...sondern nur eine rasche Betriebsbremsung!
Das ist zwar eine Neuerung und zwingt zur Umgewöhnung, aber da ist nichts gesetzeswidriges dabei. Als "Notsignal" wird jetzt nur mehr jene Meldung definiert, welche das Fahrzeug liefert, sobald eine Überwachungseinrichtung eine gravierende (technische) Anomalie erkennt. Wenn der Betrieb befindet, dass da nur eine rasche Betriebsbremsung erforderlich* ist, liegt das in seinem Ermessen und seiner Verantwortung. Die Aufforderung zu einer
zwingenden Notbremsung bzw, die entsprechenden Signale werden jetzt unter "Gefahrenhalt" subsumiert.
Eine ähnliche Umgewöhnung war ja für die Fahrer nötig, als vor einigen Jahren die verpflichtende Notbremsung nach Betätigung von Fahrgast-Notbremse oder -Nottaste entfiel!
*) Was auch nach aller Vernunft die richtige Reaktion sein dürfte! Was bringt eine Notbremsung mehr, als nur zusätzliche Sturzgefahr?