Die Fahrzeuge (B-Wagen) haben durchaus eine Totmannschaltung, allerdings reicht es aus, den Sollwertgeber dauerhaft gedrückt zu halten bzw. den Fußtaster in einer bestimmten Stellung (nicht komplett durchgedrückt).
Der Streckenabschnitt ist oberirdisch und wird auf Sicht befahren. Hätte sich der Vorfall im Bereich der Zugsicherung abgespielt (insbesondere in den Tunnelanlagen), dann wäre es durch Rücknahme der Fahrstraße beim Überfahren eines Halt zeigenden Signales zu einer Zwangsbremsung durch die magnetische Fahrsperre gekommen.
§ 38 Fahrsteuerung
(2) Personenfahrzeuge müssen eine Sicherheitsfahrschaltung haben, die bei Ausfall des Fahrzeugführers eine Bremsung bis zum Stillstand bewirkt.