegen eklatanten Fehlern sofort wieder vom Netz genommen! :fp:
Kein Wunder wenn 1 Person in 2 Monaten, noch dazu wenn sie nur Stundenweise Zeit bekommt, alle Unterlagen analog der neuen Vorschriften umschreiben und aktualisieren soll! Da Stinkt es gewaltig in der Führungsetage! :bh:
Am unglücklichsten sind die Mitarbeiter von V44 damit, die müssen derzeit mit fehlerhaften Unterlagen arbeiten.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 24. Januar 2015, 16:33:27
. . . .  die sich nun an Vorschriften halten muss, die sie gar nicht kennt.
Ein Schlaraffenland  für Zivilkontrolle und Revisore!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 24. Januar 2015, 16:39:29
. . . .  die sich nun an Vorschriften halten muss, die sie gar nicht kennt.
Ein Schlaraffenland  für Zivilkontrolle und Revisore!

... vorausgesetzt, die haben überhaupt die neuen Unterlagen! ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 4463 am 24. Januar 2015, 19:55:04
Völliges Chaos an allen Ecken und Enden – und ausbaden darf es natürlich die unterste Schicht, die sich nun an Vorschriften halten muss, die sie gar nicht kennt.
Ich würde es der Führungsetage dieses  :ugvm:-Vereins ja nur zu sehr gönnen, dass irgendein Fahrer, der "deshalb" drankommt einen Musterprozess anstrengt und dann endlich mal publik wird, wie hier - zu einem Gutteil mit unseren Steuergeldern - agiert wird. Diese unfähigen, selbstherrlichen Führungskräfte gehören endlich vor die Türe gesetzt. >:(

(Leider sind wir in Österreich und hier wird wohl auch im von mir angefachten Fall niemandem etwas passieren, im schlimmsten Fall, "fällt" jemand nach oben und der Fahrer bleibt der Dumme. :-\ )
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: luki32 am 28. Januar 2015, 15:35:47
Jetzt ist mir noch aufgefallen, daß das "K" von der Ustrab-Anlage 1 auch in der neuen Signalvorschrift fehlt.

mfG
Luki
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 28. Januar 2015, 15:38:34
Jetzt ist mir noch aufgefallen, daß das "K" von der Ustrab-Anlage 1 auch in der neuen Signalvorschrift fehlt.
Das gibt es ja auch erst viel zu kurz, um das zu berücksichtigen :D :fp:
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 28. Januar 2015, 21:22:48
Jetzt ist mir noch aufgefallen, daß das "K" von der Ustrab-Anlage 1 auch in der neuen Signalvorschrift fehlt.

mfG
Luki
Gibts das "K" nicht in den neuen Ustrab-Unterlagen? Wenn ja, find ich es nicht so wichtig, dass das "K" auch in die Signalvorschrift aufgenommen hätte werden sollen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: luki32 am 29. Januar 2015, 08:13:18
Gibts das "K" nicht in den neuen Ustrab-Unterlagen? Wenn ja, find ich es nicht so wichtig, dass das "K" auch in die Signalvorschrift aufgenommen hätte werden sollen.

Ist das "K" ein Signal? Wenn ja, dann gehört es in die Signalvorschrift, so einfach ist das.

mfG
Luki
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 29. Januar 2015, 08:58:14
Gibts das "K" nicht in den neuen Ustrab-Unterlagen? Wenn ja, find ich es nicht so wichtig, dass das "K" auch in die Signalvorschrift aufgenommen hätte werden sollen.

Ist das "K" ein Signal? Wenn ja, dann gehört es in die Signalvorschrift, so einfach ist das.

Natürlich ist es ein Signal – so wie die anderen drei Signale in Haltestellen mit Kreuzungsbereich. Wäre es kein Signal, könnten damit keine verbindlichen Handlungsanweisungen begründet sein.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 29. Januar 2015, 09:18:41
Gibts das "K" nicht in den neuen Ustrab-Unterlagen? Wenn ja, find ich es nicht so wichtig, dass das "K" auch in die Signalvorschrift aufgenommen hätte werden sollen.

Ist das "K" ein Signal? Wenn ja, dann gehört es in die Signalvorschrift, so einfach ist das.

Natürlich ist es ein Signal – so wie die anderen drei Signale in Haltestellen mit Kreuzungsbereich. Wäre es kein Signal, könnten damit keine verbindlichen Handlungsanweisungen begründet sein.

Dann müsste es aber dafür auch einen DA geben! Gibt es den?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 29. Januar 2015, 09:35:53
Natürlich ist es ein Signal – so wie die anderen drei Signale in Haltestellen mit Kreuzungsbereich. Wäre es kein Signal, könnten damit keine verbindlichen Handlungsanweisungen begründet sein.
Dann müsste es aber dafür auch einen DA geben! Gibt es den?
Was brauchst für ein Signal einen Dienstauftrag? Signal ist in der Signalvorschrift, hängt dort - fertig.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 29. Januar 2015, 09:37:20
Dann müsste es aber dafür auch einen DA geben! Gibt es den?

Das weiß ich nicht. Ich habe leider kein umfassendes Archiv an Dienstaufträgen.

Signal ist in der Signalvorschrift

Eben nicht, das ist ja das Problem!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 29. Januar 2015, 09:38:09
Signal ist in der Signalvorschrift
Eben nicht, das ist ja das Problem!
Dann ist's kein Signal
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 29. Januar 2015, 10:20:02
Zitat
Dann müsste es aber dafür auch einen DA geben! Gibt es den?
Ja, den gibt es :DA44/11
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: abraham am 29. Januar 2015, 11:13:55
Ein Ersuchen an die Insider: Könnte jemand die neue Signalvorschrift online stellen (oder einscannen ...)? Danke schon vorab.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 29. Januar 2015, 11:19:19
Ein Ersuchen an die Insider: Könnte jemand die neue Signalvorschrift online stellen (oder einscannen ...)? Danke schon vorab.

Wozu? Schau ins Wiki, da hast du alles, was du brauchst!

http://www.strassenbahnjournal.at/wiki/index.php/Signale#Signale_ab_2015 (http://www.strassenbahnjournal.at/wiki/index.php/Signale#Signale_ab_2015)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: abraham am 29. Januar 2015, 11:31:08
Ich habe nicht nach den Signalen gefragt sondern nach der SIGNALVORSCHRIFT.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 29. Januar 2015, 11:35:16
Ich habe nicht nach den Signalen gefragt sondern nach der SIGNALVORSCHRIFT.

Was steht denn außer Signalen und ihrer Bedeutung in der Signalvorschrift sonst noch drinnen, dass dir die Beschreibung der Signale im Wiki (übrigens mit Originalabbildungen aus der Signalvorschrift) nicht genügt?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 29. Januar 2015, 11:53:44
II. ALLGEMEINES
§1. Einleitung, Geltungsbereich
(1) Soweit personenbezogene Bezeichnungen (z.B. Fahrzeugführer, Deckmann)
nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in
gleicher Weise.
(2) Hinsichtlich der Begriffe wird auf die bezugnehmenden Bestimmungen der
BV-FD und ZSB-Strab verwiesen.
(3) Diese Signalvorschrift Straßenbahn (in der Folge „SV – Strab“ genannt) gilt
für den Betriebsbereich der Straßenbahn. Sie enthält die im Straßenbahnbetrieb zu
verwendenden Signale.
(4) Die SV – Strab ist durch die zuständige Eisenbahnbehörde genehmigt.
(5) Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen
dienen zur Erläuterung. Die Bezeichnung rechts ist im Sinn der Fahrrichtung
zu verstehen.
(6) Die in der SV-Strab enthaltenen Signale dürfen in keinen anderen Formen
und Farben verwendet werden und sind in der nachfolgend beschriebenen Art und
Weise zu befolgen.
(7) Die Signale werden in Form- und Lichtsignale, in hörbare und sichtbare Signale,
sowie in Tag- und Nachtsignale unterschieden. Nachtsignale sind bei Dunkelheit
und unsichtigem Wetter anzuwenden.
(8.) Signale sind im Regelfall rechts neben dem Gleis oder über dem Gleis angebracht.
(9) Zur Abgabe von Signalen sind nur die dafür ausgebildeten und geprüften
Bediensteten berechtigt, im Gefahrenfall können auch betriebsfremde Personen Signale
(Gefahrenhalt) geben.
(10) Signalmittel müssen stets in erforderlicher Anzahl und in einwandfreiem Zustand
vorhanden sein.
(11) Alle Signale sind so zu geben, dass sie aus angemessener Entfernung leicht
und deutlich wahrgenommen werden können.
(12) Signale müssen genau beachtet und wenn sie einen Auftrag bedeuten, unverzüglich
befolgt werden.
Allgemeines
Seite 2 SV – Strab 2013
(13) Wird ein Signal nicht deutlich wahrgenommen oder bestehen Zweifel über
die Bedeutung eines Signales, so ist aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere
Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig zu handeln.
(14) Gestörte, beschädigte oder in ihrer Bedeutung nicht erkennbare Signale sind
sofort der Betriebsinspektion zu melden.
(15) Hörbare Signale werden mit Signaleinrichtungen (z. B. Gong, Summer, Glocke,
Pfeife) bzw. mit der Notsignaleinrichtung gegeben oder mündlich oder fernmündlich
erteilt.

Vielleicht meint er diesen Teil?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 29. Januar 2015, 17:35:03

Natürlich ist es ein Signal – so wie die anderen drei Signale in Haltestellen mit Kreuzungsbereich. Wäre es kein Signal, könnten damit keine verbindlichen Handlungsanweisungen begründet sein.
Mit dem "K" selber ist keine verbindliche Handlungsweise vorgegeben, es informiert nur, dass während seines Aufleuchtens kein Eingriff in die Anlage 1 möglich ist bzw. wäre. Da kannst du am Bedienungsbildschirm drücken, was du willst, es wird sich nichts tun ehe du das Verlöschen abwartest.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 01. Februar 2015, 10:23:47
Der Jänner 2015 :)) ist vorbei - und jedenfalls im Sektor West sind keine USB-Sticks verteilt worden. Hingegen wurden in zumindest einem Expedit Druckausgaben der neuen DV und SV aufgelegt - jedoch mit der dringenden Bitte, sie nicht mitzunehmen, sondern nur durchzulesen (in der Pause/Freizeit,....).
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 01. Februar 2015, 12:16:50
Der Jänner 2014 ist vorbei.
Ja seit 365 Tagen sogar.  >:D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 05. Februar 2015, 14:34:17
Der Jänner 2015 :)) ist vorbei - und jedenfalls im Sektor West sind keine USB-Sticks verteilt worden.
Laut Schulbüro werden die Vorschriften derzeit noch(!) einmal(!) überarbeitet. Erst dann sollen die USB-Sticks tatsächlich verteilt werden.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 05. Februar 2015, 14:44:18
Der Jänner 2015 :)) ist vorbei - und jedenfalls im Sektor West sind keine USB-Sticks verteilt worden.
Laut Schulbüro werden die Vorschriften derzeit noch(!) einmal(!) überarbeitet. Erst dann sollen die USB-Sticks tatsächlich verteilt werden.
Die neuen Schulungsunterlagen, sind aber seit ende Januar im Netz und mit 01.02.15 gültig.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 05. Februar 2015, 14:57:13
Der Jänner 2015 :)) ist vorbei - und jedenfalls im Sektor West sind keine USB-Sticks verteilt worden.
Laut Schulbüro werden die Vorschriften derzeit noch(!) einmal(!) überarbeitet. Erst dann sollen die USB-Sticks tatsächlich verteilt werden.
Die neuen Schulungsunterlagen, sind aber seit ende Januar im Netz und mit 01.02.15 gültig.
Offenbar sind sie jetzt draufgekommen, dass halt doch noch ein paar Sachen nicht stimmen...
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 05. Februar 2015, 15:54:52
Offenbar sind sie jetzt draufgekommen, dass halt doch noch ein paar Sachen nicht stimmen...

... oder schlicht vergessen wurden.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 05. Februar 2015, 16:15:52

Offenbar sind sie jetzt draufgekommen, dass halt doch noch ein paar Sachen nicht stimmen...
Vielleicht wäre es schlauer, uns zu allen uns auffallenden Kritikpunkten zu Rate zu ziehen, um nicht nachher wieder indigniert zu sein, weil erneut gemäkelt wird!  :lamp:


Ist ja sicher nicht so, dass wir immer zu tausend Prozent recht haben, aber meist nähern wir uns dem Wert nach einiger Diskussion ganz gut an! Vor allem, was Logik und Rechtschreibung betrifft (aber nicht nur!), findet man hier ganz gute Vorbilder. Man muss es ja nicht offen zugeben, aber ein bissl hinter vorgehaltener Hand mitnaschen, kann ja nicht schaden  ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 05. Februar 2015, 16:31:02
Die lesen hier sicher mit, sie würden es bloß niemals zugeben! ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 05. Februar 2015, 16:34:06
Die lesen hier sicher mit, sie würden es bloß niemals zugeben! ;)
Brauchen sie nicht, wir sind ja Idealisten!  ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 05. Februar 2015, 16:44:56
Die lesen hier sicher mit, sie würden es bloß niemals zugeben! ;)

Natürlich lesen sie hier mit, sonst gäbe es ja keine Überarbeitung!  ;)

Im Grunde sind wir alle unbezahlte Lektoren.  ::)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 05. Februar 2015, 16:51:29
Im Grunde sind wir alle unbezahlte Lektoren.  ::)
Das passt schon so - unser gemeinsames Ziel ist ja auch was zu verbessern! Viel kritisiert wird ja nur, weil so vieles im argen liegt.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 05. Februar 2015, 20:18:43
Ich sag nur Notsignal. 8)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 05. Februar 2015, 21:21:33
Ich sag nur Notsignal. 8)
Und etwas weniger kryptisch!?   ???  ???  ???
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 05. Februar 2015, 22:08:19
Zitat
Ich sag nur Notsignal.

Zur Verwunderung aller, vor allem aber den Mitarbeitern bei V44s, ist lt. neuer SV beim Erhalt eines Notsignales KEINE Notbremsung durchzuführen!
Die Überarbeitung ging übringens auch in die Hose, dh. die Lehrunterlagen sind in unveränderter, und fehlerhafter,  Form Online gegangen und werden auch so auf die USB-Sticks gebrannt! :fp:
Die Motivation der engagierten Mitarbeiter von V44 (ja, die soll es auch geben), liegt derzeit bei nahezu 0!
Da sind so ziemlich alle Sauer das sie mit Fehlerhaften und Stümperhaften Ausbildungsunterlagen arbeiten dürfen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 05. Februar 2015, 22:55:57
...sondern nur eine rasche Betriebsbremsung!
MMn ist da jetzt nicht das Problem, dass man keine Notbremsung mehr machen darf, sondern was ist wenn man doch eine macht und sich wer verletzt. Wer haftet dafür, etwa der Fahrer, weil er es bisher immer so gemacht hat?  :-\
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 05. Februar 2015, 22:58:20
Was bisher war, zählt nicht mehr.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 05. Februar 2015, 23:09:07
Du weißt aber was automatisiertes Verhalten ist oder? Man denkt nicht ständig dran und handelt einfach.
Daher nochmal die Frage wer haftet dafür?
Zur Zeit mMn noch das Unternehmen, da noch nicht ein USB-Stick verteilt wurde und nur an den Bahnhöfen, zumindestens im Sektor West, die gedruckte Variante zur Einsichtnahme aufliegt. Zum Selbststudium, besteht praktisch kaum Zeit, da die Pausen meist recht spartanisch sind und man nicht nur seine "Freizeit" damit verplämpern will.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 05. Februar 2015, 23:33:29
...sondern nur eine rasche Betriebsbremsung!

Das ist zwar eine Neuerung und zwingt zur Umgewöhnung, aber da ist nichts gesetzeswidriges dabei. Als "Notsignal" wird jetzt nur mehr jene Meldung definiert, welche das Fahrzeug liefert, sobald eine Überwachungseinrichtung eine gravierende (technische) Anomalie erkennt. Wenn der Betrieb befindet, dass da nur eine rasche Betriebsbremsung erforderlich* ist, liegt das in seinem Ermessen und seiner Verantwortung. Die Aufforderung zu einer zwingenden Notbremsung bzw, die entsprechenden Signale werden jetzt unter "Gefahrenhalt" subsumiert.


Eine ähnliche Umgewöhnung war ja für die Fahrer nötig, als vor einigen Jahren die verpflichtende Notbremsung nach Betätigung von Fahrgast-Notbremse oder -Nottaste entfiel!





*) Was auch nach aller Vernunft die richtige Reaktion sein dürfte! Was bringt eine Notbremsung mehr, als nur zusätzliche Sturzgefahr?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: benkda01 am 05. Februar 2015, 23:36:05
Zwei Verständnisfragen:


1.
Eine ähnliche Umgewöhnung war ja für die Fahrer nötig, als vor einigen Jahren die verpflichtende Notbremsung nach Betätigung von Fahrgast-Notbremse oder -Nottaste entfiel!
Was ist der Unterschied zwischen einer automatischen Notbremsung durch Ziehen einer Fahrgastnotbremse und einer zusätzlichen Notbremsung durch den Fahrer?


2. Was ist bei einem Notsignal in der Ustrab zu tun?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 05. Februar 2015, 23:56:09

Was ist der Unterschied zwischen einer automatischen Notbremsung durch Ziehen einer Fahrgastnotbremse und einer zusätzlichen Notbremsung durch den Fahrer?
Bei der "Notbremse" an der Oberfläche kein wesentlicher*, im Tunnel wirkt bei der Fahrgast-Notbremse die Überbrückung. Früher gab es aber bei jeder Betätigung von Notbremse oder Notruf ein Notsignal am Fahrerplatz, das laut Vorschrift eine sofortige Einleitung einer Notbremsung seitens des Fahrers forderte!



Zitat
2. Was ist bei einem Notsignal in der Ustrab zu tun?
Nix anderes wie oben. Normalerweise soll man in der Ustrab zwar immer versuchen, die nächste Haltestelle zu erreichen, aber da sicher spontan nicht auszuschließen ist, dass das Signal von einer (zwangs-)geöffneten Türe herrührt, ist es sicher ratsam, auf jeden Fall anzuhalten.





*) Sieht man von der Aufzeichnung am DAREC ab. Beim E1 käme noch das händische Einschalten von Sandstreuer und Schienenbremse dazu, das man vom Fahrer bei einer Notbremsung verlangt, beim E2 der Tritt aus Pedal.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: benkda01 am 06. Februar 2015, 00:07:32
Danke!

im Tunnel wirkt bei der Fahrgast-Notbremse die Überbrückung.
Bei den Hochflurern auch? :o
Woher erhalten die Fahrzeuge die Daten, ob sie im Tunnel sind oder nicht?


Zitat
Beim E1 käme noch das händische Einschalten von Sandstreuer und Schienenbremse dazu
Wird die Schienenbremse nicht ohnehin beim Ziehen des Notbremsgriffes eingeschaltet?


Zitat
beim E2 der Tritt aus Pedal.
Was löst der im E2 eigentlich aus? Federspeicherbremse?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 06. Februar 2015, 01:08:57
Danke!

im Tunnel wirkt bei der Fahrgast-Notbremse die Überbrückung.
Bei den Hochflurern auch? :o
Woher erhalten die Fahrzeuge die Daten, ob sie im Tunnel sind oder nicht?
Bei den Hochflurern nicht, es war eine Antwort auf die Frage nach (möglichen) Unterschieden!  ;)

Die Daten erhält der Wagen über das IBIS (Nur bei korrekt eingestellter Zielcode-Folge!). Also prinzipiell erhalten die Daten auch E1 und E2, nur können sie nichts damit anfangen.



Zitat
Wird die Schienenbremse nicht ohnehin beim Ziehen des Notbremsgriffes eingeschaltet?
Ja, aber früher verlangte man das sicherheitshalber auch noch vom Fahrer zusätzlich.



Zitat
Was löst der im E2 eigentlich aus? Federspeicherbremse?
Die Schienenbremse vom Netz gespeist, falls Strom da ist. Sonst von Batterie.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 06. Februar 2015, 07:49:17
Beim Ulf ist die Notbremsung, durch ziehen eines Notbremsgriffes, schwächer als die des Fahrers.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 06. Februar 2015, 10:57:05
...da noch nicht ein USB-Stick verteilt wurde...
Stimmt nicht wirklich:

Aus guter Quelle kann ich mitteilen, dass Fahrer und Zugbegleiter der Museumsvereine VEF und WTM bereits mit der neuen SV beteilt worden sind
Stimmt! :up:

...und für die Übernahme des Sticks auch unterschreiben mussten, inkl. der Auflage, sich den Inhalt im Selbststudium anzueignen!
Wobei das für die gegenständliche Diskussion natürlich unerheblich ist. Und die WTM/VEF-ler sollten in weiterer Folge eigentlich einen Neuen kriegen.  ::)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 06. Februar 2015, 11:06:04
Und die WTM/VEF-ler sollten in weiterer Folge eigentlich einen Neuen kriegen.  ::)

Keine mir bekannten Mitarbeiter der Museumsvereine haben einen USB-Stick erhalten.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 06. Februar 2015, 11:25:23
Und die WTM/VEF-ler sollten in weiterer Folge eigentlich einen Neuen kriegen.  ::)
Die haben das per Email bekommen. Die Museumsvereine sind deutlich moderner und technisch weiter als das Mutterunternehmen ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 06. Februar 2015, 11:33:56
Und die WTM/VEF-ler sollten in weiterer Folge eigentlich einen Neuen kriegen.  ::)
Die haben das per Email bekommen. Die Museumsvereine sind deutlich moderner und technisch weiter als das Mutterunternehmen ;)

Die Mitarbeiter der Museumsvereine stehen auch nicht vor dem Problem, ob sie sich die neuen Vorschriften in der Dienstzeit oder Freizeit reinziehen sollen. ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Rodauner am 06. Februar 2015, 11:58:28
Die Mitarbeiter der Museumsvereine stehen auch nicht vor dem Problem, ob sie sich die neuen Vorschriften in der Dienstzeit oder Freizeit reinziehen sollen. ;)
Eigentlich könnt's so einfach sein (und auch mit der Gewerkschaft sollte man damit auf einen grünen Zweig kommen können): Sobald die (aber wirklich :))) endgültige Version draussen ist, unterschreiben alle Fahrer, dass sie die DV/SV innerhalb von xx Tagen (zu verhandeln) zur Kenntnis nehmen. Wer will, kriegt einen Stick, sonst gibt's einen Link im Intranet. Mitarbeitern wird pauschal eine Aufwandsentschädigung verrechnet (Verhandlungssache, 30 Min. sollten reichen, max 60 Min.).
(Gruß und hallo an alle mitlesenden WiLi-Direktionsleute! 8))
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 06. Februar 2015, 12:08:13
Noch mehr beschleunigen könnte man die Sache, wenn es ein eigenes Papier gäbe, in dem die Unterschiede zwischen alt und neu grob aufgelistet wären (mit Verweis auf die Originalbestimmungen, damit man es dort genau nachlesen kann). Dann könnte man sich in kürzester Zeit einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen machen und später in Ruhe alles noch mal durchgehen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 06. Februar 2015, 12:23:24
Eigentlich könnt's so einfach sein (und auch mit der Gewerkschaft sollte man damit auf einen grünen Zweig kommen können): Sobald die (aber wirklich :))) endgültige Version draussen ist, unterschreiben alle Fahrer, dass sie die DV/SV innerhalb von xx Tagen (zu verhandeln) zur Kenntnis nehmen. Wer will, kriegt einen Stick, sonst gibt's einen Link im Intranet. Mitarbeitern wird pauschal eine Aufwandsentschädigung verrechnet (Verhandlungssache, 30 Min. sollten reichen, max 60 Min.).
Zulage gibts nur eine: Rolldienstzulage für die IT-Mitarbeiter, die den Stick ausrollen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: martin8721 am 09. März 2015, 15:10:05

An der Kreuzung Radetzkystraße / Hintere Zollamtstraße hab ich am Samstag die neuen Erinnerungssignale erstmals in Echt gesehen.
Sorry für die nicht gerade berauschende Bildqualität.
Auch in der Prater Hauptallee hängen schon die rot-weißen Geschwindigkeitsbeschränkungen.



Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 09. März 2015, 15:19:17
Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: martin8721 am 09. März 2015, 15:22:29
Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?

Vielleicht ist ja 500 gemeint.  ;D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 09. März 2015, 15:27:40
Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?

Laut StrabVO schon, laut SV-STRAB nicht. :D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 09. März 2015, 15:32:24
Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?
Es geht beides, 5 oder 50 ist 50 km/h, fünf km/h wäre dann 05.

Allerdings sind die Signale nicht gesetzeskonform, weil damit laut StrabVO nicht die prinzipiell erlaubte Streckenhöchstgeschwindigkeit angezeigt wird, sondern deren örtliche Herabsetzung! So wäre z.B. die erlaubte Geschwindigkeit am 9er 50 km/h, in der Panikengasse bergab wird sie aber (per Signal) auf 30 beschränkt. Die grundsätzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeiten auf den verschiedenen Linien/Strecken wären wohl in den Vorschriften festzulegen (entweder als Anhang oder, wie bisher, in einem eigenen Beiheft).

Entweder war man da wieder einmal nicht fähig den Gesetzestext sinnerfassend zu lesen, oder man hat sich einfach, aus alter Gewohnheit, seine eigenen Gesetze gemacht!  ::)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Petersil am 09. März 2015, 17:32:51
Da frage ich mich aber auch, was den Verordnungsgeber geritten hat, sich so etwas auszudenken. Welchen Mehrwert hat es, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen (ich nehme an, der 67er in der Neilreichgasse Ri. Otto-Probst-Platz fällt auch darunter?) anders gekennzeichnet werden als Langsamfahrstellen?

Da finde ich das System bei der großen Bahn deutlich logischer: Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden grundsätzlich immer mit den roten Tafeln angezeigt, Langsamfahrstellen grundsätzlich mit den gelben.

Die Geschwindigkeitssignale sind auch in der deutschen BOStrab logischer, aus der ja unsere StrabVO größtenteils durch Abschreiben entstanden ist. Nur bei den Geschwindigkeitssignalen (und den Vorsignalen) haben die BMVIT-Beamten ihre Eigenkreationen eingefügt, anstatt bei den Nachbarn abzuschreiben.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 09. März 2015, 18:07:37
Zitat
Allerdings sind die Signale nicht gesetzeskonform, weil damit laut StrabVO nicht die prinzipiell erlaubte Streckenhöchstgeschwindigkeit angezeigt wird, sondern deren örtliche Herabsetzung!

Also ich finde das, abgesehen von der falschen Signalisierung der 10km/h, die 50er Tafel in Ordnung ist, gibt sie doch die örtliche Streckenhöchstgeschwindigkeit an.
Das ehemalige Erinnerungssignal gibt die temporäre Herabsetzung an.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 09. März 2015, 19:10:34
Ich kann ja nichts dafür, aber in der StrabVO stehen diese Signale eben für die örtliche Herabsetzung der Streckengeschwindigkeit.


[attachimg=1]
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Klingelfee am 09. März 2015, 21:12:21
Ich kann ja nichts dafür, aber in der StrabVO stehen diese Signale eben für die örtliche Herabsetzung der Streckengeschwindigkeit.



Wenn würde ich an deiner Stelle auch die ganze Seite lesen, denn in der Fußzeile steht

–- Zitat –-

Die Kennziffern der Signale G 1, G 2 und G 4 bedeuten, daß der angegebene Wert in km/h als
Geschwindigkeit zugelassen ist; werden einstellige Kennziffern verwendet, gilt deren zehnfacher Wert als
zulässige Geschwindigkeit.

–- Zitat Ende –-

Das bedeutet mMn, dass sich das Verkehrsunternehmen aussuchen kann, ob sie die Signale ein- oder zweistellig ausführen. Was ich weiß, muss das nur Durchgehend gleich ausgeführt sein. Und da auf der U6 schon seit etlichen Jahren diese Signale zweistellig ausgeführt sind, ist es irgendwie logisch, dass auch auf der Straßenbahn die Signale zweistellig ausgeführt sind.

Tafel mit Faktor 10 aufzustellen hat erst einen Sinn, wenn Geschwindigkeiten über 100 km/h erlaubt sind. Und da solche Fahrzeuge bei den WL kaum einmal geben wird, macht das keinen Sinn.

Andere Frage, wie schauen diese Tafel eigentlich bei der WLB aus?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 09. März 2015, 21:22:02

Wenn würde ich an deiner Stelle auch die ganze Seite lesen, denn in der Fußzeile steht

Ich würde an deiner Stelle (meine) Postings ganz und sinnerfassend lesen!  ::)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Petersil am 09. März 2015, 22:22:37
Andere Frage, wie schauen diese Tafel eigentlich bei der WLB aus?

So wie bei der ÖBB: grundsätzlich steht 1/10 der Geschwindigkeit auf der Tafel, also so (http://www.styria-mobile.at/home/Austro-SwissRailwaySignalling/asr/desigagt.html).
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Geamatic am 10. März 2015, 05:10:02
Man glaubts ja kaum. Bis Ende Jänner wurde er dem Personal versprochen, jetzt ist er da!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 10. März 2015, 08:08:24
Täusche ich mich oder ist das ein Mini- oder Micro-USB-Anschluss?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 10. März 2015, 08:53:15
Mit veraltetem Wiener-Linien-Logo! :ugvm:
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Geamatic am 10. März 2015, 09:07:56
Ganz normaler USB-Stick mit 4GB
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Klingelfee am 10. März 2015, 09:21:25
Mit veraltetem Wiener-Linien-Logo! :ugvm:

Also ich sehe da kein veraltetes log. Und wenn man nur Einfarbdruck nimmt, dann ist es mMn logisch, das das Wappen komplett in Weiss dargestellt wird. Ich kann mich bei dir nur wiederholen. In letzter Zeit kannst du nur mehr motzen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 13er am 10. März 2015, 09:25:28
Na bitte, nur fast zwei Monate nach Inkrafttreten! Man würde sich wünschen, dass Aushänge und sonstige Infos auch so rasch getauscht werden :D

Spannend wäre, ob sich noch etwas geändert hat.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 10. März 2015, 09:34:05
Mit veraltetem Wiener-Linien-Logo! :ugvm:

Also ich sehe da kein veraltetes log. Und wenn man nur Einfarbdruck nimmt, dann ist es mMn logisch, das das Wappen komplett in Weiss dargestellt wird. Ich kann mich bei dir nur wiederholen. In letzter Zeit kannst du nur mehr motzen.

Nochmals ganz ausführlich für dich zum Vergleich. Hier das alte, nicht mehr zu verwendende Logo:

[attachimg=1]

Und hier das aktuelle Logo, das das obige abgelöst hat:

[attachimg=2]

Und nun halte ich von deiner Seite aus eine Entschuldigung für angebracht. :lamp:
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 10. März 2015, 09:44:30
Ganz normaler USB-Stick mit 4GB
Aha, der Anschluss ist nicht auf der Seite, wo ich geglaubt habe, ihn zu sehen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Klingelfee am 10. März 2015, 10:35:57
Ok entschuldige.  Aber Fakt ist dass du in letzter Zeit nur mehr Fehler aufzeigst, die mMn völlig irrelevant sind
 Wenn du das nicht sagst, wäre mir das nicht einmal aufgefallen. Und deshalb gleich beleidigend werden zeigt von deinem Karakter. Was haben dir die WL getan? Du warst ja früher nicht so?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 10. März 2015, 11:01:42
Ok entschuldige.

 :up:

Aber Fakt ist dass du in letzter Zeit nur mehr Fehler aufzeigst, die mMn völlig irrelevant sind
 Wenn du das nicht sagst, wäre mir das nicht einmal aufgefallen.

Irrelevant oder nicht, Fehler ist Fehler.

Und deshalb gleich beleidigend werden zeigt von deinem Karakter.

Ich? Beleidigend? Wo? ??? Ist es eine Beleidigung, eine (objektiv nun einmal zweifellos vorhandenen!) Fehler festzustellen?

Was haben dir die WL getan? Du warst ja früher nicht so?

Ich habe mich diesbezüglich nicht verändert. Die kritikwürdigen Sachen im Umfeld der WL haben jedoch in den letzten Jahren massiv zugenommen (mag sein, dass ich das früher nicht in so großem Umfang mitbekommen habe, da ich damals noch nicht so viel Einblick hatte wie jetzt). Und ich nehme auch nicht stillschweigend und devot zur Kenntnis, was Erdberg verlautbart, sondern erlaube mir auch die Sicht eines Außenstehenden anzuwenden und mich dementsprechend kritisch mit der Materie auseinanderzusetzen.

Dass Kritik in Erdberg nicht gut ankommt, ist bekannt. Aber als öffentliches Unternehmen muss man damit leben, in der Kritik zu stehen. Nur darf man halt Kritik nicht mit Beleidigung verwechseln.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 10. März 2015, 11:56:54

An der Kreuzung Radetzkystraße / Hintere Zollamtstraße hab ich am Samstag die neuen Erinnerungssignale erstmals in Echt gesehen.
Sorry für die nicht gerade berauschende Bildqualität.
Auch in der Prater Hauptallee hängen schon die rot-weißen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Und was heißt das jetzt? Dass ich 50 fahren dürfte, wenn nicht gleichzeitig daneben die (nach der neuen SV-Strab nicht mehr gültige) Geschwindigkeitsbegrenzung hängen würde? Ist das überhaupt zulässig, zwei unterschiedliche Begrenzungen an ein und derselben Stelle?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Geamatic am 10. März 2015, 12:13:10
Die neuen rot-weißen Tafeln sagen nur die erlaubte maximal Geschwindigkeit an, die ab dieser Stelle bis zum nächsten rot-weißen Geschwindigkeitssignal gilt. Temporäre Langsamfahrstellen oder auch z.B. Weichen (15km/h) oder Gleiskreuzungen (20km/h) sind natürlich weiterhin zu beachten.

Übrigens in der Gegenrichtung zur Urania in der Füßgänerzone haben sie brav auch eines mit "25" aufgehängt und die Dreieckigen & gelben 25 sind verschwunden.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Petersil am 10. März 2015, 12:51:46
Das entspricht zwar nicht so ganz dem Geschwurbel aus der StrabVO, ist aber zweifellos sinnvoller  :up:

Das heißt, die Geschwindigkeiten werden im Großen und Ganzen ählich wie bei der U6 signalisiert.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 10. März 2015, 13:16:33
Die neuen rot-weißen Tafeln sagen nur die erlaubte maximal Geschwindigkeit an, die ab dieser Stelle bis zum nächsten rot-weißen Geschwindigkeitssignal gilt. Temporäre Langsamfahrstellen oder auch z.B. Weichen (15km/h) oder Gleiskreuzungen (20km/h) sind natürlich weiterhin zu beachten.

Übrigens in der Gegenrichtung zur Urania in der Füßgänerzone haben sie brav auch eines mit "25" aufgehängt und die Dreieckigen & gelben 25 sind verschwunden.

Eben! Ich bleibe dabei, dass das gleichzeitige Aufhängen von zwei Erinnerungssignalen, die beide eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Inhalt haben, unzulässig ist. Das wäre, wie wenn man auf der Straße eine Kennzeichnung von einem 100er und darunter einen 80er hätte.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine temporäre Geschwindigkeitsbegrezung handelt. Diese wäre dann aber als Strecken- und nicht als Erinnerungssignal auszuführen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: luki32 am 10. März 2015, 13:37:30
Eben! Ich bleibe dabei, dass das gleichzeitige Aufhängen von zwei Erinnerungssignalen, die beide eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Inhalt haben, unzulässig ist. Das wäre, wie wenn man auf der Straße eine Kennzeichnung von einem 100er und darunter einen 80er hätte.

Na dann fahr einmal auf der Tangente, da hast dauernd 80er und 60er untereinander.  ;)

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine temporäre Geschwindigkeitsbegrezung handelt. Diese wäre dann aber als Strecken- und nicht als Erinnerungssignal auszuführen.

Da hast Du natürlich recht.

mfG
Luki
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 10. März 2015, 16:35:56
Nochmals ganz ausführlich für dich zum Vergleich. Hier das alte, nicht mehr zu verwendende Logo:

(Dateianhang Link)

Und hier das aktuelle Logo, das das obige abgelöst hat:

(Dateianhang Link)

Und nun halte ich von deiner Seite aus eine Entschuldigung für angebracht. :lamp:

Ich hab heute genau aufgepasst und du scheinst die Logos verwechselt zu haben - ich hab fast nur das von dir als das alte bezeichnete Logo gesehen :)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 10. März 2015, 16:39:21
Ich hab heute genau aufgepasst und du scheinst die Logos verwechselt zu haben - ich hab fast nur das von dir als das alte bezeichnete Logo gesehen :)

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich bei diesem Logo nicht mehr um das aktuelle handelt. Schau einmal auf die WL-Website!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 10. März 2015, 16:53:42
Zitat
Anders sieht es aus, wenn es sich um eine temporäre Geschwindigkeitsbegrezung handelt. Diese wäre dann aber als Strecken- und nicht als Erinnerungssignal auszuführen.

Die Unterscheidung zwischen Erinnerungssignal und Streckensignal gibt es aber nicht mehr!
Bei der Beschreibung von Signalen in der neuen SV heisst es nur noch das Signale rechts oder über dem Gleis angebracht werden können!
Langsamfahrsignale auch ausnahmsweise rechts!
Also könnte theoretisch jedes beliebige Signal neben dem Gleis stehen oder an der Querverspannung hängen.
Ich gehe davon aus,dass die Behörde die neue SV vor der Genehmigung gelesen hat!..... somt müssen wir damit leben das es so ist wie es ist.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Geamatic am 10. März 2015, 17:07:11
Mmm, also meiner Meinung nach ist das ganze völlig logisch aufgebaut und es gibt auch keine Unklarheiten. Und weil hier manche einen Vergleich zum Autoverkehr machen mache ich das jetzt auch:

Geschwindigkeitssignal = Zeigt die maximal höchstzulässige Geschwindigkeit an. Kann man Vergleichen mit der Regelung im Straßenverkehr, dass man auf Landstraßen max. 100km/h bzw. auf Autobahnen 130km/h. Nur weil dann bei der Straßenbahn z.B. 50km/h erlaubt ist, heißt das nicht, dass ich das auch immer fahren kann (z.B. bei Weichen oder Kreuzungen). Ist ja im Straßenverkehr nichts anderes, nur weil auf einer Landstraße grundsätzlich 100km/h gelten, heißt das nicht, dass man eine dortige Kurve mit 100 auch noch kriegt. Das ist dann auch vorrausschauendes Fahren angesagt, egal ob Auto oder Straßenbahn

Langsamfahrsignal = Temporäre Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit. Gibts ja auch im Straßenverkehr in Form von Geschwindigkeitsbegrenzugnen.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 10. März 2015, 17:19:28
Temporär ist vorübergehend, z.B. wegen eines Schadens oder einer Baustelle. Ständige Beschränkungen sind etwa wegen eines Gefälles, einer Fußgängerzone usw. gegeben, das heißt, eine örtliche Reduktion der an sich auf dieser Strecke zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Und genau dafür sieht die StrabVO die rot/weißen Zifferntafeln vor. Beim Erstellen der Signalvorschrift hat man da irgendwas "vermanscht"!  ::)


Die grundsätzlich festgelegte Streckenhöchstgeschwindigkeit braucht nicht an jeder Ecke oder Kreuzung angegeben werden, auch für Autos stehen ja nicht überall im Ortsgebiet lauter 50er- oder auf der Autobahn 130er-Tafeln (für Autos gilt natürlich die StVO und nicht die StrabVO, aber hier gibt es gewisse Analogien).
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Hubi am 10. März 2015, 18:44:55
Zitat
Die grundsätzlich festgelegte Streckenhöchstgeschwindigkeit braucht nicht an jeder Ecke oder Kreuzung angegeben werden, auch für Autos stehen ja nicht überall im Ortsgebiet lauter 50er- oder auf der Autobahn 130er-Tafeln (für Autos gilt natürlich die StVO und nicht die StrabVO, aber hier gibt es gewisse Analogien).

Jetzt wäre noch Interessant wie die am Bild nicht sichtbare Füßgängerzone Signalisiert ist, hängt dort der 25er in alter Form oder in neuer Form?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 10. März 2015, 20:58:36
Irgendwann später wird alles nach der neuen "Mode" sein. Und irgendwann noch später wird man draufkommen, dass das nicht ganz korrekt ist und umsteigen auf die von mir genannte Vorgangsweise! Erkenntnisse sind in diesem Betrieb immer noch sehr langsam gesickert.   ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 10. März 2015, 22:45:28
Am Schwarzenbergplatz hat man für die Linie D Richtung SüdHauptbahnhof ab dem leichten Rechtsbogen vor dem Hochstrahlbrunnen einen rot-weißen 25er aufgehängt, etwa auf Höhe Schwindgasse hängt ein rot-weißer 50er.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 11. März 2015, 02:09:49
Wenn man so weiter macht, werden in Wien bald viele hundert (wenn nicht über tausend) solche Taferln hängen!

Vielleicht sollte man auf Taferl-Produzent umsatteln? Könnte ein krisensicherer, umsatzträchtiger Erwerb werden!  :)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 11. März 2015, 11:48:13
Wenn man so weiter macht, werden in Wien bald viele hundert (wenn nicht über tausend) solche Taferln hängen!

Vielleicht sollte man auf Taferl-Produzent umsatteln? Könnte ein krisensicherer, umsatzträchtiger Erwerb werden!  :)

Das ist es jetzt schon. Aber zum Umsatteln ist es zu spät, da reiben sich schon einige Hersteller jetzt die Hände!  ::)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 14. März 2015, 19:46:23
[attach=1]
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 14. März 2015, 19:50:42
Und bei der Gumpendorfer Straße (6/18) steht eine blitzsaubere, neulackierte blaue Tafel!    ;D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 14. März 2015, 19:55:54
Und bei der Gumpendorfer Straße (6/18) steht eine blitzsaubere, neulackierte blaue Tafel!    ;D

Der Vorrat an blauen Tafeln muss halt erst einmal aufgebraucht werden!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 14. März 2015, 19:59:37
Blöd, dass rote Lacke so schlecht decken! Beim Überlackieren blauer Tafeln kriegst dann violette Stangeln oder welche in Aubergine-Ton!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: petestoeb am 15. März 2015, 09:20:08
Jetzt nur einmal eine bescheidene Frage:

Warum wird hier so gejubelt, weil das System von Sicherheitshaltestellen (Rot) und Bedarfshaltestellen (Blau) geändert wurde. Warum musste man hier das Rad überhaupt neu erfinden. Rote und blaue Haltestellen als Unterscheidungsmerkmal hat jahrzehntelang optimal und für jeden (auch Ortsunkundigen) Mitarbeiter klar erkennbar funktioniert.

Etwas Besseres oder Sinnvolleres ist ja nicht entstanden.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 15. März 2015, 09:32:18
Etwas Besseres oder Sinnvolleres ist ja nicht entstanden.

Und ob, da es nun kaum mehr Sicherheitshaltestellen gibt. Wenigstens von einem Anachronismus haben sich die WL verabschiedet.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Klingelfee am 15. März 2015, 09:39:44
Jetzt nur einmal eine bescheidene Frage:

Warum wird hier so gejubelt, weil das System von Sicherheitshaltestellen (Rot) und Bedarfshaltestellen (Blau) geändert wurde. Warum musste man hier das Rad überhaupt neu erfinden. Rote und blaue Haltestellen als Unterscheidungsmerkmal hat jahrzehntelang optimal und für jeden (auch Ortsunkundigen) Mitarbeiter klar erkennbar funktioniert.

Etwas Besseres oder Sinnvolleres ist ja nicht entstanden.

Vielleicht hängt die Farbwahl auch damit zusammen, dass in vielen Stadtplänen Straßenbahnlinien in Rot und Buslinien in Blau eingetragen sind.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: petestoeb am 15. März 2015, 12:25:44
Etwas Besseres oder Sinnvolleres ist ja nicht entstanden.

Und ob, da es nun kaum mehr Sicherheitshaltestellen gibt. Wenigstens von einem Anachronismus haben sich die WL verabschiedet.

Weil heißt kaum mehr Sicherheitshaltestellen? Weil man sie so nicht mehr nennt? Denn ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass bei Schienenkreuzungen kein verpflichtender Halt mehr angeordnet wird. Und meist ist dort ebenfalls eine Haltestelle zwecks Umsteigemöglichkeit vorhanden.   Und auch andere Änderungen halte ich durchaus für völlig verzichtbar. Z.B. bei Baustellen jetzt die Geschwindigkeitsbeschränkung zu signalisieren. Auch das Bogenviereck (mit und ohne Punkt, also 10 oder 15 km/h) war für die Fahrer vollkommen klar als Signal erkennbar.

Die gesamte neue Signalvorschrift hat offenbar keine einzige Verbesserung gebracht. Also wozu musste man hier jetzt mit Gewalt etwas ändern?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 15. März 2015, 12:35:18
Haltestellen, wo jetzt verpflichtend angehalten werden muß, gibt es nur mehr in einem eingeschränktem Ausmaß.
In diesen Haltestellen, wo angehalten werden muß, hängt jetzt ein Sicherheitshalt, dieses gilt aber nur dann, wenn keine (S)VLSA dort vorhanden ist oder diese nicht in Betrieb, z.B. am wo man anhalten muß, ist in Baumgarten(49/52) und jetzt ein Beispiel, wo man nicht anhalten muß, bei entsprechender Signalisierung, Winkelmannstraße FR Penzingerstraße, da dort zwar ein Sicherheitshalt angebracht ist, aber ebenso eine SVLSA.
Es hat sich also durchaus gebessert, da wenn einer die SVLSA mißachtet, auch eine "Rote" mißachtet und es ja doch komischerweise immer wieder genau bei den alten roten Haltestellen keinen FG-Wechsel hat und man aber vorher trotzdem anhalten mußte und somit vielleicht die Phase verloren hat, dass ist jetzt eben nicht mehr so.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 15. März 2015, 14:00:26

Vielleicht hängt die Farbwahl auch damit zusammen, dass in vielen Stadtplänen Straßenbahnlinien in Rot und Buslinien in Blau eingetragen sind.
Zuerst (vor sicher 20 Jahren oder mehr) war die Absicht, alle Tafeln blau zu machen, weil die sowieso in der Mehrzahl waren und weil man da keine Vorschriftenänderung machen hätte müssen. Man hätte somit eigentlich alles schon längst und quasi im Vorübergehen machen können. Eine Folge dieser Idee war z.B. die blaue Tafel in der Fasangasse vor dem Gürtel. Dann kam ULHP die Eingebung, die Straßenbahn in Wien ist Rot und er begann für rote Tafeln Lobbing an hoher und höchster Stelle zu betreiben, worauf man zurückruderte. Dass schließlich die Änderung der Vorschriften* Jahrzehnte dauern würde, konnte natürlich nicht einmal seine Hoheit vorhersehen, wollte er diese (bzw. seine) Neufassung schließlich noch in seiner aktiven Zeit feiern!




*) Bei normaler geistiger Reife und hinreichend Sachverstand sollte so ein Projekt höchstens ein halbes bis zwei Jahre bis zum Vorliegen der genehmigten und rechtskräftigen Vorschrift dauern. Was in Wien so kompliziert ist, soll bzw. muss hier wohl nicht näher erörtert werden.  8)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Bimigel am 15. März 2015, 20:44:26
Vielleicht hängt die Farbwahl auch damit zusammen, dass in vielen Stadtplänen Straßenbahnlinien in Rot und Buslinien in Blau eingetragen sind.
In meinem Stadtplan (2010) ist es jedoch genau umgekehrt. ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: nord22 am 05. Juli 2015, 21:05:01
Am Fr. 03.07.2015 wurden auf der Neubaustrecke der Linie 26 im Bereich der Hochstrecke und der Oberfeldgasse endlich die Geschwindigkeitssignale entsprechend der neuen Signalvorschrift montiert. An der Länge der mit 20 km/h zu befahrenden Abschnitte im Bereich der Gleiskreuze vor der Hochstrecke hat sich nichts geändert.

nord22
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 30. September 2015, 16:21:25
Änderung der SV-STRAB, Abschnitt Notsignal:

[attachimg=1]
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ingenieur am 30. September 2015, 18:44:18
Änderung der SV-STRAB, Abschnitt Notsignal

Gibt es dafür einen bestimmten Anlass oder einen speziellen Hintergrund?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: denond am 30. September 2015, 19:06:34
Änderung der SV-STRAB, Abschnitt Notsignal

Gibt es dafür einen bestimmten Anlass oder einen speziellen Hintergrund?

Also, ich glaube, daß da in der SV STRAB 2013 bezüglich §4-Notsignale in der Handlungsberschreibung ganz einfach ein Lese-/Sinnesfehler passiert ist und jetzt entdeckt wurde. Denn, die Deutung eines Notsignales war auch schon 1977 und in den darauffolgenden Jahren: sofort eine Notbremsung mit Sandunterstützung bis zum Stillstand des Zuges einzuleiten.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Sabine Schienenbruch am 01. Oktober 2015, 14:45:57
Gibt es dafür einen bestimmten Anlass oder einen speziellen Hintergrund?

Ja. So a la "Trocknen sie Ihren Hamster nicht in der Mikrowelle!"
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 01. April 2017, 17:24:56
Ergänzung der SV-STRAB:

[attachimg=1]
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 4463 am 01. April 2017, 18:14:51
Ergänzung der SV-STRAB:
Und wie soll man wissen, an welcher Stelle die Gefahrenstelle komplett einsehbar ist? ???
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 01. April 2017, 18:28:33
Ergänzung der SV-STRAB:
Und wie soll man wissen, an welcher Stelle die Gefahrenstelle komplett einsehbar ist? ???

Das weißt du als Autolenker bei einer Stopptafel ja auch.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 01. April 2017, 19:19:06
Ergänzung der SV-STRAB:

Damit fehlt aber das "offizielle" Signal  Zwangshalt aus der StrabVO immer noch in der Vorschrift.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: HLS am 02. April 2017, 11:43:26
Ergänzung der SV-STRAB:

Damit fehlt aber das "offizielle" Signal  Zwangshalt aus der StrabVO immer noch in der Vorschrift.
Und um das gings mir damals bei der Bemängelung.

Ich habe nämlich noch immer keine Antwort, weder offizielle noch inoffizielle, wo ich beim Zwangshalt stehenbleiben muß.

Es gab nämlich vor Wochen die Situation, dass am Matzleinsdorfer Platz ein Zwangshalt, kurz nach dem "Aquarium"(FR Eichenstraße), aufgestellt wurde und die Anlage 1 lief.
In Richtung Kliebergasse stands genau am Bahnsteigende und für den 6er wurde erst gar kein eigenes aufgestellt obwohl genau in diese Gleiskreuzung irgendwelche Arbeiten ausgeführt wurden.

Man hat mir zwar gesagt, dass man das anpassen wird, was man allerdings angepasst hat, sieht man im obrigen Dienstauftrag. :-\
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 02. April 2017, 12:14:32
Meiner Ansicht nach ist beim Zwangshalt stets auf Höhe des Signals anzuhalten. Es gibt ja auch keinen fix montierten Zwangshalt, sondern der wird je nach Erfordernis aufgestellt. Bei Anlage 1 auf der Kreuzung widerspricht er selbstverständlich der Bedienungsanleitung für die Ustrab, weshalb ich in so einem Fall auf weitere Anweisungen von der BI zurückgreifen würde.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 02. April 2017, 12:24:12

Ich habe nämlich noch immer keine Antwort, weder offizielle noch inoffizielle, wo ich beim Zwangshalt stehenbleiben muß.

Das Signal "Zwangshalt" gibt es in der Wiener Signalvorschrift gar nicht., nur in der StrabVO. Allerdings ist seine Verwendung in einer Arbeitnehmerschutzverordnung des BMVIT österreichweit für Baustellen vorgeschrieben. Es ist also einerseits betrieblich kein Signal, andererseits musst du die Bestimmungen einer (ministeriellen) Verordnung einhalten, weil du sonst einen Gesetzesverstoß begehen würdest. Eine Diskrepanz erster Güte, weil die WiLi immer glauben, sie können ihre eigenen Gesetze machen, falls nötig per Dienstauftrag!

Was natürlich erlaubt wäre, die WiLi könnten in Ihrer Signalvorschrift neben dem gesetzeskonformen Signal "Zwangshalt", das ein unbedingtes Anhalten verlangt, ihr betriebseigenes Signal "Sicherheitshalt" verwenden, welches sie ja glauben* für bestimmte Haltestellen haben zu müssen (es ist gewissermaßen ein "bedingter Zwangshalt").





*) Eigentlich ist es sowieso unnötig und zum Krenreiben, weil es nur beim Ausfall eines Fahrsignales am selben Ort gilt. Und bei Ausfall eines Signales oder unsicherem Signalbild muss man sowieso beim Signal anhalten, weil die jeweils bedenklichere Signalstellung angenommen werden muss!
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 08. Mai 2023, 09:49:14
Wie ich gehört habe, passiert in Wien endlich etwas, was in anderen Städten bereits selbstverständlich ist: Streckentrenner werden künftig mittels Erinnerungssignal (weißes T auf blauem Hintergrund mit Angabe einer Kennung, ähnlich wie bei Weichen) gekennzeichnet sein. Die Installation der Signale beginnt ab Mitte Mai.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: E1-c3 am 08. Mai 2023, 10:05:55
Wie ich gehört habe, passiert in Wien endlich etwas, was in anderen Städten bereits selbstverständlich ist: Streckentrenner werden künftig mittels Erinnerungssignal (weißes T auf blauem Hintergrund mit Angabe einer Kennung, ähnlich wie bei Weichen) gekennzeichnet sein. Die Installation der Signale beginnt ab Mitte Mai.

Sehr interessante Information!
Was bedeutet das dann konkret für den Fahrer? Dass er in diesem Bereich nicht stehenbleiben sollte? Und wird das Signal sowohl bei überbrückten als auch bei nicht überbrückten Trennern angebracht?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Klingelfee am 08. Mai 2023, 10:09:48
Wie ich gehört habe, passiert in Wien endlich etwas, was in anderen Städten bereits selbstverständlich ist: Streckentrenner werden künftig mittels Erinnerungssignal (weißes T auf blauem Hintergrund mit Angabe einer Kennung, ähnlich wie bei Weichen) gekennzeichnet sein. Die Installation der Signale beginnt ab Mitte Mai.

Sehr interessante Information!
Was bedeutet das dann konkret für den Fahrer? Dass er in diesem Bereich nicht stehenbleiben sollte? Und wird das Signal sowohl bei überbrückten als auch bei nicht überbrückten Trennern angebracht?

Das ist korrekt erkannt. Zusätzlich soll man ab diesen Zeitpunkt einen Trenner wieder auf 0, bzw auf Bremsstufen passieren. Dies war vor dem ULF auch so.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: haidi am 08. Mai 2023, 10:33:23
Heißt das, dass alle Streckentrenner wieder offen sind?
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Operator am 08. Mai 2023, 10:41:10
Wie ich gehört habe, passiert in Wien endlich etwas, was in anderen Städten bereits selbstverständlich ist: Streckentrenner werden künftig mittels Erinnerungssignal (weißes T auf blauem Hintergrund mit Angabe einer Kennung, ähnlich wie bei Weichen) gekennzeichnet sein. Die Installation der Signale beginnt ab Mitte Mai.
Bin froh, das es keine anderen Sorgen gibt.......
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Klingelfee am 08. Mai 2023, 10:52:04
Heißt das, dass alle Streckentrenner wieder offen sind?

Nein. Und solange die Abschnitte aus dem gleichen Unterwerk gespeist werden, ist es eigentlich auch unerheblich. Aber es kommt offensichtlich durch den Abrissfunken bei zu großer Last immer wieder zu Beschädigungen von Bügel, bzw Streckentrenner. Daher kommt es jetzt offensichtlich zu dieser Vorschrift.

Und wie gesagt, zu meinen Anfängen bei der Straßenbahn war es Gang und Gebe, dass man Streckentrenner nur mit 0 oder Bremstufen passiert hat.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Nulltarif am 08. Mai 2023, 11:09:18
Wobei früher die Energie in Widerständen verheizt wurde, während jetzt rückgespeist wird. Selbstverständlich wird man auch unter Streckentrennern bremsen müssen, wenn der Verkehr das erzwingt, aber einen Abreißfunken wird es da wohl auch geben, also sollte man eigentlich auch das nach Möglichkeit vermeiden.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: denond am 08. Mai 2023, 15:21:32
Nein. Und solange die Abschnitte aus dem gleichen Unterwerk gespeist werden, ist es eigentlich auch unerheblich. Aber es kommt offensichtlich durch den Abrissfunken bei zu großer Last immer wieder zu Beschädigungen von Bügel, bzw Streckentrenner. Daher kommt es jetzt offensichtlich zu dieser Vorschrift.

Und wie gesagt, zu meinen Anfängen bei der Straßenbahn war es Gang und Gebe, dass man Streckentrenner nur mit 0 oder Bremstufen passiert hat.

Genau so ist es. Ich bin auch 37 Jahre ohne so ein "Signal" bei einem Streckentrenner ausgekommen.
Die Beschädigungen die an einer Bügelpalette, da speziell an den Schleifleisten selbst und am Streckentrenner entstehen, entstehen zwangsläufig durch die gewollte Zurückspeisung bei modernen Fahrzeugen (und das bereits bei Fahrschalterstellung 0). Und dieses Phänomen zaubern diese nunmehr für Wien "neu" erfundenen Taferln jetzt auch nicht weg. Wieder hinausgeworfenes Geld, was man wo anders sinnvoller einsetzen könnte.

Wichtiger sind da schon die Fachdienste, die damit zu tun haben. Und die haben sowieso einen Oberleitungsplan aus Papier, woraus hervorgeht, in welcher Situation sie vor Ort was zu tun haben und brauchen so ein Taferl ebenfalls nicht...
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Oskar am 08. Mai 2023, 16:18:16
Die D haben ohne Antrieb oder Bremsen mit Heizung oder Klima einen noch größeren Verbrauch als die Ulf bei den selben Bedingungen. Das hatte im Winter heuer mehr als einmal einen Stromausfall in Speising beim Frühauslauf zur Folge (Schutzschalter ausgelöst). Von daher sind diese Signale zumindest bei den D von beschränktem Nutzen...
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: EinfallsreicherName am 08. Mai 2023, 17:02:02
Ich sehe das als was Gutes. Das große Problem für die Trenner wird ja höchstwahrscheinlich die Hebel-ganz-am-Anschlag-Vorne Situation sein. Und da helfen die Tafeln glaub ich schon. Der Durchnittsfahrer fährt 10 verschiedene Linien. Und sich dort jeden Trenner einzuprägen ist ein langwieriger Prozess. Vor allem Neulinge (ja ich auch) sind auch das ein oder andere Mal überrascht, wenn der Zug auf einmal einen Ruck macht weil man vollstrom über den Trenner (von dem man nicht mal realisiert hat, dass der dort ist) geheizt ist. Und ich möchte gar nicht wissen wie viele Trenner es gibt, bei denen man fast gar keinen Ruck spürt (obwohl nicht überbrückt) und somit selbst nach Monaten/Jahren noch illergalerweise drüberbrettert.

Somit sind die Tafeln keine schlechte Idee meiner Meinung nach. Und davon abgesehen ist es einfach eine Anpassung an internationale Standards. Und das ist doch was Gutes. Ich kenne nämlich keinen Straßenbahnbetrieb außer Wien, der auf die Tafeln verzichtet hat.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: hema am 09. Mai 2023, 02:00:52
Ich kenne nämlich keinen Straßenbahnbetrieb außer Wien, der auf die Tafeln verzichtet hat.
Auf den beiden Ustrab-Strecken hat es sie früher gegeben!  ;)
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Ferry am 09. Mai 2023, 08:56:51
Ich sehe das als was Gutes. Das große Problem für die Trenner wird ja höchstwahrscheinlich die Hebel-ganz-am-Anschlag-Vorne Situation sein. Und da helfen die Tafeln glaub ich schon. Der Durchnittsfahrer fährt 10 verschiedene Linien. Und sich dort jeden Trenner einzuprägen ist ein langwieriger Prozess. Vor allem Neulinge (ja ich auch) sind auch das ein oder andere Mal überrascht, wenn der Zug auf einmal einen Ruck macht weil man vollstrom über den Trenner (von dem man nicht mal realisiert hat, dass der dort ist) geheizt ist. Und ich möchte gar nicht wissen wie viele Trenner es gibt, bei denen man fast gar keinen Ruck spürt (obwohl nicht überbrückt) und somit selbst nach Monaten/Jahren noch illergalerweise drüberbrettert.

Tagsüber sind Trenner leicht zu erkennen, aber in der Nacht nicht immer. Wenn jetzt ein Fahrer auf einer Strecke, die er sonst nicht befährt, eingesetzt wird, wird er kaum aus dem FF wissen, wo dort überall Trenner sind. In solchen Situationen können Trennersignale dann durchaus hilfreich sein. Wäre es nicht so, gäbe es sie in anderen Städten ja auch nicht.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: E1-c3 am 09. Mai 2023, 09:17:11
Werden diese Signale nun auch bei überbrückten Trennern angebracht, oder nicht? Benötigt werden sie bei diesen ja eigentlich nicht.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 09. Mai 2023, 09:36:37
Werden diese Signale nun auch bei überbrückten Trennern angebracht, oder nicht? Benötigt werden sie bei diesen ja eigentlich nicht.

Ja, bei allen. Somit wird die ursprüngliche Bedeutung des Signals ("Dieses Signal kennzeichnet einen nicht unterbrechungsfreien Streckentrenner.") ad absurdum geführt.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: nord22 am 15. Mai 2023, 13:11:26
Es wurden in der Abstellanlage Kagran bei Vereinigungsweichen die Signale "Grenzmarke" neu angebracht. Die Ausführung bzw. Geometrie des Signals ist nicht einheitlich, sondern orientiert sich an den Gegebenheiten der Gleisgeometrie, wie Bild 1 und 2 zeigt.
Bild 3: E2 4073 abgestellt genau bei der Grenzmarke
Bild 4: E2 4057 abgestellt zu weit vor dem Haltepunkt und der Grenzmarke, was den Verschub sicher sehr freut  ;D
Bild 5: E2 4061 mit prächtiger Bugverblechung richtig abgestellt bei der Grenzmarke und einem Salat aus diversen Markierungen.

nord22 
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Bus am 15. Mai 2023, 13:30:53
Das Konvolut an Markierungen passt ja zu dem zerbeutelten E2  >:D
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: E1-c3 am 15. Mai 2023, 15:07:10
Interessant.
Werden die Grenzmarken wie bei der großen Bahn bei 4 Metern Gleisachsabstand angebracht?

Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: 95B am 15. Mai 2023, 17:03:14
Interessant.
Werden die Grenzmarken wie bei der großen Bahn bei 4 Metern Gleisachsabstand angebracht?

Ganz offensichtlich nicht.
Titel: Re: Neue Signalvorschrift
Beitrag von: Tunafish am 15. Mai 2023, 19:20:16
Und wie gesagt, zu meinen Anfängen bei der Straßenbahn war es Gang und Gebe, dass man Streckentrenner nur mit 0 oder Bremstufen passiert hat.

Ist in München auch so Vorschrift. Die Avenio Tz aktivieren zusätzlich vor und nach Streckentrennern GPS-gestützt automatisch die Fahrstrombegrenzung (auf für die Traktion freigegebenen Strecken), weil bei gekoppelten Zügen für das Fahrpersonal eher schlecht abschätzbar ist, wann der zweite Bügel unter dem Trenner ist. Die Begrenzung ist aber auch im Solo-Einsatz aktiv.