Autor Thema: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen  (Gelesen 10226 mal)

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HLS

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #15 am: 27. August 2011, 17:05:20 »
Gelten die 15km/h nur bei Spitz befahrenen Weichen oder auch bei Stumpf befahrenen Weichen?
Nur bei Verzweigungsweichen.
Nicht nur bei Verzweigungsweichen auch bei Vereinigungsweichen im Gleisbogen!
Nur Vereinigungsweichen in der Graden dürfen mit mehr als 15km/h befahren werden, nämlich mit 25km/h.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #16 am: 27. August 2011, 19:48:59 »
Soweit immer wieder kolportiert wurde mechanische Verriegelung der Zungen und nicht nur des Antriebsgestänges. Schlicht und simpel.

Genauso ist es und eben das ist bei Rillenweichen nicht gerade einfach.

13er

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #17 am: 27. August 2011, 20:07:26 »
Nicht nur bei Verzweigungsweichen auch bei Vereinigungsweichen im Gleisbogen!
Ist das nicht 20 km/h?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #18 am: 27. August 2011, 23:01:22 »
Meiner Meinung nach entscheidend ist die Frage, ob die Zungen formschlüssig oder bloß kraftschlüssig in ihrer Endlage festgelegt sind. Mechanisch verriegelt ist formschlüssig, mit (großer) Federkraft in der Endlage gehalten ist kraftschlüssig. Die "VETAG-Weichen" haben eine Verriegelung, die üblichen Handweichen nicht.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

luki32

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #19 am: 28. August 2011, 20:55:58 »
Meiner Meinung nach entscheidend ist die Frage, ob die Zungen formschlüssig oder bloß kraftschlüssig in ihrer Endlage festgelegt sind. Mechanisch verriegelt ist formschlüssig, mit (großer) Federkraft in der Endlage gehalten ist kraftschlüssig. Die "VETAG-Weichen" haben eine Verriegelung, die üblichen Handweichen nicht.

So böse es klingt, aber Deine Meinung ist dem Gesetzgeber ziemlich egal.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, unsere VETAG Weichen sind laut StrabVO nicht dazu geeignet, schneller als mit 15km/h befahren zu werden, da ist auch das Aussehen der Weichensignal ziemlich egal.

mfg
Luki
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hema

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #20 am: 28. August 2011, 21:43:06 »

So böse es klingt, aber Deine Meinung ist dem Gesetzgeber ziemlich egal.
Meine Meinung habe ich aber erst nach dem Lesen des Gesetzes und Einholen von (hoffentlich) kompetenten Auskünften gebildet. Dass den Verordnungsschreibern meine Meinung mehr als wurscht ist, ist mir schon klar!  ;)



Zitat
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, unsere VETAG Weichen sind laut StrabVO nicht dazu geeignet, schneller als mit 15km/h befahren zu werden . . . .

mfg
Luki
Das ist ja auch nur deine Privatmeinung bzw. Auslegung! Wieso sollte die "ung'schauter" richtiger sein als meine?  :(
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #21 am: 28. August 2011, 21:44:06 »
Das ist ja auch nur deine Privatmeinung bzw. Auslegung! Wieso sollte die "ung'schauter" richtiger sein als meine?  :(
Spricht irgendwie für die Bluatwiesn für eine Entscheidungsfindung :D
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

luki32

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Re: Geschwindigkeit beim Befahren von Weichen
« Antwort #22 am: 28. August 2011, 21:50:14 »
Das ist ja auch nur deine Privatmeinung bzw. Auslegung! Wieso sollte die "ung'schauter" richtiger sein als meine?  :(

Nur meine, bist Du Dir da sicher?
Wenn ich die Postings in diesem Thread lese, glaube ich Dir das aber nicht.

mfG
Luki
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