Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 74957 mal)

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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #105 am: 05. Februar 2015, 15:54:52 »
Offenbar sind sie jetzt draufgekommen, dass halt doch noch ein paar Sachen nicht stimmen...

... oder schlicht vergessen wurden.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #106 am: 05. Februar 2015, 16:15:52 »

Offenbar sind sie jetzt draufgekommen, dass halt doch noch ein paar Sachen nicht stimmen...
Vielleicht wäre es schlauer, uns zu allen uns auffallenden Kritikpunkten zu Rate zu ziehen, um nicht nachher wieder indigniert zu sein, weil erneut gemäkelt wird!  :lamp:


Ist ja sicher nicht so, dass wir immer zu tausend Prozent recht haben, aber meist nähern wir uns dem Wert nach einiger Diskussion ganz gut an! Vor allem, was Logik und Rechtschreibung betrifft (aber nicht nur!), findet man hier ganz gute Vorbilder. Man muss es ja nicht offen zugeben, aber ein bissl hinter vorgehaltener Hand mitnaschen, kann ja nicht schaden  ;)
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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #107 am: 05. Februar 2015, 16:31:02 »
Die lesen hier sicher mit, sie würden es bloß niemals zugeben! ;)
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #108 am: 05. Februar 2015, 16:34:06 »
Die lesen hier sicher mit, sie würden es bloß niemals zugeben! ;)
Brauchen sie nicht, wir sind ja Idealisten!  ;)
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Ferry

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #109 am: 05. Februar 2015, 16:44:56 »
Die lesen hier sicher mit, sie würden es bloß niemals zugeben! ;)

Natürlich lesen sie hier mit, sonst gäbe es ja keine Überarbeitung!  ;)

Im Grunde sind wir alle unbezahlte Lektoren.  ::)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #110 am: 05. Februar 2015, 16:51:29 »
Im Grunde sind wir alle unbezahlte Lektoren.  ::)
Das passt schon so - unser gemeinsames Ziel ist ja auch was zu verbessern! Viel kritisiert wird ja nur, weil so vieles im argen liegt.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #111 am: 05. Februar 2015, 20:18:43 »
Ich sag nur Notsignal. 8)
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #112 am: 05. Februar 2015, 21:21:33 »
Ich sag nur Notsignal. 8)
Und etwas weniger kryptisch!?   ???  ???  ???
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Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #113 am: 05. Februar 2015, 22:08:19 »
Zitat
Ich sag nur Notsignal.

Zur Verwunderung aller, vor allem aber den Mitarbeitern bei V44s, ist lt. neuer SV beim Erhalt eines Notsignales KEINE Notbremsung durchzuführen!
Die Überarbeitung ging übringens auch in die Hose, dh. die Lehrunterlagen sind in unveränderter, und fehlerhafter,  Form Online gegangen und werden auch so auf die USB-Sticks gebrannt! :fp:
Die Motivation der engagierten Mitarbeiter von V44 (ja, die soll es auch geben), liegt derzeit bei nahezu 0!
Da sind so ziemlich alle Sauer das sie mit Fehlerhaften und Stümperhaften Ausbildungsunterlagen arbeiten dürfen.

HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #114 am: 05. Februar 2015, 22:55:57 »
...sondern nur eine rasche Betriebsbremsung!
MMn ist da jetzt nicht das Problem, dass man keine Notbremsung mehr machen darf, sondern was ist wenn man doch eine macht und sich wer verletzt. Wer haftet dafür, etwa der Fahrer, weil er es bisher immer so gemacht hat?  :-\
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #115 am: 05. Februar 2015, 22:58:20 »
Was bisher war, zählt nicht mehr.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #116 am: 05. Februar 2015, 23:09:07 »
Du weißt aber was automatisiertes Verhalten ist oder? Man denkt nicht ständig dran und handelt einfach.
Daher nochmal die Frage wer haftet dafür?
Zur Zeit mMn noch das Unternehmen, da noch nicht ein USB-Stick verteilt wurde und nur an den Bahnhöfen, zumindestens im Sektor West, die gedruckte Variante zur Einsichtnahme aufliegt. Zum Selbststudium, besteht praktisch kaum Zeit, da die Pausen meist recht spartanisch sind und man nicht nur seine "Freizeit" damit verplämpern will.
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #117 am: 05. Februar 2015, 23:33:29 »
...sondern nur eine rasche Betriebsbremsung!

Das ist zwar eine Neuerung und zwingt zur Umgewöhnung, aber da ist nichts gesetzeswidriges dabei. Als "Notsignal" wird jetzt nur mehr jene Meldung definiert, welche das Fahrzeug liefert, sobald eine Überwachungseinrichtung eine gravierende (technische) Anomalie erkennt. Wenn der Betrieb befindet, dass da nur eine rasche Betriebsbremsung erforderlich* ist, liegt das in seinem Ermessen und seiner Verantwortung. Die Aufforderung zu einer zwingenden Notbremsung bzw, die entsprechenden Signale werden jetzt unter "Gefahrenhalt" subsumiert.


Eine ähnliche Umgewöhnung war ja für die Fahrer nötig, als vor einigen Jahren die verpflichtende Notbremsung nach Betätigung von Fahrgast-Notbremse oder -Nottaste entfiel!





*) Was auch nach aller Vernunft die richtige Reaktion sein dürfte! Was bringt eine Notbremsung mehr, als nur zusätzliche Sturzgefahr?
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benkda01

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #118 am: 05. Februar 2015, 23:36:05 »
Zwei Verständnisfragen:


1.
Eine ähnliche Umgewöhnung war ja für die Fahrer nötig, als vor einigen Jahren die verpflichtende Notbremsung nach Betätigung von Fahrgast-Notbremse oder -Nottaste entfiel!
Was ist der Unterschied zwischen einer automatischen Notbremsung durch Ziehen einer Fahrgastnotbremse und einer zusätzlichen Notbremsung durch den Fahrer?


2. Was ist bei einem Notsignal in der Ustrab zu tun?

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #119 am: 05. Februar 2015, 23:56:09 »

Was ist der Unterschied zwischen einer automatischen Notbremsung durch Ziehen einer Fahrgastnotbremse und einer zusätzlichen Notbremsung durch den Fahrer?
Bei der "Notbremse" an der Oberfläche kein wesentlicher*, im Tunnel wirkt bei der Fahrgast-Notbremse die Überbrückung. Früher gab es aber bei jeder Betätigung von Notbremse oder Notruf ein Notsignal am Fahrerplatz, das laut Vorschrift eine sofortige Einleitung einer Notbremsung seitens des Fahrers forderte!



Zitat
2. Was ist bei einem Notsignal in der Ustrab zu tun?
Nix anderes wie oben. Normalerweise soll man in der Ustrab zwar immer versuchen, die nächste Haltestelle zu erreichen, aber da sicher spontan nicht auszuschließen ist, dass das Signal von einer (zwangs-)geöffneten Türe herrührt, ist es sicher ratsam, auf jeden Fall anzuhalten.





*) Sieht man von der Aufzeichnung am DAREC ab. Beim E1 käme noch das händische Einschalten von Sandstreuer und Schienenbremse dazu, das man vom Fahrer bei einer Notbremsung verlangt, beim E2 der Tritt aus Pedal.
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