Autor Thema: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen  (Gelesen 4015 mal)

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EinfallsreicherName

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Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« am: 02. Februar 2023, 13:09:13 »
Auf normalen Verzweigungsweichen gilt ja 15 km/h. Gilt dies auch für Langzungenweichen? Wenn ich die Weiche auf der Nordbahnstraße kurz vor dem Praterstern hernehme (Distanz zwischen Weichenspitze und Weichenherz knapp 100m), dann würde mir mein Verstand sagen, dass man auf diesem Abschnitt durchaus schneller fahren dürfte, das Vorsignal dort scheint auch so geschalten zu sein (was soll auf der Langzunge passieren, die kritischen Stellen sind die Weichenspitze und Weichenherz). Denn wenn man die 15 km/h über die gesamte Zunge einhält, dann springt das Hauptsignal, trotz definitiv freiem Vorsignal, in vielen Fällen auf gesperrt. Und das oft viele Meter bevor man überhaupt das Hauptsignal erreicht. Die LS-Anlage ist also definitiv auf höhere Geschwindigkeiten eingestellt.

Gibt es irgendwo in den Betriebsvorschriften einen Passus, der sowas regelt? Ich konnte nichts dazu finden..

nord22

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #1 am: 02. Februar 2023, 13:13:01 »
Lt. Schulabteilung ist auf der gesamten Länge dieser Langzungenweiche mit 15 km/h zu fahren. Deine Frage war Thema in einer Wiederholungsschule.

nord22

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #2 am: 02. Februar 2023, 13:20:37 »
Ich verstehe..

Warum sind dann teilweise Vorsignale erstens in einem Abstand vom Hauptsignal angebracht, der weit mehr als einem Bremswegabstand von 15 km/h entspricht und zweitens so geschalten, dass diese, wenn man die 15 km/h einhält, absolut unbrauchbar sind? Da muss doch von demjenigen, der die Signalanlage abgenommen hat dann gegen irgendwelche Bau/Signalvorschriften verstoßen worden sein?! Ist das dort der zuständigen Person gar nicht aufgefallen?

Geamatic

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #3 am: 02. Februar 2023, 13:46:02 »
nord22 hat natürlich die einzige korrekte Antwort gegeben.

Aber tatsächlich sollte man hier vielleicht einmal überlegen, ob man die Vorschriften nicht anpasst. Es sollte durchaus erlaubt werden, zwischen Weichenzunge und Herzstück schneller zu fahren. Den es besteht absolut keine weitere Gefahr für den Zug.

Ferry

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #4 am: 02. Februar 2023, 17:10:07 »
nord22 hat natürlich die einzige korrekte Antwort gegeben.

Aber tatsächlich sollte man hier vielleicht einmal überlegen, ob man die Vorschriften nicht anpasst. Es sollte durchaus erlaubt werden, zwischen Weichenzunge und Herzstück schneller zu fahren. Den es besteht absolut keine weitere Gefahr für den Zug.

Vermutlich stammt die Vorschrift aus einer Zeit, zu der es noch keine Langzungenweichen gab. Und sie wurde halt nie angepasst.
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95B

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #5 am: 02. Februar 2023, 17:12:52 »
nord22 hat natürlich die einzige korrekte Antwort gegeben.

Aber tatsächlich sollte man hier vielleicht einmal überlegen, ob man die Vorschriften nicht anpasst. Es sollte durchaus erlaubt werden, zwischen Weichenzunge und Herzstück schneller zu fahren. Den es besteht absolut keine weitere Gefahr für den Zug.

Vermutlich stammt die Vorschrift aus einer Zeit, zu der es noch keine Langzungenweichen gab. Und sie wurde halt nie angepasst.

Die allermeisten Langzungenweichen sind so kurz, dass sich so oder so immer ein Teil des Zuges am Herzstück oder im Zungenbereich befindet. Die sehr lange Weiche vor dem Praterstern ist eine deutliche Ausnahme. Vermutlich war das deshalb noch nie ein Thema.
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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #6 am: 02. Februar 2023, 17:58:41 »
Gut, 15 km/h auf der gesamten Zunge. Wenn das Vorsignal auch auf die 15 km/h ausgelegt wäre, dann wärs eh in Ordnung  ::) Kann man, als Fahrer, sowas irgendwo deponieren damit sich das mal angeschaut wird? Oder führt das genauso ins Leere wie defekte Lämpchen an den Straßenbahnsignalen bei der Leitstelle zu melden?

captainmidnight

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #7 am: 03. Februar 2023, 00:34:21 »
Es gbt sicher Argumente, die auf eine höhere Geschwindigkeit abzielen.

Mir fällt allerdings genau keines ein - im Gegenteil:
Wenn ich mir z.B. die Langzungenweiche 38/5 anschaue, denke ich mir, dass diese Beschränkung ihre Gründe hat. ->
  • Zug der Linien 37/38 in FR Nußdorfer Straße - Fahrer beachtet möglichweise das Einkammernsignal nicht (Weiche verriegelt o.a.n.) - Weiche stellt sich unterm Zug um - BW oder letztes Radpaar fährt RI Wallensteinplatz
    Ist ja noch harmlos...
  • Zug der Linien 5/33 FR Zwischenstromland
    Selbiges Prozedere, doch hier knallt z.B. das letzte Achsenpaar (oder der ganze c5 BW) in den - gerechtfertigtermassen - die Weiche passierenden Gegenzug vom 38er
Solange sowas nicht in den Griff zu bekommen scheint - Gleisbau, Weichen- bzw. Zugsicherung - bin ich froh, dass in solchen Bereichen nur mit V15 gefahren werden darf.

BTW.: Zu mener Zeit durften wir die E-Weichen nur mit VMax 6 kmh befahren - Es gab aber weniger Weichen-Buserer als jetzt.
Woran das wohl liegen mag?

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #8 am: 03. Februar 2023, 04:06:17 »

Mir fällt allerdings genau keines ein - im Gegenteil:


Die von dir beschriebenen Situationen würden ja nur im Herzstückbereich (Verzweigunsbereich) kritisch werden, nämlich dort, wo die Achsen überhaupt die Möglichkeit haben, in verschiedene Richtungen zu fahren. Und überhaupt ist die Zunge der 5/38 Weiche gar nicht erst lang genug, dass es sich ausgehen würde, dass der gesamte Zug auf der Zunge fährt -> Bei dieser Weiche sind die 15 km/h durchgehend also völlig gerechtfertigt.

Bei der Weiche am Praterstern kann jedoch überhaupt nichts passieren, selbst wenn die von dir beschriebene Situation eintritt: Sobald der gesamte Zug die Weichenspitze passiert hat, sollte es kein Problem sein, bis zum Erreichen des eigentlichen Verzweigunsbereiches schneller fahren zu können. Denn selbst wenn der c5 BW sich beispielsweise nach links eingefädelt hat: Auf der Zunge selbst ist das noch egal. Nur vorne an der Verzweigung wirds dann eben kritisch. Dort sollten die 15 km/h natürlich wieder eingehalten werden.

95B

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #9 am: 03. Februar 2023, 07:46:52 »
BTW.: Zu mener Zeit durften wir die E-Weichen nur mit VMax 6 kmh befahren - Es gab aber weniger Weichen-Buserer als jetzt.
Woran das wohl liegen mag?

An der VETAG. Die automatische Weichensteuerung is bequem, verleitet aber das Fahrpersonal in seiner täglichen Routine, die Weichenstellung an sich nicht mehr zu beachten. Daher kommt es auch hin und wieder vor, dass Züge falsch abbiegen oder über eine Weiche fahren, deren Zungen sich nicht in der Endlage befinden, was im schlimmsten Fall zu einer Entgleisung führt. Unbestätigten Gerüchten zufolge war dieser Umstand gestern die Ursache für die "Betriebsstörung" im Bereich Märzstraße/Löhrgasse.
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Tunafish

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #10 am: 03. Februar 2023, 09:22:27 »
Wahrscheinlich auch ein Grund, weshalb München auf Weichen 25 km/h erlaubt - dort werden die Weichen alle manuell durch den Fahrer gestellt.

haidi

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #11 am: 03. Februar 2023, 10:06:57 »
Sind Langzungenweichen und die Weichen, die weit vor der Verzweigung liegen und als Doppelgleis geführt werden, ident?
Zumindest bei letzterem wäre es durchaus sinnvoll, bis zur Verzweigung schneller fahren zu dürfen. Da wär die Geschwindigkeit auch auf der Weiche ziemlich egal, bei höherer Geschwindigkeit könnte der Fahrer vielleicht sogar einen Ruck spüren, wenn sie auf Ablenkung gestellt ist.
Für ganz vorsichtige: eine technische Überwachung sollte auch möglich sein mit Kontakten ähnlich den Brems"stempeln" im Abrollberg des Verschiebebahnhofs Kledering.
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95B

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #12 am: 03. Februar 2023, 10:16:31 »
Sind Langzungenweichen und die Weichen, die weit vor der Verzweigung liegen und als Doppelgleis geführt werden, ident?

Ja, damit ist dasselbe gemeint.
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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #13 am: 03. Februar 2023, 12:43:54 »
BTW.: Zu mener Zeit durften wir die E-Weichen nur mit VMax 6 kmh befahren - Es gab aber weniger Weichen-Buserer als jetzt.
Ich weiß nicht, ob ich schon auch nur eine einzige Szene in alten Wiener Tramway-Videos gesehen hab, wo ein Zug tatsächlich mit 6 km/h über eine Weiche fährt. In den meisten Videos wird da im Gegenteil eher mit weit >15 km/h darübergebrettert. :D  Vielleicht kann da ein "Zeitzeuge" Einblick geben, wie das wirklich in der Praxis ausgeschaut hat?

95B

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Re: Zulässige Geschwindigkeiten auf Langzungenweichen
« Antwort #14 am: 03. Februar 2023, 13:58:10 »
Ich denke, man hat sich damals der Weichenspitze durchaus langsam genähert, immerhin musste ja bei Bedarf der Stromstoßkontakt betätigt werden. Danach haben wohl die meisten gleich wieder aufgeschaltet.
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