Autor Thema: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen  (Gelesen 10228 mal)

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Bus

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Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« am: 25. August 2011, 15:09:10 »
Und über jede weitere Weiche gäbe es ein weiteres "Schleichen".

P.S.38

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #1 am: 25. August 2011, 15:27:35 »
Und über jede weitere Weiche gäbe es ein weiteres "Schleichen".
Korrekt, auch wenn es im Kreuzungsbereich nicht wirklich signifikant ist. Außerdem steigern sie nicht unbedingt den Fahrkomfort
pro Tram

T1

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #2 am: 25. August 2011, 18:18:00 »
Und über jede weitere Weiche gäbe es ein weiteres "Schleichen".
Korrekt, auch wenn es im Kreuzungsbereich nicht wirklich signifikant ist. Außerdem steigern sie nicht unbedingt den Fahrkomfort

Das könnte man ja auch ändern! :lamp:

hema

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #3 am: 26. August 2011, 02:21:03 »
Und über jede weitere Weiche gäbe es ein weiteres "Schleichen".
Ja das sind die internationalen Standards, die Wien stets bemüht ist vorzugeben!  ;)


Nein, es gibt einen viel einfacheren Grund, warum man in Wien gar nicht drüber nachdenkt, schneller über Weichen zu fahren. Um mehr als 15 km/h fahren zu dürfen, müsste man die Weichensignale verwenden, wie sie von der StrabVO gesetzlich vorgegeben sind. Und diese Signale gefallen einigen maßgeblichen Herren bei den WiLi rein optisch überhaupt  nicht, also erspart man sich alle weiteren Erwägungen und ist zufrieden, mit dem, was man hat!  ::)
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Bus

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #4 am: 26. August 2011, 08:38:36 »
Das ist aber jetzt nicht hoffentlich der wahre Grund und ernst gemeint  ;D :o >:(

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #5 am: 26. August 2011, 10:54:38 »
Um mehr als 15 km/h fahren zu dürfen, müsste man die Weichensignale verwenden, wie sie von der StrabVO gesetzlich vorgegeben sind.

Schmarrn, auch mit den Weichensignalen dürftest du um nichts schneller über die Weichen fahren.

coolharry

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #6 am: 26. August 2011, 11:08:58 »
Nein, es gibt einen viel einfacheren Grund, warum man in Wien gar nicht drüber nachdenkt, schneller über Weichen zu fahren. Um mehr als 15 km/h fahren zu dürfen, müsste man die Weichensignale verwenden, wie sie von der StrabVO gesetzlich vorgegeben sind. Und diese Signale gefallen einigen maßgeblichen Herren bei den WiLi rein optisch überhaupt  nicht, also erspart man sich alle weiteren Erwägungen und ist zufrieden, mit dem, was man hat!  ::)

Hats nicht mit den Weichenverschlüssen zu tun?

Gelten die 15km/h nur bei Spitz befahrenen Weichen oder auch bei Stumpf befahrenen Weichen?



Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

13er

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #7 am: 26. August 2011, 11:13:19 »
Gelten die 15km/h nur bei Spitz befahrenen Weichen oder auch bei Stumpf befahrenen Weichen?
Nur bei Verzweigungsweichen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

coolharry

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #8 am: 26. August 2011, 11:27:14 »
Gelten die 15km/h nur bei Spitz befahrenen Weichen oder auch bei Stumpf befahrenen Weichen?
Nur bei Verzweigungsweichen.

Danke für die info.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

hema

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #9 am: 26. August 2011, 11:43:34 »
Das ist aber jetzt nicht hoffentlich der wahre Grund und ernst gemeint  ;D :o >:(
Es hat zumindest einen wahren Kern!  ;)




Schmarrn, auch mit den Weichensignalen dürftest du um nichts schneller über die Weichen fahren.
Und wie geht das dann z.B. in München, Linz usw., mit praktisch identen Weichen?
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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #10 am: 26. August 2011, 13:21:20 »
Und wie geht das dann z.B. in München, Linz usw., mit praktisch identen Weichen?

Über München weiß ich nichts, aber in Linz gilt genauso die StrabVO, wie in Wien und die sagt:

§ 17 (10) Bewegliche Teile von Weichen, die mit mehr als 15 km/h gegen die Spitze befahren werden, müssen in ihren Endlagen formschlüssig festgelegt werden können.

Und bei den Weichensignalen W 11-W 13 heißt es in der Erläuterung:

Die beweglichen Teile der Weiche sind in der jeweiligen Endlage formschlüssig festgelegt (Weiche ist verschlossen)

Da nun, wie hier von manchen immer wieder kritisch angemerkt wird, die StrabVO mit der deutschen BOStrab weitgehend identisch ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung beim Befahren nicht formschlüssig festgelegter Weichen in München eine andere ist.

hema

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #11 am: 27. August 2011, 01:48:02 »
Und warum sollten Hanning&Kahl-Weichen diesen Anforderungen nicht entsprechen?
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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #12 am: 27. August 2011, 10:49:58 »
Und warum sollten Hanning&Kahl-Weichen diesen Anforderungen nicht entsprechen?

Weil die Hanning & Kahl-Weichen zwar die Bedingung des § 17 (9) erfüllen (Fernsteuerbare Weichen müssen gegen Umstellen gesichert werden können, solange ihre beweglichen Teile von einem Zug besetzt sind), nicht aber die des in meinem Vorposting zitierten Punkt 10 dieses Paragraphen.

Und wenn ich mir dann noch anschaue, wie oft Straßenbahnzüge bereits mit weiter hinten liegenden Achsen oder Radpaaren entgleist sind, ist wohl jeder Wunsch nach höherer Fahrgeschwindigkeit illusorisch.

hema

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #13 am: 27. August 2011, 15:07:27 »
. . . .  nicht aber die des in meinem Vorposting zitierten Punkt 10 dieses Paragraphen.
Was müssten sie zusätzlich (mehr als jetzt) können um diesen Punkt zu erfüllen?
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W_E_St

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #14 am: 27. August 2011, 16:55:29 »
. . . .  nicht aber die des in meinem Vorposting zitierten Punkt 10 dieses Paragraphen.
Was müssten sie zusätzlich (mehr als jetzt) können um diesen Punkt zu erfüllen?
Soweit immer wieder kolportiert wurde mechanische Verriegelung der Zungen und nicht nur des Antriebsgestänges. Schlicht und simpel.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")